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Antrag /I/2018 Arbeitszeit kürzen

30.04.2018

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD geführten Ministerien in der Bundesregierung werden aufgefordert, folgende Änderungen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) umsetzen:

 

Im §2 (3) die Nachtzeit im Sinne des Gesetzes von 23 bis 6 Uhr auf 20 bis 6 Uhr und in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr auf 20 bis 4 Uhr zu ändern.
Außerdem soll in (4) jede Arbeit, die in die Nachtzeit fällt als Nachtarbeit anerkannt werden.
In Punkt 2. sollen Nachtarbeiter schon ab 20 Tagen Nachtarbeit im Kalenderjahr als solche gesehen werden.
Dies soll einer verstärkten Flexibilisierung entgegenwirken und die wahre hohe Belastung von Schichtarbeitern (auch jener die Spätschicht und wenige Nachtschichten im Jahr arbeiten) gerecht werden.

 

In §3 soll die werktägliche Arbeitszeit von acht auf 7,5 Stunden abgesenkt werden und auch nicht mehr auf zehn sondern nur noch auf neun Stunden max. verlängert werden können und auch dies nur unter der schärferen Einschränkung, wenn innerhalb von drei statt wie bisher sechs bzw. innerhalb von 12 statt wie bisher 24 Wochen ausgeglichen wird.
Begründet wird diese Änderung mit einer in den letzten Jahren massiv gestiegenen Arbeitsverdichtung, sowie mit in einem erheblichem Umfang an Mehrarbeit, der häufig nicht bezahlt wird, was auch in einem großem Rahmen Steuergelder und Sozialversicherungsbeiträge kostet (siehe Antragsbegründung).

 

Für §4 soll eine Änderung der Ruhepausenregelung vorgenommen werden, welche die Ruhepausen von 30 auf 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von vier bis sechs Stunden und auf mindestens 45 auf 30 Minuten absenkt. Außerdem soll der Zeitraum, in dem Arbeitnehmer max. ohne Pause beschäftigt werden dürfen von sechs auf vier Stunden abgesenkt werden.
Dies hat zum einem den Hintergrund, dass Arbeitnehmer in der heutigen Arbeitswelt oft nach spätestens vier Stunden ihre Pause dringend benötigen, Pausen jedoch in den allermeisten Fällen nicht bezahlt werden und sie deswegen nicht dazu verpflichtet sein sollten, länger als unbedingt nötig am Arbeitsplatz verbleiben zu müssen.

 

In §5 (1) soll geändert werden, dass Arbeitnehmer nach Beendigung ihrer Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von 12 statt bisher 11 Stunden haben sollen.
Der Arbeitsalltag, der für viele Arbeitnehmer traurige Realität ist, sieht vor morgens früh eine Schicht und Abends nach 11 Stunden eine zweite Schicht zu arbeiten.
Es zeichnet sich ab, dass die Zahl der Beschäftigten, die dem ausgesetzt sind noch weiter steigen wird, was sich dann immer mehr auf die schützenswerte Gesundheit vieler auswirkt.

 

Für §6 (2) sollen die gleichen Änderungen in dem gleichem Sinne wie für §3 vorgenommen werden.

 

