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Antrag 16/I/2024 All-Gender Toiletten im Verband

21.04.2024

Für die meisten Menschen ist es völlig selbstverständlich. In Einrichtungen und Gebäuden finden sie Toiletten, auf die sie gehen können – auch auf Parteiveranstaltungen. Anders jedoch sieht es für TIN* (Trans-, Inter-, Nicht-binäre*-) Personen aus. Diese Personen identifizieren sich häufig gerade außerhalb der Kategorien „Mann“ und „Frau“. Weder „Männer“- noch „Frauen“-toiletten entsprechen also ihrer geschlechtlichen Identität, sodass der Toilettengang nur auf einer „falschen“ Toilette möglich ist. Aber auch für binäre trans* Personen stellen diese Toiletten oft Schwierigkeiten dar, zum Beispiel – aber nicht nur – zu Beginn einer Transition. Auch für trans* Frauen und Männer können binäre Toilettensysteme zu unangenehmen Situationen oder Zwangsoutings führen. Dies setzt TIN*-Personen unter Druck, sich nichtsdestotrotz in das binäre Geschlechtssystem einzuordnen, kann re-traumatisierend wirken und diskriminiert diese Personengruppe bei einer der intimsten Orte für einen eines Menschen. Als Partei, die sich für Diversität – und insbesondere für die Rechte von TIN*-Personen – einsetzt, müssen wir auch unsere Strukturen, Veranstaltungen und Gebäude dementsprechend umgestalten. Dafür sind All-Gender-Toiletten wichtig. Hierdurch können allen Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität die Toilette benutzen, ohne sich als „männlich“ oder „weiblich“ identifizieren zu müssen. Gleichzeitig dürfen jedoch wichtige Schutz- und Rückzugsräume für FINTA (Frauen, Inter-, Nicht-binäre, Trans, A-gender) nicht wegfallen.

 

Wir fordern daher:

  • In Parteigebäuden statt „Männer“- und „Frauen“-Toiletten „FINTA“- und „All-Gender“- Toiletten anzubieten
  • Durch Schilder an der Tür darüber zu informieren, ob auf der jeweiligen Toilette Pissoirs und/oder Kabinen vorhanden sind.
  • Zu prüfen, ob bauliche Veränderungen in Parteigebäuden möglich sind, durch die Pissoirs räumlich von den Kabinen getrennt werden können, sodass sie nicht mehr einsehbar sind, und dies ggfs. durchführen.
  • Die Auslage von Menstruationsprodukten auf allen Toiletten
  • Auf Parteiveranstaltungen außerhalb von Parteigebäuden auf das Vorhandensein von „FINTA“-/“All-Gender“-Toiletten zu achten oder eine Neuzuweisung der Toiletten für den Abend vorzunehmen
  • Die temporäre Schaffung von FINTA und All-Gender-Toiletten auf Parteiveranstaltung außerhalb von Parteigebäuden mittels der zuvor genannten Schilder
  • bei Nichtvorliegen von „FINTA“-/“All-Gender“-Toiletten in der Einladungsmail der betroffenen Veranstaltung darauf hinzuweisen

 

Antrag 05/I/2024 X-it now: Raus aus Twitter

21.04.2024

Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk und die Umbenennung in X hat sich die Plattform grundlegend geändert. Neben der Verschwörungsideologischen Einstellung seines neuen Besitzers ist die Plattform unter Musk ständigen Sparzwängen unterworfen. So wurde die Hälfte des Moderationsteams von Twitter noch vor der Umbenennung eingespart. Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit lässt Musk Hass und Hetze sowie strafrechtlich relevantes Material wie Holocaustleugnung und Menschenfeindlichkeit auf seiner Plattform freien Lauf.

 

Mit der Übernahme von Twitter im Oktober 2022 beabsichtigte Musk, sich als Kämpfer für die Meinungsfreiheit und gegen einen vermeintlichen „Woke-Virus“ zu inszenieren. Während journalistische Medien, die kritisch über ihn und sein Unternehmen berichten, zeitweise gesperrt oder mit dem Label „von der Regierung finanziertes Medium“ versehen wurden (z.B. BBC), ließ Musk rechte Trollaccounts und Accounts von Verschwörungsideologen wieder entsperren.

