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Antrag 43/I/2024 Echte Mietpreisbremse

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Mieten nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden und die Erhöhung auf zwei Prozent der aktuellen Miete begrenzt wird.

Antrag 188/I/2024 Unterstützung statt Repression für Sexarbeiter*innen

21.04.2024

Die SPD lehnt die Re-Kriminalisierung der Sexarbeit und die Entrechtung der in der Sexarbeit tätigen Menschen entschieden ab. Dazu gehören auch Verbotsformen, die Kundinnen und Kunden und sowie Arbeitsorte kriminalisieren sollen, wie z.B. ein „Sexkaufverbot“ bzw. das Nordische Modell.

 

Vor diesem Hintergrund setzt sich die SPD in Deutschland, in der Europäischen Union sowie in intergouvernementalen und supranationalen Gremien für eine menschenrechtsbasierte Regelung der Sexarbeit ein, welche die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden stärkt. Die Behebung der Missstände im Bereich der Prostitution kann nur durch den weiteren Ausbau und der Verbesserung der Rahmenbedingungen legaler Sexarbeit erfolgen, nicht aber durch die Abschaffung rechtlicher Rahmenbedingungen durch Kriminalisierung, wie z.B. im Nordischen Modell. Ziel ist, Sexarbeiter*innen strukturell und nachhaltig zu unterstützen und keinen Repressalien auszusetzen. Vor diesem Hintergrund strebt die SPD die folgenden rechtlichen Verbesserungen in den zuvor genannten Rechtsräumen und sichert ausreichend finanzielle Mittel für Projektträger:

 

  1. Verbesserung des Opferschutzes:
  2. Umfangreiche bedingungslose und unbefristete Schutzrechte alle Betroffene von Menschenhandel, insbesondere Minderjährige. Die Schutzrechte wirken als Ausnahmeregeln vom Aufenthaltsrecht und sind damit unabhängig von Aufenthaltsfragen, der Mitwirkung als Zeug*innen in Strafverfahren oder von Ausstiegsprozessen.
  3. Möglichkeit von schnellen und unkomplizierten Arbeitsvisa für Opfer von Menschenhandel; Möglichkeit des Familiennachzugs (insbesondere minderjährige Kinder) für Betroffene von Ausbeutung und Menschenhandel
  4. Recht auf Entschädigung und Zahlung entgangener Löhne durch beispielsweise einen staatlichen Härtefallfonds.
  5. Umfangreiche finanzielle Aufstockung der Beratungsstellen bzw. Schaffung von ausreichend vielen, niedrigschwellig zugänglichen, Beratungsstellen sowie Schaffung von Zufluchtswohnungen oder anderen Unterbringungsmöglichkeiten, bessere und stabile Finanzierung von Frauenhäusern.
  6. Bessere Finanzierung der Fach- und Ausstiegsberatung:
  7. Auf- und Ausbau des bestehenden Netzes anonymer und niedrigschwelliger Beratungsstellen.
  8. Finanzierung von (berufsbegleitenden) Um- bzw. Ausstiegsprogrammen, die es auch Menschen ohne Sozialleistungsansprüche in Deutschland ermöglicht, sich zu qualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
  9. Anti-Diskriminierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, die vormals in der Sexarbeit tätige Personen vor Diskriminierung aufgrund dieser Arbeit schützen
  10. Bessere Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Sexarbeiter*innen:
  11. Ausbau der Beratung für niedrigschwellige, kostenlose und mehrsprachige gesundheitliche Prävention und Behandlung in den Gesundheitsämtern.
  12. Anonyme und kostenlose Test- und Behandlungsangebote inkl. Impfungen.

 

Antrag 94/I/2024 Geschlechtergerechtigkeit bei Unterhaltszahlungen

21.04.2024
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit das familiengerichtliche Verfahren in Bezug auf die Eintreibung von Unterhalt verbessert werden kann.
  • Insbesondere soll dabei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Ex-Partner den Unterhalt immer wieder als Druckmittel nutzen und darüber hinaus von der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs häufig abgesehen wird, wenn die jeweiligen Unterhaltsberechtigten von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ihres Ex-Partners eingeschüchtert sind.
  • Darüber hinaus sollte beim familiengerichtlichen Verfahren insbesondere Partnerschaftsgewalt bei etwaigen Umgangsregelungen stärker berücksichtigt werden.
  • Mithin soll nach dem Vorbild Bayerns eine Zentralstelle zur Unterhaltseintreibung (entweder des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer) eingerichtet werden, um die logistische Arbeit besser leisten zu können.
  • Außerdem werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung dazu aufgefordert, zu prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Unterhaltsvorschuss alleinerziehenden Nicht-EU-Ausländern ohne Aufenthaltstitel nicht zu gewähren. Hierbei sollte Berücksichtigung finden, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG regelmäßig die Lebensunterhaltssicherung erfordert, die bei Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt von ihrem Expartner bekommen, oftmals nicht möglich ist.
  • Zuletzt soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Schärfung der bereits vorhandenen strafrechtlichen Instrumente bei widerrechtlich und in besonders verwerflicher Art und Weise (§ 170 StGB) unterhaltsverweigernden Personen verhältnismäßig und zielführend sind. Die generelle Unterstrafestellung der widerrechtlichen und vorsätzlichen Vorenthaltung von Unterhalt gegenüber dem sorgerechtlich verantwortlichen Elternteil des Kindes sollte als Option erwogen werden.

