Archive

Antrag 67/II/2015 Cannabis-Legalisierung

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert:

 

  • national wie international die rechtlichen Grundlagen für eine staatlich kontrollierte Produktion und Abgabe von Cannabisprodukten und deren legalen Erwerb und Besitz zu schaffen, die den Anforderungen des Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzes in Bezug auf Produktion und Vertrieb Rechnung trägt
  • auf eine ausreichende finanzielle/personelle Ausstattung von Drogenpräventions- und Interventionsprojekten(insbesondere im Jugendbereich) hinzuwirken
  • darauf hinzuwirken, insbesondere für Schmerzpatienten den Zugang zu Cannabis als Medizinprodukt deutlich zu vereinfachen.

 

Antrag 66/II/2015 Angstfreier Zugang zu medizinischer Versorgung für Sans Papiers

16.10.2015

Wir fordern die Berliner Landesregierung auf, ein Konzept zur Einrichtung einer Vergabestelle für Krankenscheine für Sans Papiers (Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus, z. B. ohne gültige Ausweispapiere eingereist oder die in Deutschland bleiben, nachdem ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist) zu erarbeiten.

Diese Vergabestelle muss unter der Leitung einer*eines Mediziner*in stehen, der*die der ärztlichen Schweigepflicht untersteht. Das Sozialamt soll in Zukunft nicht mehr mit der Vergabe medizinischer Leistungen, sondern lediglich mit der Abrechnung betraut sein und dabei an den Geheimnisschutz der Vergabestelle gebunden sein, um so zu gewährleisten, dass Sans Papiers angstfrei medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. An unserer Forderung die Übermittlungspflicht auf Bundesebene bezüglich aller Daten von Sans Papiers abzuschaffen halten wir weiterhin fest.

Die Einrichtung einer Vergabestelle für Krankenscheine auf Berliner Ebene stellt jedoch eine Möglichkeit dar, bereits auf Landesebene etwas gegen das unsägliche System zu unternehmen, das Sans Papiers ihr Recht auf Gesundheitsversorgung beraubt. Diese Konzeption muss nach einer Evaluation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen schnellstmöglich umgesetzt werden.

Antrag 65/II/2015 Zur geregelten Einwanderung von Ausländern nach Deutschland

16.10.2015

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, ein neues Einwanderungsgesetz zu erarbeiten.

Antrag 64/II/2015 Keine Anträge auf Abschiebehaft mehr in Berlin!

16.10.2015

Menschen einzusperren, weil sie alles aufgaben und Hilfe suchten, ist für uns nicht mit der Würde des Menschen vereinbar. Deshalb ist Abschiebehaft konsequent abzulehnen.

 

Es liegt in den meisten Fällen beim „Ausländeramt“, ob Abschiebehaft (§ 62 Aufenthaltsgesetz, „Vorbereitungs-“ und „Sicherungshaft“) beantragt wird. In anderen Fällen (bei „Zurückschiebungen“) kann die Bundespolizei sie einleiten. Unter sozialdemokratischer Regierung muss das „Ausländeramt“ darauf verzichten, Anträge auf Abschiebehaft zu stellen!

 

Abschiebehaft nicht mit der Menschenwürde vereinbar

Abschiebehaft nimmt denjenigen Menschen ihre Freiheit, die auf der Suche nach Freiheit alles hinter sich gelassen haben. Sie werden so psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt, obwohl sie vielfach traumatisiert sind. In Abschiebehaft wird ihnen die Möglichkeit genommen, nach anderen Wegen für ihre Zukunft zu suchen. Diese Verletzung der Menschenwürde kann nicht mit dem behördlichen Wunsch, Menschen leichter außer Landes zu schaffen, gerechtfertigt werden.

 

Eine neue „Willkommensbehörde“ muss geschaffen werden

Dafür muss das „Ausländeramt“ zu einer „Willkommensbehörde“ umgebaut werden, die sich aktiv im Interesse der Geflüchteten handelt. Es erscheint dafür notwendig, dass die Behörde schnellstmöglich dem*der Regierenden Bürgermeister*in oder einer SPD-geführter Senatsverwaltung angegliedert wird. Die momentane Leitung und der Innensenator sind der Aufgabe nicht gewachsen.

 

Abschiebehaft abschaffen, nicht ausweiten!

Auf die inhumane Abschiebehaft zu verzichten, ist die sozialdemokratische Antwort auf die skandalös Einschränkung und Aushöhlung des Asylrechts durch die Große Koalition auf Bundesebene. Durch diese Gesetzesänderung ist jede*r Geflüchtete*r von Abschiebehaft bedroht. Beispielsweise ist kaum eine legale Einreise für Flüchtende nach Deutschland möglich, aber schon die „illegale“ Einreise, fehlende Dokumente, unvollständige Angaben gegenüber den Behörden oder Geldzahlungen an Fluchthelfer*innen reichen nun aus, um Abschiebehaft anzuordnen. Das hat nichts mit einem respektvollen Umgang mit Menschen zu tun.

 

Genauso sind jegliche anderen Sanktionsmaßnahmen wie Fußfesseln oder die Residenzpflicht, die den Bewegungsradius der Geflüchteten einschränken sollen, abzulehnen. Sie folgen der gleichen Logik wie die Abschiebehaft. Der Generalverdacht, der auch so gegenüber den Geflüchteten ausgedrückt würde, lässt sich nicht begründen.

 

Die Konsequenz daraus muss sein, dass der Abschiebeknast Grünau geschlossen wird. Die Bedingungen in diesen teuren Einrichtungen sind über die unwürdige Praxis der Abschiebehaft hinaus nicht hinnehmbar. Die Kriminalisierung von Flucht und der Suche nach Hilfe muss gestoppt werden. Berlin muss dazu vorangehen und so darauf drängen, dass andere Bundesländer nachziehen und andere Abschiebeeinrichtungen – wie der Abschiebeknast auf dem Flughafen BER – unverzüglich geschlossen werden.

Antrag 63/II/2015 Ideologiefrei helfen: Weiterhin Geldleistungen für geflüchtete Menschen in Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen auszahlen

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats werden aufgefordert, in der Asylpolitik des Landes Berlin, und besonders vor dem Hintergrund der Umsetzung des Gesamtkonzepts der Bundesregierung zur Asylpolitik vom 7. September 2015 die Auszahlung von Bargeldleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen beizubehalten und nicht durch die Bereitstellung von Sachmitteln zu ersetzen.