Antrag 63/II/2023 Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte im Europäischen Asylsystem verteidigen

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Europäischen Parlaments werden aufgefordert folgende Punkte bei der GEAS-Reform umzusetzen:

  • Grenzverfahren müssen freiwillig bleiben und durch EU-Mittel finanziert und deren Durchführung durch EU-Personal begleitet werden. Eine Fiktion der Nichteinreise ist abzulehnen.
  • Verpflichtendes Menschenrechtsmonitoring durch Nichtregierungsorganisationen in allen Phasen des Asylprozesses. Der Zugang und die Transparenz müssen vollumfänglich gewährleistet sein.
  • Analog zur deutschen Regelung sollten Geflüchtete eine unabhängige Verfahrensberatung an die Seite gestellt bekommen. Hilfsorganisationen brauchen jederzeit Zugang.
  • Keine de facto Inhaftierungen: Alle Einrichtungen müssen im laufenden Asylprozess jederzeit und an jedem Schritt unverzüglich verlassen werden können.
  • Vollständige Ausnahme aller minderjährigen unter 18 Jahren von Außengrenzverfahren und vulnerabler Gruppen
  • Vulnerabilität muss fachlich adäquat durch unabhängige Stellen geprüft werden. Medizinische und psychologische Betreuung ist dauerhaft sicherzustellen.
  • Sichere Drittstaaten müssen unter qualifizierten Kriterien durch die Kommission und das Europäische Parlament festgelegt werden. Eine Durchreise oder ein Aufenthalt zur Durchreise dürfen nicht als Verbindung zum Drittstaat gewertet werden.

 

Sollten sich diese Punkte nach dem Trilog nicht wiederfinden, ist ein Kompromiss durch die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung abzulehnen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch 60/II/2023 (Konsens)