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Antrag 109/I/2026 Doppelte Solidarität, gemeinsames Gedenken:

1.04.2026

Einführung des 7. und 8. Oktobers als Gedenktage der Opfer des Hamas-Überfalls auf Israel sowie der Opfer der israelischen Militärintervention in Gaza

 

Die SPD Berlin, ihre Mandatsträger*innen auf Bezirks- und Landesebene sowie alle zukünftigen Landesregierungen unter Beteiligung der SPD führen den 7. Oktober als Gedenktag für die Opfer des terroristischen Angriffs der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung am 7. Oktober 2023, einschließlich sämtlicher an diesem Tag entführter Geiseln, ein.

 

Ergänzend dazu wird der 8. Oktober als Gedenktag für die palästinensischen Zivilist*innen eingeführt, die infolge der auf den 7. Oktober 2023 folgenden israelischen Angriffe im Gazastreifen getötet wurden.

 

Beide Gedenktage dienen Vertreter*innen der SPD Berlin künftig als Rahmen für den Austausch mit den in Berlin lebenden jüdischen, israelischen und palästinensischen Gemeinschaften. Zusätzlich wird die SPD Berlin diesen Gemeinschaften einen Raum für den Austausch und Dialog bereitstellen, um die interethnische und übergreifende Konzeption und Organisation der Gedenktage zu fördern und eine möglichst große Beteiligung der Gemeinschaften zu erreichen. Darüber hinaus sollen sie der öffentlichen, sachorientierten und differenzierten Auseinandersetzung mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht sowie deren gesellschaftlicher und politischer Aufarbeitung dienen, unabhängig davon, ob diese gegenüber israelischen oder palästinensischen Zivilist*innen begangen wurden.

Dabei ist dem Dialog sowie dem interethnischen Austausch als zentrale Elemente konfliktsensibler Präventions- und Friedensarbeit besondere Bedeutung beizumessen.

 

An beiden Gedenktagen werden künftig vor dem Roten Rathaus sowie vor sämtlichen Bezirksrathäusern, sofern diese unter Beteiligung der SPD regiert werden, die israelische und die palästinensische Flagge gemeinsam in Trauerbeflaggung gehisst.

Antrag 108/I/2026 Verbesserung der ASOG-Unterkünfte in Berlin

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Vergabe- und Betreibungsstrukturen der ASOG-Unterkünfte (Unterkünfte nach Allgemeinem Sicherheits- und Ordnungsgesetz) grundlegend zu reformieren.

 

Zukünftig sollen ASOG-Unterkünfte vorrangig von sozialen Trägern mit nachweislicher Fachkompetenz in den Bereichen Wohnungslosigkeit, psychosoziale Betreuung und sozialer Arbeit betrieben werden. Eine Vergabe an rein gewinnorientierte oder fachfremde Betreiberfirmen ist zu vermeiden.

 

Darüber hinaus sollen:

  • verbindliche Qualitätsstandards für ASOG-Unterkünfte festgelegt werden
  • regelmäßige unabhängige Kontrolle der Unterbringungsbedingungen sicher gestellt werden
  • schrittweise Rekommunalisierung oder soziale Trägerbindung der bestehenden Verträge geprüft werden
  • Transparenz über Kosten, Betreiber und Zustände in den Einrichtungen erhöht werden

 

Antrag 107/I/2026 Demokratie resilient machen – Berlin gegen autoritäre Angriffe wappnen

1.04.2026

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, unter Beteiligung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, der sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Partei eine Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie einzurichten.

Die Arbeitsgruppe soll die zentralen demokratischen Institutionen und öffentlichen Strukturen Berlins auf ihre Anfälligkeit gegenüber autoritären Angriffen untersuchen. Sie soll Prioritäten benennen und Vorschläge für politische, organisatorische und gesetzgeberische, wenn erforderlich verfassungsändernde, Konsequenzen erarbeiten.

 

Das Erstarken der AfD, die fortschreitende Verschiebung des öffentlichen Diskurses nach rechts und die zunehmende Bereitschaft rechtsextremer und autoritär-populistischer Akteure, demokratische Institutionen zu delegitimieren, politisch zu blockieren oder gezielt unter Druck zu setzen, zeigen: Die Stabilität unserer Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit.

Das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs hat früh auf institutionelle Verwundbarkeiten hingewiesen. Die Politik hat darauf nicht rechtzeitig reagiert. Der Eklat bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags hat gezeigt, wie schnell aus einer Warnung eine reale demokratische Krise werden kann. Daraus muss Berlin die Konsequenz ziehen, seine Institutionen widerstandsfähiger zu machen.

 

Das daran anknüpfende Justiz-Projekt hat zudem herausgearbeitet, wie verwundbar die Justiz sein kann. Es zeigt konkret, wie autoritäre Kräfte Gerichtspersonal unterwandern, die Justiz organisatorisch ausbremsen und technisch wie finanziell unter Druck setzen können.

Berlin muss daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Es braucht eine vorausschauende, rechtsstaatlich präzise und politisch verantwortungsvolle Strategie, um demokratische Institutionen, Verfahren und öffentliche Strukturen besser gegen Vereinnahmung, Blockade, Delegitimierung und sachfremde Einflussnahme zu schützen.

 

Demokratischer Selbstschutz ist keine abstrakte Vorsorge für irgendwann. Angesichts bereits sichtbarer Angriffe auf demokratische Institutionen ist er eine konkrete und dringliche politische Aufgabe.

 

Die Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie soll insbesondere folgende Bereiche in den Blick nehmen:

I. die Exekutive, insbesondere

  1. die Hauptverwaltung sowie die bezirklichen Strukturen einschließlich Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen, insbesondere mit Blick auf ihre demokratische Arbeitsfähigkeit, institutionelle Verfasstheit und den Schutz vor demokratiefeindlicher Einflussnahme,
  2. den Zugang zu öffentlichen Ämtern und Funktionen, insbesondere mit Blick auf die Verfassungstreue,
  3. den Verfassungsschutz des Landes Berlin, vor allem seine rechtsstaatliche Ausgestaltung, Aufsichtsstrukturen, Wirksamkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber digitalen extremistischen Strukturen,
  4. die Polizei und Feuerwehr, insbesondere ihre demokratische Resilienz, Fortbildung und Extremismusprävention,
  5. die Schulen, Hochschulen sowie Wissenschaft und Forschung, insbesondere Demokratiebildung, Medienkompetenz und Wissenschaftsfreiheit,
  6. die Landeszentrale für politische Bildung, insbesondere ihre institutionelle Stärkung und Absicherung ihrer Unabhängigkeit,
  7. unabhängige Kontroll- und Aufsichtsstrukturen, insbesondere die oder der Datenschutzbeauftragte und der Landesrechnungshof,

 

II. die Legislative, insbesondere

  1. das Abgeordnetenhaus von Berlin, insbesondere seine Funktionsfähigkeit, innere Organisation und demokratische Arbeitsfähigkeit,
  2. den Zugang zu parlamentarischen Mandaten und Funktionen, insbesondere mit Blick auf Wählbarkeit und Verfassungstreue,

 

III. die Judikative, insbesondere

  1. den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, insbesondere seine dauerhafte Funktionsfähigkeit und weitere institutionelle Absicherung, etwa mit Blick auf einen Ersatzwahlmechanismus, seine haushaltsrechtliche Stellung und die verfassungsrechtliche Verankerung bislang einfachgesetzlicher Schutzmechanismen und
  2. die Berliner Justiz insgesamt, insbesondere ihre Unabhängigkeit und organisatorische Stabilität, insbesondere mit Blick auf Personal, Geschäftsabläufe, Digitalisierung und Finanzierung,
  3. die Medien, insbesondere
  4. deren Freiheit, Finanzierung, Unabhängigkeit und Vielfalt,
  5. den Schutz journalistischer Arbeit und freier öffentlicher Debatte,
  6. die institutionelle Absicherung von Presse und Rundfunk.

 

Die ASJ Berlin hat hierzu bereits wichtige Vorarbeiten geleistet und soll die Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie daher federführend übernehmen, die ihre Ergebnisse dem ersten Landesparteitag 2027 vorlegen soll.

 

Antrag 105/I/2026 Feministische Erinnerungspolitik stärken: FINTA-Geschichte sichtbar machen, Forschung fördern, Bildung verändern

1.04.2026

Erinnerungspolitik ist nie neutral. Sie entscheidet darüber, wessen Geschichte erzählt, wessen Kämpfe anerkannt und wessen Perspektiven weitergegeben werden. Bis heute ist die öffentliche Erinnerungskultur jedoch maßgeblich von patriarchalen Strukturen geprägt: FINTA-Personen und andere marginalisierte, beziehungsweise mehrfach marginalisierte Personen erscheinen in historischen Erzählungen häufig nur am Rand, als Ausnahme oder gar nicht. Ihre Rolle in sozialen und politischen Bewegungen, im antifaschistischen Widerstand, in Arbeitskämpfen oder in Sorgearbeit wird systematisch unterschätzt oder ausgeblendet.

 

Diese Leerstelle ist Ausdruck struktureller Ungleichheit in Forschung, Bildung und öffentlicher Erinnerung. Wer in der Geschichte nicht vorkommt, dem wird auch politische Bedeutung in der Gegenwart abgesprochen. Feministische Erinnerungspolitik ist daher keine Ergänzung bestehender Geschichtsbilder, sondern eine Voraussetzung für historische Gerechtigkeit, demokratische Bildung und gesellschaftliche Emanzipation.

