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Antrag 205/II/2022 Berlin braucht eine neue Waldbaurichtlinie – für einen klimafesten Wald

9.10.2022

Der Berliner Wald leistet einen wichtigen Beitrag als Schutz- und Erholungswald. Er ist für die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner von essentieller Bedeutung. Aber auch seine Bedeutung in seiner Funktion als nachwachsender Rohstoff Holz ist von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit für Berlin. Ein gut strukturierter Mischwald leistet einen natürlichen Beitrag als CO2 – Senke.

 

Daher ist es wichtig, die bestehenden Waldflächen zu schützen und resistent gegen den Klimawandel zu machen.

 

Die Berliner Waldbaurichtlinie aus dem Jahr 1992 (aktualisiert 2011) wird diesen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Dass die unreflektierte Umsetzung dieser Richtlinie eine nicht zukunftsfähige Waldpolitik bedeutet, zeigt sich beispielhaft und besonders zugespitzt am Beispiel des Frohnauer Waldes. Hier soll in einem gesunden Wald, der nachweislich keines Umbaus bedarf, mit großen, schweren Holzernte-Maschinen (sog. Harvestern) umfangreich Holz geschlagen werden. Das kann für den Frohnauer Wald langfristige Schäden bedeuten bzw. ihn weniger widerstandsfähig gegen den Klimawandel machen. So müssen für den Einsatz der Harvester breite Ost-West-Schneisen in den Wald geschlagen werden, die bestehen bleiben und damit eine stärkere Durchlüftung und so auch Austrocknung des Waldes zur Folge haben können. Außerdem wird dadurch der Schutzschirm großflächig zerstört und das Bestandsinnenklima wird negativ verändert

 

Deshalb fordern wir:

  1. Die aktuelle Holzeinschlag-Strategie des Landesforstamtes Berlin durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klima ist zu überprüfen.
  2. Bis zur Evaluation dieser Strategie ist der Einsatz von Großmaschinen/Harvestern auf strukturierten Mischwaldflächen in allen Berliner Wäldern mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die schematische Erschließung durch Rückegassen, sowie deren dauerhafte farbliche Markierung haben im Erholungswald zu unterbleiben.
  3. Das Abgeordnetenhaus soll ein neues Berliner Waldgesetz entwickeln und beschließen, das den Anforderungen an den modernen Waldumbau unter besonderer Berücksichtigung des Klimawandels gerecht wird.
  4. Eine neue Waldbaurichtlinie, die die derzeitigen klimatischen Veränderungen berücksichtigt, muss für Berlin erarbeitet werden. Dies sollte in einem Gremium im politischen Rahmen mit Waldexperten erfolgen.
  5. Die Baumartenvielfalt ist zu erhöhen. Klimastabile Gastbaumarten wie Roteiche, Esskastanie, Robinie, europäische Lärche, Douglasie etc. müssen einzeln bis gruppenweise eingemischt werden. Das zur Zeit noch bestehende, völlig unsinnige Verbot dieser als „Fremdländer oder Ausländer“ bezeichneten Baumarten ist aufzuheben, da gerade diese Baumarten besonders klimastabil sind. Berlin steht hier völlig isoliert im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, die bereits alle aktiv ihre Wälder klimaresistent mit Einmischungen der oben genannten Baumarten umbauen.
  6. Der Berliner Wald ist als natürliche CO2- Senke zu optimieren. Dies wird erreicht durch einen hohen nachhaltigen Zuwachs an Holz. Im Holz gebundener Kohlenstoff soll langfristig als Baustoff/Bauholz fixiert werden. So kann ein Beitrag geleistet werden, andere klimaschädliche Baustoffe zu ersetzen.

 

Antrag 189/I/2023 BER-Taxis die Rückbeförderung ermöglichen

9.10.2022

Alle Berliner Taxen sollen künftig Fahrgäste auch vom BER befördern dürfen. Hierfür soll eine rechtliche Grundlage in Berlin und Brandenburg geschaffen werden. Taxen aus dem Landkreis LDS soll im Gegenzug die Beförderung von Passagieren innerhalb Berlins gestattet werden.