Die in §4 (1) beschriebene Öffnungsklausel per Tarifvertrag soll nicht mehr die Öffnung aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung beinhalten, da Betriebsräte immer mehr unter Druck gesetzt werden.
Auch Betriebsräte sind abhängig Beschäftigte, auch wenn sie einen erweiterten Kündigungsschutz genießen und neigen schnell dazu auf solche Forderungen des Arbeitgebers einzugehen.
Wenn der Arbeitgeber sich aus betrieblichen Gründen eine vorübergehende Aufweichung des ArbZGes wünscht, soll er dies generell bei der Gewerkschaft tun, welche auch den Tarifvertrag ausgehandelt hat und eine ebenbürtige Verhandlungsposition darstellt.
Darüber hinaus, soll Punkt 4. komplett gestrichen werden, da eine Nachtarbeit die über 10 Stunden hinaus geht, auch dann nicht vorstellbar ist, wenn sie meist überwiegend Bereitschaft darstellt.
Wird der Arbeitnehmer, wenn auch nur in seltenen Fällen, trotz Bereitschaft viel arbeiten müssen, stellt er schlicht und ergreifend bei einer (Nacht)Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden eine Gefahr für sich und seine Umwelt dar.
Viele bei den Berufsgenossenschaften gelistete Arbeitsunfälle werden dies belegen.
Die Ziffern (2), (2a) und (3) sollen genau wie für Ziffer (1) beschrieben geändert werden.
Die Ziffer (4) kann einfach nicht mehr als Zeitgemäß angesehen werden und ist auch in Anbetracht der nicht vorhandenen Notwendigkeit zu streichen.
Darüber hinaus kann es nicht sein, dass Arbeitnehmern absolut gar keine Chance geboten wird, sich organisiert (nach unserem Grundgesetz) dagegen zu währen.
Für Ziffer (8) soll eine Änderung von 48 auf 45 Stunden vorgenommen werden, außerdem soll auch hier der Ausgleichszeitraum auf drei Kalendermonate bzw. 12 Wochen reduziert werden.
Als Begründung wird die gleiche wie für die vorangegangen Paragrafen mit ähnlicher Änderung angeführt.

 

Für §11 sollen mindestens 26 beschäftigungsfreie Sonntage statt wie bisher 15 festgesetzt werden um Sonntags arbeitenden Arbeitnehmern wenigstens ein halbes Jahr ohne Sonntagsarbeit zu ermöglichen, um vor allen Dingen soziale Kontakte zu pflegen, welche durch die Arbeitsbelastung unserer heutigen Arbeitswelt ohnehin schon leiden.

 

Die §12 und 14 sollen im gleichen Sinne wie oben beschrieben geändert werden.

§2
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 20 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 20 Uhr bis 4 Uhr.
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes, ist jede Arbeit, die in die Nachtzeit fällt.
(5)
2. Nachtarbeit an mindestens 20 Tagen im Kalenderjahr leisten.

§3
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 7,5 Std nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 9 Stunden nur verlängert werden wenn innerhalb von drei Kalendermonaten oder innerhalb von 12 Wochen im Durchschnitt 7,5 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§4
Die Arbeitszeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 15 min bei einer Arbeitszeit von 4 bis 6 Stunden und mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. …… Länger als 4 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§5
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden haben.

§6
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf 7,5 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 9 Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von §3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt 7,5 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§7
(1) In einem Tarifvertrag kann zugelassen werden,
4. komplett streichen
(2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag ferner zugelassen werden,
(2a) In einem Tarifvertrag kann abweichend von den §§3,5 Abs. 1………..
(3) Komplett streichen
(4) Komplett streichen
(8) ……….. Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 45 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von drei Kalendermonaten oder 12 Wochen nicht überschreiten.

§11
(1) Mindestens 26 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

§12
In einem Tarifvertrag kann zugelassen werden,

§14
(drei) Wird von den Befugnissen nach den Absatz1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 45 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 3 Kalendermonaten oder 12 Wochen nicht überschreiten.

 

Antrag WV15/I/2018 Die SPD digitalisieren – Organisationsstrukturen neu denken

30.04.2018

Im Rahmen des Prozesses #SPDErneuern, fordern wir die Einführung digitaler Beteiligungsstrukturen, in Ergänzung zu den bisherigen, bewährten Gliederungen der Partei. Wir sind der Meinung das einige, von der Partei losgelöste Themenforen, nicht ausreichend zu einer partizipativeren SPD beitragen können. Der Parteivorstand wird daher mit der Umsetzung folgendes Konzeptes beauftragt:

 

Jedes Mitglied erhält Zugang zu einer parteiinternen Online-Plattform, welche die interne Vernetzung und Arbeit erleichtert. Insbesondere werden folgende Funktionen angeboten:

 

1. Digitale Strukturen

Jede Struktur der Partei erhält eine, durch den jeweiligen Vorstand verwaltete, Seite. Dort werden neben Informationen, wie beispielsweise die aktuelle Besetzung des Vorstandes, Dokumente wie Sitzungseinladungen und Beschlüsse hinterlegt. Der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften kann auf der jeweiligen Seite erklärt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Aktivitäten und neue Inhalte werden automatisch per E-Mail an Mitglieder versendet. Dabei kann jedes Mitglied individuell einstellen, welche Informationen es erhalten möchte.

