9.11.2021
Zur Bestimmung der zulässigen Miethöhe und Begründung von Mieterhöhungsverlangen im Rahmen des Mietspiegels, sollen Merkmale, für die bereits eine Modernisierungsumlage erhoben wird, nicht länger als Wohnwerterhöhend eingeordnet werden können. Das betrifft insbesondere den Energieverbrauchskennwert sowie die Einordnung über den Gebäudestandard wie z.B. die Dämmung zusätzlich zur vorhandenen Bausubstanz und die Heizanlage. In den meisten Fällen werden die Modernisierungsmaßnahmen, die überhaupt erst den wohnwerterhöhenden Zustand herstellen, über die Modernisierungsumlage von den Mieter*innen bezahlt. Die Mieter*innen leisten damit bereits einen Beitrag zum Gebäudeerhalt und für den Klimaschutz. Es ist nicht einzusehen, dass Mieter*innen dafür noch einen zusätzlichen Aufschlag im Rahmen der Spanneneinordnung zahlen sollen.
Zusätzlich fordern wir eine gesetzliche Regelung, die einen Katalog für zeitgemäßen Standard von Wohngebäuden definiert. Hierzu gehören z.B. angemessene Stellflächen für Fahrräder. Das Erfüllen von zeitgemäßen Standards soll ebenfalls nicht als wohnwerterhöhend eingeordnet werden können. Damit Vermieter*innen ausreichend motiviert sind, zeitgemäße Standards herzustellen, soll das Unterschreiten der Standards als wohnwertmindernd eingeordnet werden.
Plublished in | Comments closed
9.11.2021
1. Wir fordern zur Schaffung von mehr Transparenz die Entwicklung und Einführung eines Gewerbemietspiegels, mit folgenden Kriterien:
- Der Gewerbemietspiegel soll neben der Höhe der Gewerbemieten auch Auskunft über den Leerstand von Gewerberäumen geben. Leerstehende Gewerbeeinheiten sind derzeit überall sichtbar.
- Die Festlegung angemessener Gewerbemieten muss durch bezirks- und quartiersbezogenen Kriterien, die durch Beschlusslagen gesteuert werden können, erfolgen. Entsprechende Kriterien sind durch breite und repräsentative Beteiligungsprozesse zu definieren. Als leitende Kriterien sind Faktoren der Daseinsvorsorge und Angespanntheit der Gewerbemietentwicklung analog zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten zu verfolgen.
- Es soll eine inhaltliche Bestimmung von Gewerbequalität im Interesse der Wohnenden geben. Hierzu soll zusammen mit der Wohnbevölkerung Kriterien entwickelt werden, welche Gewerbeeinheiten bevorzugt zu schützen sind. Die Auflagen gegen Wettbüros und Spielhallen sind zu verschärfen.
2. Darüber hinaus fordern wir:
- Bei Gewerbemietenden sollen in Analogie zur Debatte des Nettoeinkommens für Wohnungsmietende geprüft werden, inwiefern der erwirtschaftete Umsatz und das Einkommen der Beschäftigten und Selbständigen in ein angemessenes Verhältnis zur Miethöhe gesetzt werden kann. Es bedarf einer Berücksichtigung der individuellen ökonomischen Situation des Gewerbetreibenden bei Miethöhe und Mieterhöhungen.
- Bei bereits länger leerstehenden Gewerbeimmobilien soll es klare zeitliche und inhaltliche Kriterien für eine neue Nutzungen geben. Priorisiert werden sollen Neuvermietungen an Träger mit sozialen Funktionen (z.B. Kitas).
Plublished in | Comments closed
9.11.2021
Die SPD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, eine Grundlage zu schaffen, damit anerkannte gemeinnützige soziale Träger bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften prioritär als Mieter für Gewerbeflächen berücksichtigt werden.
Für Wohnimmobilien, zur Verwendung als Projektwohnungen, sollen anerkannte gemeinnützige Träger verstärkt berücksichtigt werden. Dabei dürfen die Mietkosten die ortsüblichen Vergleichsmieten nicht übersteigen.
Plublished in | Comments closed
9.11.2021
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Verhandlungen mit den Eigentümern des Teufelsbergplateaus wiederaufzunehmen, um es möglichst bei einem verkehrswertadäquaten Preis in das Berliner Eigentum zurückzuführen.
Plublished in | Comments closed
9.11.2021
Der Berliner Senat wird aufgefordert, sichere Rahmenbedingungen für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung in Berlin auszubauen und ein konkretes Konzept zu erarbeiten und vorzulegen, auf dessen Grundlage interessierte Einrichtungen ihr Angebot bedarfsgerecht erweitern können. Auch für Kinder im Grundschulalter soll ein entsprechendes Angebot geprüft werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei Angebote für Über-Nacht-Betreuungen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schichtdienst zum Beispiel in den Krankenhäusern und Ordnungsämtern dringend benötigt werden. Ihnen muss ein verlässliches und pädagogisch sinnvolles Angebot zur vertrauensvollen Betreuung ihrer Kinder gemacht werden.
Berlin hat mit dem „Mobilen Kinderbetreuungsservice“ bereits eine für Eltern kostenfreie Möglichkeit der Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagesbetreuungs-Einrichtungen geschaffen. Diese Möglichkeit der bedarfsgerechten Betreuung soll unter Einbeziehung von interessierten Kitas und Kindertagespflegestellen weiterentwickelt und durch alternative Modelle ergänzt werden. Zur Schaffung der notwendigen sicheren Rahmenbedingungen für solche Angebote gehört neben der Überwindung möglicher rechtlicher und tatsächlicher Hürden auch eine auskömmliche Finanzierung interessierter Einrichtungen durch das Land Berlin.
Plublished in | Comments closed