Archive

Antrag 63/II/2023 Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte im Europäischen Asylsystem verteidigen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Europäischen Parlaments werden aufgefordert folgende Punkte bei der GEAS-Reform umzusetzen:

  • Grenzverfahren müssen freiwillig bleiben und durch EU-Mittel finanziert und deren Durchführung durch EU-Personal begleitet werden. Eine Fiktion der Nichteinreise ist abzulehnen.
  • Verpflichtendes Menschenrechtsmonitoring durch Nichtregierungsorganisationen in allen Phasen des Asylprozesses. Der Zugang und die Transparenz müssen vollumfänglich gewährleistet sein.
  • Analog zur deutschen Regelung sollten Geflüchtete eine unabhängige Verfahrensberatung an die Seite gestellt bekommen. Hilfsorganisationen brauchen jederzeit Zugang.
  • Keine de facto Inhaftierungen: Alle Einrichtungen müssen im laufenden Asylprozess jederzeit und an jedem Schritt unverzüglich verlassen werden können.
  • Vollständige Ausnahme aller minderjährigen unter 18 Jahren von Außengrenzverfahren und vulnerabler Gruppen
  • Vulnerabilität muss fachlich adäquat durch unabhängige Stellen geprüft werden. Medizinische und psychologische Betreuung ist dauerhaft sicherzustellen.
  • Sichere Drittstaaten müssen unter qualifizierten Kriterien durch die Kommission und das Europäische Parlament festgelegt werden. Eine Durchreise oder ein Aufenthalt zur Durchreise dürfen nicht als Verbindung zum Drittstaat gewertet werden.

 

Sollten sich diese Punkte nach dem Trilog nicht wiederfinden, ist ein Kompromiss durch die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung abzulehnen.

Antrag 82/II/2023 Reform des AGG: Den Klageweg für Betroffene und Antidiskriminierungsverbände erleichtern

21.08.2023

Das Positionspapier der SPD zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 18. April 2023 sieht ein Verbandsklagerecht vor, „damit qualifizierte Verbände auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen können.“

 

Ob individueller Fall oder Verbandsklage: Die Durchsetzung von Rechten darf hier nicht an den weiteren Rahmenbedingungen scheitern. Folgende Punkte sollen daher in das Positionspapier aufgenommen und seitens der SPD in die Verhandlungen eingebracht werden.

  • Einrichtung eines Rechtshilfefonds
  • Absenkung der Anforderungen für den gerichtlichen Beistand von 75 Mitgliedern auf
    50 Mitglieder
  • Ermöglichen der Prozessstandschaft

 

Antrag 34/II/2023 Stadtentwicklungsplan Kultur (StEP Kultur)

21.08.2023

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin ein Stadtentwicklungsplan Kultur erarbeitet und umgesetzt wird. Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion werden zudem aufgefordert, sich für eine regelmäßige Berichterstattung zum Fortschritt des StEP Kultur einzusetzen.

 

Bei der Entwicklung und Stärkung vorhandener und neuer Quartiere und der Schulbauoffensive sollen kulturelle Räume in ausreichendem Umfang verbindlich geplant und entwickelt werden. Dies soll mit einem Stadtentwicklungsplan Kultur sichergestellt werden und konkret in die Stadtplanung aufgenommen werden.

 

Berlin zeugt von einer einmaligen Kulturlandschaft und beherbergt sowohl Kultureinrichtungen von internationaler Bedeutung wie auch eine besonders vielfältige freie Szene, sowie eine sich stetig neu erfindende Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Sicherung von Räumen für die Produktion ist in allen Sparten und spartenübergreifend ebenso wichtig wie der Erhalt und die Erschließung neuer Räume für die Präsentation und Vermittlung in die gesamte Bevölkerung Berlins.

 

Ziel soll es sein, existierende Freiräume zu erhalten und neue zu schaffen, der regionalen, nationalen und internationalen Kunst und Kultur einen Raum zur nachhaltigen und freien Entfaltung zu bieten. Und die Vielfalt des Berliner Kulturbereichs langfristig stadtplanerisch zu verankern. Für Berlin als Bundeshauptstadt ist es unerlässlich, die kulturelle Entwicklung der Stadt prospektiv strategisch mitzudenken und mittels eines StEP Kultur fachlich strategisch-räumliche Konzepte sowie stadtplanerische Rahmenbedingungen festzulegen.