 

Im Juli 2023 setzte Musk um, dass handverlesene Accounts an den Werbeeinnahmen beteiligt werden. Davon profitierten vor allem prominente Rechtsextreme, wie beispielsweise der Rassist und Frauenfeind Andrew Tate.

 

Nachdem das Verbot politischer Anzeigen auf X aufgehoben wurde, war dort ein massiver Anstieg staatlicher Desinformation aus Russland, China und dem Iran zu beobachten. Auf Verlangen der türkischen Regierung hat X kurz vor den türkischen Präsidentschaftswahlen nachweislich Konten und Beiträge der türkischen Opposition gesperrt.

 

Nach den Terrorangriffen der Hamas auf Israel stieg die Anzahl antisemitische Beiträge und sowie Falschmeldungen über Israel. Der EU-Kommissar Thierry Breton hat Musk daraufhin in einem offenen Brief an seine Verpflichtung erinnert, Falschmeldungen und illegale Inhalte zu bekämpfen. Stattdessen empfahl Musk über seinen eigenen Account Beiträge und Accounts, die Falschmeldung und Desinformation über den Krieg verbreiteten.

 

Ende September mischte sich Elon Musk in die Landtagswahlkämpfe in Bayern und Hessen ein, indem er einen Beitrag teilte, in welchem eine NGO zur Seenotrettung verunglimpft wurde und die Hoffnung geäußert wurde, die AfD würde die nächsten Wahlen gewinnen.

 

Während Elon Musk selbst rassistische und antisemitische Beiträge verfasst und die Verschwörungslüge des globalen Bevölkerungsaustauschs teilt, nutzt er die Plattform auch dafür, für die queerfeindlichen Positionen des US-Republikaners Ron DeSantis zu werben.

 

So schafft Musk mit X den Nährboden für politische Desinformation und Diskriminierung. Von Diskriminierung betroffene Personen fühlen sich auf X immer weniger geschützt und verlassen die Plattform, was zu einer verminderten Sichtbarkeit von Minderheiten in der öffentlichen Wahrnehmung führt.

 

Trotz all dieser Entwicklungen besteht die Plattform weiterhin, eben weil sich dort bereits eine kritische Masse versammelt hat. Viele Accounts sind auf die Reichweite von X angewiesen, und so lohnt es sich auch für kleine Accounts kaum, die Plattform zu verlassen.

 

Es ist nicht akzeptabel, dass die SPD und Jusos mit ihren offiziellen Kanälen weiterhin ein Teil der diskriminierenden Entwicklungen auf X bleibt, und so durch ihre Reichweite die Werbeeinnahmen der Plattform weiter erhöht. Eine Stilllegung der Accounts ist daher die logische Konsequenz.

 

Die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken, der SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert und auch die SPD-Bundespartei haben ihre X-Accounts bereits aufgegeben und bespielen andere Plattformen. Sie schließen sich damit einer Reihe von Politiker*innen wie der Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo, Presseorganisation wie DLF sowie Unternehmen wie Coca Cola, IBM und Universal an. Das Recherchezentrum Correctiv begründet ihren Ausstieg aus X im November 2023 mit den Worten „Einst war Twitter informativ, gar lustig, später in Protestbewegungen sogar lebenswichtig, um Botschaften an die Öffentlichkeit zu senden. Inzwischen breiten sich Hass und Desinformation unkontrolliert aus, auch weil Elon Musk dies bewusst zulässt und sogar befeuert. Ein konstruktiver Diskurs ist auf der Plattform nicht mehr möglich.“

 

Angesichts der Probleme, die eine derartig bedeutende öffentliche Plattform in privater Hand aufgezeigt hat, ist neben der Stilllegung der Accounts weiterhin zu prüfen, ob eine Umfokussierung auf die nächste private Plattform tatsächlich eine langfristige Lösung sein kann, oder ob eine von politischen und kommerziellen Interessen unabhängige Plattform bevorzugt werden sollte. Der Aufbau einer EU-weiten Plattform in öffentlicher Hand, vergleichbar mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sollte das langfristige Ziel bleiben.

