Antrag 61/I/2021 Effektiver Rechtsschutz gegen Corona-Eindämmungsverordnungen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden ersucht, sich für die Verabschiedung eines Corona-Maßnahmen-Gesetzes einzusetzen und dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu verabschieden.

 

  • 80 Abs. 4 GG sieht die Möglichkeit vor, dass eine bundesrechtliche Verordnungsermächtigung, wie sie im Bundesinfektionsschutzgesetz enthalten ist, auch von den Landesparlamenten im Sinne eines förmlichen Gesetzes genutzt werden kann. Diese Möglichkeit soll genutzt werden, um die in den letzten Monaten erprobten Maßnahmen standardisiert gesetzlich zu regeln.
  • Gleichzeitig werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats beauftrag, eine Bundesratsinitiative für die Verabschiedung eines bundesweiten Pandemiegesetzes nach dem Vorbild des Berliner Corona-Maßnahmen-Gesetzes einzubringen.
  • Im Rahmen der Debatte, soll der Rechtsweg gegen Eindämmungsmaßnahmen direkt vor dem Ober-Verwaltungsgericht (OVG) eröffnet werden. Das Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) soll dem Vorbild Brandenburgs entsprechend angepasst werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Effektiver Rechtsschutz gegen Corona-Eindämmungsverordnungen

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, durch eine Änderung des Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) den Rechtsweg gegen Corona-Eindämmungsverordnungen des Senats nach dem Infektionsschutzgesetz direkt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zu eröffnen.

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden ersucht, sich für die Verabschiedung eines Corona-Maßnahmen-Gesetzes einzusetzen und dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu verabschieden.

 

  • 80 Abs. 4 GG sieht die Möglichkeit vor, dass eine bundesrechtliche Verordnungsermächtigung, wie sie im Bundesinfektionsschutzgesetz enthalten ist, auch von den Landesparlamenten im Sinne eines förmlichen Gesetzes genutzt werden kann. Diese Möglichkeit soll genutzt werden, um die in den letzten Monaten erprobten Maßnahmen standardisiert gesetzlich zu regeln.
  • Gleichzeitig werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats beauftrag, eine Bundesratsinitiative für die Verabschiedung eines bundesweiten Pandemiegesetzes nach dem Vorbild des Berliner Corona-Maßnahmen-Gesetzes einzubringen.
  • Im Rahmen der Debatte, soll der Rechtsweg gegen Eindämmungsmaßnahmen direkt vor dem Ober-Verwaltungsgericht (OVG) eröffnet werden. Das Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) soll dem Vorbild Brandenburgs entsprechend angepasst werden.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022:  In der Vergangenheit bestand im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes eine Regelung auf Bundesebene. Mittlerweile besteht jedoch keine Notlage mehr. Das Anliegen hat sich somit erledigt.

Stellungnahme des Senats 2022: Der Bundestag hat am 18. März 2022 den Gesetzentwurf (20/958) der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Faktisch bedeutet dies das Ende der meisten in der Vergangenheit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen mit Inkrafttreten zum 20. März 2022. Der Berliner Senat hat am 28. März 2022 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, welche am 01. April 2022 in Kraft getreten ist. Sie löste die zuvor gültige Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab, die mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft getreten ist. Berlin hat damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes übernommen.
Überweisungs-PDF: