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Antrag 04/II/2024 “Gendern? Ja, aber nicht in meinem Antrag”

23.10.2024

Unsere Sprache ist geprägt von einem sexistischen und diskriminierenden Sprachgebrauch und Begriffen: FINTA (Frauen, Inter-, Trans- und Agender Personen sowie nicht-binären Menschen) werden sprachlich oft nur mitgemeint, untergeordnet, stereotypisiert und abgewertet. Unsere Sprache und wie wir sie nutzen, ist somit ein maßgeblicher Faktor, wie wir uns und die Personen in unserem Umfeld wahrnehmen. Auf diese Weise werden Geschlechtsidentitäten und -normen geprägt, aber auch reproduziert. Das sog. Gender-Sternchen verdeutlicht dabei anders als Formen (wie das Binnen-I oder die sog. ‚Gendergap‘) die Vielfältigkeit der Geschlechter, die über eine binäre Einteilung hinausgeht. Um Menschen einzuschließen, die sich dem binären Geschlechtssystem nicht zuordnen können oder wollen, werden wir in unseren öffentlichkeitswirksamen als auch parteiinternen Schriften mit Sternchen (Genoss*in) oder mit dem Partizip (z.B. Studierende) gendern.

 

Die SPD versteht sich als feministische Partei, die ihre Grundsätze leben und in die Tat umsetzen will. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in unseren Anträgen und Debattenbeiträgen muss dabei selbstverständlicher Bestandteil unserer Diskussionskultur sein.

 

Daher verpflichten wir uns dazu, dass:

  • Anträge zu Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen durchgehend in geschlechtergerechter Sprache vorliegen müssen und
  • Anträge, die dem Landesparteitag oder der Kreisdelegiertenversammlung nicht in geschlechtergerechter Sprache vorliegen, solange nicht beraten werden, bis sie durch die Antragssteller*innen in geschlechtergerechter Sprache vorgelegt werden.

 

Diesem Umgang verpflichten wir uns ab dem Jahr 2025. Notwendige Verfahrensregelungen werden wir für künftige Landesparteitage entsprechend anpassen.

Antrag 05/II/2024 Die Arbeit von Vertrauensbeauftragten stärken!

23.10.2024

Der Parteivorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, die Arbeit der Vertrauensbeauftragten in den Kreisen und der Landesvertrauensbeauftragten durch die folgenden Maßnahmen zu stärken:

 

  • Eigene unabhängige Mailadressen für die Landesvertrauensbeauftragte und die Kreisvertrauensbeauftragten und eine Veröffentlichung dieser auf den jeweiligen SPD-Websites des Landes Berlin und der Kreise;
  • Schulungen für alle Vertrauensbeauftragten (auch die der Abteilungen, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise) in den folgenden Themenbereichen: Statuten (Fokus auf Quotierung), Mediation, Sexismus, Diskriminierung, Datenschutz;
  • Zugriff auf Daten aller Mitglieder im Land/Kreis/Abteilung – hier muss eine Gleichstellung mit den Mitgliederbeauftragten stattfinden.

 

Antrag 13/II/2024 Unsere Inhalte haben 0 Promille

23.10.2024

Auf Kreisdelegiertenversammlungen und Parteitagen der SPD ist der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln in den Räumlichkeiten der Versammlung nicht gestattet. Dies ist in der Geschäftsordnung der jeweiligen Versammlung zu verankern. Bei Zuwiderhandlungen ist die verantwortliche Person durch die Versammlungsleitung auf diese Regelung hinzuweisen.

 

Hiervon ausgenommen sind informelle Treffen wie Thesentresen, Stammtische und durch die SPD veranstaltete Stadtfeste. Auf diesen ist durch alle Teilnehmenden auf einen maßvollen Konsum zu achten.

Antrag 02/I/2024 Wahrung des Grundsatzes freier Wahlen auch im Statut

21.04.2024

§6* der Wahlordnung des SPD Landesverbandes Berlin soll um folgende Absätze ergänzt werden:

“(2) Bei zu besetzenden Parteiämtern (Funktionen), deren Anzahl nicht durch Satzung bestimmt ist, soll die Anzahl der Kandidierenden die festgesetzte Anzahl nicht unterschreiten.

(3) Für die Wahlen der Vorsitzenden in einer Doppelspitze ist immer dann eine verbundene Einzelwahl durchzuführen, wenn die Anzahl der zu wählenden Personen der der Kandidierenden entspricht.”

Antrag 17/I/2024 Ermöglichung eines Kreissprecher*innenrates bei der SPDqueer Berlin

21.04.2024

Die Richtlinie der SPDqueer – Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung der SPD Berlin wird wie folgt ergänzt, bzw. abgeändert:

  • 5, Absatz (3)

„ d) Anstelle der in a) bis c) Genannten kann ein gleichberechtigter Sprecher*innenrat aus mindestens drei und höchstens sieben Sprecher*innen gebildet werden, der eine ungerade Zahl an Mitgliedern haben muss. Über die Anzahl ist vor der Wahl zu beschließen. Die mit den Ämtern in a) bis c) verbundenen Aufgaben werden unter den Mitgliedern des Sprecher*innenrates bei der konstituierenden Sitzung des Kreisvorstands verteilt.

 

1. e) ggf. Beisitzer*innen über deren Anzahl vor der Wahl zu beschließen ist.

Die unter a) bis d) Genannten bilden den Geschäftsführenden Kreisvorstand.“