 

Wir fordern daher

  • die Stilllegung aller offiziellen SPD-Accounts auf X (ehemals Twitter). Die Accounts sollen nicht gelöscht werden, um einer anderweitigen Verwendung der Accounts vorzubeugen, sondern nach einer entsprechenden Ankündigung und einer aussagekräftigen Änderung des Profilbilds nicht mehr bespielt werden. Es kann regelmäßig überprüft werden, ob sich die Plattform im Sinne eines freiheitlich-demokratischen Diskurses und eines im Wesentlichen sicheren digitalen Raumes entwickelt, was eine Reaktivierung der Accounts ermöglicht.
  • die Stilllegung des X-Accounts der Jusos Berlin. Die Jusos Berlin wirken im Bundesverband gleichzeitig darauf hin, dass auch andere Landesverbände sowie der Bundesverband selbst ihre X-Accounts stilllegen.
  • die Prüfung der erhöhten Interaktion auf Social-Media-Plattformen, die nicht-profitorientiert arbeiten

 

Antrag 45/I/2024 Mietenwucher stoppen - Für eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen!

21.04.2024

Die Mieten in deutschen Großstädten sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen, was zu einer erheblichen Belastung für die Bewohner*innen der Städte führt. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, jedoch gibt es eklatante Lücken in den Regelungen, die von Vermieter*innen skrupellos ausgenutzt werden.

 

Obwohl die Mietpreisbremse grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen gilt, ermöglicht die derzeitige Gesetzeslage Vermieter*innen, durch überhöhte Möblierungszuschläge die Preisregulierung zu umgehen. Diese Praxis führt dazu, dass Mieter*innen überhöhte Mieten zahlen müssen, ohne dass dies gerechtfertigt wäre.

 

Die Nichtberücksichtigung von „Wohnen auf Zeit“ ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Zuge der Mietpreisregulierung beachtet werden sollte. Häufig wird möblierter Wohnraum unter dem Vorwand des „Wohnens auf Zeit“ vermietet, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dies führt dazu, dass Mieter*innen überhöhte Preise zahlen, ohne langfristige Sicherheit zu erhalten. Eine klare Definition und Regulierung von „Wohnen auf Zeit“ ist daher erforderlich, um Missbrauch zu verhindern und faire Bedingungen für alle Bürger*innen sicherzustellen.

 

Es ist höchste Zeit, dieser ungerechten Praxis ein Ende zu setzen und eine faire Mietpreisregulierung für alle Wohnungen in Berlin durchzusetzen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Vermieter*innen weiterhin von einer Gesetzeslücke profitieren, während die Mieter*innen unter unbezahlbaren Mieten leiden.

 

Wir müssen uns als Partei für bezahlbaren Wohnraum für alle einsetzen und gegen Ausbeutung und Ungerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt vorgehen. Wir fordern diesen dringenden Handlungsbedarf anzuerkennen und konkrete, bindende Maßnahmen zur Beendigung dieser ungerechten Praxis zu ergreifen.

 

Daher fordern wir:

Eine effektive Deckelung der Mieten für möblierte Wohnungen: Überhöhte Möblierungszuschläge dürfen nicht länger toleriert werden. Wir fordern klare und faire Richtlinien für die Berechnung dieser Zuschläge, um Mieter*innen vor überhöhten Mietpreisen zu schützen.

 

Transparenz und Offenlegung der Möblierungszuschläge: Vermieter*innen sollen verpflichtet werden, die Kosten und den Zeitwert der Möblierung transparent im Mietvertrag offenzulegen, um Missbrauch zu verhindern und die Mieter*innen über ihre Rechte zu informieren. Ausgenommen sind kurzzeitige Untervermietungen, die nicht gewerbsmäßig stattfinden – bspw. ein WG-Zimmer während eines Auslandssemesters. Zudem soll aufgrund der Abnutzung von Möbeln eine jährliche Reduzierung des Möbilierungszuschlags erfolgen.

