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Antrag 59/II/2025 Häusliche Gewalt verhindern: Standardisierte und wissenschaftlich validierte Instrumente zur Risikoeinschätzung

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei und Behörden mit Trägern von Beratungsstellen und Schutzunterkünften evidenzbasierte und wissenschaftlich validierter Instrumente zur Risikoeinschätzung eingesetzt und/oder entwickelt werden, um eine verlässliche und präzise Einschätzung von Risiken – insbesondere durch Polizei und Justiz – bei Fällen von häuslicher Gewalt zu ermöglichen.

 

Der Einsatz solcher Instrumente ist gemäß Artikel 51 der Istanbul-Konvention sowie Artikel 16 und 17 der EU-Gewaltschutzrichtlinie durch die zuständigen Behörden und Institutionen verpflichtend vorgesehen.

 

Mit wissenschaftlicher Begleitung soll überprüft werden, ob und in welcher Form Instrumente Anwendung finden sollten, die:

  • auf geografisch relevanten Stichproben basieren und
  • wissenschaftlich validiert wurden, das heißt: anhand aktueller Daten überprüft, wie zuverlässig und genau (Trefferrate) sie Risiken vorhersagen.

 

Ziel ist es, sicherzustellen, dass Risikobewertungen nicht auf subjektiven Einschätzungen beruhen, sondern auf verlässlichen, empirisch fundierten Kriterien. Dadurch können Gefährdungspotenziale und Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt sowie angemessene Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.

Antrag 64/II/2025 Hoch die internationale Solidarität für die Ukraine: Deutschlands Beitrag zu Sicherheit, Frieden und Demokratie in der Ukraine

9.10.2025

Die Ukraine verteidigt seit dem russischen Angriffskrieg nicht nur ihre eigene Souveränität, sondern auch die europäische Friedensordnung. Ein zukünftiges Friedensabkommen kann nur Bestand haben, wenn es durch verlässliche Schutz- und Sicherheitsgarantien abgesichert ist.

 

Deutschland trägt hier eine besondere Verantwortung. Historisch, weil die Ukraine während des Zweiten Weltkriegs unermessliches Leid durch deutsche Besatzung erfuhr. Politisch, weil Deutschland in den letzten Jahrzehnten durch Entscheidungen wie die Blockade einer NATO-Beitrittsperspektive 2008 und die energiepolitische Abhängigkeit von Russland mit dazu beigetragen hat, dass die Ukraine lange in einer sicherheitspolitischen Grauzone blieb.

 

Auch nach Beginn der Krim-Annexion 2014 hielt Deutschland an Projekten wie Nord Stream 2 fest, trotz der Warnungen osteuropäischer Partner*innen. Diese Politik hat Russlands Handlungsspielräume erweitert und die Sicherheitslage der Ukraine verschlechtert. Aus diesen Fehlern erwächst eine moralische und politische Pflicht: Deutschland darf sich nicht erneut zurückziehen, wenn es um die Verteidigung europäischer Sicherheit und der Demokratie geht.

 

Auch wir haben uns zur Zeitenwende bekannt. Dieses Bekenntnis muss den Anspruch einer langfristigen sicherheits- und friedenspolitischen Verantwortung tragen. Zur Zeitenwende gehört deshalb auch, die Ukraine nicht nur in der akuten Verteidigung, sondern langfristig abzusichern – politisch, finanziell und im Zweifel auch militärisch. Sicherheitsgarantien für die Ukraine sind damit kein Bruch mit unseren Grundsätzen, sondern die konsequente Fortführung unserer Haltung: Internationale Solidarität und Verantwortung enden nicht am Tag eines Waffenstillstands, sondern erst, wenn die Menschen in der Ukraine dauerhaft in Frieden und Sicherheit leben können.

 

Sicherheitsgarantien müssen glaubwürdig und umfassend sein. Die Friedens‑ und Sicherheitsforschung betont zwei Kernanforderungen: Schutz vor erneuter Aggression und Durchhaltefähigkeit im Fall eines brüchigen Waffenstillstands. Halbherzige Zusagen, wie das gescheiterte Budapester Memorandum 1994, haben Russland nicht abgehalten. Auch eine rein symbolische Präsenz ohne ein klares Mandat würde Gefahr laufen, dass sie Russland dazu einlädt, erneut Grenzen auszutesten. Realistische Modelle setzen deshalb auf ein mehrschichtiges Sicherungsdispositiv, das die ukrainische Eigenverteidigung stärkt, verlässliche Unterstützung organisiert und klare Reaktionsmechanismen definiert.

