Auf Landes- und Bundesebene soll ein Lagebild zu gewaltvollen Übergriffen in Krankenhäusern erstellt werden und daraus eine Strategie erarbeitet werden, die das Krankenhauspersonal besser schützt und die Gewalt eindämmt.
Archive
Antrag 149/II/2024 Antrag zum gezielten Umgang mit Lachgas
24.10.2024Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung mögen sich dafür einzusetzen, dass, entgegen der bisherigen Vorschläge des Bundesrates und des angekündigten Gesetzesentwurfes, seitens des BGM das Anästhetikum N2O (Lachgas) ausschließlich für medizinische Zwecke, also in der Allgemeinanästhesie, der geburtshilflichen und der zahnmedizinischen Behandlung, sowie zur präklinischen Schmerztherapie zur Verfügung gestellt wird.
Antrag 148/II/2024 Waffen gehören in den Waffenschrank: Neuregelung zum Waffentragen von Polizeikräften außerhalb der Dienstzeit wieder zurücknehmen
24.10.2024Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert die Neuregelung, dass Mitglieder der Sicherheitsbehörden ihre Dienstwaffen auch außerhalb der Dienstzeit tragen dürfen, nach einem angemessen Zeitraum zu evaluieren und in der Folge ggfl. zu modifizieren oder auch wieder zurückzunehmen und die entsprechenden bisherigen Berliner Regelungen wieder in Kraft zu setzen.
Antrag 147/II/2024 Die Bundeswehr hat den Schuss nicht gehört: Für differenziertes Erinnern statt hohler Glorifizierung!
24.10.2024Das öffentliche Gelöbnis am 20. Juli: Kein Raum für unkritisches Heldentum!
Seit 1999 findet jährlich am 20. Juli in Berlin ein öffentliches Gelöbnis der Rekrut*innen der Bundeswehr statt. Die Wahl des Datums auf den Jahrestag des Attentats auf Hitler soll besonders an die Rolle der Militärs bei dem Attentat erinnern und diese den neuen Soldat*innen als Vorbild dienen. Eine differenzierte Einschätzung der einzelnen beteiligten Personen im Rahmen des Gelöbnisses ist nicht zu finden. So gibt es Belege, dass von Stauffenberg 1939 die antisemitische Rassenpolitik der Nationalsozialist*innen befürwortete. Laut Gedenkstätte Deutscher Widerstand gibt es keine Belege dafür, dass der Antisemitismus der Nazis das Motiv von ihm war. Auch von anderen, an dem Attentat beteiligten Militärs, gibt es Belege, dass es nicht der mörderische Antisemitismus war, der sie zum Umdenken bewegt hat. Von Helldorf, der 1930 in die NSDAP eintrat, war Teil von und leitete Gruppen, die jüdische und kommunistische Ärzte eigenmächtig absetzten, indem sie gewaltvoll das entsprechende Krankenhaus stürmten. Von Helldorfs rigoroses Vorgehen gegen die Berliner Jüdinnen*Juden wurde von Goebbels gelobt. Nebe, der vom NS-Regime als einer der Attentäter hingerichtet wurde, erprobte die Tötung von Menschenmassen mit Giftgas, war einer der Verantwortlichen der Euthanasie-Aktion und an mehreren Massenmorden gegen Juden*Jüdinnen, Rom*nja und Kommunist*innen beteiligt. Historiker*innen argumentieren, dass es der Kriegsverlauf und die sich abzeichnende Kriegsniederlage war, der viele der beteiligten Militärs motivierte, den Anschlag auf Hitler zu verüben.
Bei dem öffentlichen Gelöbnis der Bundeswehr wird von den Attentätern als Vorbilder gesprochen, ohne zu differenzieren wer zu diesem Personenkreis gehörte, ohne auf die eigentlichen Motive einiger beteiligter Militärs einzugehen oder ihre antisemitische Weltanschauung zu thematisieren und kritisieren. Das Attentat war unumstritten sehr mutig und dem Widerstand gegen das NS-Regime muss gedacht werden. Aber Soldat*innen, die an Massenmorden beteiligt waren, jüdische Menschen terrorisiert haben oder dies guthießen sollten keine Vorbilder für Soldat*innen der Bundeswehr sein.
Generalfeldmarschall-Erwin-Rommel-Kaserne: Keine Ehrung für NS-Propagandafigur!
