1.10.2020
Die SPD Berlin setzt sich für die Einführung und Unterstützung von Nachttaxen für Frauen nach dem Münchner und Heidelberger Vorbild ein, bis über den Ausbau des Streckennetzes des ÖPNV ein gleichwertiges Angebot in den Außenbezirken geschaffen wurde
Uber und andere private Fahrdienstleister werden von der „Nachttaxiregelung“ ausgenommen.
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1.10.2020
Wir fordern die sozialdemokratischen Frauen, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und des Bundestages auf, die Thematisierung und Abbildung von Gewichtsvielfalt in ihrer Arbeit, Kommunikation und den politischen Institutionen zu einem festen und selbstverständlichen Bestandteil von Diversity zu machen. Das gilt insbesondere für Kontexte, in denen die SPD darauf hinwirken kann, Gewicht als Diversity-Dimension zu etablieren, wie beispielsweise in Reden und Programmbeiträgen zum Deutschen Diversity-Tag oder der jährlich stattfindenden Diversity-Konferenz der Charta der Vielfalt.
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1.10.2020
Der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Anbieter von Rideshare-Systemen in Berlin Informationen über die Zahl und Nutzung ihrer Fahrzeuge sowohl der Senatsverwaltung als auch der Öffentlichkeit automatisiert und maschinenlesbar zur Verfügung stellen. Dafür soll der Standard „Mobility Data Specification“ (MDS) zum Einsatz kommen und außerdem eine öffentliche Schnittstelle entsprechend der „General Bikeshare Feed Specification“ (GBFS) bereitgestellt werden. Die Senatsverwaltung wird kurzfristig die für die Speicherung der Daten nötige Infrastruktur und mittelfristig Möglichkeiten zur Auswertung und Nutzung dieser Verkehrsdaten schaffen. Vorbild kann hier das 2019 etablierte Modell der Stadt Hamburg sein.
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1.10.2020
Die grell erleuchteten Großflächenwerbungen an den Hausfassaden breiten sich in großer Schnelligkeit in unserer Stadt aus.
Für die hinter dieser Großwerbung lebenden und arbeitenden Menschen bedeutet es Abdunkelung ihrer Lebens- oder Arbeitsumgebung am Tag und extrem hohe Lichtexpositionen in der Nacht.
- dass die Genehmigung dieser Form von Großflächenwerbung durch Berliner Bezirksämter nur dann erteilt werden kann, wenn durch diese angeleuchteten Großplanen die Menschen keine Gesundheitsschäden erleiden.
- dass die Genehmigung dieser Form von Großflächenwerbung nur dann durch die Berliner Bezirksämter erteilt werden kann, wenn durch die Werbeplane die natürliche Belüftung und die Belichtung mit Tageslicht nicht beeinträchtigt ist.
- über eine jährliche differenzierte Veröffentlichung der eingenommenen Sondernutzungsgebühren für Großwerbung durch den jeweiligen Bezirk Transparenz in diesem Markt zu bringen.
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1.10.2020
(+ Überweisung an Arbeitsgruppe Mobilitätsgesetz im AH)
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass umweltfreundlichen Verkehrsträgern im Abschnitt „Wirtschaftsverkehr“ besondere Bedeutung zukommt.
Es geht dabei nicht nur um die vieldiskutierte „letzte Meile“, sondern darum, den gesamten städtischen Wirtschaftsverkehr neu aufzustellen. Dazu gehört insbesondere die Schaffung zentraler Verteilstationen in der Stadt, die durch die Schiene beliefert werden.
Die Einbeziehung des Schienengüterverkehrs kann einen nachhaltigen Beitrag zur stadtverträglichen Organisation von Verkehren aber nur dann leisten, wenn innerstädtische Freiflächen an bestehenden Gleisanlagen für den Warenumschlag zwischen Schiene und Straße vorgehalten werden. Die Feinverteilung an Einzelhandel und produzierendes Gewerbe etc. soll von diesen Verteilzentren mit Hilfe umweltfreundlicher kleiner Straßenfahrzeuge geleistet werden.
Im Übrigen sind Konflikte mit dem Umweltverbund des Personenverkehrs zu vermeiden.
Die Flächenverfügbarkeit für den ÖPNV darf nicht zugunsten anderer Verkehrsträger beeinträchtigt werden. Sofern der Wirtschaftsverkehr eigene Flächen benötigt, ist eine Abwägung zulasten des motorisierten Individualverkehrs vorzunehmen, weil dessen Relevanz für die innerstädtische Mobilität begrenzt ist.
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