 

2. Vernetzung und Diskussionen

Jedem Mitglied wird die Möglichkeit gegeben, eine Seite vergleichbar mit einem Social-Media-Profil zu erstellen, die sie nach eigenem Ermessen nutzen können. Vertreter*innen in der Partei erhalten automatisch ein solches Profil, um eine niederschwellige Erreichbarkeit innerhalb der Partei zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit Nachrichten, über eine anonymisierte E-Mail-Adresse, an andere Mitglieder zu versenden. Angemessene Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre sind gegeben.

 

Jede Gliederung erhält auf ihrer Seite ein Diskussionsforum. Alle Mitglieder der jeweiligen Gliederung haben dort Lese- und Schreibrecht. Diskutierte Themen (Threads/Topics) sind grundsätzlich parteiöffentlich, der Zugriff kann in Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Zusätzlich kann der Parteivorstand gliederungsunabhängige Themenforen einrichten, denen jedes Parteimitglied beitreten kann.

 

Der Gliederungsvorstand beauftragt mindestens ein Mitglied mit der Moderation der gliederungszugehörigen Foren, sofern keine Moderator*innen durch die Wahlversammlung nominiert wurden.

 

3. Anträge und Abstimmungen

Anträge können von berechtigten Mitgliedern fristwahrend auf der Seite einer Gliederung gestellt werden, um auf der nächsten Sitzung behandelt zu werden. Anschließend vermerkt der Gliederungsvorstand Änderungsanträge, Abstimmungsergebnisse und eventuelle Streitpunkte. Beschlossene Anträge die sich an eine höhere Gliederung richten werden automatisch an diese weitergeleitet. Abstimmungsergebnisse höherer Ebenen werden vermerkt, ebenso Voten der Antragskommission.

 

Alle Anträge können gliederungsübergreifend durchsucht werden. So entsteht mittelfristig ein strukturiertes Archiv von Beschlusslagen.

 

Dringliche, nicht satzungsändernde Anträge mit Initiativcharakter können auch über die Plattform zur Abstimmung gestellt werden, sofern keine Möglichkeit bestanden hat, über sie in ordentlichen Versammlungen abzustimmen. Mitglieder geben bei der ersten Nutzung der Plattform an, ob sie sich an Online-Abstimmungen beteiligen möchten. Diese Einstellung kann jederzeit geändert werden.

 

Ferner erfüllt die Plattform folgende nichtfunktionale Anforderungen:

  • Die Benutzeroberfläche ist soweit wie möglich barrierefrei gestaltet.
  • Die Plattform wird nach dem aktuellen Stand der Technik entwickelt. Aspekte des Datenschutzes finden besondere Berücksichtigung. Bei der Entwicklung wird soweit wie möglich auf die Integration von quelloffener Software gesetzt. Entdeckte Verwundbarkeiten werden unverzüglich behoben und transparent an alle Parteimitglieder kommuniziert. Der Datensicherheit wird eine höhere Priorität gegenüber der Verfügbarkeit eingeräumt.

 

Antrag 89/I/2018 Mehr Demokratie wagen – auch in Schulen!