 

Antrag 45/I/2024 Mietenwucher stoppen - Für eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen!

21.04.2024

Die Mieten in deutschen Großstädten sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen, was zu einer erheblichen Belastung für die Bewohner*innen der Städte führt. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, jedoch gibt es eklatante Lücken in den Regelungen, die von Vermieter*innen skrupellos ausgenutzt werden.

 

Obwohl die Mietpreisbremse grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen gilt, ermöglicht die derzeitige Gesetzeslage Vermieter*innen, durch überhöhte Möblierungszuschläge die Preisregulierung zu umgehen. Diese Praxis führt dazu, dass Mieter*innen überhöhte Mieten zahlen müssen, ohne dass dies gerechtfertigt wäre.

 

Die Nichtberücksichtigung von „Wohnen auf Zeit“ ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Zuge der Mietpreisregulierung beachtet werden sollte. Häufig wird möblierter Wohnraum unter dem Vorwand des „Wohnens auf Zeit“ vermietet, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dies führt dazu, dass Mieter*innen überhöhte Preise zahlen, ohne langfristige Sicherheit zu erhalten. Eine klare Definition und Regulierung von „Wohnen auf Zeit“ ist daher erforderlich, um Missbrauch zu verhindern und faire Bedingungen für alle Bürger*innen sicherzustellen.

 

Es ist höchste Zeit, dieser ungerechten Praxis ein Ende zu setzen und eine faire Mietpreisregulierung für alle Wohnungen in Berlin durchzusetzen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Vermieter*innen weiterhin von einer Gesetzeslücke profitieren, während die Mieter*innen unter unbezahlbaren Mieten leiden.

 

Wir müssen uns als Partei für bezahlbaren Wohnraum für alle einsetzen und gegen Ausbeutung und Ungerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt vorgehen. Wir fordern diesen dringenden Handlungsbedarf anzuerkennen und konkrete, bindende Maßnahmen zur Beendigung dieser ungerechten Praxis zu ergreifen.

 

Daher fordern wir:

Eine effektive Deckelung der Mieten für möblierte Wohnungen: Überhöhte Möblierungszuschläge dürfen nicht länger toleriert werden. Wir fordern klare und faire Richtlinien für die Berechnung dieser Zuschläge, um Mieter*innen vor überhöhten Mietpreisen zu schützen.

 

Transparenz und Offenlegung der Möblierungszuschläge: Vermieter*innen sollen verpflichtet werden, die Kosten und den Zeitwert der Möblierung transparent im Mietvertrag offenzulegen, um Missbrauch zu verhindern und die Mieter*innen über ihre Rechte zu informieren. Ausgenommen sind kurzzeitige Untervermietungen, die nicht gewerbsmäßig stattfinden – bspw. ein WG-Zimmer während eines Auslandssemesters. Zudem soll aufgrund der Abnutzung von Möbeln eine jährliche Reduzierung des Möbilierungszuschlags erfolgen.

 

Keine Ausnahme der Mietpreisbremse für „Wohnen auf Zeit“: Es sollte eine umfassende Gesetzesänderung geben, die sicherstellt, dass Wohnungen auf Zeit nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Dies würde eine gerechte Mietpreisregulierung gewährleisten und verhindern, dass Vermieter*innen von möblierten Wohnungen oder Wohnungen auf Zeit unangemessen hohe Mieten verlangen können.

Antrag 109/I/2024 Für mehr Diversität in Post-Conflict Settings - Verpflichtende Beteiligung von FINTA in Friedensprozessen

21.04.2024

Die Notwendigkeit einer feministischen Außenpolitik, die die menschliche Sicherheit in den Fokus stellt, hat angesichts der zahlreichen Krisen kein Stück ihrer Bedeutung verloren. Um menschliche Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten, braucht es die Beteiligung aller marginalisierten und systematisch benachteiligten Gruppen an Friedensprozessen.