 

Keine Ausnahme der Mietpreisbremse für „Wohnen auf Zeit“: Es sollte eine umfassende Gesetzesänderung geben, die sicherstellt, dass Wohnungen auf Zeit nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Dies würde eine gerechte Mietpreisregulierung gewährleisten und verhindern, dass Vermieter*innen von möblierten Wohnungen oder Wohnungen auf Zeit unangemessen hohe Mieten verlangen können.

Antrag 42/I/2024 JETZT Deutsche Wohnen und Co. Enteignen

21.04.2024

Am 26.09.2021 haben 59,1 % der Berliner*innen für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ gestimmt.

 

Daraufhin hat der Senat am 29.03.2022 eine Kommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände einberufen. Die Kommissionsmitglieder wurden beauftragt, eine mögliche Vergesellschaftung von großen Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin wie beispielsweise Vonovia nach ihrer verfassungsrechtlichen Umsetzung zu untersuchen. Die Kommission fasste in ihrem Abschlussbericht vom 28. Juni 2023 zusammen, dass das Land Berlin in einem Gesetz die Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen regeln kann. Hierzu wird Artikel 15 des Grundgesetzes zugrunde gelegt. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD darauf verständigt, im Falle der Verkündung eines positiven Ergebnisses der Expert*innenkommission innerhalb von zwei Jahre ein Vergesllschaftungsrahmengesetz zu verabschieden. So wolle der Senat vor dem Inkrafttreten des Rahmengesetzes eine verfassungsrechtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht durchführen.

 

Im September 2023, also zwei Jahre nach dem erfolgreichen Ergebnis des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, hat die Initiative einen Neuen Gesetzesvolksentscheid verkündet. Zusammen mit Jurist*innen, Expert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft will die Initiative nun ein echtes Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten.

 

Für uns ist klar, dass Grundbedürfnisse wie das Wohnen nicht im Eigentum von Konzernen liegen dürfen. Niemand soll die Grundbedürfnisse von Menschen für Gewinnmaximierung und Spekulation ausnutzen. Denn alle Berliner*innen haben ein Recht auf Wohnen und ein Kopf über dem Dach. Es ist eben ein Problem, wenn sich Berliner*innen wegen der Mietpreisentwicklung nicht mehr die Wohnung leisten können und aus ihrem Kiez oder Bezirk vertrieben werden. Wenn der Senat die Enteignung nicht vollstreckt, geht zusätzlich das Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen verloren. Das müssen wir verhindern! Wir verurteilen diese Hinhaltestrategie und die antidemokratische Verschleppung der Enteignung durch SPD und CDU aufs Schärfste. Dieses Verhalten zeugt von mangelndem Respekt gegenüber dem Volksentscheid und allen Berliner*innen, die für die Enteignung gestimmt haben. Aus diesen Gründen unterstützen wir die neue Initiative von Deutsche Wohnen und Co enteignen und setzen damit ein klares Zeichen gegen Ausbeutung und Gentrifizierung.

 

Wir fordern deshalb:

  • Die Unterstützung der neuen Initiative von Deutsche Wohnen und Co enteignen zum Gesetzesvolksentscheid
  • Unabhängig vom Gesetzesvolksentscheid, den Zeitplan und die nächsten Erarbeitungsschritte zum geplanten Vergesellschaftungsrahmengesetz transparent zu veröffentlichen und zu kommunizieren
  • die schnellstmögliche Enteignung von Deutsche Wohnen und Co., sowie perspektivisch die Vergesellschaftung aller Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge (insbesondere Gesundheit, Wohnen und Energieversorgung)

 

Antrag 13/I/2024 Ein Awareness-Team für die SPD

21.04.2024

Die Statuten sind dahingehend anzupassen, dass jeder Kreisverband der Berliner SPD eine*n Awareness-Beauftragte*n oder ein Awareness-Team ab dem Jahr 2024 vorhalten muss. Die für Awareness beauftragten Personen sind vom Kreisvorstand unabhängig. Sie können vom Kreisvorstand zu einzelnen Punkten beratend hinzugezogen werden. Ihnen ist auf Verlangen die Möglichkeit zu geben, sich zu einem ihren Aufgabenbereich betreffenden Sachverhalt zu äußern.

