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Antrag 80/I/2015 #DigitalLeben auch an und in Berliner Schulen

15.05.2015

Im Zuge des Programms #DigitalLeben des Parteivorstandes der SPD werden die Berliner SPD, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das digitale Leben an den Berliner Schulen und die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Medien ausgebaut werden. Dazu gehören vor allem die folgende Bereiche und die Umsetzung der folgenden Forderungen:

  • Alle Berliner Schulen sind mit interaktiven Whiteboards auszustatten, welche auch einen inklusiven Unterricht ermöglichen. Dabei sollte sich Berlin für ein System entscheiden, sodass verallgemeinerte Fortbildungen für die Nutzung von interaktiven Whiteboards erstellt und durchgeführt werden können. Dabei soll die Ausstattung auch innerhalb der Schulen weiträumig umgesetzt werden und sich nicht nur auf einige wenige Fachunterrichtsräume beschränken. Überall dort, wo der Einsatz von Whiteboards die Vermittlung von Lerninhalten unterstützen kann, sollen diese auch eingesetzt werden. Daneben sollen aber in allen Klassenräumen auch weiter Tafeln zur Verfügung stehen.
  • Alle Berliner Schulen sollen ein kostenfreies WLAN für Ihre Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer anbieten. Dadurch sollen Lernangebote vergrößert und die Unterrichtsarbeit vielfältiger werden. Die Finanzierung erfolgt über ein Berliner Landesprogramm.
  • Das Fach ITG (Informationstechnischer Grundkurs) soll an die aktuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und diese insbesondere im alltäglichen Umgang mit den Informationen zu schulen, die sie dort konsumieren und mit welchen sie agieren. Dazu gehört neben Medienkompetenz auch der Umgang mit den eigenen Daten. Die Erweiterung des Lehrplans ist mit einer entsprechenden Erweiterung des Unterrichtsstundenumfanges zu begleiten, um der gestiegenen Bedeutung des Faches gerecht zu werden. Der Rahmenlehrplan ist in diesem Bereich umgehend anzupassen und jährlich auf Aktualität zu überprüfen.
  • Es sollen langfristig an Berliner Schulen generelle Laptopklassen eingeführt werden, sodass die Schülerinnen und Schüler frühzeitig im Umgang mit einem alltäglichen Instrument geschult und auf die Zukunft besser vorbereitet werden. Dabei darf es nicht zu Unterteilung in Laptopklassen und Nicht-Laptopklassen kommen, sondern ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler erstellt werden. Von diesem Angebot darf niemand ausgeschlossen werden. Sofern Nutzungsverträge mit Firmen abgeschlossen werden, müssen diese die Nutzung von Open-Source-Software, auch in konkurrierenden Anwendungsgebieten, ausdrücklich und bedingungslos erlauben. Vorangestellt werden muss die didaktische Erarbeitung eines Digital-Konzeptes, sodass diese Klassen einen sinnstiftenden Einsatz der Geräte erleben. Dabei darf der Einsatz dieser Geräte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen und kein Lernender sowie keine Lernende aufgrund von finanziellen Hemmnissen von dem Angebot ausgeschlossen werden. Auf den Laptops soll standardmäßig Open-Source-Software installiert sein. Es ist anzustreben, dass Open-Source-Betriebssysteme wie Linux verwendet werden.
  • Es soll ein landesweites Programm auferlegt werden, welches die konsequente Nutzung von E-Learning-Angeboten an den Berliner Schulen fördert, ausbaut und die Schulen mit Fortbildungsangeboten und dem nötigen Support unterstützt. Zudem soll sich das Land Berlin dafür einsetzen, die Erstellung und Weiterentwicklung von Open Educational Resources (OER) voranzutreiben und ihren Einsatz an Schulen bis zu einer Nutzung von 100% zu forcieren.
  • Jede Schule benötigt einen/eine IT-Beauftragten/IT-Beauftragte der/die keine unterrichtende Lehrkraft sein soll, sondern eine extra angestellte Fachkraft. Diese soll sich nicht nur in den Pausen und in ihrer Freizeit um das Netzwerk oder die IT-Geräte der Schule kümmern, sondern dieser Tätigkeit hauptberuflich nachgehen. Diese Person soll dabei nicht die verpflichtende Stelle für Datenschutz innehaben.
  • Wir fordern, dass bei der Lehrer*innenbildung das Themen Medienkompetenz (insbesondere in Bezug auf Internet und sog. neue Medien) fester Bestandteil des Studiums wird, das jede*r Studierende in irgendeiner Form verpflichtend behandelt haben muss und Lehrer*innen regelmäßige Fort- bzw. Weiterbildungen mit medienpädagogischem Schwerpunkt besuchen müssen (analog zu DaZ).
  • Die Senatsverwaltung für Bildung möge sich dafür einsetzen, dass an Berliner Schulen der barrierefreie Zugang zu freien und offenen digitalen Bildungsmedien sowie Lernmitteln deutlich verbessert wird. Damit wird ein weiterer Schritt in eine Schule mit Bildungs- und Chancengleichheit sowie einer Schule mit gelebter Inklusion vollzogen.
  • Die dringend nötigen Computerkurse für Schüler*innen, die aufgrund ihrer Behinderung auf den PC angewiesen sind, regelmäßiger zu veranstalten und unabhängig vom ITG-/ML-/etc. Unterricht ablaufen zu lassen.