 

Dabei soll der StEP Kultur insbesondere folgende Prioritäten setzen:

  • Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft als wichtige Standortfaktoren Berlins auf eine sichere und langfristige stadtplanerische Grundlage stellen
  • Nachhaltige Sicherung bedeutender kultureller Standorte
  • Prüfung und Zulassung neuartiger Flächenkonzepte zur Stärkung und Belebung (inner-)städtischer Räume. Umnutzungsmöglichkeiten von Gebäuden und Flächen müssen unter Anwendung eines weiten Ermessensspielraums geprüft und ausgeschöpft werden
  • Räumliche und bezahlbare Infrastruktur für Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft (Festlegung von Quoten im StEP Kultur)
  • Kultur als entscheidender Faktor von Lebensqualität nicht nur in touristischen Zentren sondern auch in Wohngegenden präsent halten, um für die Künstler:innen und Berliner:innen attraktive, kulturell vielfältige und lebendige Bezirke und Kieze sicher zu stellen und um von den positiven Auswirkungen von Kunst und Kultur im städtischen Umfeld – z.B. im Sicherheitsbereich, Förderung des sozialen Zusammenhalts und des Dialogs zwischen gesellschaftlichen Gruppen sowie als Faktor für Wirtschaftsentwicklung – zu profitieren.
  • Darüber hinaus sind die Berliner Bezirke durch das dezentrale Wachstum Berlins geprägt. Der StEP Kultur muss der Individualität der Bezirke Rechnung tragen.
  • Der kulturelle Fokus auf die Berliner Zentren und Innenbezirke geht teilweise zu Lasten der Berliner Außenbezirke, deshalb muss zudem auf eine stärkere, auch dezentrale Verteilung geachtet werden. Wichtig ist z.B. Kultur stadtplanerisch auch stärker in Neubaugebiete einzupreisen und nicht reine Wohngebiete zu konzipieren. Dies trägt zu einer Stärkung der Möglichkeit kultureller Teilhabe in der Gesellschaft bei.
  • Gleichzeitig muss der Schrumpfung kultureller Freiräume in den Berliner Zentren entgegengewirkt werden. Freiräume schaffen neue Entwicklungsmöglichkeiten für moderne, innovative Kunst- und Kulturformen.
  • Erhalt und Entwicklung einer lebendigen Clubszene.
  • Auch für Schaustellergewerbe, Marktkaufleute und Zirkusse sind Flächen zu sichern.
  • Baukultur sowie Kunst im öffentlichen Raum und am Bau müssen als öffentliche Künste im Rahmen von städtebaulichen Planungen besonders, umfangreich und kompetent mitgedacht werden.
  • Kulturpolitische Steuerungsprozesse müssen neu gedacht werden; so müssen z.B. Mechanismen entwickelt werden, die sicherstellen, dass Akteur:innen aus Kunst und Kultur, insb. der freien Szene, und der engagierten Zivilgesellschaft standardmäßig und partizipativ einbezogen werden.
  • Zur effektiven Umsetzung der o.g. Ziele ist es letztlich unerlässlich, dass sich die Landesregierung und Senatsverwaltungen in einem StEP Kultur zu konkreten Zielvereinbarungen und messbaren Parametern bekennen, anhand derer Rechenschaft abgelegt werden muss.

 

Antrag 71/II/2023 Europäische Steuerzahlenden vor Finanzspekulationen schützen. Trennbankensystem EU-weit einführen

21.08.2023

Die SPD-Abgeordneten des Europaparlaments und die Bundesregierung sollten sich für ein Trennbankensystem auf EU-Ebene einsetzen. Eine klare Trennung zwischen dem Privatkundengeschäft und dem Investmentbanking, soll eingeführt werden. Die Trennung soll für alle Banken gelten, die im EU-Binnenmarkt im Privat- und Geschäftskundengeschäft tätig sind, unabhängig vom Sitz der Bank.

Antrag 11/II/2023 Solidarität mit den ostdeutschen Landesverbänden der SPD

21.08.2023

Der Landesvorstand der Berliner SPD setzt sich gegenüber der Bundespartei dafür ein, in enger Kooperation mit den beiden Landesverbänden eine gezielte bundesweite Unterstützungskampagne für die Wahlkämpfe insbesondere in Thüringen und Sachsen zu organisieren, die sowohl Wahlkampfunterstützung wie auch eine gezielte und spezifische Mitgliederwerbekampagne umfasst.