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Antrag 84/II/2021 Für eine echte Förderung weiblicher und diverser Literatur: Berliner Literaturpreis für Frauen und nicht-binäre Personen!

9.11.2021

Der literarische Kanon ist sehr männlich geprägt. Viele Schüler*innen beenden ihre Schulzeit, ohne als Schullektüre auch nur ein einziges Buch einer Autorin gelesen zu haben. Die Initiative #frauenlesen hat es sich zur Aufgabe gemacht zu untersuchen, wie es um die Repräsentation der Geschlechter in den Medien und der Literaturbranche steht. Die Ergebnisse decken sich mit vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft: Frauen und nicht-binäre Personen werden strukturell benachteiligt. Bei den 13 höchstdotierten Literaturpreisen in Deutschland gewinnen Männer fünfmal häufiger als Frauen*.

 

Die Förderung vielfältiger Literatur muss ein zentrales Anliegen einer modernen und bunten Stadt wie Berlin sein. Was wir lesen prägt unseren Blick auf die Welt. Es ist also an der Zeit, dass im öffentlichen Diskurs nicht mehr überwiegend die Literatur weißer cis-männlicher Personen besprochen wird. Frauen* und nicht-binäre Personen schreiben schließlich von jeher auch; ihren Werken wird nur weniger Beachtung geschenkt. Es ist eben kein Zufall, dass z.B. die Werke Lew Tolstois zur großen Weltliteratur zählen, kaum Leser*innen aber die Bücher seiner Frau Sofja Tolstaja, die selbst eine hervorragende Schriftstellerin war, kennen. Was als literarisch wertvoll gilt, bestimmen Männer seit Jahrhunderten.

 

Die geschlechterspezifischen Unterschiede in der Literaturbranche beginnen schon vor den Preisverleihungen. So werden Bücher von Männern eher im Hardcover veröffentlicht, während jene von Frauen eher im deutlich weniger prestigeträchtigen Format Taschenbuch verlegt werden. Für Literaturpreise werden meist jedoch Bücher nominiert, die als hochliterarisch gelten und im Hardcover erschienen sind. Zudem werden im Feuilleton mehr Bücher von Männern besprochen: Knapp zwei Drittel der Besprechungen drehen sich um Bücher von Männern. Auch die Personen, die die Kritiken verfassen, sind überwiegend männlich. Schließlich sind auch Rezensionen, welche von Männern verfasst werden im Schnitt länger als die von Frauen* und ihnen wird damit mehr medialer Raum gegeben. Schaffen es Bücher von Frauen* allerdings dennoch nominiert zu werden, so zeigt sich das „Genderauge“. Das Phänomen des „Genderauge“ beschreibt, dass am meisten Literaturpreise an Bücher gehen, die sowohl von einem Mann verfasst wurden als auch aus der Perspektive eines Mannes geschrieben sind. Darauf folgen Bücher, die zwar von Frauen* geschrieben wurden, jedoch aus der Perspektive eines Mannes erzählen. Am wenigsten Preise gewinnen solche Bücher, die von Frauen* und über Frauen* sind. Die Welt aus einer männlichen Perspektive wird öfter ausgezeichnet als die aus anderen Perspektiven. So gibt es viel weniger Identifikationsmöglichkeiten für nicht cis-Männer in preisgekrönter Literatur.

 

Auch die Jurys für Literaturpreise sind nicht gerade feministische Vorzeigegremien: Bei den acht höchst dotierten deutschen Literaturpreisen sind zusammen gerechnet gerade einmal 23 % der Mitglieder der Jury weiblich. Darüber hinaus sind nicht-binäre Juror*innen und Rät*innen in den Jurys überhaupt nicht vertreten.

 

Die staatlich geförderten Akademien glänzen auch nicht durch mehr Diversität: Bei der Berliner Akademie der Künste sind etwa nur 22 % der Mitglieder weiblich.

 

Es ist eine staatliche Aufgabe, Chancengleichheit zu fördern. In diesem Fall ist es also notwendig, der Literatur von Frauen* und nicht-binären Personen zu mehr Öffentlichkeit zu verhelfen.

 

Bei Literaturpreisen werden Frauen* und nicht-binäre Personen konsequent zu wenig nominiert und auch ausgezeichnet. Es geht nicht nur um unmittelbare Vorteile wie Ruhm und Geldpreise für Nominierte und Gewinner*innen, sondern auch darum den literarischen Blick auf die Welt diverser zu gestalten und Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken.

 

Es ist höchste Zeit, die männliche Dominanz im Literaturkanon aufzubrechen!

 

Daher fordern wir u. a.

 

  • von der Senatsverwaltung für Kultur eine Schaffung eines Buchpreises ausschließlich für deutschsprachige Werke weiblicher und nicht-binärer Autor*innen, der mit 37.500 € genauso hoch wie der deutsche Buchpreis dotiert ist. Zudem soll eine paritätisch besetzte Jury den Preis verleihen.
  • Außerdem muss für solch einen Preis der Anspruch gelten, auch nicht-weiße Autor*innen und ihre Werke verstärkt zu berücksichtigen.

 

So wird Literatur, die von Frauen* oder nicht-binären Autor*innen verfasst wurde, mehr Raum in der Öffentlichkeit sowie Anerkennung entgegengebracht. Gute Literaturförderung ist auch feministische Literaturförderung.

 

Antrag 86/II/2021 Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen u.a.

9.11.2021

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für gezielte Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen und anderen von Einsamkeit betroffenen Menschen einzusetzen.

