Archive

Antrag 25/I/2024 Unterstützung statt Repression für Sexarbeiter:innen

21.04.2024

Die SPD lehnt die Re-Kriminalisierung der Sexarbeit und die Entrechtung der in der Sexarbeit tätigen Menschen entschieden ab. Dazu gehören auch Verbotsformen, die Kundinnen und Kunden und sowie Arbeitsorte kriminalisieren sollen, wie z.B. ein „Sexkaufverbot“ bzw. das Nordische Modell.

 

Vor diesem Hintergrund setzt sich die SPD in Deutschland, in der Europäischen Union sowie in intergouvernementalen und supranationalen Gremien für eine menschenrechtsbasierte Regelung der Sexarbeit ein, welche die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden stärkt. Die Behebung der Missstände im Bereich der Prostitution kann nur durch den weiteren Ausbau und die Verbesserung der Rahmenbedingungen legaler Sexarbeit erfolgen, nicht aber durch die Abschaffung rechtlicher Rahmenbedingungen durch Kriminalisierung, wie z.B. im Nordischen Modell. Ziel ist, Sexarbeiter*innen strukturell und nachhaltig zu unterstützen und keinen Repressalien auszusetzen. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD die folgenden rechtlichen Verbesserungen in den zuvor genannten Rechtsräumen und sichert ausreichend finanzielle Mittel für Projektträger:

 

Verbesserung des Opferschutzes:

a) Umfassende Schutzrechte aller Betroffenen von Menschenhandel, insb. Minderjährige. Die Schutzrechte gelten umfassend und haben Vorrang vor Aufenthaltsfragen, der Mitwirkung als Zeug*innen in Strafverfahren oder von Ausstiegsprozessen.

b) Möglichkeit, schnell und unkompliziert Arbeitsvisa für Opfer von Menschenhandel zu erlangen; Möglichkeit des Familiennachzugs (insb. minderjährige Kinder) für Betroffene von Ausbeutung und Menschenhandel.

c) Recht auf Entschädigung und Zahlung entgangenen Einkommens bei Zwangsprostitution durch bspw. einen dafür einzurichtenden staatlichen Härtefallfonds.

d) Bedarfsgerechte finanzielle Aufstockung der Finanzierung von Beratungsstellen bzw. Schaffung von ausreichend vielen, niedrigschwellig zugänglichen, Beratungsstellen sowie

 

2. Zuflucht und Schutz

Schaffung von Zufluchtswohnungen oder und anderen Unterbringungsmöglichkeiten, bessere und stabile Finanzierung von Frauenhäusern

 

3. Bessere Finanzierung der Fach- und Ausstiegsberatung:

a) Auf- und Ausbau des bestehenden Netzes anonymer und niedrigschwelliger Beratungsstellen.

b) Finanzierung von (berufsbegleitenden) Um- bzw. Ausstiegsprogrammen, die es auch Menschen ohne Sozialleistungsansprüche in Deutschland ermöglichen, sich zu qualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

c) Anti-Diskriminierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, die vormals in der Sexarbeit tätige Personen vor Diskriminierung aufgrund dieser Arbeit schützen.

 

4. Bessere Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Sexarbeiter*innen:

a) Ausbau der Beratung für niedrigschwellige, kostenlose, mehrsprachige und kultursensible gesundheitliche Prävention und Behandlung in den Gesundheitsämtern.

b) Anonyme und kostenlose Test- und Behandlungsangebote inkl. Impfungen.

c) Vorsorge und Betreuung während der Schwangerschaft.

Antrag 80/I/2024 Eignungsfeststellung auch an grundständigen Gymnasien

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, auf Gesetzesebene zu regeln, dass für den Übergang auf ein Grundständiges Gymnasium im Rahmen des Aufnahmeverfahrens eine verpflichtende Eignungsfeststellung in Analogie zu dem geplanten Eignungsfeststellungsverfahren zum Übergang in 7. Klasse durchgeführt wird. Erst wenn die grundsätzliche Eignung nachgewiesen ist, können die Schüler:innen am schulspezifischen Aufnahmeverfahren teilnehmen. Dafür sind Aufnahmekriterien festzulegen, die dem Schulprofil entsprechen.

Antrag 26/I/2024  Pre-Pack-Verfahren verhindern

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Minister in der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament werden aufgefordert, die im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Dokument COM(2022) 702 final) enthaltenen Vorschläge zu einem Pre-Pack-Verfahren ersatzlos entfallen zu lassen, jedenfalls aber auf den Übergang von Arbeitsverhältnissen allein die Betriebsübergangsrichtlinie für anwendbar zu erklären und damit den Mitgliedsstaaten ausdrücklich weiter die Möglichkeit zu geben, die Regelungen über den Übergang von Arbeitsverhältnissen im Betriebsübergang nach der Betriebsübergangsrichtlinie auch im Pre-Pack-Verfahren anzuwenden und die damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten den für Arbeitsrechtsstreitigkeiten zuständigen Gerichten zu überlassen.

Antrag 262/I/2024 Taxi-Mobilität zukunftsfest machen - Personenbeförderung klimaneutral und effizient

21.04.2024

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher, Klimaschutz und Umwelt dafür einzusetzen, dass ab 1. Januar 2025 für emissionsfreie Personenbeförderung eine Genehmigung für ein Kraftfahrzeug, das von dem Unternehmen erstmals im Taxen-, Mietwagen- oder gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden soll, nur erteilt werden darf, wenn es weder ganz oder teilweise mit fossilen Brennstoffen angetrieben wird.

 

Einzelausnahmegenehmigungen bleiben davon unberührt.

 

Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für die der Personenbeförderung dienenden Kraftfahrzeuge ist parallel entsprechend dem Beschluss (Antrag 223/I/2020) des Landesparteitages der SPD Berlin vom 31. Oktober 2020 zu beschleunigen.

 

Dies erfolgt unter Beteiligung der Interessenverbände der Personenbeförderung und des Klimaschutzes.

Antrag 54/I/2024 Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnungswesen

21.04.2024

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechte von Eigentümer*innen zur Herstellung von Barrierefreiheit bzw. zur Barrierereduzierung gestärkt: Eine Maßnahme zur Barrierereduzierung im Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich keine grundlegende Umgestaltung und kann von der Eigentümer*innengemeinschaft i.d.R. nicht verweigert werden.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnen (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) diesem Urteil gemäß der Devise „§20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG schlägt §20 Abs. 4 WEG“ klarstellt und auch in entsprechenden Verordnungen und Richtlinien unmissverständlich deutlich wird. Dies gilt für Gebäude ohne bzw. mit Denkmalschutz.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass auf dem Wohnungseigentumsgesetz beruhende Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien entsprechend der Stärkung des Rechts auf Barrierefreiheit in Gebäuden mit und ohne Denkmalschutz angepasst und umgesetzt werden.

 

Sozialdemokrat*innen in exekutiver bzw. legislativer Verantwortung auf Bundes-, Landes oder Bezirksebene werden aufgefordert, intensiv zu prüfen, welche Konsequenzen und Wirkungen dieses oder ähnliche Urteile für öffentliche Gebäude bzw. für öffentliche und private Gebäude hat, in denen Mieter*innen leben.

 

Es ist davon auszugehen, dass künftige richterliche Urteile die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen zugunsten von Barrierefreiheit bzw. Barrierereduzierung stärken werden. Die umfassende Forderung „Barrierefreiheit von Anfang an!“ gewinnt somit an großer Bedeutung.