 

Gleichzeitig warnen Stimmen aus der Friedensforschung vor den Risiken: eine direkte Konfrontation zwischen NATO-Staaten und Russland könnte zu einer gefährlichen Eskalation führen, und Deutschland ist aktuell in seinen sicherheitspolitischen Kapazitäten stark belastet. Daraus folgt, dass eine glaubwürdige Garantie auf mehreren Säulen stehen muss: der Befähigung der Ukraine, sich selbst zu schützen, langfristiger finanzieller Unterstützung, humanitären Hilfen und der Bereitschaft, im Rahmen klarer völkerrechtlicher Grundlagen auch über eine mögliche deutsche Beteiligung an internationalen Schutzmissionen zu sprechen.

 

Zu einer langfristigen Unterstützung der Ukraine gehört jedoch weit mehr als die Sicherung gegen militärische Angriffe. Ein nachhaltiger Frieden setzt auch auf Wiederaufbau und gesellschaftliche Stabilität. Das bedeutet: zerstörte Infrastruktur, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser müssen neu errichtet werden, um den Menschen eine Perspektive zu geben. Ebenso braucht die Ukraine unsere Unterstützung bei der Weiterentwicklung demokratischer Institutionen, beim Aufbau einer unabhängigen Justiz, beim Schutz von Minderheiten und beim Kampf gegen Korruption. Frieden ist nicht nur die Abwesenheit von Krieg, sondern auch die Garantie von sozialen Rechten, Bildung, Gesundheit und demokratischer Teilhabe. Deshalb muss Deutschland seine Verantwortung umfassend begreifen und auch in diesen Bereichen an der Seite der Ukraine stehen. Dieser nachhaltige Frieden bedeutet für uns auch, eine feministische Perspektive konsequent einzubeziehen. Eine feministische Außen- und Sicherheitspolitik stellt den Schutz der Menschen vor Gewalt, Diskriminierung und Entrechtung in den Mittelpunkt und berücksichtigt dabei ebenfalls die Erfahrungen von Frauen, queeren Personen und marginalisierten Gruppen in Kriegs- und Nachkriegsgesellschaften. Sicherheitspolitik darf deshalb niemals eindimensional militärisch gedacht werden, sondern muss soziale, ökonomische und gesellschaftliche Dimensionen ebenfalls umfassen.

 

Marginalisierte und systematisch benachteiligte Gruppen müssen an Friedensprozessen beteiligt werden, um eine nachhaltige Sicherheit gewährleisten zu können. Der Wiederaufbau muss geschlechtergerecht gestaltet werden, Programme zum Schutz vor sexualisierter Gewalt als integraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur anerkannt werden. Ein feministisches Sicherheitsverständnis verbindet den Schutz marginalisierter und systematisch benachteiligter Gruppen in Kriegsgebieten mit einer intersektionale Perspektive, die Diskriminierungsformen zusammendenkt.

 

Wir fordern daher:

 

  • einen mehrjährigen, haushaltsfesten Rahmen für eine umfassende sicherheits- und friedenspolitische Unterstützung der Ukraine, einschließlich Rüstung, Waffen, Ausbildung, Infrastrukturaufbau und humanitärer Hilfe;
  • die Stärkung der ukrainischen Eigenverteidigung durch Ausrüstung, Ausbildung und verlässliche Nachschublinien;
  • die Entwicklung eines Sicherheitsmodells für die Ukraine, das abgesicherte politische, finanzielle und verteidigungspolitische Unterstützung auf quasi-bündnisgleichem Niveau gewährleistet – bis ein NATO-Beitritt möglich wird – und das im Falle eines Friedensabkommens auch die Vorbereitung auf eine internationale Stabilisierungs- oder Schutzmission einschließt, bei der ein deutscher Beitrag vorgesehen wird, sofern er völkerrechtlich legitimiert, parlamentarisch beschlossen, in einem breiten multinationalen Rahmen verankert ist und die sicherheitspolitischen Kapazitäten Deutschlands berücksichtigt.
  • die Nutzung eingefrorener russischer Vermögen für Wiederaufbau und Reparationen, flankiert von klaren Sanktionsmechanismen bei erneuter Aggression;
  • die aktive Unterstützung des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine und die mittelfristige Öffnung eines klaren Weges in die NATO;
  • die langfristige Unterstützung des Wiederaufbaus und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Ukraine, insbesondere beim Wiederaufbau von Infrastruktur, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern sowie bei der Förderung demokratischer Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Teilhabe;
  • die dauerhafte Unterstützung der internationalen strafrechtlichen und völkerrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Kriegsverbrecher*innen des russischen Angriffskriegs, u. a. durch Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, Förderung von Ermittlungs- und Dokumentationsstrukturen sowie Initiativen für Sondertribunale;
  • den klaren Grundsatz, dass mit diesem russischen Regime keine Handels- oder Wirtschaftsbeziehungen wieder aufgenommen werden dürfen.

