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Antrag 22/I/2016 Gegen Rassismus in unserem Stadtbild! Umbenennung des U-Bahnhofs „M-Straße“

1.04.2016

 

Unsere Vergangenheit darf nicht in Vergessenheit geraten – Gegen Rassismus und Kolonialismus in unserem Stadtbild

 

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Senats, die Mitglieder der SPD Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die Mitglieder der SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen auf, sich gegen Diskriminierung und Rassismus im Berliner Stadtbild einzusetzen. Dazu gehört auch die Abschaffung diskriminierender rassistischer Namensgebungen, etwa bei Straßen, Plätzen, Brücken oder Bahnhöfen, einschließlich S-, U-Bahn-, Bus-, Tram- sowie Fährstationen. Gleichzeitig wollen wir, dass das Bewusstsein für Nationalismus, Rassismus, Diskriminierung und Deutschlands koloniale Verantwortung in unserer Gesellschaft gestärkt wird. Gleiches gilt für aktuell oder ehemals nach Nationalsozialist*innen oder Kriegsverbrecher*innen benannte Straßen, Plätze und Orte. Unsere Vergangenheit darf nicht in Vergessenheit geraten.

 

Deshalb fordern wir allgemein:

  • Die kritische Überprüfung bestehender Namensgebungen auf nationalistischen, rassistischen, diskriminierende und kolonialen Charakter.
  • Eine konsequent antinationalistische, antirassistische, antidiskriminierende und antikoloniale Neu- und Umbenennungspolitik, unter Einbeziehung der Anwohner*innen. Die Umbenennung darf dabei keinen kommerziellen Interessen folgen.
  • Die Berücksichtigung der Namen von Persönlichkeiten, die sich aktiv gegen Rassismus oder Kolonialismus engagiert haben, bei der Neubenennung.
  • Die Erarbeitung eines Konzeptes zur historischen Aufarbeitung diskriminierender rassistischer Namensgebungen sowie zur möglichen Etablierung entsprechender Gedenk- und Lernorte.

 

Unmittelbar fordern wir:

  • Die konsequente Umbenennung des U-Bahnhofes Mohrenstraße und der entsprechenden Straße nach den oben genannten Grundsätzen.

 

Antrag 21/I/2016 Wohngruppen dürfen keine Spekulationsobjekte sein.

1.04.2016

Soziale Wohngruppen sollen nicht länger gezwungen sein Gewerbemietverträge abzuschließen zu müssen, sondern auch die Möglichkeit erhalten, Wohnungsmietverträge abschließen zu können. Dies soll auch für die Umwandlung bestehender Verträge möglich werden.

 

 

Antrag 19/I/2016 Zur Arbeit von Lobbyisten in Bundesministerien

1.04.2016

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die eine Tätigkeit von externen Mitarbeitern aus Firmen und Verbänden in Bundesministerien mit dem Zielstellung der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen gesetzlich zu untersagen.

Antrag 18/I/2016 Tarifflucht bei Ausgründungen aus öffentlichen Betrieben verhindern

1.04.2016

Die Berliner SPD sieht sich als Garant für eine umfassende Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand. Daher werden wir weiterhin dafür kämpfen, dass Privatisierungen vermieden werden und Maßnahmen zur Rekommunalisierung zuvor bereits privatisierter Landesbetriebe konsequent verfolgt werden.

 

Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die Mitglieder der SPD-Abgeordnetenhausfraktion aufgefordert, bei Ausgründungen aus oder dem Verkauf von Betrieben in Landeseigentum oder mit mehrheitlicher Landesbeteiligung die Rechte und Ansprüche der ArbeitnehmerInnen durch geeignete und rechtlich bindende Vereinbarungen zu sichern. Insbesondere ist eine mögliche Tarifflucht sowie generelle Verschlechterungen betrieblicher Entgelte, sonstiger Leistungen und vertraglicher Arbeitsbedingungen gegenüber der ArbeitnehmerInnenschaft zwingend zu verhindern.

 

Hierzu müssen entsprechend verbindliche und nach Möglichkeit langfristige Vertragsbedingungen im Vorfeld einer Ausgründungs- oder Verkaufsmaßnahme mit den jeweiligen VertragspartnerInnen vereinbart werden. Dies muss sowohl für bestehende Arbeitsverhältnisse als auch für spätere Neueinstellungen gelten. Da Ausgründungen häufig im Anschluss an Privatisierungen folgen, sollten Überlegungen zu geeigneten Regelungen bereits vor einer solchen stattfinden, auch, da die öffentliche Hand hier noch die größten Einflussmöglichkeiten hat.

Antrag 17/I/2016 Zugangsmöglichkeiten zum Berliner Verwaltungsdienst öffnen

1.04.2016

Angesichts des dringend erforderlichen Einstellungsbedarfs in der Berliner Verwaltung setzen sich der SPD-Landesverband Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie im Senat vertretenen Mitglieder für eine konsequente Anwendung und ggf. erforderliche Weiterentwicklung des Berliner Laufbahnrechtes für Beamtinnen und Beamte ein. Dazu wird der zuständige Senator für Inneres und Sport aufgefordert, seine bisherige Blockadehaltung aufzugeben und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Umsetzung aller Zugangsmöglichkeiten zu den Laufbahnen des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Berlin einzuleiten.

