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Antrag 216/I/2018 Neue S-Bahn-Fahrzeuge müssen barrierefrei sein

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Fraktion im Abgeordnetenhaus werden beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die SBahn Berlin GmbH in den  neuen S-Bahn-Fahrzeugen BR 483/484  die  Barrierefreiheit  gewährleistet. Dazu muss die bisher geplante Konzeption  folgendermaßen verbessert werden:

  • der Mehrzweckbereich für Rollstuhlfahrer soll vergrößert werden, indem die Doppelsitze entfernt werden, stattdessen sollen weitere Klappsitze angebracht werden
  • in den Mehrzweckbereichen für Rollstuhlfahrer sollen nur Rollstuhlpiktogramme angebracht werden
  • der Vorraum an jeder Tür soll vergrößert werden, damit Rollstuhlfahrer in der Nähe der Tür stehen bleiben können
  • alle Türen sollen mit Spaltüberbrückungen ausgestattet werden, damit ein problemloser Einstieg für Rollstühle und Rollatoren möglich ist (an allen Mehrzweckabteilen lt. Vorgabe durch das Fahrzeuglastenheft mit automatischen, an allen anderen Eingängen mit feststehenden Spaltüberbrückungen).
  • alle vertikalen Haltestangen sollen entfernt werden und die Fahrzeuge durchgehend mit horizontalen Haltestangen ausgestattet werden

 

Antrag 219/I/2018 Fahrradstraßen

30.04.2018

Die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin wird aufgefordert sich dafür einzusetzen:

 

Zur Ausweitung des Fahrradverkehrs in Berlin, wird  im § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes  die  Umwidmung von bisher  für Autofahrer zugelassenen Straße in Fahrradstraßen „durch geeignete Maßnahmen“ festgelegt.  Um die Einfahrt in diese Straßen zu verhindern, ist  als „geeignete Maßnahme“ in mehreren Bezirken  die Aufstellung von Pollern vorgesehen. Dabei werden jedoch die Belange von Menschen mit Mobilitätsbehinderung, die auf ihren PKW angewiesen sind, außer Acht gelassen. Poller verhindern, dass Menschen mit Mobilitätsbehinderung, die im Besitz des EU-Parkausweises sind,  in diese Straßen einfahren und dort parken können. Die Fraktion wird daher beauftragt, diesen Paragraphen entsprechend zu präzisieren, damit Menschen mit Mobilitätsbehinderung ihre Ziele auch in diesen Straßen erreichen können.

 

Antrag 220/I/2018 Nachhaltige Lenkung der Pendler*innenströme nach Berlin durch gezielte kurz- und mittelfristige Maßnahmen

30.04.2018

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats von Berlin sowie die SPD-BVV-Fraktionen und SPD-Stadträte werden aufgefordert, sich für eine nachhaltige Lenkung der Pendler*innenströme nach Berlin einzusetzen.

 

Um die Auswirkungen der Pendler*innenströme auf die Anwohner*innen und Nutzer*innen des öffentlichen Raums zu minimieren, sind auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Die Attraktivität des Angebots im Umweltverbund für Pendler*innen ist – gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem VBB – durch gezielte Werbemaßnahmen und Informationskampagnen, Taktverdichtungen und barrierefreie Umsteigebedingungen weiter zu
erhöhen;
2. In der Tarifzone A ist eine deutliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung notwendig;
3. In den Berliner Bezirken der Tarifzone B ist mindestens im Umkreis von 300 Metern an den Schnellbahnhöfen eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen, um dort das massenhafte Abstellen der Fahrzeuge von Pendler*innen aus dem Umland zu reduzieren;
4. Auf eine Ausweitung des Tarifbereichs AB auf den Bereich C ist zu verzichten;
5. Das Land Berlin setzt sich

  • bei der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg dafür ein, den ÖPNV als Zubringer zum SPNV zu verbessern und geeignete Bahnhöfe in Brandenburg, gegebenenfalls mit der DB AG, für die Einrichtung von B&R und P&R-Plätzen zu identifizieren;
  • im Bundesrat dafür ein, Job-Tickets für Arbeitnehmer*innen steuerfrei zu stellen (Wegfall der monatlichen 44 EUR-Grenze bei Sachbezügen) und die sogenannten Pendler*innenpauschale sowie das Dienstwagenprivileg abzuschaffen;
  • in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern dafür ein, ein Anreizsystem für die Einrichtung eines nachhaltigen und gesundheitsfördernden Mobilitätsmanagements in den Betrieben zu erarbeiten, das die Nutzung des Umweltverbundes und von Fahrgemeinschaften fördert, und auch den Wegfall von firmeneigenen Mitarbeiter*innen-Parkplätzen beinhaltet.

 

Antrag WV215/I/2018 Weiterentwicklung der E-Mobilität im Berliner ÖPNV

30.04.2018

Das Land Berlin muss den Vorsprung des ÖPNV weiter ausbauen. Dafür ist die Umrüstung von Bussen auf umweltfreundlichere Antriebe erforderlich. Allerdings ohne brachiale Umstellung auf den E-Antrieb.
Um eine schnelle und umfassende Verbesserung der Emissionen der gesamten Busflotte der BVG zu erreichen, sollen schnellstens alle verfügbaren und erprobten Technologien zum Einsatz kommen. Dazu gehören moderne Euro-VI Busse (Erdgas und Diesel), die die Stickoxidemissionen um mehr als 90 % reduzieren (Quick Wins);
Die bisherigen Busse unterhalb von Euro-VI sollen innerhalb von 3 Jahren mit finanzieller Unterstützung des Landes ersetzt werden;

 

Der Einsatz von Elektrobussen soll weiter erprobt werden. Die geplante Beschaffung von 45 Elektrobussen wird jedoch zunächst – auch aufgrund der hohen Kosten – als ausreichend für eine Erprobungsphase angesehen;
Eine darüber hinausgehende Umstellung der Busflotte auf E-Antrieb vor Abschluss der Erprobungsphase wird abgelehnt, weil weder E-Busse in größerer Anzahl von europäischen Herstellern zu beziehen sind, noch weil deren Umweltbilanz zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegenüber Verbrennungsmotoren vorteilhaft ist.

 

Antrag WV240/I/2018 Bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden NO2 Emissionen durch Diesel-Kfzs – die Blaue Plakette jetzt

30.04.2018

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. Feb. 2018 mit seinem Grundsatzurteil festgestellt, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in einzelnen Kommunen verhängt werden können. Damit obliegt es jeder Kommune eigenverantwortlich in ihren Luftreinhalteplänen solch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in ihren Maßnahmenkatalog aufzunehmen. So können die Kommunen nur für einzelne Straßenzüge bzw. -abschnitte als letzte Maßnahme zur Einhaltung der NO2-Werte solch ein Verbot aussprechen. Dieses Verfahren wird zu einem Flickenteppich von Anwendungen des Fahrverbots führen, das sich in der Praxis als intransparent und kaum kontrollierbar erweisen dürfte.

 

Daher wird eine bundeseinheitliche Regelung zur Reduzierung von der NO2 Emissionen durch Diesel-Kfzs benötigt – die sog. Blaue Plakette, die in Analogie zur Grünen, Gelben und Roten Plakette für die Umweltzone einzuführen ist.

 

Es werden daher alle sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Bundestages und des Berliner Senats, aber auch der Landesvorstand aufgefordert, sich mit aller Dringlichkeit bei der geschäftsführenden, aber erst recht auch bei der neuen Bundesregierung sowie in den Bund-Länder Gremien dafür einzusetzen, dass es nun endlich zu der Einführung der Blauen Plakette kommt.