1.04.2026
4* der Wahlordnung des SPD-Landesverbands Berlin wird wie folgt geändert:
- Der bisherige Regelungstext wird zu Absatz 1.
- Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
„Soweit andere Gliederungen Nominierungen für die Aufstellung von Listen oder Wahlvorschlägen aussprechen, finden die jeweils für die Kandidat*innenaufstellung geltenden satzungsmäßigen Vorkehrungen zur Einhaltung der Quotierung entsprechend Anwendung. Männer und Frauen müssen zu mindestens je 40 % vertreten sein.”
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23.10.2024
Unsere Sprache ist geprägt von einem sexistischen und diskriminierenden Sprachgebrauch und Begriffen: FINTA (Frauen, Inter-, Trans- und Agender Personen sowie nicht-binären Menschen) werden sprachlich oft nur mitgemeint, untergeordnet, stereotypisiert und abgewertet. Unsere Sprache und wie wir sie nutzen, ist somit ein maßgeblicher Faktor, wie wir uns und die Personen in unserem Umfeld wahrnehmen. Auf diese Weise werden Geschlechtsidentitäten und -normen geprägt, aber auch reproduziert. Das sog. Gender-Sternchen verdeutlicht dabei anders als Formen (wie das Binnen-I oder die sog. ‚Gendergap‘) die Vielfältigkeit der Geschlechter, die über eine binäre Einteilung hinausgeht. Um Menschen einzuschließen, die sich dem binären Geschlechtssystem nicht zuordnen können oder wollen, werden wir in unseren öffentlichkeitswirksamen als auch parteiinternen Schriften mit Sternchen (Genoss*in) oder mit dem Partizip (z.B. Studierende) gendern.
Die SPD versteht sich als feministische Partei, die ihre Grundsätze leben und in die Tat umsetzen will. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in unseren Anträgen und Debattenbeiträgen muss dabei selbstverständlicher Bestandteil unserer Diskussionskultur sein.
Daher verpflichten wir uns dazu, dass:
- Anträge zu Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen durchgehend in geschlechtergerechter Sprache vorliegen müssen und
- Anträge, die dem Landesparteitag oder der Kreisdelegiertenversammlung nicht in geschlechtergerechter Sprache vorliegen, solange nicht beraten werden, bis sie durch die Antragssteller*innen in geschlechtergerechter Sprache vorgelegt werden.
Diesem Umgang verpflichten wir uns ab dem Jahr 2025. Notwendige Verfahrensregelungen werden wir für künftige Landesparteitage entsprechend anpassen.
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23.10.2024
Der Parteivorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, die Arbeit der Vertrauensbeauftragten in den Kreisen und der Landesvertrauensbeauftragten durch die folgenden Maßnahmen zu stärken:
- Eigene unabhängige Mailadressen für die Landesvertrauensbeauftragte und die Kreisvertrauensbeauftragten und eine Veröffentlichung dieser auf den jeweiligen SPD-Websites des Landes Berlin und der Kreise;
- Schulungen für alle Vertrauensbeauftragten (auch die der Abteilungen, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise) in den folgenden Themenbereichen: Statuten (Fokus auf Quotierung), Mediation, Sexismus, Diskriminierung, Datenschutz;
- Zugriff auf Daten aller Mitglieder im Land/Kreis/Abteilung – hier muss eine Gleichstellung mit den Mitgliederbeauftragten stattfinden.
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23.10.2024
Auf Kreisdelegiertenversammlungen und Parteitagen der SPD ist der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln in den Räumlichkeiten der Versammlung nicht gestattet. Dies ist in der Geschäftsordnung der jeweiligen Versammlung zu verankern. Bei Zuwiderhandlungen ist die verantwortliche Person durch die Versammlungsleitung auf diese Regelung hinzuweisen.
Hiervon ausgenommen sind informelle Treffen wie Thesentresen, Stammtische und durch die SPD veranstaltete Stadtfeste. Auf diesen ist durch alle Teilnehmenden auf einen maßvollen Konsum zu achten.
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21.04.2024
§6* der Wahlordnung des SPD Landesverbandes Berlin soll um folgende Absätze ergänzt werden:
“(2) Bei zu besetzenden Parteiämtern (Funktionen), deren Anzahl nicht durch Satzung bestimmt ist, soll die Anzahl der Kandidierenden die festgesetzte Anzahl nicht unterschreiten.
(3) Für die Wahlen der Vorsitzenden in einer Doppelspitze ist immer dann eine verbundene Einzelwahl durchzuführen, wenn die Anzahl der zu wählenden Personen der der Kandidierenden entspricht.”
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