30.04.2018

Das Berliner Schulgesetz schreibt vor, dass an jeder Schule der Sekundarstufen I und II Gesamtschülervertretungen (GSV) gebildet werden. Aus dieser Versammlung heraus werden weitere Vertreter*innen unter anderem für Fachkonferenzen sowie die Schulkonferenz gewählt. Das Schulgesetz regelt jedoch nicht, wie dieses und weitere Gremien der Schulen für sich oder miteinander arbeiten sollen. Es gibt weder eine Geschäftsordnung noch ist festgelegt, wie oft die GSV im Jahr tagen muss. Sie werden in vielen Fällen kaum einberufen und dann handelt es sich um einseitige Informationsveranstaltungen, in welchen die Schulsprecher*innen die GSV über Entwicklungen aufklären, an denen sie weder beteiligt war geschweige denn, dass sie nun noch etwas daran ändern könnte. Denn, wenn die GSV nur selten tagt, liegen auch Entscheidungen, von denen berichtet wird, schon viele Wochen zurück. Dies wird der im Schulgesetz formulierten Forderung nach aktiver Eigenverantwortlichkeit der Schüler*innen nicht gerecht.

 

Die gewählten Vertreter*innen für andere Konferenzen haben nur eine beratende Funktion und sind damit ohne Stimmrecht. In der Praxis werden sie oft jedoch nicht einmal zu den Konferenzen eingeladen und erfahren erst im Nachhinein, dass diese stattfanden. Selbst um ihre beratende Funktion auszuüben, sind sie völlig von der Bereitschaft der Lehrkräfte oder Erziehungsberechtigten, sie anzuhören, abhängig. Ist dieser nicht da, können sie ihre beratende Funktion nicht ausüben. Ihr Amt und damit ihre Wahl ist folglich in vielen Fällen sinnlos.

 

De facto ist die direkte schülerische Mitbestimmung an Schulen lediglich dem Schulsprecher oder der Schulsprecherin sowie den vier Mitgliedern der Schulkonferenz also fünf Personen vorbehalten. Die Gesamtschülervertretung ist dagegen eine recht machtlose Institution, in welcher auch kaum Debatten geführt werden. Sie wird auch von Schüler*innen als ein vollkommen sinnloses Organ wahrgenommen. Wen sie in diese Versammlung entsenden, erscheint ihnen daher oft unwichtig. Allgemein entsteht bei vielen Schüler*innen der Eindruck einer Scheinmitbestimmung, welche nur auf dem Papier besteht.

 

Daher fordern wir, dass eine Evaluation in Auftrag gegeben wird, die alle bestehenden und aktiven Gesamtschülervertretungen an Berliner Schulen auflistet und aufklärt, inwiefern bzw. wie viele Mitglieder aus der GSV an den Schulprozessen (in Fachkonferenzen, Schulkonferenzen) eingebunden werden und dass die Möglichkeiten der Schüler*innen, ihre Schule mitzugestalten verbessert werden. Insbesondere den Mitglieder der GSV muss die Mitwirkung erleichtert werden. Zunächst muss diese folglich den Charakter einer einseitigen Informationsveranstaltung verlieren und zu einem debattierenden und beschließenden Gremium werden. Ziel ist es, möglichst viele Schüler*innen in Debatten einzubringen und konstruktive Diskussionen anzuregen. Dies können wir durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen der GSV gezielt bewirken. Ein erster Schritt dazu sind mehr GSVen in kürzeren Abständen. Die Kommunikation von GSV und Schulsprecher*innen wird so verbessert. Die Mitglieder der GSV können sich des Weiteren einfacher über aktuelle Probleme und Entwicklungen austauschen sowie auf diese reagieren anstatt sie bloß zur Kenntnis zu nehmen.

 

Weiterhin muss die Arbeitsweise der GSV sowie ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen der Schule festgelegt und für die Schüler*innen nachvollziehbar gemacht werden. Schüler*innen, die als Gäste an der Sitzung der GSV teilnehmen, haben Rederecht. Dazu benötigt die Versammlung eine Geschäftsordnung. Die Senatsverwaltung für Bildung wird eine vorläufige Geschäftsordnung herausgeben, die gilt, sofern sich eine GSV nicht nach ihrer Konstituierung eine andere Geschäftsordnung gibt. Jede Geschäftsordnung einer GSV muss jedoch Angaben über bestimmte Punkte beinhalten (siehe unten):