 

  • Unterstützung der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und von Kommunalverwaltungen bei der Zusammenstellung von regionalen Kontaktstellen und Angeboten, bei denen Personen ehrenamtlich tätig werden können
  • Versand der Informationen zusammen mit dem Bescheid der verschiedenen Rententräger bzw. Versorgungsämter
  • Kommunalverwaltungen sollen o.g. Informationen ebenfalls zur Verfügung stellen, wenn eine Ummeldung des Wohnortes erfolgt

 

Antrag 88/II/2021 Gebühren für Informationsfreiheits-Anfragen abschaffen

9.11.2021

Für erfolgreiche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und den Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze der Länder, den Umweltinformationsgesetzen sowie dem Verbraucherinformationsgesetz sollen keine Gebühren erhoben werden. Ausnahmen sollen nur möglich sein, sofern die Anfrage mit Gewinnerzielungsinteresse gesellt wird. In Fällen in denen Anträge nach den genannten Gesetzen wiederholt in missbräuchlicher Art und Weise gestellt werden, soll eine Behörde ebenfalls nach Ankündigung eine Gebühr festsetzen dürfen, gegen die der Rechtsweg offensteht.

 

Die eingangs genannten Gesetze erlauben es allen Menschen, von Behörden die Herausgabe von Informationen zu verlangen, sofern keine schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Belange dem entgegenstehen.

 

Sie sind ein wichtiges Werkzeug, das es der Zivilgesellschaft erlaubt, das Handeln der Exekutive zu kontrollieren. Sie werden regelmäßig von NGOs genutzt, um Missstände in der Verwaltung aufzuklären oder schlicht staatliches Handeln transparent zu machen.

 

Wenn eine Anfrage nach dem IFG erfolgreich ist, so kann die Behörde erfolgreichen Antragsteller*innen Gebühren für den Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen, der für das Auffinden, Kopieren und ggf. Schwärzen der angefragten Unterlagen entstanden ist. Die genaue Höhe der Gebühren und und die Umstände unter denen, bei geringem Verwaltungsaufwand, von der Erhebung der Gebühren abgesehen werden kann, variiert von Land zu Land.

 

Diese mögliche Gebührenerhebung stellt ein Problem dar. Die Gebühren, die anfallen, können durchaus im dreistelligen Bereich liegen. Insbesondere wer wenige finanzielle Mittel hat, kann dadurch davon abgehalten werden, von seinem gesetzlich normierten Auskunftsrecht Gebrauch zu machen und sich so aus erster Hand über die Vorgänge im Staat zu informieren, für die er*sie sich interessiert. Schlimmer noch: Die Gebühren werden von Behörden, denen Transparenz eher ein Hindernis als ein erstrebenswertes Ziel ist, genutzt, um Antragsteller*innen zur Rücknahme ihrer Auskunftsersuchen zu bewegen. Wenn sich abzeichnet, dass ihre Anfrage begründet ist, werden Anfragesteller*innen darauf hingewiesen, dass Sie mit hohen Gebühren zu rechnen haben und aufgefordert mitzuteilen, ob sie vor diesem Hintergrund weiter an ihrem Antrag festhalten. Häufig führt die Ankündigung von Gebühren dann zur Rücknahme des Antrags. Da es keine transparente Bemessungsgrundlage für die Berechnung der anfallenden Gebühren gibt, stehen diese oft in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Arbeitsaufwand der Behörden.

 

Dieses Vorgehen widerspricht dem Ziel der Informationsfreiheitsgesetze, allen Menschen Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren und sollte daher unterbunden werden. Dazu sollten die Gebühren für Informationsfreiheitsanfragen grundsätzlich abgeschafft lassen. Lediglich in den Fällen, in denen insbesondere Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht auf staatliches Wissen zugreifen und durch eine Anfrage dafür sorgen, dass öffentliche Ressourcen für die Zusammenstellung des Materials beansprucht werden, sollte dieser Aufwand für die Verwaltung weiterhin durch Gebühren kompensiert werden.

 

Um die Informationsrechte der Bürger*innen weiter zu stärken und Aufwand durch doppelte Anfragen entgegenzuwirken, fordern wir den Ausbau der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder zu Transparenzgesetzen.

Antrag 89/II/2021 Keine Werbeflut in unseren Briefkästen. Ressourcenverschwendende Briefkastenwerbung einschränken.

9.11.2021

In Anlehnung an die Opt-in Pflicht (ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – vorher explizit schriftlich gestatten muss) bei digital versendeten Newslettern fordern wir eine Opt-In Pflicht für Briefkastenwerbung.  Es soll unadressierte Briefkastenwerbung, wie z.B. „Einkaufaktuell“ nur in einen Briefkasten geworfen werden, wenn das ausdrücklich durch einen Aufkleber “Ich möchte Werbung“ erlaubt wird. Ähnliche Verfahren haben z.B. in Amsterdam zu einer Reduzierung des Müllvolumens geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass ein ähnliches Verfahren, wie bei der digitalen Variante gefunden wird. Ausnahme für Informationen im Rahmen von demokratischen Abstimmungen und Wahlen sollen dabei berücksichtigt werden.

Antrag 90/II/2021 Ausgleichstage für Feiertage am Wochenende einführen

9.11.2021

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses Berlin wird aufgefordert sich für die folgende Ergänzung des Feiertagsgesetzes des Landes Berlin einzusetzen:

 

Fällt einer der in § 1 benannten allgemeinen Feiertage sowie der Tag der Deutschen Einheit auf einen Sonnabend, Sonn- oder anderen arbeitsfreien Feiertag, ist der kalendarisch nächstliegende Arbeitstag (Montag bis Freitag) als arbeitsfreier Ersatzruhetag.