 

FINTAs haben politische Bewegungen getragen, Widerstand organisiert, soziale Kämpfe geführt und gesellschaftliche Veränderungen erstritten – oft unter doppelter oder mehrfacher Unterdrückung durch Patriarchat, Klassismus, Rassismus etc. Diese Erfahrungen müssen als kollektive politische Geschichte erzählt werden, nicht als Randnotiz oder individualisierte Ausnahmebiografie.

 

Feministische Erinnerungspolitik darf dabei nicht auf ehrenamtliches Engagement oder zivilgesellschaftliche Einzelinitiativen reduziert werden. Sie ist eine staatliche Aufgabe und muss strukturell in Wissenschafts-, Kultur- und Bildungspolitik verankert werden. Nur so kann eine Erinnerungskultur entstehen, die Vielfalt abbildet, Ungleichheiten reflektiert und demokratische Teilhabe stärkt.

 

Feministische Erinnerungspolitik muss strukturell gestärkt werden. FINTA-Perspektiven müssen systematisch in Forschung, Bildung und öffentlicher Erinnerung verankert werden, um historische Ungleichheiten abzubauen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

 

Geschichte wirkt fort. Eine gerechte Gesellschaft braucht eine gerechte Erinnerungskultur. Feministische Erinnerungspolitik ist daher kein Symbolprojekt, sondern ein notwendiger Bestandteil emanzipatorischer Politik. Wer Gleichstellung ernst meint, muss auch Erinnerung gerecht gestalten.

 

Wir fordern daher:

 

  • … dass feministische Erinnerungspolitik als staatliche Aufgabe anerkannt wird und FINTA-Perspektiven verbindlich in Wissenschafts-, Kultur- und Bildungspolitik berücksichtigt werden.

 

  • … dass der Senat die Forschung zu „FINTA in der Geschichte“ gezielt ausbaut und finanziell fördert, insbesondere durch die Unterstützung wissenschaftlicher und außeruniversitärer Forschungsprojekte, die FINTA als politische Akteur*innen und kollektive Bewegung sichtbar machen.

 

  • … dass FINTA und feministische Bewegungsgeschichte im öffentlichen Raum stärker sichtbar gemacht werden, unter anderem durch die Benennung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie durch Gedenktafeln, Erinnerungsorte und eine kritische Überprüfung bestehender Ehrungen.

 

  • … dass feministische Perspektiven verbindlich in schulische Lehrpläne sowie in die politische Bildungsarbeit aufgenommen werden, als selbstverständlicher Bestandteil der Gesellschafts-, Demokratie- und Sozialgeschichte. Der Geschichtsunterricht an Schulen soll insbesondere genutzt werden, um Missstände in der Geschichte gegenüber FINTA-Personen, wie den “Matilda-Effekt”, zu thematisieren: Historisch wichtige Errungenschaften, erforscht und entdeckt durch FINTA-Personen, die sich Cis-Männer zu eigen gemacht haben.

 

  • … dass feministische Erinnerungspolitik intersektional ausgerichtet wird und insbesondere schwarze, jüdische, migrantische, ostdeutsche, queere, BIPoC, TIN-Personen behinderte sowie proletarische FINTA, FINTA of Color in der gesamten Geschichtsschreibung und auch speziell in der Widerstandsgeschichte berücksichtigt werden.

 

  • … dass ein landesweiter feministischer Erinnerungsschwerpunkt etabliert wird, der bestehende Aktivitäten bündelt, feministische Geschichte sichtbarer macht und langfristig im öffentlichen Bewusstsein verankert.

Antrag 104/I/2026 Regenbogenhaus: Klare Perspektive für die Umsetzung bis zum Ende der Legislatur sichern

1.04.2026
  1. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats setzen sich dafür ein, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben eines Regenbogenhauses als zentraler Ort für Begegnung, Beratung, Vernetzung und Sichtbarkeit queeren Lebens in Berlin bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im September verbindlich vorangebracht wird.
  2. Sie wirken darauf hin, dass auf Grundlage der abgeschlossenen Bedarfserhebung bis zum Ende der Legislaturperiode eine Machbarkeitsstudie für das Regenbogenhaus beauftragt wird.
  3. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats setzen sich außerdem dafür ein, dass die Machbarkeitsstudie insbesondere Aussagen zu Zielsetzung, inhaltlichem Profil, einen Zeitplan und Meilensteine umfasst, die als Grundlage für die weitere Umsetzung des Vorhabens dienen sollen.
  4. Sie wirken zudem darauf hin, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie unter Beteiligung der queeren Community ausgewertet und in die weiteren Entscheidungen zur Standortfestlegung sowie zur Entwicklung einer verbindlichen Umsetzungsperspektive für das Regenbogenhaus einbezogen werden.