 

Auch die Vertreter*innen der GSV in anderen Gremien müssen immer eine echte Funktion ausüben können. Dass ihre Möglichkeit zur Partizipation vom guten Willen anderer abhängt ist nicht hinnehmbar. Das Problem, dass die Vertreter*innen oftmals nicht eingeladen werden, ist dadurch zu beheben, dass auch in anderen Gremien der Schule, an denen Schüler*innen beteiligt sein sollen, eine Woche vor der Sitzung eine Einladung mit Tagesordnung an alle Beteiligten ergehen muss. Da Schüler*innen in der Realität oft einfach nicht eingeladen werden, muss die GSV Beschlüsse anderer Gremien beanstanden können.

 

Zuletzt muss auch die gesamte Schülerschaft über den Beteiligungsprozess informiert werden. Dies kann durch eigens dafür konzipierte Veranstaltungen geschehen. In jedem Fall sollten jedoch die Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen und ihr Zusammenwirken für jede*n auf einem verständlichen Schaubild sichtbar gemacht werden. Dieses kann in Form von Handzetteln an jede*n Schüler*in verteilt werden oder an einem zentralen Ort in großem Format und gut sichtbar ausgehängt werden. Für eine bessere Transparenz bei Wahlen fordern wir Wahlprotokolle für alle offiziellen Wahlen.

 

Wir empfehlen, folgende Regelungen ins Schulgesetz aufzunehmen:

 

  • Termine der Schulkonferenz, Gesamtkonferenz und der Gesamtschülervertretung sollen von Schülersprecher*innen, Elternsprecher*innen und der Schulleitung gemeinsam koordiniert werden, um eine bessere Zusammenarbeit miteinander zu ermöglichen.
  • An allgemein bildende Schulen soll die Gesamtschülervertretung mindestens viermal im Schuljahr zusammenkommen.
  • Der Arbeit in den Gremien soll eine Geschäftsordnung zugrunde liegen. Die zuständige Senatsverwaltung soll verpflichtet werden, eine allgemeine Geschäftsordnung herauszugeben. Gremien sollen sich davon abweichende eigene Geschäftsordnungen geben dürfen, solange diese mindestens Angaben über die Strukturierung des Gremiums, das Verfahren der Entscheidungsfindung, die Grundlagen der Debattenführung, die Protokollierung und das Verfahren zum Einsatz von den dem Gremium zur Verfügung gestellten Mitteln enthalten.
  • Beratende Mitglieder in Gremien sollen vor Entscheidungen angehört und Stellungnahmen ins Protokoll aufgenommen werden.
  • Für die Durchführung von Veranstaltungen, die Demokratie und politische Partizipation fördern, soll der Schülervertretung ein finanzielles Budget zur Verfügung gestellt werden.
  • Um die demokratischen Standards durchzusetzen, sollen Gesamtkonferenz, Gesamtschülervertretung und Gesamtelternvertretung berechtigt sein, Beschlüsse zu beanstanden. Daraufhin soll die zuständige Senatsverwaltung eine Rechtsprüfung des Sachverhalts durchführen und ggf. die demokratischen Standards wiederherstellen. Auf Wunsch soll dem beanstandenden Gremium das Ergebnis der Rechtsprüfung bescheinigt werden.
  • Die Arbeitsweise der entscheidungstragenden Gremien soll für Schüler*innen transparent gemacht werden und sie sollen über ihre Partizipationsmöglichkeiten aufgeklärt werden.

 

Antrag 79/I/2018 Berliner Ausbildungsoffensive jetzt!

30.04.2018

Mit dem Anstieg der Lebenserwartung in Deutschland steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen. Zeitgleich wächst auch der Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal. Aufgrund der demografischen Veränderungen sinkt aber die Zahl junger Menschen, die dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung stehen. Die Konkurrenz um den Berufsnachwuchs zwischen den verschiedenen Ausbildungsberufen erschwert die Lage zusätzlich.