 

Antrag 81/I/2015 #DigitalLeben auch an und in Berliner Schulen

15.05.2015

Im Zuge des Programms #DigitalLeben des Parteivorstandes der SPD werden die Berliner SPD, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das digitale Leben an den Berliner Schulen und die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Medien ausgebaut werden. Dazu gehören vor allem die folgende Bereiche und die Umsetzung der folgenden Forderungen:

 

  • Es muss gesichert sein, dass Lehrmittelfirmen über die von ihnen vertriebenen Programme keinen Zugang zu Daten über Schülerinnen und Schüle erhalten können, auch nicht zu statistischen Zwecken.
  • Auch die Schule darf keine elektronisch gesammelten Daten über Schülerinnen und Schüler speichern und damit beispielsweise Lernprofile der Schülerinnen und Schüler sammeln.
  • Alle Berliner Schulen sind gänzlich mit interaktiven Whiteboards auszustatten, welche auch einen inklusiven Unterricht ermöglichen. Die Fortbildung an elektronischen Medien ist geräte- und firmenunabhängig durchzuführen. Dabei soll die Ausstattung auch innerhalb der Schulen weiträumig umgesetzt werden und sich nicht nur auf einige wenige Fachunterrichtsräume beschränken. Überall dort, wo der Einsatz von Whiteboards die Vermittlung von Lerninhalten unterstützen kann, sollen diese auch eingesetzt werden.
  • Alle Berliner Oberschulen sollen ein kostenfreies WLAN für Ihre Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer anbieten. Dadurch sollen Lernangebote vergrößert und die Unterrichtsarbeit vielfältiger werden. Die Finanzierung erfolgt über ein Berliner Landesprogramm.
  • Das Fach ITG soll an die aktuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und diese insbesondere im alltäglichen Umgang mit den Informationen zu schulen, die sie dort konsumieren und mit welchen sie agieren, B. Datensicherheit, Cybermobbing etc…“
  • Dazu gehört neben Medienkompetenz auch der Umgang mit den eigenen Daten. Die Erweiterung des Lehrplans ist mit einer entsprechenden Erweiterung des Unterrichtsstundenumfanges zu begleiten, um der gestiegenen Bedeutung des Faches gerecht zu werden. Der Rahmenlehrplan ist in diesem Bereich umgehend anzupassen und jährlich auf Aktualität zu überprüfen.
  • Die Nutzung von Laptops an Berliner Schulen wird ausgebaut, sodass die Schülerinnen und Schüler frühzeitig im Umgang mit einem alltäglichen Instrument geschult und auf die Zukunft besser vorbereitet werden. Dabei darf es nicht zu Unterteilung in Laptopklassen und Nicht-Laptopklassen kommen, sondern ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler erstellt werden. Dabei sollte in Kooperation mit Firmen ein Angebot erstellt werden, sodass keine Person ausgeschlossen wird. Vorangestellt werden muss die didaktische Erarbeitung eines Digital-Konzeptes, sodass diese Klassen einen sinnstiftenden Einsatz der Geräte erleben. Dabei darf der Einsatz dieser Geräte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen und kein Lernender sowie keine Lernende aufgrund von finanziellen Hemmnissen von dem Angebot ausgeschlossen werden.

 

 

Die Schulung  der handschriftlichen Schreib- und Lesekompetenz bleibt dabei weiterhin zentrale Aufgabe der Schule über die ganze Schulzeit.

