Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaften sollen nicht nur als beratende Mitglieder in der Antragskommission des Landesverbandes und der Kreisverbände vertreten sein, sondern auch das Stimmrecht in der Antragskommission erhalten.
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Antrag 01/I/2020 Geschlechtergerechtigkeit in der Struktur verankern! Rein Weibliche Doppelspitzen als optionales Vorstandsmodell auf allen Parteiebenen ermöglichen!
29.09.2020Unabhängig von Beschlüssen der Bundespartei möge die SPD Berlin ihre Statuten so ergänzen, dass es den Mitgliedern der SPD Berlin ermöglicht wird, in allen Gliederungen auf allen Ebenen sowie in den Arbeitsgemeinschaften der Partei Doppelspitzen mit mindestens einer Frau zu wählen, sofern dies von bzw. auf der jeweiligen Gliederungsebene gewünscht ist. Die Doppelspitze, als bereits bestehende Option zum klassische“ Vorstandsmodell mit einem/einer Vorsitzenden kann dadurch auch mit einer rein weiblichen Doppelspitze besetzt sein.
Antrag 10/II/2019 Konsequent Quotierte Redelisten auf Parteitagen
22.09.2019Die Redelisten auf Parteitagen soll nach dem folgenden Verfahren erstellt werden:
Getrennt nach Genossinnen* und Genossen* werden die Wortmeldungen in der Reihenfolge ihrer Abgabe notiert. Das Wort erhält dann jeweils im Wechsel ein Genosse* und eine Genossin* bzw. umgekehrt (Reißverschlussprinzip) nach dem Prinzip der Erstredner*innenliste.
Zur Redeliste zählt bereits die Einbringung des Antrages. Die Redeliste wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann.
Die Redeliste kann per Geschäftsordnungsantrag (der durch das Plenum gestellt wird) für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden. In §6 Abs. 2, Satz 2 des SPD-Statutes soll diese Regelung ergänzt werden.
Antrag 03.Ä1/II/2018 Änderungsantrag zum Antrag 03/II/2018
28.10.2018Streichung des Satzes „Die Zahl der Mitglieder des Parteivorstandes darf nicht mehr als 25 betragen“.
Antrag 03/II/2018 Änderung des Organisationsstatus der SPD zur besseren Durchsetzung der Geschlechterquote
13.10.2018Wir fordern den Bundesparteitag der SPD auf, den §23 des SPD Organisationsstatus zur Zusammensetzung des Parteivorstands in Absatz f, Satz 1 wie folgt zu ändern:
„Die Zahl der Mitglieder des Parteivorstandes darf insgesamt nicht mehr als 25 betragen. Unter den in Einzelwahl zu wählenden Mitgliedern sowie unter den Mitgliedern des Parteivorstandes insgesamt müssen Männer und Frauen mindestens zu 40 % vertreten sein. Die Geschlechterquote soll auch bei der Wahl der Stellvertreter / -innen Berücksichtigung finden.“