 

Wir fordern:

  • flexiblere Ausbildungsmodelle.
  • Angleichung der Ausbildungsvergütungen auf ein einheitliches Niveau.
  • vereinfachte Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.
  • Schaffung von mehr attraktiven Ausbildungsplätzen.

 

(Rest ist erledigt durch Beschlusslage)

Die Verantwortlichen in der Politik dürfen nicht länger warten, die Nachwuchsproblematik in der Pflege ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Die Verantwortlichen sind aufgefordert sofort zu handeln!

 

Zeitdruck, fehlendes Personal und die damit einhergehenden Verstöße zum Arbeits- und Gesundheitsschutz werden vorrangig mit dem Pflegeberuf assoziiert. Dies ist nicht akzeptabel. Die in einem Großteil der Berliner Krankenhäuser herrschende Personalnot erfordert eine schnelle und wirksame Entlastung des Pflegepersonals. Um den Fachkräftebedarf in Berlin zu sichern, fordern wir eine Ausbildungsoffensive in der Pflege. Unser Ziel ist dabei die Ausbildungsmöglichkeiten innerhalb der Krankenpflege zu verbessern und so die Attraktivität des Berufs zu erhöhen und dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken. Die Verbesserung der Ausbildungsqualität, zum Beispiel durch bessere Praxisanleitung oder Mitbestimmung der Auszubildenden in den Ausbildungsbetrieben sowie stärkere Einbindung von neuen Technologien, mit dem Ziel den Berufsalltag der Pflegekräfte zu erleichtern, sind dabei ausdrücklich ein erster Schritt in der Lösung des Gesamtproblems.

 

Eine Ausbildungsoffensive auf Landesebene macht deshalb Sinn, weil unterschiedliche Bundesländer unterschiedliche Bedürfnisse haben. So haben Flächenländer andere Probleme als Stadtstaaten. Die Länder können ihre Bedarfe besser einschätzen und gezielt um Auszubildende in den benötigten Bereichen werben.

 

Wir fordern, dass sich die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin mit dieser Problematik auseinandersetzen Maßnahmen zur Ausbildungsoffensive zu erarbeiten. Dass wir eine sozialdemokratische Gesundheits- und Pflegesenatorin in Berlin haben, ist eine Chance hier Verbesserungen zu erreichen.

 

Vielschichtige Probleme – differenzierte Lösungsansätze

In Berlin gibt es zwischen den verschiedenen Ausbildungsstätten der Gesundheits- und Krankenpflege große Unterschiede in der Höhe der Ausbildungsvergütung. Der daraus resultierende Konkurrenzkampf der Ausbildungsstätten ist nicht zwangsläufig schlecht. Jedoch kann es nicht unser Anspruch sein, dass einige Auszubildende von ihrem Gehalt gut leben können und andere auf Unterstützung angewiesen sind. Die Ausbildungsvergütung darf ein Mindestniveau, welches sich selbstverständlich den inflationären Verhältnissen anpasst, nicht unterschreiten. Perspektivisch ist eine Vergütung nach TVÖD anzustreben.

 

Außerdem müssen gegebenenfalls im Ausland angefangene oder abgeschlossene Ausbildungen auf einfachere Art und Weise anerkannt werden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird aufgefordert, einen „Runden Tisch“ zusammenzusetzen, der Lösungsstrategien zum Bürokratieabbau erarbeiten soll. Hierbei muss die Prüfung der Qualität einer Ausbildung gegenüber der rein formalen Prüfung gestärkt werden. Dabei muss jedoch auch beachtet werden, dass ein ausreichendes Sprachniveau vorhanden ist. Gegebenenfalls müssen solchen Pflegekräften besondere Fortbildungen angeboten werden.

 

Wir brauchen mehr Ausbildungsplätze in den Pflegeberufen. Vor allem die wenigen Plätze in der Altenpflege sind alarmierend. Gleichzeitig müssen flexiblere Ausbildungsmodelle entwickelt werden. Eine Ausbildung in Teilzeit würde zum Beispiel jungen Eltern ermöglichen, sich weiterzuqualifizieren.

