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Antrag WV20/I/2018 Den Dienstagsbrief barrierefrei gestalten

30.04.2018

Der Landesvorstand wird beauftragt, dass der Dienstagsbrief für die Genossinnen und Genossen mit Beeinträchtigungen  umgebaut und in einer barrierefreien Version zur Verfügung gestellt wird. Dies betrifft sowohl die Barrierefreiheit für blinde und stark sehbehinderte Genossinnen und Genossen als auch die Benutzung einer leicht verständlichen Sprache.

 

Antrag WV10/I/2018 Gedruckte Antragsunterlagen bei Parteitagen und Delegiertenversammlungen nur noch auf Anforderung

30.04.2018

Für die Delegiertenversammlungen der Kreise und Arbeitsgemeinschaften sowie den Landesparteitag werden Antragsunterlagen elektronisch zur Verfügung gestellt. Delegierte, Ersatzdelegierte und Teilnehmer*innen erhalten gedruckte Antragsunterlagen, wenn sie dies wünschen. Hierfür erfolgt vor der ersten Sitzung der jeweiligen Wahlperiode eine Abfrage. Für kurzfristig eingesetzte Ersatzdelegierte werden in begrenzter Stückzahl gedruckte Antragsunterlagen bereit gehalten.

 

Hiervon sind kurzfristig eingereichte Initiativanträge, Änderungsanträge sowie von Antragskommissionen vorgeschlagene Fassungen eines Antrages ausgenommen, insbesondere wenn diese erst während der Delegiertenkonferenz bzw. des Parteitages publiziert werden.

 

Antrag 22/I/2018 „Wer nicht gezählt wird, zählt nicht“ – Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten

30.04.2018

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf, eine Onlinebefragung der Genoss*innen der SPD Berlin mit dem Ziel vorzunehmen, Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu erheben. Dabei geht es nicht um die Erhebung des Migrationshintergrundes, sondern die Feststellung rassistischer Diskriminierungserfahrungen.

Antrag WV15/I/2018 Die SPD digitalisieren – Organisationsstrukturen neu denken

30.04.2018

Im Rahmen des Prozesses #SPDErneuern, fordern wir die Einführung digitaler Beteiligungsstrukturen, in Ergänzung zu den bisherigen, bewährten Gliederungen der Partei. Wir sind der Meinung das einige, von der Partei losgelöste Themenforen, nicht ausreichend zu einer partizipativeren SPD beitragen können. Der Parteivorstand wird daher mit der Umsetzung folgendes Konzeptes beauftragt:

 

Jedes Mitglied erhält Zugang zu einer parteiinternen Online-Plattform, welche die interne Vernetzung und Arbeit erleichtert. Insbesondere werden folgende Funktionen angeboten:

 

1. Digitale Strukturen

Jede Struktur der Partei erhält eine, durch den jeweiligen Vorstand verwaltete, Seite. Dort werden neben Informationen, wie beispielsweise die aktuelle Besetzung des Vorstandes, Dokumente wie Sitzungseinladungen und Beschlüsse hinterlegt. Der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften kann auf der jeweiligen Seite erklärt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Aktivitäten und neue Inhalte werden automatisch per E-Mail an Mitglieder versendet. Dabei kann jedes Mitglied individuell einstellen, welche Informationen es erhalten möchte.

 

2. Vernetzung und Diskussionen

Jedem Mitglied wird die Möglichkeit gegeben, eine Seite vergleichbar mit einem Social-Media-Profil zu erstellen, die sie nach eigenem Ermessen nutzen können. Vertreter*innen in der Partei erhalten automatisch ein solches Profil, um eine niederschwellige Erreichbarkeit innerhalb der Partei zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit Nachrichten, über eine anonymisierte E-Mail-Adresse, an andere Mitglieder zu versenden. Angemessene Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre sind gegeben.

 

Jede Gliederung erhält auf ihrer Seite ein Diskussionsforum. Alle Mitglieder der jeweiligen Gliederung haben dort Lese- und Schreibrecht. Diskutierte Themen (Threads/Topics) sind grundsätzlich parteiöffentlich, der Zugriff kann in Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Zusätzlich kann der Parteivorstand gliederungsunabhängige Themenforen einrichten, denen jedes Parteimitglied beitreten kann.

 

Der Gliederungsvorstand beauftragt mindestens ein Mitglied mit der Moderation der gliederungszugehörigen Foren, sofern keine Moderator*innen durch die Wahlversammlung nominiert wurden.

 

3. Anträge und Abstimmungen

Anträge können von berechtigten Mitgliedern fristwahrend auf der Seite einer Gliederung gestellt werden, um auf der nächsten Sitzung behandelt zu werden. Anschließend vermerkt der Gliederungsvorstand Änderungsanträge, Abstimmungsergebnisse und eventuelle Streitpunkte. Beschlossene Anträge die sich an eine höhere Gliederung richten werden automatisch an diese weitergeleitet. Abstimmungsergebnisse höherer Ebenen werden vermerkt, ebenso Voten der Antragskommission.

 

Alle Anträge können gliederungsübergreifend durchsucht werden. So entsteht mittelfristig ein strukturiertes Archiv von Beschlusslagen.

 

Dringliche, nicht satzungsändernde Anträge mit Initiativcharakter können auch über die Plattform zur Abstimmung gestellt werden, sofern keine Möglichkeit bestanden hat, über sie in ordentlichen Versammlungen abzustimmen. Mitglieder geben bei der ersten Nutzung der Plattform an, ob sie sich an Online-Abstimmungen beteiligen möchten. Diese Einstellung kann jederzeit geändert werden.

 

Ferner erfüllt die Plattform folgende nichtfunktionale Anforderungen:

  • Die Benutzeroberfläche ist soweit wie möglich barrierefrei gestaltet.
  • Die Plattform wird nach dem aktuellen Stand der Technik entwickelt. Aspekte des Datenschutzes finden besondere Berücksichtigung. Bei der Entwicklung wird soweit wie möglich auf die Integration von quelloffener Software gesetzt. Entdeckte Verwundbarkeiten werden unverzüglich behoben und transparent an alle Parteimitglieder kommuniziert. Der Datensicherheit wird eine höhere Priorität gegenüber der Verfügbarkeit eingeräumt.

 

Antrag WV19/I/2018 Fachausschüsse und Arbeitskreise auf Landesebene

30.04.2018

 

  • Öffnung der Fachausschüsse und Arbeitskreise für alle interessierten Mitglieder, mehr Transparenz in der Arbeit der Fachschüsse und Arbeitskreise und bessere Kommunikation an die Mitglieder. Es muss für die Mitglieder nachvollziehbar/sichtbar sein, wer in welchen Fachausschüssen mitarbeitet.
  • Der Landesverband informiert zukünftig die Mitglieder regelmäßig über die Beteiligungsmöglichkeiten in den Fachausschüssen und Arbeitskreisen auf Landesebene.
  • Fachausschüsse und Arbeitskreise sollen sich nach Antragsüberweisung zeitnah mit den überwiesenen Anträgen beschäftigen und dem LPT konstruktive Vorschläge zum Umgang mit den Anträgen machen. Geschieht das zum wiederholten Male nicht, wird der Fachausschuss/ der Arbeitskreis aufgelöst.
  • Die Fachausschüsse und Arbeitskreise werden angehalten, bei der Wahl Ihrer Vorstände zukünftig die Quote zu beachten.