     

    Antrag 66/II/2025 Koloniales Unrecht in Namibia anerkennen – Wiedergutmachung, Rückgabe und Dialog mit den Betroffenen jetzt vorantreiben

    9.10.2025

    Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen für eine gerechte und umfassende Aufarbeitung des Genozids an den Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ (heute Namibia) ein. Dazu fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder in Exekutive und Legislative auf Bundes- und Landesebene auf:

     

    1. Neuauflage und Erweiterung des deutsch-namibischen Versöhnungsabkommens unter angemessener Beteiligung von Repräsentant*innen der Herero- und Nama-Gemeinschaften.
    2. Anerkennung und finanzielle Wiedergutmachung über die bisherigen Entwicklungszusagen hinaus – ausdrücklich als Entschädigung für das kollektive Unrecht der kolonialen Gewalt und des Genozids.
    3. Die Restitution menschlicher Gebeine und Kulturgüter, die sich in deutschen Museen, Universitäten und privaten Sammlungen befinden, nach Namibia – in Kooperation mit lokalen Ahnenräten, Museen und zivilgesellschaftlichen Gruppen.
    4. Die Einrichtung eines dauerhaften deutsch-namibischen Dialogforums, das die historischen Nachwirkungen des Genozids thematisiert, Versöhnungsinitiativen begleitet und konkrete Projekte (z. B. Bildungsprogramme, Gedenkorte) unterstützt.
    5. Die Einrichtung eines offiziellen Gedenkortes in Berlin, in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Herero und Nama, um die Erinnerung an den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts dauerhaft sichtbar zu machen.
    6. Eine Untersuchung, wie die deutsche Bundesregierung mit der Frage nach finanzieller Wiedergutmachung umgegangen ist.

     

    Zusätzlich fordern wir eine interne Auseinandersetzung der SPD mit ihrer eigenen kolonialen Geschichte und möglichen Mitverantwortung während des Kaiserreichs und darüber hinaus.

    Antrag 67/II/2025 Koloniales Unrecht in Namibia anerkennen – Reparationen, Rückgabe und Dialog mit den Betroffenen jetzt vorantreiben

    9.10.2025

    TW: Gewalt, Völkermord, sexualisierte Gewalt

     

    Zwischen 1904 und 1908 verübte das Deutsche Kaiserreich in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika einen systematischen Völkermord an den Herero und den Nama. Etwa 65.000 Herero und 10.000 Nama wurden ermordet – durch Massaker, Lager, Hunger und medizinische Experimente. Die koloniale Gewalt war rassistisch motiviert und wurde offen als Vernichtungskrieg geführt. Die Bundesregierung bezeichnete im Jahr 2021 die Verbrechen als Genozid ”nach heutigem Verständnis” und verabschiedete gemeinsam mit der namibischen Regierung eine “gemeinsame Erklärung”.

     

    Dies war laut Bundesregierung keine völkerrechtliche Entschuldigung, sondern nur eine politische Erklärung. Vertreter*innen von Herero und Nama forderten bereits 2021 eine völkerrechtliche Anerkennung, da rechtliche Ansprüche auf Reparationen ansonsten nicht gegeben sind.

     

    Diese Erklärung enthielt einige Lücken: Keine direkte Reparation, sondern sog. Entwicklungszusagen ohne verbindliche Beteiligung der Opfergruppen. Außerdem entsprach der Umfang der über 30 Jahre avisierten Leistungen von 1,1 Milliarden € nicht einmal besonders hohen Unterstützungsmitteln. Keine konsequente Rückgabe menschlicher Überreste oder Kulturgüter, wie bereits intensiv in E3_1/22 besprochen, obwohl viele davon eindeutig identifizierbar sind. Kein Gedenkort in Deutschland, der das kollektive Erinnern ermöglicht.

     

    Die Herero und Nama gehören in Namibia bis heute zu den strukturell benachteiligten Gruppen, unter anderem aufgrund von Landenteignungen, fehlendem Zugang zu Bildung und fehlender politischer Mitsprache. Eine gerechte Erinnerungspolitik muss diese Realität anerkennen – und ihr aktiv entgegenwirken.

     

    Im August 2004 nannte die damalige Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) die Gräueltaten von 1904 bis 1908 erstmals einen „Völkermord“ und bat in Namibia um Entschuldigung. Die damalige Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer ließ erklären, dass dies nur die private Meinung einer Ministerin sei.

     

    Wir stehen für Menschenrechte, postkoloniale Gerechtigkeit und internationale Solidarität. Es ist überfällig, dass Deutschland Verantwortung übernimmt durch Rückgabe und Reparationen – und für eine neue Haltung im Umgang mit kolonialem Erbe. Daher fordern wir eine gerechte und umfassende Aufarbeitung des Genozids an den Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ (heute Namibia) ein. Dazu fordern wir:

     

    • Eine Neuauflage und Erweiterung des deutsch-namibischen Versöhnungsabkommens unter gleichberechtigter Beteiligung von Repräsentant*innen der Herero- und Nama-Gemeinschaften
    • Anerkennung und finanzielle Reparationen über die bisherigen Entwicklungszusagen hinaus – ausdrücklich als Entschädigung für das kollektive Unrecht der kolonialen Gewalt und des Genozids
    • Die systematische Rückgabe menschlicher Überreste und Kulturgüter, die sich in deutschen Museen, Universitäten und privaten Sammlungen befinden, nach Namibia – in Kooperation mit lokalen Ahnenräten, Museen und zivilgesellschaftlichen Gruppen
    • Die Etablierung und Finanzierung wissenschaftlicher Austauschprogramme für Wissenschaftler*innen aus Namibia zur Erschließung, Systematisierung und Erforschung kolonialer deutscher Sammlungen, um Restaurierungen vorzubereiten und möglich zu machen
    • Die Einrichtung eines dauerhaften deutsch-namibischen Dialogforums, das die historischen Nachwirkungen des Genozids thematisiert, Versöhnungsinitiativen begleitet und konkrete Projekte (z. B. Bildungsprogramme, Gedenkorte) unterstützt
    • Die Einrichtung eines offiziellen , dauerhaften Gedenkortes in Berlin, in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Herero und Nama, um die Erinnerung an den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts dauerhaft sichtbar zu machen
    • Eine interne Auseinandersetzung der SPD mit ihrer eigenen kolonialen Geschichte und Mitverantwortung während des Kaiserreichs und darüber hinaus
    • Eine Aufarbeitung, wieso die deutsche Bundesregierung jahrzehntelang strategisch die Frage nach Reparationen herauszögert
    • Die Thematik soll in den Rahmenlehrplänen enthalten sein.
    • Weiterführenden Schulen wird empfohlen eine Exkursion im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts zu Gedenkorten durchzuführen, vorzubereiten und im Unterricht nachzuarbeiten.

     

    Antrag 69/II/2025 Abschieben um jeden Preis? Keine Verhandlungen mit Terrorregimen!

    9.10.2025

    Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert sofort die Planungen des Bundesinnenministeriums zu stoppen, nach denen mit den Taliban als de facto Regime Afghanistans bezüglich Abschiebungen nach Afghanistan verhandelt werden soll. Entsprechend werden Abschiebungen und/oder sonstige Rückführungen nach Afghanistan sofort ausgesetzt und bleiben auch ausgesetzt. Afghanistan wird nicht als sog. “sicheres Herkunftsland” geführt oder de facto als solches behandelt. Diplomatische Beziehungen werden nicht mit der Taliban aufgenommen. Die  Aufnahme afghanischer Ortskräfte wird schnellstmöglich und mit Nachdruck umgesetzt; wie auch bereits seitens des VG Berlin in mehreren Verfahren entschieden.