  • Es soll ein landesweites Programm auferlegt werden, welches die konsequente Nutzung von E-Learning-Angeboten an den Berliner Schulen fördert, ausbaut und die Schulen mit Fortbildungsangeboten und dem nötigen Support unterstützt.
  • Jede Schule benötigt einen/eine IT-Beauftragten/IT-Beauftragte der/die keine unterrichtende Lehrkraft sein soll, sondern eine extra angestellte Fachkraft. Diese soll sich nicht nur in den Pausen und in ihrer Freizeit um das Netzwerk oder die IT-Geräte der Schule kümmern, sondern dieser Tätigkeit hauptberuflich nachgehen. Diese Person soll dabei nicht die verpflichtende Stelle für Datenschutz innehaben.
  • Es soll noch stärker darauf geachtet werden, dass die Lehrkräfte sowie die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Bereich der Medienkompetenz geschult und während des Studiums und der schulpraktischen Ausbildung in diesem Bereich fortgebildet werden.
  • Die Senatsverwaltung für Bildung möge sich dafür einsetzen, dass an Berliner Schulen der barrierefreie Zugang zu freien und offenen digitalen Bildungsmedien sowie Lernmitteln deutlich verbessert wird. Damit wird ein weiterer Schritt in eine Schule mit Bildungs- und Chancengleichheit sowie einer Schule mit gelebter Inklusion vollzogen.
  • Der Berliner Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus sollen auf die Kultusministerkonferenz einwirken, sodass ein Bildungsziel für alle Unterrichtsfächer aufgenommen wird, welches den Bereich der Befähigung zum selbstbestimmten, verantwortungsvollen, kritischen und kreativen Umgang mit digitalen Medien und Dienstleistungen umfasst.

 

Antrag 85/I/2015 Jugendverkehrsschulen vereinheitlichen

15.05.2015

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus wird gebeten, möglichst noch in dieser Legislaturperiode einen berlinweit einheitlichen Standard für die Jugendverkehrsschulen zu schaffen. Dabei ist besonders auf einen, dem Straßenverkehr realistisch nachvollzogenen Aus- und Umbau der Anlagen, sowie die personelle Ausstattung und ihre fachliche Qualifikation zu beachten. Desweiteren sollten die Jugendverkehrsschulen einheitlich dem Bereich Schule zugeordnet werden und die Aufnahme der Jugendverkehrsschulen in das Schulgesetz des Landes Berlin umgesetzt werden.

Wünschenswert ist auch eine Überarbeitung der Lehrpläne, um nicht nur in der Grundschule, sondern auch in den weiterführenden Schulen eine Verkehrsschulung erfolgen zu lassen.

Antrag 96/I/2015 Mehr Wertschätzung für die Lehrkräfte

15.05.2015

Folgende Forderungen sollen durch die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats umgesetzt werden:

 

Im Berliner Schuldienst soll grundsätzlich dafür gesorgt werden, dass zusätzlich übernommene Verantwortung durch kommissarische Lehrkräfte auch entsprechende Wertschätzung erfährt.  Funktionsstellen wie Fachleitung, Fachbereichsleitung und Ähnliches sollen demnach einheitlich an allen Schulen zeitlich entlastet und mit einer einheitlichen, vom ersten Tag geltenden, Vergütung versehen werden.

 

Zudem sollen kommissarische Stellen zukünftig zeitlich (maximal ein Schuljahr) begrenzt werden. Dabei soll diese Begrenzung die Stelle und nicht die Person betreffen. Somit soll ein ständiger Wechsel von Personen in kommissarischen Funktionen verhindert werden.

 

Bei der Übernahme von Funktionsstellen soll die persönliche Eignung zukünftig stärker berücksichtigt werden und transparente Vergabeverfahren eingesetzt werden. Das Angebot an Qualifikationsmöglichkeiten für Funktionsstellen soll in Berlin ausgeweitet werden.

 

Antrag 100/I/2015 Verbesserung des Betreuungsschlüssels

15.05.2015

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, dafür zu sorgen, vorranging die Senkung des Betreuungsschlüssels für Kita-Kinder (0-3 Jahre) von jetzt 6,6 Kinder/ 1 Betreuer_in auf den aktuellen Bundesdurchschnitt von 4,4 zu sichern. Wir halten an dem  Ziel der Beitragsfreistellung fest.