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Antrag 96/II/2019 Kita für alle – ab vier Jahren!

22.09.2019

Was ein Kind in seinen ersten Lebensjahren lernt, ist von großer Bedeutung für seinen künftigen Lebensweg. In der Kita wird die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes in Ihrer Familie ergänzt und unterstützt. Kitas fördern Mädchen und Jungen in ihrer sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung von Anfang an. Kinder, die mindestens zwei Jahre in der Kita waren, erreichen deutlich bessere Ergebnisse in den Sprachtests als Kinder, die nur kurz oder gar nicht in der Kita waren.

 

Dennoch weisen nach wie vor zu viele Kinder ein Jahr vor der Schule große Defizite, vor allem Sprachprobleme auf. Diese Kinder haben in der Regel gar keine Kita besucht oder nur sehr sporadisch. Und obwohl die Teilnahme an den Sprachtests Pflicht ist, erscheinen jedes Jahr viele Familien gar nicht, bzw. nach festgestellten Sprachdefiziten kommen die Kinder nicht in der Kita an.

 

Die Qualität und hohe Akzeptanz der Berliner Kita spricht für sich, aus diesem Grund fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, den Besuch des letzten Kitajahres verpflichtend zu machen und die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

 

Das verpflichtende Kitajahr soll in der Kita und auf der Grundlage des “Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege”, der Grundlage der Arbeit aller Berliner Kitas, stattfinden. Es bietet einen verbindlichen, wissenschaftlich begründeten und fachlich erprobten Orientierungsrahmen für die Erzieherinnen und Erzieher und findet bundesweit Nachahmer. Es beschreibt, welche grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ein Kind braucht, um seinen Lebensweg erfolgreich zu beschreiten, mit welchen Inhalten es bekannt gemacht werden soll und wie es entsprechend seines Entwicklungsstandes und seiner Neigungen gefördert werde kann.

 

Wichtig ist, dass alle Kinder bestmögliche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg erwerben.

Antrag 225/II/2019 Versprechen einer humanitären Migrationspolitik einhalten und Verwaltungsspielräume nutzen

22.09.2019

Wir fordern die SPD Berlin und ihre sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die führende Rolle Berlins für eine progressive und humane Migrationspolitik in Deutschland beizubehalten. Deshalb müssen Partei und Senat alle Möglichkeiten und Spielräume nutzen, um auch nach dem Migrationspaket weiterhin eine erkennbar sozialdemokratische und humanitäre Migrationspolitik umzusetzen. Berlin ist daher aufgefordert mit ihrer ausführenden Landesbehörde steuernd Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

 

Bei der Umsetzung des Migrationspaketes und des neuen Staatsbürgerschaftsrechts sind Härten zu vermeiden und entsprechende Ausführungsvorschriften auf Landesebene für die Berliner Ausländerbehörde bzw. für das künftige Landesamt für Einwanderung zu erlassen, solange diese den Regelungen des Bundesministeriums für Inneres nicht entgegenstehen.

 

a) Bei den Ausführungsvorschriften zum „Geordneten Rückkehr-Gesetz“ ist darauf zu achten, dass:

 

  1. die im Gesetz vorgesehene bis zu 18-monatige Abschiebehaft in Berliner Justizvollzugsanstalten nicht durchgeführt wird und
  2. gleichzeitig aber auch die in Berlin möglichen Direktabschiebungen nicht als Ersatz für die Abschiebehaft ausgeweitet werden,
  3. keine Familien mit minderjährigen Kindern in Abschiebehaft genommen werden,
  4. keine Auflagen zum nächtlichen Aufenthalt in Flüchtlingsunterkünften erlassen werden,
  5. ausreisepflichtige Familien mit minderjährigen Kindern bis zur Ausreise stets weiterhin Asylbewerberleistungen erhalten,
  6. keine Absenkung des Aufenthaltsstandards vorgenommen wird, wie sie im Gesetz für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG mit einer quasi „Duldung light“ vorgesehen ist, wenn die betroffenen Personen glaubhaft machen können, warum sie ihre Staatsbürgerschaft mangels entsprechender Dokumente nicht nachweisen können.

 

b) Bei den Ausführungsvorschriften zum Staatsbürgerschaftsrecht ist darauf zu achten, dass:

 

  1. die Einwanderungsbehörden in Berlin durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung angewiesen werden, das Merkmal „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in den §§ 9 und 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes einschränkend und ausschließlich dahingehend auszulegen ist, dass lediglich das Eingehen oder Bestehen einer Doppelehe oder Mehrehe der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse und damit der Einbürgerung entgegenstehen.

 

Soweit die Auslegung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ auf andere Kriterien ausgeweitet werden oder aber die Auslegung weitestgehend den einzelnen Behörden überlassen werden sollen und damit der Willkür Tür und Tore geöffnet werden, ist der Berliner Senat aufgefordert, sich für entsprechende Einschränkungen auch auf Bundesebene einzusetzen.

Antrag 254/II/2019 Innovative Mobilitätskonzepte in ganz Berlin ermöglichen – Rechtssicher und stadtverträglich

22.09.2019

Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, das Car- Bike und Elektrofahrzeuge-Sharing in ganz Berlin zu ermöglichen.

 

Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen

  • Die Verpflichtung der Anbieter ihre Angebote in allen Teilen des Stadtgebiestes von Berlin vorzuhalten
  • Bevorrechtigungen gemäß des Carsharing-Gesetzes (CsgG) für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken bzw. geordnete Abstellen auf öffentlichen Straßen oder Wegen, gemäß § 3 CsgG, sollen nur für Anbieter gelten, dessen Geschäftsgebiet ganz Berlin zu einheitlichen Konditionen umfasst
  • Schaffung verbindlicher und stadtverträglicher Regelungen für ein geordnetes Abstellen der Mietfahrzeuge ohne Behinderung des Fußverkehrs.
  • Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Änderung des CsgG anzustreben.

 

Der Fachausschuss XI wird gleichzeitig beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das verkehrsmittel- und plattformübergreifende Lösungen ermöglicht und Sharing-Konzepte im Verkehr nachhaltig und sozial gerecht gestaltet.

Antrag 214/I/2020 Öffentliches Feuerwerk statt private Böllerei zu Silvester

22.09.2019

Wir setzen uns dafür ein, das Abbrennen von privatem Feuerwerk im Stadtgebiet auch während des Jahreswechsels grundsätzlich zu untersagen. Entsprechend muss parallel der Verkauf von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet auch während des Jahreswechsels untersagt werden. Stattdessen können die Bezirke eigene professionelle Feuerwerke anbieten.

Antrag 68/II/2019 Schallschutzfonds für Berliner Freilichtbühnen

22.09.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass analog zum Lärmschutzfonds für Berliner Clubs und Musikspielstätten, ein Schallschutzfonds für Freilichtbühnen und Freiluft-Musikspielstätten eingerichtet wird.

 

Der Schallschutzfonds soll die Umsetzung von Maßnahmen zur aktiven Lärmkompensation unter Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer technologischer Möglichkeiten sowie die Erstellung von Schallschutzkonzepten finanziell ermöglichen.