In Augustdorf, NRW gibt es bis heute eine Kaserne, die nach Generalfeldmarschall Erwin Rommel benannt wurde. Sie behielt den Namen auch nach dem neuen Traditionserlass der Bundeswehr aus 2018. Rommel, der Propagandafigur der Nationalsozialist*innen wurde, begrüßte die Machtergreifung der Nazis. Er führte eine Panzerdivision beim Frankreichfeldzug und war Befehlshaber während des Nordafrikafeldzuges der Achsenmächte. Letzterer hat ihm in Deutschland viel Ruhm gebracht, es entstand die Legende eines ritterlich geführten Krieges, des „Gentleman-War“. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Der Feldzug durch Nordafrika war geprägt von rassistischer und antisemitischer Gewalt. Unter dem Kommando von Walther Rauff kam es während des Tunesienfeldzugs zur systematischen Ermordung von Jüdinnen*Juden. Er war Verantwortlicher für die Entwicklung mobiler Gaswagen. Rommel war auch während des Feldzugs in Tunesien Befehlshaber. Die systematische Verfolgung, Entrechtung und Ermordung von nordafrikanischen Jüdinnen*Juden wurde nur durch den Feldzug ermöglicht. Rommels Verbindungen zum Attentat auf Hitler sind nicht eindeutig geklärt.
Trotz dessen ist die Kaserne in Augustdorf nach Erwin Rommel benannt, außerdem sind in Gebäuden in der Kaserne Gemälde von Erwin Rommel in Wehrmachtsuniform zu finden.
Geplante Änderung im Traditionserlass: Ehrenhafte Vorbilder statt Rehabilitierung von Ex-Nazis!
Mitte August 2024 plante das Verteidigungsministerium eine Ergänzung im Traditionserlass vorzunehmen. Die 2018 erlassenen Richtlinien besagen ursprünglich, dass die Wehrmacht im Ganzen nicht traditionswürdig sei, einzelne Soldaten der Wehrmacht jedoch Teil des Traditionsgutes der Bundeswehr werden können, wenn sie beteiligt waren am militärischen Widerstand gegen das NS-Regime. Die geplante Ergänzung sah vor, dass auch die Wehrmachtssoldaten in das Traditionsgut aufgenommen werden können, die nach 1945 am Aufbau der Bundeswehr beteiligt waren. Eine Liste dieser vermeintlich traditionsstiftenden Personen umfasste unter anderem die Person Erich Topp, U-Boot-Kommandant, SS- und NSDAP-Mitglied. Teil der geplanten Ergänzungen war es demnach, in Zukunft auch ehemalige NSDAP-Mitglieder innerhalb der Bundeswehr würdigen zu können. Dass die geplanten Ergänzungen am 14.8.2024 zurückgenommen wurden, begrüßen wir.
Als antimilitaristischer, antifaschistischer Jugendverband halten wir die Würdigung von Wehrmachtssoldaten grundsätzlich für problematisch. Auch die Würdigung von am militärischen Widerstand beteiligten Personen muss deutlich differenzierter stattfinden. Die Bundeswehr hat ein Rechtsextremismusproblem und das Verteidigungsministerium sollte dies nicht noch befeuern, sondern klare Vorbilder nennen. Personen, die NSDAP-Mitglieder waren, das NS-Regime unterstützten und / oder an Kriegsverbrechen beteiligt waren, können keine Vorbilder sein. Bei der Suche nach geeigneten Vorbildern für Bundeswehrsoldat*innen sollte der Blick vermehrt auf Deserteur*innen und sogenannte Kriegsverräter gerichtet werden.
Daher fordern wir:
- Die Umlegung des jährlichen öffentlichen Gelöbnisses weg vom 20. Juli und somit vom Jahrestag des Stauffenberg-Attentates hin zu einem angemessenen Datum. Grundsätzlich braucht es hinsichtlich des 20. Juli ein gesamtgesellschaftliches Umdenken, da das Gedenken an das Stauffenberg-Attentat von 1944 keine undifferenzierte Heroisierung von Antisemiten und Rassisten beinhalten darf!
- Die Redner*innen der Bundeswehr sollen dies kritisch während der Reden und Außenkommunikation hervorheben
- Die Umbenennung der Generalfeldmarschall-Erwin-Rommel-Kaserne und Entfernung der Gemälde, die Rommel in Wehrmachtsuniform zeigen.
- Eine größere Sorgfalt bei der Auswahl von traditionsstiftenden und damit als Vorbild präsentierten Personen innerhalb der Bundeswehr: Anstatt darüber nachzudenken, wie das Ansehen ehemaliger NSDAP-Mitglieder und an Kriegsverbrechen beteiligter Wehrmachtssoldaten rehabilitiert werden kann, sollte bspw. das Gedenken an Deserteur*innen ausgeweitet werden.
Überweisung an LaVo zur Überweisung an die Historische Kommission
Antrag 146/II/2024 Gute Regeln, statt schlechter Quote - Glücksspiel besser kontrollieren!
