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Antrag 147/I/2019 Medizinische Notfallversorgung unserer Stadt endlich zukunftsfähig gestalten

21.02.2019

Wir fordern

  • Ein neues Finanzierungskonzept für Notaufnahmen
  • Ausbau von Notdienstpraxen mit verlässlichen Öffnungszeiten
  • eine Imagekampagne für den Bereitschaftsdienst der KV (116 117) mit dem Ziel, die Patient*innenkompetenzen zu stärken und die Rettungsdienste zu entlasten
  • eine bessere Ausstattung der Notaufnahmen und Zentralisierung der Notfallversorgung

 

 

Antrag 166/I/2019 Für die gleichberechtigte Partizipation von Frauen am politischen und gesellschaftlichen Leben – Parität jetzt!

21.02.2019

Wir fordern: Parität jetzt! Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die SPD Berlin auf, sich weiterhin für die Einführung eines Paritäts-Gesetzes für das Land Berlin einzusetzen. Das Paritätsgesetz soll für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und für die Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen erlassen werden. Der Gesetzgebungsprozess soll im Sommer 2020 abgeschlossen sein, damit das Gesetz bei den nächsten Wahlen – turnusgemäß 2021 – gelten kann.

Antrag 151/I/2019 Pflegevollversicherung einführen

21.02.2019

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, auf der Ebene des Bundesrats die Initiativen des Landes Brandenburg und des Freistaates Thüringen zur Umwandlung der als unechte Teilkaskoversicherung angelegten Pflegeversicherung in eine echte Vollkasko-Versicherung (Pflegevollversicherung) zu unterstützen.

Antrag 153/I/2019 Prüfung, ob und inwieweit die Auszahlung des Entlastungsbetrags direkt an den Pflegebedürftigen möglich ist.

21.02.2019

(Prüfantrag)

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen auf Landesebene möglich sind, um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125,00 Euro mit dem Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen auszuzahlen, wobei eine Beauftragung von gewerblichen Pflegeanbietern als zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Entlastungsbetrags aufzuheben ist.

Antrag 121/II/2018 Sofortmaßnahmen für eine Verbesserung der vollstationären Pflege in Pflegeeinrichtungen

13.10.2018
  1. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, unverzüglich in Verhandlungen zu treten, um den Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege dahingehend zu ändern, dass als erste Sofortmaßname zur Verbesserung der vollstationären Pflege eine Anpassung der schlechteren Berliner Personalrichtwerte an die besseren Richtwerte in den großen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen erfolgt.
  2. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, in einem zweiten Schritt im Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege eine Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin entsprechend den Forderungen des Deutschen Pflegerats vom April 2018 (sofort 50.000, d.h. rund 10% bundesweit, neue Stellen statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten 8.000 und jetzt vom Bundesgesundheitsminister angekündigten  000) um weitere 10% spätestens ab 1.1.2019 zu erreichen.
  3. Da nach allen Experten über die nächsten mindestens fünf Jahre nicht ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, müssen die neuen Stellen übergangsweise auch mit nichtqualifiziertem Personal besetzt werden können, das für einfache pflegerische Leistungen (Spaziergänge mit und ohne Rollstuhl im Freien, Vorlesen von Post, Zeitung, kurzen Erzählungen und Gedichten, Hilfe bei Handarbeiten, andere Beschäftigungsangebote) eingesetzt wird. Die angekündigte Erhöhung der Ausbildungsplätze ist sinnvoll, aber die Seniorinnen und Senioren, die derzeit in Pflegeheimen leben, können darauf nicht warten. Viele werden eine bessere Betreuung durch ausgebildete Pflegekräfte nicht mehr erleben. Deshalb bedarf es sofortiger Verbesserung. Hierbei sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse auszuschließen. Allen übergangsweise eingesetzten und nicht ausgebildeten Pflegekräften ist eine Qualifizierung und Ausbildung während ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.
  4. Für die Aufnahme einer übergangsweisen Tätigkeit und/oder begleitenden Ausbildung sind zusätzliche Anreize zu schaffen. So sollten junge Leute, die ein freiwilliges soziales Jahr in der Pflege ableisten, angemessen bei der Vergabe von Studienplätze berücksichtigt werden. Neben der Numerus-Clausus-Schulnote sollte bei der Vergabe von Studienplätzen in Numerus-Clausus-Fächern zusätzlich eine Pflege-Note Berücksichtigung finden. Ebenso kann Berlin eigene Anreize z.B. durch kostenlose Nutzung von U-Bahn, Bus und S-Bahn oder Hilfen bei der Wohnungssuche durch städtische Wohnungsbaugesellschaften für diesen Personenkreis schaffen.
  5. Der Senat von Berlin wird zur bundesweiten Finanzierung der 10%igen Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 1.1.2019 um 0,50 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens von bisher 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent bzw. von 2,80 Prozent auf 3,30 Prozent bei Kinderlosen zu erhöhen. Die Beitragserhöhung ist entgegen den Vorschlägen des Deutschen Pflegerats (übergangsweise steuerfinanziert) von Anfang an bei Arbeitnehmern hälftig durch die Arbeitgeber und durch die Arbeitnehmer und bei anderen durch diese aufzubringen.