Antrag 19/I/2016 Zur Arbeit von Lobbyisten in Bundesministerien

Status:
Überweisung

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die eine Tätigkeit von externen Mitarbeitern aus Firmen und Verbänden in Bundesministerien mit dem Zielstellung der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen gesetzlich zu untersagen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme Landesgruppe der Berliner SPD - Bundestagsabgeordneten   19/I/2016 Zur Arbeit von Lobbyisten in Bundesministerien Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für mehr Transparenz bei der Mitarbeit von Sachverständigen und Interessenvertreter*innen im Rahmen der Erarbeitung von Gesetzentwürfen in Bundesministerien ein. Zu diesem Zweck hat die SPD-Bundestagsfraktion in der 18. Wahlperiode einen Entwurf für ein Interessenvertretungsgesetz erarbeitet. Der Entwurf sieht unter anderem eine an die Bundesregierung gerichtete Verpflichtung vor, den von ihr verabschiedeten Gesetzentwürfen eine Auflistung von Interessenvertreter*innen und Sachverständigen beizufügen, die bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen Interessenvertretung betrieben haben oder angehört worden sind. Durch einen solchen „exekutiven Fußabdruck“ soll nachvollziehbar werden, welche externen Interessen bereits in der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs beteiligt waren beziehungsweise angehört worden sind. Eine entsprechende Regelung wäre aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ein wichtiger Schritt, um Interessenvertretung bei der Erstellung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung transparenter zu gestalten.   Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich auch in der 19. Wahlperiode für die Einführung eines „exekutiven Fußabdrucks“ einsetzen. Aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag ist eine Verabschiedung einer solchen Regelung allerdings nicht absehbar.