24.10.2024In Deutschland sind ca. 4,6 Mio. Menschen von Spielsucht jeglicher Art betroffen bzw. gefährdet. Sportevents, wie die Männerfußball-EM oder -WM, die mittlerweile, genauso wie Fußballvereine, durch große Sportwettenanbieter gesponsert werden, tragen zur Normalisierung dieser Art des Glückspiels bei und verringern die Hemmschwelle dafür, spielsüchtig zu werden. Vor allem der leichte Zugang zu Glücksspielen durch diverse Online-Portale, der durch den Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird, verschlimmert dieses Problem. Die Auflagen, die an die Anbietenden gestellt werden, sind zu niedrig, der Spieler*innenschutz zu schlecht und der illegale Markt an unlauteren Wettbewerbsteilnehmenden zu groß. Auch wenn es einige, große Anbieter*innen gibt, die versuchen durch Identitätskontrollen und dem Zugriff auf Oasis (ein Spieler*innensperrsystem) einen Spieler*innenschutz vorzugaukeln, liegt den Anbietenden weder die mentale Gesundheit der Spielenden am Herzen, noch ein fairer Wettbewerb untereinander.
Außerdem ist es in Deutschland vergleichsweise einfach und kostengünstig, eine Glücksspiellizenz zu erwerben. So kann beispielsweise eine Lizenz für Sportwetten bereits für einen Betrag von rund 10.000 Euro erlangt werden. Dies senkt die Hürde für den Eintritt in den Glücksspielmarkt erheblich, was zu einer breiten Verfügbarkeit von Glücksspielangeboten führt. Die damit einhergehende weite Verbreitung von Glücksspielwerbung verstärkt das Problem zusätzlich.
Auch auf Plattformen wie Twitch, die besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt sind, ist Glücksspiel ein prominentes Thema. Einige Streamer*innen präsentieren regelmäßig Glücksspiele in ihren Streams, was bei der jungen und oft unaufgeklärten Zielgruppe eine verharmlosende Wirkung hat.
Doch nicht nur das. Auch in vermeintlich „kostenlosen“ Handyspielen, die sich insbesondere an Minderjährige richten, finden sich immer wieder so genannte „Lootboxen“, durch die Spieler*innen Ausrüstung und Materialien gewinnen können. Zwar steht eine gewisse Anzahl an Versuchen den Spieler*innen in der Regel dabei kostenlos — zum Beispiel nach Absolvieren eines „Levels“ – zur Verfügung, weitere Versuche können aber erkauft werden. Dabei ist es für Spieler*innen nicht beeinflussbar, ob und welche Ausrüstung sie gewinnen. Das System funktioniert also ähnlich wie das klassische Glücksspiel, kann abhängig machen und dient so als Einstieg in eine klassische Spielsucht. Gerade Kinder und Jugendliche, die sich die Apps häufig einfach im Appstore herunterladen können, sind dabei gefährdet. Allerdings gelten Lootboxen in Deutschland nicht als Glücksspiel und unterliegen dadurch keiner strengen Kontrolle — anders als z.B. in Österreich. In Belgien und den Niederlanden sind sie sogar verboten.
Die Werbeinhalte für Glücksspiele stellen diese häufig in einer realitätsfernen und stark gamifizierten Weise dar, was die Risiken und Gefahren des Glücksspiels verschleiert. Zudem fehlt es an ausreichender Aufklärung über die Suchtgefahr, die von diesen Angeboten ausgeht. Durch die Erlaubnis und Verbreitung dieser Werbeinhalte wird das Glücksspiel in der Gesellschaft verharmlost und eine vermeintliche Legitimation durch den Staat suggeriert.
Aus diesen Gründen fordern wir:
- Die Verschärfung der Auflagen von Online-Glücksspiel: Der Spieler*innenschutz sowie Suchtprävention müssen als Leitlinie für die Ausbesserung des Glückspielstaatsvertrages dienen.
- Ein Verbot von käufliche „Lootboxen“ in Online-Spielen und Apps, insbesondere in solchen, die sich an Kinder und Jugendliche richten.
- Verbot von Glücksspielwerbung: Die Werbung für Glücksspiele, auf jugendaffinen Plattformen wie Twitch, muss verboten werden
- Erhöhung der Aufklärung über die Gefahren von Glücksspielen: Es muss eine verpflichtende, deutliche und realitätsnahe Aufklärung über die Suchtgefahren und Risiken von Glücksspielen in jeder Art von Glücksspielwerbung integriert werden. Zudem sollten staatlich organisierte Aufklärungskampagnen ins Leben gerufen werden, um die Bevölkerung, insbesondere Jugendliche, über die Risiken des Glücksspiels zu informieren. Zudem muss das Nichtbeachten festgelegter Regelungen schwerwiegender geahndet werden. Glücksspielbetreibende sollen die Finanzierung von Präventionskampagnen durch verpflichtende Abgaben zwingend tragen. Zusätzlich sollten Programme für die Unterstützung von spielsüchtigen Menschen verstärkt staatlich unterstützt werden, sodass ein niedrigschwelliges Angebot für die betroffenen Menschen sichergestellt wird.