Wir fordern, dass die Beantragung zur Befreiung von den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice-Gebühren für die Antragsteller*innen bis zur flächendeckenden Einführung der digitalen Antragstellung kostenfrei gestaltet wird und bei Antragstellung auf postalischem Weg die anfallenden Portokosten durch die entsprechenden Stellen übernommen werden. Dabei soll in den Informationen zur Antragstellung unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die Kosten vom Empfänger getragen werden.
Archive
Antrag 180/II/2022 Güterverkehr aus einem Guss – Kein Verkauf der DB Schenker!
10.10.2022Die SPD-Fraktion im Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass ein Verkauf der DB Schenker und damit die Loslösung von der DB AG verhindert und auch in Zukunft ausgeschlossen wird.
Weiter sind Vorstand und Aufsichtsrat aufzufordern, eine Güterverkehrsstrategie mit dem Ziel einer integrierten nachhaltigen Logistikkette unter Erfüllung der Klimaschutzziele kurzfristig vorzulegen.
Antrag 59/II/2022 Weiterführung des Lernbrücken-Projektes und qualitative Auswertung und Weiterentwicklung
10.10.2022Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert das LernBrücken-Projekt der Deutschen Kinder- und Jugenstiftung weiterhin finanziell zu unterstützen und zu fördern. Hierbei darf es keine prekären Arbeitsverhältnisse geben. Dazu gehören eine angemessene Entlohnung, vernünftige soziale Absicherung, keine prekäre Selbstständigkeit, die Ausstattung der Beschäftigten mit allen notwendigen Arbeitsmaterialien, sowie die Bereitstellung einer adäquaten Arbeitsplatzausstattung und geeignete Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit. Um die Qualität des Projektes sicherzustellen, muss das Projekt, sowie seine Träger*innen qualitativ ausgewertet werden.
Antrag 161/II/2022 Realitäten anerkennen und Zukunft gestalten: Eine moderne Drogenpolitik für Berlin
10.10.2022Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, ein konkretes Reformkonzept zur Weiterentwicklung der Berliner Drogenpolitik vorzulegen und in Zusammenarbeit mit Expert*innen ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren anzustoßen. Bei notwendigen Anpassungen des Bundesrechts werden entsprechende Bundesratsinitiativen angestoßen, um insbesondere das Betäubungsmittelgesetz weiterzuentwickeln.
Dieses Konzept soll folgende Punkte enthalten:
- Parallel zu den bundespolitisch bevorstehenden Regelungen für den Erwerb von Cannabis wird unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, beispielsweise Präventionsinitiativen oder Vertretungen von Suchtbetroffenen und unter Einbezug von Erfahrungen Konsumierender ein Konzept für staatliche kontrollierte Abgabe von Drogen an Suchtbetroffene entwickelt. Der Besitz solcher Mengen zum Zweck des Eigenbedarfs wird dann nicht strafrechtlich verfolgt werden, anhängige Verfahren werden dann nicht weiterverfolgt werden, auch bekannt als Entkriminalisierung.
- Beschlusslagen zum sog. Drug Checking, d.h. der Vor-Ort- und Ad-hoc-Prüfung von Drogen auf ihre Zusammensetzung werden endlich umgesetzt und ausreichend finanziert.
- Gesundheits- und Suchtberatung sowie zielgruppenorientierte Informationskampagnen werden ausgebaut und ausreichend finanziert
- Alle Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste werden mit Medikamenten, bspw. Naloxon- oder Adrenalinspritzen, ausgestattet und die Diensttuenden in ihrer Verabreichung geschult, um bei Fällen von Überdosis schnell helfen zu können. Eine Abgabe durch Apotheken an Suchterkrankte mit entsprechender Anleitung zur Nutzung wird geprüft. Schulungen zum Umgang mit Überdosisfällen sollen in Drogenpräventionsarbeit eingebaut werden.
- Der Fokus der Strafverfolgung liegt auf der Ermittlung gegen Großdealende und nicht auf Konsumierenden. Entsprechende Anordnungen und Erlasse werden daraufhin überprüft und angepasst und Schulungen für alle Mitarbeitenden durchgeführt.
- Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen soll weiter durch den Senat vorangetrieben werden. Der künftige Schwerpunkt liegt hier neben der Anzahl der Standorte vor allem in der Erweiterung der Öffnungszeiten. Knappe personelle Ressourcen müssen vor allem hierfür mobilisiert werden, denn Drogenkonsum und seine negativen Folgen im Straßenbild findet an sieben Tagen in der Woche statt.
Diese Reforminitiative verfolgt folgende Ziele und folgt folgenden Grundannahmen:
- Grundsätzlich gilt: Ziel zeitgemäßer Drogenpolitik ist der akzeptierende Umgang mit der Sucht selbst sowie eine Austrocknung der Renditechancen illegalen Drogenhandels. Die staatliche Abgabe von Drogen, die nicht aus den Strukturen der organisierten Kriminalität stammen, ist daher geeignet, sowohl die gesundheitlichen Konsumrisiken zu verringern als auch die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Deshalb ist darauf zu achten, die Fehler niederländischer Drogenpolitik nicht zu wiederholen: Nicht nur die Abgabe bzw. der Verkauf, sondern auch Herstellung und Distribution müssen den Renditeerwartungen krimineller Strukturen entzogen werden. Drogenkonsum ist eine Realität in Berlin, die wir anerkennen müssen. Dies gilt sowohl für aktuell „legale“ und „illegale“ Drogen. Das bedeutet vor allem, dass wegschauen, verleugnen und gewaltvolles Vorgehen nicht erfolgreich sein kann. Die Reform soll dazu beitragen, dass Drogenkonsum sicherer, Ausstieg einfacher und Prävention nachhaltiger wird. Hierbei ist klar, dass es zwischen gelegentlichem Freizeitkonsum und verfestigten Suchtkrankheiten signifikante Unterschiede gibt, die unterschiedlich betrachtet werden müssen, bspw. wo und ich welcher Form der Konsum stattfindet. Wir betrachten dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf Basis von Ehrlichkeit und Fakten angegangen werden muss. Durch die Entkriminalisierung des Besitzes kleinerer Mengen von kontrollierten Substanzen zum Eigenbedarf wird Präventionsarbeit und medizinische Notfallversorgung deutlich erleichtert. Menschen müssen nicht aus Angst vor Strafverfolgung auf den Notruf oder Hilfsangebote verzichten.
- In Bezug auf das Erkennen und richtiges Handeln bei einer Überdosis herrscht oft große Unwissenheit und mangelnde Sensibilität: Schnelle, effektive Hilfe kann im Ernstfall Leben retten und das hat für uns oberste Priorität. Hieran soll sich zukünftig der öffentliche und politische Diskurs orientieren.
- Suchtkrankheiten stehen selten allein. Sie finden sich oft im Zusammenhang mit sozialen Härten. Nur wenn professionelle Behandlung stattfindet, kann anderen Faktoren nachhaltig begegnet werden. Gleichzeitig können Suchtkrankheiten nicht nachhaltig behandelt werden, wenn soziale Härten bestehen.
- Die Bezirke leisten z.B. durch ihre Präventionsarbeit gute Arbeit, da sie die Menschen dort erreichen, wo sie sind. Zusätzlich zu stärkerer Zusammenarbeit müssen hier finanziell und personell Planungssicherheit herrschen und ausreichende Mittel sichergestellt sein.
- Drogenkriminalität bekämpfen bedeutet die Netzwerke in den Fokus zu nehmen, die im Hintergrund agieren und große Mengen umsetzen. Die Ressourcen der strafverfolgenden Behörden sollten hierhin umgeleitet werden. Die Verfolgung von Konsumierenden und Kleindealenden hat vergleichsweise kosmetische Wirkung.
Antrag 128/II/2022 Aus Corona und den Affenpocken lernen und Konsequenzen ziehen: Impfaktionen durch den Senat niedrigschwellig und effektiv gestalten
10.10.2022Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, dass zukünftig alle durch den Senat zentral organsierten Impfaktionen niedrigschwellig und zielgenau durchgeführt werden. Hierfür soll die erfolgreiche, zentrale Terminvergabe und -organisation durch Plattformen wie DoctoLib standardisiert für alle Impfaktionen eingerichtet werden. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung soll ein Ablaufplan entwickelt werden, wie durch Praxen durchgeführte Impfaktionen zentral gesteuert werden können, sodass eine Terminbuchung bei und das Pflegen von Wartelisten von einzelnen Praxen nicht mehr nötig ist. Gleichermaßen soll über Impfstoffverfügbarkeit und weitere, absehbare Planungen transparent durch die Senatsverwaltung informiert werden, sodass Patient*innen und Praxen wissen, wie es um die Impfkampagne steht. Außerdem soll in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern und den Klinikverwaltungen erarbeitet werden, wie ein Teil der Impfungen ohne Terminvergabe (sog. „Walk-In-Angebote“) niedrigschwellig durch Gesundheitsämter oder Kliniken durchgeführt werden kann. In Einrichtungen, in denen vulnerable Gruppen untergebracht sind, insbesondere Gemeinschaftseinrichtungen, wird aufsuchend geimpft. Alle entsprechenden Angebote sollen transparent auf den Seiten der Senatsverwaltung zentral dargestellt werden. Die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen hierfür werden regelmäßig bereitgestellt und die Konzepte werden regelmäßig geprüft, evaluiert und ggfs. angepasst.