Antrag 82/I/2021 Berlin wird Einbürgerungshauptstadt – Wir brauchen ein Einbürgerungszentrum in Berlin (EBZ)

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin und die SPD Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, umgehend die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Gründung eines Einbürgerungszentrums in Berlin (EBZ) schaffen, in dem Einbürgerungsanträge und Feststellungen der deutschen Staatsangehörigkeit zentral, schnell und im größerem Umfang bearbeitet werden.

 

Zugleich soll durch eine Bundesratsinitiative das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert werden, um Einbürgerungen zu erleichtern.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin und die SPD Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, umgehend die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Gründung eines Einbürgerungszentrums in Berlin (EBZ) schaffen, in dem Einbürgerungsanträge und Feststellungen der deutschen Staatsangehörigkeit zentral, schnell und im größerem Umfang bearbeitet werden.

 

Zugleich soll durch eine Bundesratsinitiative das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert werden, um Einbürgerungen zu erleichtern.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Der Koalitionsvertrag sieht als zentrales Instrument der Erleichterung der Einbürgerung die Errichtung eines zentralen Landeseinbürgerungszentrums vor. Für den AK I stellt dies eine der wichtigsten Forderungen des Koalitionsvertrages dar, der in rechtlicher wie organisatorischer Hinsicht, auch unterlegt mit der notwendigen finanziellen Ausstattung, schnellstmöglich umgesetzt werden soll. In den laufenden Haushaltsberatungen bildet dies die zentrale Forderung der Innenpolitiker:innen. 

Stellungnahme des Senats 2022: In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2016 steht:
  • „Der Senat wird die politische und gesellschaftliche Teilhabe aller hier lebenden Menschen fördern und Einbürgerungen zentral und mit beschleunigten Verfahren organisieren.“
  • „Ein Landeseinbürgerungszentrum der Hauptverwaltung wird errichtet. Anträge sollen einheitlich und effektiv bearbeitet werden, um Einbürgerungszahlen deutlich zu erhöhen und die Einbürgerungspraxis zu verbessern. Dazu wird der Senat eine Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes vorlegen. Anträge sollen online möglich sein und nach Möglichkeit binnen drei Monaten beschieden werden. Mit der Antragsprüfung wird nicht erst dann begonnen, wenn die geforderte Aufenthaltsdauer erreicht ist. Das Landeseinbürgerungszentrum soll dementsprechend personell und finanziell stark ausgestattet werden. Es soll eigenständig, interkulturell, kommunikativ und digital aufgestellt sein und proaktiv in Communities, Gesellschaft und Medien hinein kommunizieren.“

    Die Einrichtung eines „Projekts zur Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ wird aktuell vom Senat (Federführung SenInnDS) erarbeitet und mit dem Rat der Bürgermeister besprochen.
  • Überweisungs-PDF: