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Antrag 84/II/2021 Für eine echte Förderung weiblicher und diverser Literatur: Berliner Literaturpreis für Frauen und nicht-binäre Personen!

9.11.2021

Der literarische Kanon ist sehr männlich geprägt. Viele Schüler*innen beenden ihre Schulzeit, ohne als Schullektüre auch nur ein einziges Buch einer Autorin gelesen zu haben. Die Initiative #frauenlesen hat es sich zur Aufgabe gemacht zu untersuchen, wie es um die Repräsentation der Geschlechter in den Medien und der Literaturbranche steht. Die Ergebnisse decken sich mit vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft: Frauen und nicht-binäre Personen werden strukturell benachteiligt. Bei den 13 höchstdotierten Literaturpreisen in Deutschland gewinnen Männer fünfmal häufiger als Frauen*.

 

Die Förderung vielfältiger Literatur muss ein zentrales Anliegen einer modernen und bunten Stadt wie Berlin sein. Was wir lesen prägt unseren Blick auf die Welt. Es ist also an der Zeit, dass im öffentlichen Diskurs nicht mehr überwiegend die Literatur weißer cis-männlicher Personen besprochen wird. Frauen* und nicht-binäre Personen schreiben schließlich von jeher auch; ihren Werken wird nur weniger Beachtung geschenkt. Es ist eben kein Zufall, dass z.B. die Werke Lew Tolstois zur großen Weltliteratur zählen, kaum Leser*innen aber die Bücher seiner Frau Sofja Tolstaja, die selbst eine hervorragende Schriftstellerin war, kennen. Was als literarisch wertvoll gilt, bestimmen Männer seit Jahrhunderten.

 

Die geschlechterspezifischen Unterschiede in der Literaturbranche beginnen schon vor den Preisverleihungen. So werden Bücher von Männern eher im Hardcover veröffentlicht, während jene von Frauen eher im deutlich weniger prestigeträchtigen Format Taschenbuch verlegt werden. Für Literaturpreise werden meist jedoch Bücher nominiert, die als hochliterarisch gelten und im Hardcover erschienen sind. Zudem werden im Feuilleton mehr Bücher von Männern besprochen: Knapp zwei Drittel der Besprechungen drehen sich um Bücher von Männern. Auch die Personen, die die Kritiken verfassen, sind überwiegend männlich. Schließlich sind auch Rezensionen, welche von Männern verfasst werden im Schnitt länger als die von Frauen* und ihnen wird damit mehr medialer Raum gegeben. Schaffen es Bücher von Frauen* allerdings dennoch nominiert zu werden, so zeigt sich das „Genderauge“. Das Phänomen des „Genderauge“ beschreibt, dass am meisten Literaturpreise an Bücher gehen, die sowohl von einem Mann verfasst wurden als auch aus der Perspektive eines Mannes geschrieben sind. Darauf folgen Bücher, die zwar von Frauen* geschrieben wurden, jedoch aus der Perspektive eines Mannes erzählen. Am wenigsten Preise gewinnen solche Bücher, die von Frauen* und über Frauen* sind. Die Welt aus einer männlichen Perspektive wird öfter ausgezeichnet als die aus anderen Perspektiven. So gibt es viel weniger Identifikationsmöglichkeiten für nicht cis-Männer in preisgekrönter Literatur.

 

Auch die Jurys für Literaturpreise sind nicht gerade feministische Vorzeigegremien: Bei den acht höchst dotierten deutschen Literaturpreisen sind zusammen gerechnet gerade einmal 23 % der Mitglieder der Jury weiblich. Darüber hinaus sind nicht-binäre Juror*innen und Rät*innen in den Jurys überhaupt nicht vertreten.

 

Die staatlich geförderten Akademien glänzen auch nicht durch mehr Diversität: Bei der Berliner Akademie der Künste sind etwa nur 22 % der Mitglieder weiblich.

 

Es ist eine staatliche Aufgabe, Chancengleichheit zu fördern. In diesem Fall ist es also notwendig, der Literatur von Frauen* und nicht-binären Personen zu mehr Öffentlichkeit zu verhelfen.

 

Bei Literaturpreisen werden Frauen* und nicht-binäre Personen konsequent zu wenig nominiert und auch ausgezeichnet. Es geht nicht nur um unmittelbare Vorteile wie Ruhm und Geldpreise für Nominierte und Gewinner*innen, sondern auch darum den literarischen Blick auf die Welt diverser zu gestalten und Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken.

 

Es ist höchste Zeit, die männliche Dominanz im Literaturkanon aufzubrechen!

 

Daher fordern wir u. a.

 

  • von der Senatsverwaltung für Kultur eine Schaffung eines Buchpreises ausschließlich für deutschsprachige Werke weiblicher und nicht-binärer Autor*innen, der mit 37.500 € genauso hoch wie der deutsche Buchpreis dotiert ist. Zudem soll eine paritätisch besetzte Jury den Preis verleihen.
  • Außerdem muss für solch einen Preis der Anspruch gelten, auch nicht-weiße Autor*innen und ihre Werke verstärkt zu berücksichtigen.

 

So wird Literatur, die von Frauen* oder nicht-binären Autor*innen verfasst wurde, mehr Raum in der Öffentlichkeit sowie Anerkennung entgegengebracht. Gute Literaturförderung ist auch feministische Literaturförderung.