 

Trotz steigender Ausbildungszahlen, gibt es immer weniger Menschen, die tatsächlich nach der Ausbildung für längere Zeit im Beruf bleiben. So ist die durchschnittliche Verweildauer im Beruf in der Gesundheits- und Krankenpflege 7,5 Jahre, in der Altenpflege 8,4 Jahre. Beispielsweise ist die Altenpflege immer noch vergleichbar schlecht ausgestattet – finanziell sowie personell. Im Zwischenbericht der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ auf Bundesebene vom Januar 2015 ist davon die Rede, dass „mit bundesweit 26.740 Eintritten in eine (verkürzte) Altenpflegeausbildung ein neuer Spitzenwert erreicht“ werden konnte. Bei der um ein oder zwei Jahre verkürzten Altenpflegeausbildung handelt es sich um Ausnahmefälle bei Menschen, die bereits eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in abgeschlossen haben oder längere Erfahrung im Bereich der Altenpflege sammeln konnten, z.B. die sogenannten Pflegehelfer*innen. Die Weiterqualifizierung von Personal ist begrüßenswert, jedoch müssen trotzdem generell mehr attraktive Ausbildungsplätze geschaffen werden.

 

Prognosen der Studie zur Einrichtungsbefragung zur Situation in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg besagen, dass der der Fachkräftebedarf in der Altenpflege bis 2020 in Berlin in einer Größenordnung von rund 6.200 Beschäftigten liegt. Im Jahr 2014 schlossen ca. 600 Menschen die Altenpflegeausbildung ab. Würden die Zahlen gleich bleiben, würde bis 2020 nur etwa die Hälfte des Bedarfs an Fachkräften gedeckt werden können. Dies zeigt, dass nicht nur mehr Ausbildungsplätze geschaffen werden müssen, sondern die Attraktivität, diese anzutreten, auch gesteigert werden muss.

 

Bei den Pflegeberufen stellen die Gesundheits- und Krankenpfleger*innen in Berlin mit rund 2 500 Auszubildenden die größte Gruppe unter den Gesundheitsberufen dar. Bedenkt man jedoch, dass immer weniger Absolvent*innen im Beruf bleiben, wird auch in diesem Bereich der Bedarf nicht gedeckt.

Antrag 92/I/2018 Freiwilligendienst für alle ermöglichen

30.04.2018

Die SPD spricht sich dafür aus, dass ein Freiwilligendienst für alle junge Erwachsene, die dieses anstreben, ermöglicht werden muss.

Über 60.000 Jugendliche und junge Erwachsene engagieren sich jährlich im Rahmen eines Freiwilligendienstes für unsere Gesellschaft.

 

Als Jugendfreiwilligendienst zählen das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr. Diese sowie auch speziell konzipierte Freiwilligendienste können auch im europäischen Ausland (EFD) und im über Europa hinausreichenden Ausland (IJFD) geleistet werden. Diese Angebote richten sich in der Regel an junge Erwachsene zwischen einem Alter von 18 und 27 Jahren und sehen die Ausübung einer Tätigkeit in Vollzeit über einen Zeitraum von zumeist 12 Monaten (verlängerbar auf bis zu 24 Monate) vor.

 

Jugendfreiwilligendienste sind Bildungsdienste. Darüber hinaus dienen diese zumeist der beruflichen Orientierung. Die Freiwilligen werden stets pädagogisch begleitet. So nehmen sie innerhalb eines Jahres an mindestens 25 Seminartagen teil, welche auch von ihnen selbst mitgestaltet werden können, und werden individuell betreut.

 

Im Vordergrund steht beim Freiwilligendienst der Beitrag junger Menschen für die Gesellschaft. Die gelebte Solidarität des Freiwilligendienstes und das Zusammenkommen junger und älterer Menschen aus ganz verschiedenen Lebenswelten ist besonders wichtig in diesen Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung. Erfahrungen gelebter Solidarität und alltäglichen Verständnisses sind das beste Mittel, unsere Gesellschaft gegen Radikalisierung, Hass und Unverständnis zu immunisieren.

