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Antrag 171/I/2024 Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr in Berlin stärken

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und in der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Berliner Polizei und die Berliner Feuerwehr technisch und personell (u.a. durch Steigerung der Ausbildungszahlen) besser aufzustellen.

Antrag 94/II/2023 Vertrauen statt Verurteilung – Zeugnisverweigerungsrecht auch für Sozialarbeiter*innen!

21.08.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf sich dafür einzusetzen, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen geschaffen wird.

Antrag 95/II/2023 Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit

21.08.2023

Sozialarbeiter*innen sind darauf angewiesen, dass ihre Klient*innen ihnen ihre Lebenswelten öffnen, die oft von Armut und Ohnmachtsgefühlen, aber auch von Gewalt und Straffälligkeit geprägt sind. In persönlichen Notlagen werden persönliche Geheimnisse anvertraut, weil die Sozialarbeiter*innen oft der letzte Anker möglicher gesellschaftlicher Hilfen und Intervention sind. Diese Arbeit basiert auf Vertrauen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Um diese wichtige Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, das erarbeitete Vertrauen zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Klient*innen durch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu schützen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, durch eine Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht zu erweitern.

Antrag 142/I/2023 Ein Kulturregister für Berlin

27.04.2023

Berlin ist die Hauptstadt der Laienkultur. In Kneipen, auf Kleinbühnen, in Kirchen oder im Park kann man Musik hören, Theater genießen oder Stand-Up Comedy erleben. Viele Menschen würde gerne an diesen Angeboten aktiv mitwirken, finden aber keine für sie passende Möglichkeit. Dies liegt daran, dass bei ehrenamtlichen oder freiberuflichen Kulturangeboten häufig keine Kapazitäten für umfangreiche Werbung oder Websitepflege bestehen. Neue Mitglieder werden daher meist über bestehende Teilnehmer*innen angeworben. Gerade für Menschen, die neu nach Berlin ziehen, ist es schwierig, ein passendes Angebot zu finden. Da sie noch keine Kontakte haben, finden sie keinen Zugang zur Kulturszene und geben Hobbys wie Singen ganz auf. Hier soll das Kulturregister Abhilfe schaffen. Ein Hobby außerhalb des Berufs strukturiert die Woche, schafft Entlastung und Freude und wirkt Vereinsamung in der Großstadt entgegen. Weiterhin könnte das Land Berlin so dem Vereinssterben entgegenwirken, indem es hilft, neue Mitglieder anzuwerben. Da außerdem viele Kulturprojekte in Berlin staatlich gefördert sind, würde das Land Berlin auch dazu beitragen, dass seine eigenen Gelder effektiver genutzt werden.

 

Das Land Berlin soll auf der Website Berlin.de ein Kulturregister für Laienkultur schaffen. Dieses Register soll sich an Kulturschaffende in Berlin richten sowie an Interessierte, die etwa in ihrer Freizeit Theater spielen oder in einem Chor singen möchten. Hier sollen freie Regisseur*innen, Chorleiter*innen, Vereine etc. ihre Angebote registrieren können, sodass Interessierte bei einer Internet-Suche auf diese Informationen zugreifen können. Das Register sollte folgende Informationen enthalten: Die Art des Angebots, evtl. Kosten, Zielgruppe, Ort für Proben, Zeitpunkt für Proben sowie Informationen über die Barrierefreiheit und evtl. Zeitraum. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, Kontaktdaten für nähere Informationen zu hinterlegen. Das Kulturregister soll aktiv beworben werden, damit freie Kulturschaffende von ihm Kenntnis erlangen und sich eintragen. Hier wäre eine Kooperation mit staatlichen Kulturangeboten (z.B. Theatern) denkbar. Gleichzeitig wird auf der Website eine Möglichkeit geschaffen, unseriöse oder problematische Inserate zu melden. Daraufhin wird die Meldung durch eine zuständige Stelle überprüft und gegebenenfalls das Inserat gesperrt.

Antrag 123/I/2023 Für Rechtsstaatlichkeit in der Einstellungspraxis im Schuldienst

27.04.2023

§ 2 des „Gesetz zur Schaffung eines Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin und zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes“ (Neutralitätsgesetz) ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Abschaffung des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung insbesondere von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.