 

Antrag 93/II/2021 Fehleranalyse der Berliner Wahlen und Professionalisierung des Landeswahlamtes

9.11.2021

Die SPD Berlin versteht die sorgfältige und tiefgreifende Analyse der Wahlorganisation zu den Wahlen vom 26.09.2021 als klaren Handlungsauftrag. Diese Analyse soll im Verfahren auf geeignete Weise von den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen begleitet werden. Im Rahmen dieser Aufarbeitung ist die konsequente Einbeziehung der bezirklichen Wahlämter wichtig und zugleich eine externe Begleitung durch Fachexperten eine Optionsmöglichkeit. Die im Abgeordnetenhaus vertretene SPD-Fraktion sowie die sozialdemokratischen Senatsmitglieder führen im Sinne dieses Antrages die politischen Gespräche bzw. initiieren das notwendige Verfahren entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten. Im Rahmen dieser Analyse hebt die SPD – nicht abschließend und ergebnisoffen– folgende Aspekte für Analyse und mögliche Organisationsentscheidungen hervor:

 

  1. Grundlegende Überprüfung der Gesamtorganisation von Wahlen in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Wahlämtern inklusive die Zustellung der Briefwahlunterlagen
  2. Rahmenorganisation zu Wahlen im Umgang mit Großveranstaltungen (z.B. Berlin Marathon)
  3. Evaluation der Schulungen von Wahlleitungen und Wahlhelfer*innen
  4. Stärkung der Landeswahlleitung durch die Überführung der Aufgabenstellung als eigenständiges Hauptamt.
  5. Stärkere Einbeziehung des öffentlichen Verwaltungsdienstes bei der Bildung von Wahlvorständen insb. bei Wahlvorsteher*innen Berufung der Wahlvorsteher*innen aus dem Kreis des öffentlichen Verwaltungsdienstes

 

Antrag 96/II/2021 Die Ämter-Telefon-Anrufe der Bürger sollen kostenlos sein

9.11.2021

Gemeinhin wird angenommen, Service- Telefonnummern, wie die 115 (Bürgertelefon) seien kostenlos. Das ist mitnichten der Fall. Mindestens für den Zeitraum der massenhaften Gefährdung durch das Corona-Virus werden sämtliche Anrufe bei Behörden umgehend kostenfrei gestellt. Bei Inkrafttreten dieser Regelung wird die Maßnahme offensiv beworben und die Information durch offensive Pressearbeit, sowie über Schulen, Verbände, Kirchen und Hilfsorganisationen vor allem an die sozial schwachen Bevölkerungsteile herangetragen, um diesen augenscheinlichen Nachteil umgehend zu beheben.

Antrag 106/II/2021 Bildliche Erfassung von auf Busspuren und Fahrradwegen stehenden Fahrzeugen durch BVG-Busse

9.11.2021
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in Zusammenarbeit mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und deren Mitarbeiter*innenvertretung zu prüfen, inwieweit die Anbringung von Front-Kameras in ausgewählten Bussen die bildliche Erfassung von auf Busspuren und Fahrradwegen stehenden Fahrzeugen rechtssicher ermöglicht, um dem „beliebten Sport“ des Falschparkens stärker Einhalt gebieten zu können.
  • Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob im Falle einer Behinderung bzw. eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung aufgrund von Falschparken die Fahrerin oder Fahrer des Linienbusses mittels eines einfachen Knopfdruckes oder eines anderen adäquaten Verfahrens ein Beweisfoto von dem Fahrzeug machen kann. Mittels der Aufzeichnung soll eine Bebußung durch die zuständigen Stellen des Landes Berlin erfolgen.
  • Grundsätzlich sollen keine permanenten Aufzeichnungen von der Fahrt des Busses erfolgen.

 

Antrag 108/II/2021 Lieber VBB statt Paigo.de

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und im Abgeordnetenhaus sind aufgefordert auf die Umsetzung der folgenden Punkte hinzuwirken:

  1. Der VBB richtet ein Verfahren ein durch das festgestellt wird, ob ein*e Kund*in nach Feststellung einer „fahrscheinslosen“ Benutzung des ÖPNV, eine Fahrtberechtigung hat. Das bedeutet eine automatisierte Prüfung ob zwischen Kund*in und VBB ein Vertrag besteht. Erst wenn die Feststellung negativ ausgeht, erhalten Kunden eine Zahlungsaufforderung. Dies betrifft insbesondere Abonnent*innen einer Zeitkarte („Fahrcard“), eines Schüler*innentickets, eines Studierendenausweises oder eines Azubi-Tickets. Im Zweifel sind die datenschutzrechtlich gebotenen Voraussetzungen in der allgemeinen Beförderungsbedingung des VBB zu schaffen.
  2. Dem VBB zu untersagen mit privaten Inkassounternehmen, wie Paigo.de zusammenzuarbeiten, also das Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgelts zu privatisieren. In dem Zuge sind Inkassogebühren auf das notwendige Minimum zu reduzieren und transparent in der allgemeinen Beförderungsbedingung zu regeln.
  3. Einen Verhaltenskodex für Kontrolleur*innen zu erarbeiten und durchzusetzen und das Outsourcing der Fahrscheinkontrollen zu beenden.
  4. Wir halten an unserer Beschlusslage fest. Wir Jusos fordern einen fahrscheinlosen, barrierefreien und beitragsfinanzierten ÖPNV.