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Antrag 116/II/2019 Schulausstattung: Leitungsgebundene Wasserspender

23.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der BVV’en sowie der Bezirksämter sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin und des Abgeordnetenhauses auf, alle Grund- und weiterführenden Schulen Berlins noch in dieser Legislaturperiode finanziell dabei zu unterstützen, leitungsgebundene Wasserspender für alle Schüler*innen sowie das Schulpersonal aufstellen zu können.

Antrag 272/II/2019 Konsequente Klimapolitik für Berlin!

23.09.2019

Klimanotstand für Berlin ausrufen!

Eine engagierte und progressive Klimapolitik ist zutiefst solidarisch und sozialdemokratisch. Von den Auswirkungen des menschgemachten Klimawandels werden wir als Gesellschaft gesamt betroffen sein. Wir brauchen daher auch gesamtgesellschaftliche Lösungsansätze.
Wir fordern daher, dass die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sich dafür einsetzen sollen, den Klimanotstand auszurufen und damit die Klimakrise und ihre Folgen als Probleme von höchster Priorität anzuerkennen.
Dadurch soll bei allen Entscheidungen des Abgeordnetenhauses und des Senats die Auswirkungen auf das Klima bedacht und Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken und die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigen. Politische Entscheidungen sollen demnach die Ergebnisse des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) berücksichtigen. Die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt sind in jedem Beschluss mitaufzuführen, bei negativen Auswirkungen muss zwingende Erforderlichkeit des Beschlusses begründet werden.
In dem Zusammenhang sollte Berlin seine Bedeutung als Wissenschaftsstandort noch weiter ausbauen und mehr Lehrstühle einrichten, die Klimaschutz als zentrales Forschungsgebiet haben und sich mit der Transformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft beschäftigen.

Antrag 241/II/2019 E-Mobilität im Berliner ÖPNV verantwortungsvoll einsetzen

23.09.2019

Das Land Berlin muss den ökologischen Vorsprung des ÖPNV, einer wesentlichen Säule im Umweltverbund, der bereits heute zu großen Teilen mit elektrischem Strom und ohne lokale Emissionen fährt und eine Vorreiterrolle bei Abgasemissionen im Mobilitätssektor hat, sichern und weiter ausbauen. Ziel muss es jetzt sein, für die Emissionen im Busverkehr bis 2030 CO2-Neutralität herzustellen. Dafür ist eine zügige Umstellung auf umweltfreundliche Antriebe erforderlich.

 

Um eine umfassende Verbesserung der Emissionen der gesamten Busflotte der BVG zu erreichen, sollen schnellstens alle verfügbaren und erprobten Technologien zum Einsatz kommen. Hierbei muss eine technologieoffene Strategie verfolgt werden, die auch den Wasserstoffantrieb (ggf. über eine Brennstoffzelle) im Blick behält.

 

Der Einsatz von Elektrobussen soll weiter im Rahmen einer klar zu definierenden Erprobungsphase fortgesetzt werden. Die bisherige Beschaffung von Elektrobussen wird dafür als ausreichend angesehen. Darüber hinaus sollen ab sofort keine Elektrobusse mehr angeschafft werden. Denn eine darüber hinausgehende Umstellung der Busflotte auf E-Antrieb vor Abschluss der Erprobungsphase wird abgelehnt.

 

Notwendige Ergänzungen/Neubeschaffungen im Bus-Fuhrpark sollen die aktuell geltende europäische Rechtslage abbilden. Ab 2021 ist die Clean-Vehicle-Directive der EU zu berücksichtigen.

Antrag 233/II/2019 Verfahren der Alevitischen Gemeinde für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts beschleunigen

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass

 

  • der Senat für Kultur und Europa die Prüfung des Antrags der Alevitischen Gemeinde auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts schnellstmöglich wieder aufnimmt.
  • der Senat von der Position Abstand nimmt, dass Berlin die Prüfung für die Anerkennung der alevitischen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen abwartet, und dass, wenn bis Ende 2019 keine abgeschlossene Prüfung aus NRW vorliegt, eine eigene Prüfung vorgenommen wird.

 

Antrag 160/II/2019 Einmal in Bürger*innenhand – immer in Bürger*innenhand

22.09.2019

Unverkäuflichkeit kommunaler Unternehmen für Daseinsvorsorge in die Landesverfassung!

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im AGH und Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass in die Verfassung von Berlin (VvB) ein Passus aufgenommen wird, wonach Unternehmen der Daseinsvorsorge, die kommunal aufgebaut wurden und wichtige Funktionen für das Funktionieren der Stadt und deren Menschen erfüllen, nicht mehr  mehrheitlich verkauft bzw. privatisiert werden dürfen.

 

Dies gilt auch und insbesondere für Hilfskonstruktionen wie Ausgründen von GmbHs, mehrheitlich beherrschten Tochterunternehmen, Auslagerung an Beherrschungsfonds, “Sale and Lease Back”-Geschäfte, Betreibergesellschaften oder rechtlich eigenständigen Unternehmen, die die Funktionen der Daseinsvorsorge umfänglich erfüllen.