 

Nicht nur gesellschaftlich, sondern auch parteiintern kann es zu Diskriminierung kommen. Im politischen Prozess kommt dabei eine vom Wettbewerb unabhängige Klärung, Aufarbeitung und Sensibilisierung häufig zu kurz. Doch als moderne Partei müssen wir den Anspruch haben nicht nur von Gleichheit, Gerechtigkeit und Toleranz zu reden, sondern diese auch selbst zu leben. Daher sehen wir die Einführung eines Awareness-Teams als einen dafür wichtigen Schritt.

 

Das Awareness-Team ist zuständig für Fälle psychischer, emotionaler und physischer Übergriffe sowie (auch intersektional) diskriminierender Verhaltensweisen, insbesondere aus Gründen von Sexismus, Rassimus, Antisemitismus, Gadjé-Rassismus, Ableismus, Altersdiskriminierung und Queer-Feindlichkeit. Seine Aufgabe ist dabei, in erster Linie sicherer und unvoreingenommener Ansprechpartner für Betroffene, die auch anonym bleiben können. Die Mitglieder sind dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Awareness-Team kann Betroffene über Möglichkeiten, Richtlinien und ggf. Gesetze und weitere rechtliche Schritte informieren und dabei unterstützen, in die Vermittlung und Klärung der Fälle zu gehen. Die Entscheidung über die Aufnahme solcher Schritte unterliegt dabei stets dem Willen der Betroffenen.

 

Zur Prävention zukünftiger oben beschriebener Diskriminierungen ist die weitere Funktion des Awareness-Teams Genoss*innen für diskriminierungsfreie Strukturen und Verhaltensmuster zu sensibilisieren. Denn letztendlich bleibt Antidiskriminierung Aufgabe aller Genoss*innen.

 

Dazu hat das Awareness-Team die Aufgabe, Angebote in den Kreisen zu schaffen, um die Mitglieder in sensibler Sprache und tolerantem Verhalten zu schulen. Verpflichtende Schulungen des Awareness-Teams sind für geschäftsführende Vorstandsmitglieder der Abteilungen und des Kreises durchzuführen. Bei größeren Veranstaltungen der Kreise ist ein Awareness-Konzept vorzuhalten.

 

Das Gremium setzt sich aus drei bis sieben Personen zusammen. Bei der Zusammensetzung des Awareness-Teams ist auf Diversität und Quotierung zu achten. Es sollen möglichst viele Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, in dem Awareness-Team vertreten sein. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die AG Queer, die AG Migration, die Jusos und die AG60+ sollen bei der Benennung entsprechender Personen beteiligt werden. Es ist zu beachten, dass die Mitglieder des Awareness-Teams in der Vergangenheit kein diskriminierendes Verhalten an den Tag gelegt haben. Außerdem dürfen keine Vorstandsmitglieder in dem Awareness-Team vertreten sein.

 

Dem Awareness-Team sind Fortbildungsangebote bereitzustellen und zu finanzieren, damit auch die Mitglieder des Teams sich weiterbilden, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Eine Schulung des Awareness-Teams soll möglichst einmal im Jahr stattfinden, mindestens jedoch einmal zu Beginn der Amtsperiode des Teams.

 

Dem Awareness-Team ist eine eigene Mailadresse zur Verfügung zu stellen, damit Betroffene eine Möglichkeit haben, das Team (anonym) zu kontaktieren. Weiterhin soll das Awareness-Team auch eine Handynummer erhalten und über gängige Messenger-Dienste erreichbar sein. Bei der konkreten Ausgestaltung des Teams und seiner Befugnisse ist sich am Awareness-Team des Landesverbands der Jusos Berlin zu orientieren.