Antrag 156/I/2022 Sicherung der Kulturfinanzierung in Berlin

17.05.2022

Die SPD Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie Senat vertretenen Mitglieder setzen sich für eine Evaluation der bisherigen Instrumente der Berliner Kulturförderung ein.

 

Ziel ist eine kritische Bestandaufnahme der bisherigen Förderinstrumente hinsichtlich von Geeignetheit, Zielgruppen und Zugänglichkeit. In diesem Kontext sollen auch die Möglichkeiten zur stärkeren Verstetigung der finanziellen Mittel für landeseigene, bezirkliche und freie Kultureinrichtungen bis zu freiberuflich tätigen Kulturschaffenden in den Blick genommen werden (z.B. im Rahmen eines Kulturförderungsgesetzes).

 

Mitgedacht werden soll auch die Einführung einer zweckgerichteten Kulturabgabe oder analog die zusätzliche Verstärkung der Haushaltsmittel für Kulturförderung, ab dem Doppelhaushalt 24/25, in Orientierung an der durchschnittlichen Höhe der Einnahmen der City Tax.

 

Die SPD Berlin steht für ein lebendiges Berlin, dass besonders durch seine vielfältige und starke Kulturszene geprägt wird. Deshalb wollen wir gut funktionierende Förderinstrumente fortsetzen, diese sinnvoll anpassen und ergänzen sowie insgesamt eine bessere Zugänglichkeit erreichen.

Antrag 184/I/2022 Mehr naturverträgliches und klimaresilientes Bauen in Berlin

17.05.2022

Die Abgeordneten der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Novelle der Berliner Bauordnung (BauO) dahin gehend zu unterstützen, dass insbesondere in § 8a

 

  1. die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden dauerhaft gewährleistet wird,
  2. alle Versiegelungen des Bodens bis auf im Rahmen der genehmigten Nutzung unabweisbare Teile, begrünt und bepflanzt werden,
  3. unabhängig davon mindestens 30 % der Fassadenfläche eines Gebäudes und Dächer größer als 30 m² zu 70% dauerhaft begrünt werden.
    Darüber hinaus sind im Bereich der Mischwasserkanalisation Retentionsdächer anzulegen.
    Eine Doppelnutzung zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie oder kleine Windkraft mit Vertikalrotoren) ist zulässig und möglich.
  4. Der Biotopflächenfaktor (BFF) ist in die BauO aufzunehmen, damit er rechtsverbindlich umsetzbar wird.

 

Bei vorhandenen Landschaftsplänen haben deren Inhalte Vorrang, so dass der BFF umfänglich zur Anwendung kommt. Diese dienen besonders der Darstellung und dem Nachweis geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Sie ersetzen damit die Anforderungen des §8a, soweit dessen Inhalte nicht darüber hinaus gehen.

 

Zum Schutze der urbanen Flora ist in der Berliner BauO vorzusehen:

  • Ab einer Gebäudebreite von 30 m sind je drei Niststätten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse herzustellen.
  • Die Gebäude müssen so gestaltet werden, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Vögel durch Kollision mit dem Bauwerk nicht erhöht wird.
  • Bei der Außenbeleuchtung ist die Beleuchtungsintensität und die Abstrahlung sowie die Blaulichtanteile des Lichts zum Schutz der freilebenden Tierwelt auf das unabweisbar erforderliche Maß zu begrenzen.

 

In der Berliner BauO ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzusehen, der folgenden Anforderungen entsprechen muss. Er muss wirksam werden, bezüglich

  • der Freiflächennutzung,
  • der Biodiversität,
  • des tierunterstützenden Entwerfens (animal aided design)
  • und der Klimaanpassung.

 

Die Anforderungen werden durch Verwaltungsvorschriften (beispielsweise auch DGNB-Zertifizierung) geregelt, damit eine fachgerechte Ausführung gewährleistet wird.