 

Es wurde bereits bewiesen, dass die Beteiligung von Frauen in Friedensprozessen zu besserem Regierungshandeln (“Governance”) und nachhaltigerem Frieden führt. Auch forderten die Vereinten Nationen mit der Sicherheitsratsresolution 1325 bereits im Jahr 2000 die Einbeziehung von Frauen in die Prävention, das Management und die Konfliktlösung. Diese Resolution verpflichtet Staaten dazu, Frauen und ihre Perspektiven in alle Bereiche des Friedensprozesses einzubeziehen und dabei ihre besonderen Erfahrungen in Konflikten anzuerkennen. Über 20 Jahre nach dieser bedeutenden Resolution sind Frauen immer noch wenig und unterproportional an Friedensprozessen beteiligt. FINTA, also Frauen, Inter-, Nichtbinäre*, Trans- und Agender-Personen, sowie andere marginalisierte Gruppen erhalten bisher wenig bis gar keine besondere Aufmerksamkeit in politischen Entscheidungsgremien. Dies führt dazu, dass deren wichtige Sichtweisen und besondere Herausforderungen meist nicht am Verhandlungstisch diskutiert werden. Durch diese fehlenden Perspektiven kann umfassende menschliche Sicherheit nicht erreicht werden.

 

Häufig sind es insbesondere weiblich sozialisierte Menschen, die in Gemeinschaften eine proaktive soziale Rolle einnehmen: Auch wenn wir eine solche traditionelle Rollenaufteilung bekämpfen und eine gleichberechtigte Aufteilung, unabhängig von Geschlechtern anstreben, kümmern sich besonders in patriarchalen Gesellschaften kümmern noch zumeist Frauen um Kinder und andere Familien- und Gesellschaftsmitglieder. Durch häufig vorkommende Interaktionen mit anderen marginalisierten Gruppen sowie aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit von systematischer Diskriminierung sind FINTA häufig die Herausforderungen und Schwierigkeiten marginalisierter Gruppen und Individuen bekannt. Dadurch, dass die Gruppe FINTA für Diskriminierungen eher sensibilisiert ist, sollten FINTA auch als Mediator*innen eingesetzt werden.

 

Durch die Beteiligung von FINTA Personen an Entscheidungsgremien wie Friedensverhandlungen kann also besser gewährleistet werden, dass die Perspektiven und Situationen marginalisierter Gruppen mitgedacht werden. Hierbei muss beachtet werden, dass es nicht ausreicht, eine Gruppe Frauen als Repräsentantinnen von FINTA einzuladen. Vielmehr braucht es die Beteiligung von FINTA möglichst in ALLEN am Friedensprozess beteiligten Gruppen und Parteien. Denn FINTA sind keine homogene Gruppe, die durch eine einzige Delegation an Frauen ausreichend repräsentiert ist. Die kann vielleicht durch folgendes Bild verdeutlicht werden: Cis-Männer sind in der Regel in allen an Verhandlungen beteiligten Parteien zu finden. Frauen werden oftmals scheinbar nur pro forma als eine zusätzliche Gruppe oder Partei eingeladen und nicht gleichwertig in die Prozesse eingebunden. Kaum jemand würde auf die Idee kommen, von Cis-Männern zu verlangen, nur in einer Gruppe vertreten zu sein, da damit ja “deren Perspektive bereits abgedeckt” sei.

 

Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft und damit auch mehr FINTA-Personen in Friedensprozessen zu länger anhaltendem Frieden führt. Die Beteiligung von unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Gruppen ist wichtig, da diese als Repräsentant*innen und Vermittler*innen von marginalisierten Gruppen in der Bevölkerung dienen kann. Werden nämlich FINTA nur als Teil politischer Delegationen in Friedensverhandlungen einbezogen, besteht die Gefahr, dass wichtige Perspektiven fehlen. Denn FINTA in politischen Delegationen sind meist hochrangige Politiker*innen oder international bekannte und häufig gut ausgebildete Personen, die nicht immer mit FINTA aus der lokalen Bevölkerung gleichgesetzt werden können. Auch hier besteht also die Gefahr, nicht ausreichend die Diversität und Vielseitigkeit der FINTA abzubilden, was zu einer Reduktion an menschlicher Sicherheit aufgrund fehlender Perspektiven führen kann.

 

Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf, in allen Projekten, an denen sie beteiligt ist durch Friedens- oder Militärmissionen oder durch Entwicklungszusammenarbeit, alles in ihrer Möglichkeit zu tun, um folgendes sicherzustellen:

  • die Beteiligung von FINTA an Friedensprozessen (langfristig auch von allen anderen marginalisierten Gruppen) mit einer Quote von mind. 50%, möglichst in allen beteiligten Parteien.
  • die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere von Organisationen, die sich für die Rechte marginalisierter Gruppen einsetzen.
  • dass die Gruppe an Mediator*innen in jedem Friedensprozess mindestens eine FINTA umfasst. Sollte es nur eine/n Mediator*in geben und aus Sicht der Organisator*innen keine FINTA infrage kommen, muss dies schlüssig und öffentlich begründet werden. Zudem sollte mit der Gesamtanzahl an Mediator*innen auch die Anzahl an FINTA als Mediator*innen steigen.
  • Dieerpflichtenden Beratungsterminen mit unterschiedlichen lokalen Organisationen, die FINTA und marginalisierte Gruppen repräsentieren, um möglicher Homogenität, die durch die Quote entstehen könnte, vorzubeugen