 

Hierzu gehören:

 

1. Umsetzung der Regelungen des Laufbahngesetzes und der Laufbahnverordnung (LVO-AVD) zur Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst im Land Berlin

  • Stärkung der Zulassung von Bewerber*innen in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) mit verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Darüber hinaus müssen auch für Bewerber*innen mit anderen Bildungs- und Berufsbiographien, die durch ihre spezifischen Fachkenntnisse der Aufgabenbewältigung der allgemeinen Verwaltung und Fachverwaltung entsprechen, Möglichkeiten geschaffen werden, die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Laufbahn zu erwerben (Quereinsteiger).
  • Organisation eines Mentoring-Programms, in dem Quereinsteiger*innen verwaltungserfahrende Mitarbeiter*innen zur Seite gestellt werden, um den Einstieg in den öffentlichen Dienst und verwaltungsspezifische Aufgabenfelder zu erleichtern und die Qualität zu sichern.
  • Qualifizierung der Quereinsteiger*innen durch die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) mit der Zielsetzung, die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse zu erwerben.
  • Änderung des § 25 LVO-AVD dahingehend, dass Bachelorabsolventen*innen und qualifizierte Quereinsteiger*innen aus der Ebene des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Berliner Landesdienst bei mindestens guter Leistungsbeurteilung in einem mit hoher Selbstständigkeit oder Personalverantwortung verbundenen Amt sich unmittelbar auf Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) bewerben können. Im Rahmen der anschließenden Einführungszeit müssen anforderungsspezifische Qualifizierungen durchgeführt werden.
  • Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Zugangsvoraussetzungen nach § 23 LVO-AVD für Studienabgänger mit einem Masterabschluss aus einer nichtjuristischen Studienrichtung und ggf. Erweiterung der geregelten Studienrichtungen nach den Bedürfnissen der Fachverwaltungen.
  • Unverzügliche Umsetzung der Regelungen des § 24 LVO-AVD für Beamt*innen des Landes Berlin, die einen berufsbegleitenden Masterstudiengang nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 LVO-AVD erworben haben. Diese Bewerber*innen sollen sich unmittelbar auf freie Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bewerben können.
  • Stärkung der Verbeamtung im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) durch Umsetzung des § 12 LVO-AVD mit Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z.B. als Verwaltungsfachangestellter oder Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation.

 

2. Verstärkung von Ausbildung und Qualifikation

  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk). Die bisherigen Qualifizierungs- und Traineeprogramme zum Aufstieg in die und innerhalb der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener und höherer Dienst, gemessen an den prognostizierten Personalbedarf, sind anzupassen und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung zu überprüfen. Zur Förderung eines Aufstieges in die nächst höhere Laufbahnebene sollen insbesondere die Angestellten*innen bzw. Beamten*innen Berücksichtigung finden, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium mit sehr guten oder guten Leistungen absolviert haben oder sich in der beruflichen Tätigkeit durch sehr gute und gute Leistungsbeurteilungen bewährt haben oder sich in besonderer Weise ehrenamtlich für das Gemeinwohl des Landes Berlin engagieren.
  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit neben der Ausbildung und Qualifizierung durch die VAk eine engere Kooperation mit den Hochschulen des Landes insbesondere der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW). Ziel ist die Anpassung der Verwaltungsstudiengänge zur Ausbildung von Beamten*innen. Bisherigen Absolventen ist gleichwohl ohne Nachteile Zugang zu den Laufbahnen zu gewähren; ggf. sind Nachqualifizierungsangebote einzurichten.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit ein verpflichtendes Qualifizierungsprogramm für alle Führungskräfte mit Personalverantwortung um, das sich insbesondere auf die Vermittlung von Personalführung, Leistungsbeurteilung sowie Sozialkompetenzen konzentriert. Dabei soll auch eine Fremdsprachausbildung integriert sein.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit, angelehnt an das Evaluationsprogramm von Professoren und Dozenten an Hochschulen, ein System der Evaluation für Führungskräfte um, das sich an die Angestellten- und Beamtenschaft richtet. Darüber hinaus wird sowohl ein System der Supervision und Qualifizierung (siehe Punkt c) eingerichtet, das die Kompetenzen in der Personalführung weiter verbessern soll.
  • Die SPD Berlin strebt in ihrer Regierungsarbeit eine kritische Überprüfung des Leistungsbeurteilungswesens an, in der beispielsweise die Regelbeurteilung eines Beamten, der seine Aufgabenstellung in vollem Umfang erfüllt, mit der Note 3 bewertet wird. Das Leistungsbeurteilungswesen wird bereits heute erkennbar bei den Führungskräften und Behörden unterschiedlich umgesetzt bzw. findet kaum Akzeptanz.