 

Freiwillige erhalten im Rahmen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ein Taschengeld.

 

Das Taschengeld unterliegt einer gesetzlich festgelegten Obergrenze von maximal 6% der in der Rentenversicherung der Arbeiter*innen jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell beläuft sich diese Begrenzung auf 381 Euro (2017). Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt. Freiwillige haben dazu einen Anspruch auf Kindergeld. Ihnen können eine unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Wird dieser Anspruch nicht erfüllt, können diese mit Geldersatzleistungen abgegolten werden.

 

Die Einrichtungen haben die Kosten für das Taschengeld, die Sozialversicherung und zumeist einen Beitrag zur Bildungsarbeit zu leisten.

 

Da in den meisten Fällen weder eine Unterkunft noch Geld zur Verpflegung bereitgestellt wird, haben zu viele junge Erwachsene nicht die Möglichkeit, überhaupt einen Freiwilligendienst zu leisten beziehungsweise einen Freiwilligendienst ihrer Wahl an einem selbst bestimmten Standort zu absolvieren. Jedoch unterscheiden sich die Angebote an Freiwilligendiensten inhaltlich erheblich von Standort zu Standort.

 

Die Nachfrage nach einem Freiwilligendienst ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im städtischen Bereich ist die Nachfrage meist höher als die Anzahl an Angeboten, während im ländlichen Bereich teilweise ein Überangebot herrscht, beziehungsweise dort viele Angebote unbesetzt bleiben.

 

Manche Universitäten berücksichtigen einen Freiwilligendienst in ihrem hochschulinternen Auswahlverfahren, allerdings variiert das nach Land und Universität.

 

Wir fordern daher:

  • Eine stärkere Bewerbung der Angebote, vor allem an Schulen. Die Schüler*innen sollen die entsprechenden Angebote als echte Alternative zu einem direkten Start in ein Studium oder eine Ausbildung wahrnehmen können.
  • Während im städtischen Bereich angestrebt werden muss, dass mehr Angebote geschaffen werden, gilt es im ländlichen Bereich in besonderer Weise an der Bewerbung zu arbeiten.
  • Freiwilligendienste sind als ein Engagement zu begreifen, das einen Mehrwert für die Gesellschaft und die Freiwilligendienstleistenden, denn Freiwilligendienste sind immer auch ein Bildungsangebot. Um diese gesamtgesellschaftlich zu fördern, ist eine angemessene Würdigung für die Ausübenden unabdingbar. Viel zu oft werden Freiwilligendienste als „billige Arbeitskräfte betrachtet, was die Sinnhaftigkeit und Würde dieses Engagements in sein Gegenteil verkehrt.
  • Freiwilligendienste sind auf maximal 12 Monate zu begrenzen. Kein regulärer Arbeitsplatz darf weiterhin mit einer FSJ-Stelle besetzt werden!
  • Es müssen in Bund und Ländern Anlaufstellen für Freiwilligendienstleistende geschaffen werden, die mit eigener Initiative regelmäßig die Träger und Einsatzstellen kontrollieren und als Ansprechpartner fungieren. Auf diese Weise wird die Qualität der Stellen und Träger fortwährend Prüfungen unterzogen und gesichert.
  • Die Einsatzstellen haben ein Taschengeld von mindestens 450 Euro zu erbringen. Es muss für eine entsprechende finanzielle Ausstattung der anbietenden Träger*innen gesorgt werden.
  • Aus dem Bundeshaushalt hat das von den Einrichtungen gezahlte Taschengeld auf den Betrag des Baföghöchstsatzes ergänzt zu werden.
  • Um auch Jugendlichen aus finanziell schwächeren Familien, einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, sind Möglichkeiten weiterer staatlicher Förderungen für solche zu prüfen, weitere finanzielle Belastungen wie z.B. sogenannte „Solidaritätszahlungen“ anfallen, welche für den Antritt obligatorisch sind.