Antrag 82/II/2023 Reform des AGG: Den Klageweg für Betroffene und Antidiskriminierungsverbände erleichtern

Status:
Annahme

Das Positionspapier der SPD zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 18. April 2023 sieht ein Verbandsklagerecht vor, „damit qualifizierte Verbände auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen können.“

 

Ob individueller Fall oder Verbandsklage: Die Durchsetzung von Rechten darf hier nicht an den weiteren Rahmenbedingungen scheitern. Folgende Punkte sollen daher in das Positionspapier aufgenommen und seitens der SPD in die Verhandlungen eingebracht werden.

  • Einrichtung eines Rechtshilfefonds
  • Absenkung der Anforderungen für den gerichtlichen Beistand von 75 Mitgliedern auf
    50 Mitglieder
  • Ermöglichen der Prozessstandschaft

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Das Positionspapier der SPD zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 18. April 2023 sieht ein Verbandsklagerecht vor, „damit qualifizierte Verbände auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen können.“

 

Ob individueller Fall oder Verbandsklage: Die Durchsetzung von Rechten darf hier nicht an den weiteren Rahmenbedingungen scheitern. Folgende Punkte sollen daher in das Positionspapier aufgenommen und seitens der SPD in die Verhandlungen eingebracht werden.

  • Einrichtung eines Rechtshilfefonds
  • Absenkung der Anforderungen für den gerichtlichen Beistand von 75 Mitgliedern auf
    50 Mitglieder
  • Ermöglichen der Prozessstandschaft

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: