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Antrag 193/I/2022 Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit zur Unterstützung von Obdachlo-sen und Menschen mit Suchtkrankheiten in Berlin

17.05.2022

Die sozialdemokratische Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung Berlins werden aufgefordert, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie den Berliner Bezirken eine Evaluation der aufsuchenden Sozialarbeit vorzunehmen. Hierbei sollen die Wirksamkeit von Maßnahmen überprüft und mögliche Schwachstellen offengelegt werden.

 

Diese Evaluation soll enthalten:

  • den Dialog mit Sozialträgern zu suchen und gemeinsam mit ihnen Bedarfe der aufsuchenden Sozialarbeit zu prüfen
  • zu untersuchen, wie aufsuchende Sozialarbeit in besonders von Obdachlosigkeit betroffenen Orten, wie dem Kottbusser Tor, dem Görlitzer Park oder dem Bahnhofs Zoo, eingesetzt wird

 

Je nach Bedarf sind weitere Mittel zur Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit zur Verfügung zu stellen und im Gespräch mit den betroffenen Bezirken und den Sozialträgern diese vor Ort umzusetzen. Wir halten weiterhin am Konzept „Housing First“ fest.

Antrag 194/I/2022 Wirksame Strategien gegen Einsamkeit - Einsamkeit als Problem einer modernen Großstadt begreifen

17.05.2022

Wir fordern, dass sich die Berliner Senat umfassend mit der Entwicklung des Einsamkeitsempfindens in der Bevölkerung in Berlin auseinanderzusetzt und hierauf aufbauend unter Beteiligung der Senior*innenvertretungen, der Freiwilligenagenturen, der Kassenärztlichen Vereinigungen, Initiativen von Pflegenden Angehörigen, Migrant*innenselbstorganisationen und weitere relevante Akteure der Zivilgesellschaft eine gesamtstädtische Strategie gegen Einsamkeit entwickelt mit dem Ziel, die aktive Teilhabe von Einsamkeit betroffener Personen in Berlin zu fördern. Dazu fordern wir eine Gesamtstrategie, die die Bekämpfung und Prävention von Einsamkeit und sozialer Isolation formuliert, ihre Umsetzung begleitet, evaluiert und steuert. Die Berliner Universitäten und Forschungseinrichtungen sollen dabei unterstützend eingebunden werden. Im Idealfall entwickelt sich so ein Erfahrungsaustausch zwischen Senat, Wissenschaft und Aktiver Zivilgesellschaft, die so gemeinsam an einer Strategie arbeiten können.

 

Die SPD Fraktion auf Landesebene und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden ersucht zu prüfen, inwiefern die Sozialämter in Kooperation mit der Universität Hamburg aufbauend auf den Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Lebenszufriedenheit eine eigene Befragung der Berliner Bevölkerung (angelehnt an LISA II und die vorhandenen Datenbestände) durchführen kann mit dem Ziel, Erkenntnisse über das Einsamkeitsempfinden in den Sozialräumen zu erhalten.

 

Die Steuerung der Gesamtstrategie könnte über einen Beauftragten oder eine Abteilungsleitung (ähnlich der Integrationsbeauftragten) ablaufen, der in der Senatskanzlei angebunden ist und die gesamtstädtische Strategie bündelt und überwacht.

 

Der gesamtstädtische Aktionsplan soll in weite Teile der Zivilgesellschaft und auch des Wirtschaftslebens hineinwirken und durch gezielte Aktionstage, wie z.B. einen „Tag der Einsamkeit“ und Social Days unterstützt werden.

 

Besonders von Einsamkeit betroffen sind Menschen mit zugeschriebenem Migrationshintergrund (insb. ältere Frauen), Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Personen in den 30ern. Für diese bedarf es geeigneter Gemeinschaftsangebote in Stadtteilzentren, Bibliotheken etc. gegen deren erhöhtes Einsamkeitsempfinden.

 

Es soll geprüft werden, inwiefern Träger aus der Migrationsarbeit mit Projekten beauftragt werden können, die über den Peer to Peer Ansatz (anlehnend an die Konzeption der Stadtteilmütter) ältere Menschen mit zugeschriebenem Migrationshintergrund begleitet und unterstützen, um die Teilhabe von älteren Menschen mit zugeschriebenem Migrationshintergrund zu fördern und Vereinsamung vorzubeugen.

 

Die Angebote in den Bezirken sollen auf einer Homepage gebündelt werden und über Sozialämter, Jobcenter und Bürgerämter verteilt werden.

Dabei soll es Mitarbeiter*innen der Bundesministerien, des Senates und weiterer bezirklicher Behörden ermöglicht werden Zeit für bürgerschaftliches Engagement in Initiativen zur Bekämpfung der Einsamkeit einzubringen, durch Lohnausgleich.

Weiter fordern wir die Bestrebungen auf Bundesebene zu unterstützen und weitere Großstädte bei der Umsetzung von Strategien gegen Einsamkeitsempfindungen finanziell auszustatten.

Antrag 40/I/2022 Umstellung der Förderstruktur für energieeffiziente Gebäude

15.05.2022

An die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses,

An den Landesvorstand der Berliner SPD;

An die SPD-Fraktion des Bundestags,

An die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und der Bundesregierung,

 

Nicht nur der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellt unser Energiesystem vor neue Herausforderungen. Steigende Preise und unklare Versorgungssicherheit können insbesondere durch weniger Verbrauch aufgefangen werden. Ein schneller und deutlicher Anstieg der Sanierungsrate in Gebäuden ist daher nicht mehr nur aus Klimaschutzgründen wichtig, sondern auch eine sozialpolitische Notwendigkeit. Vor dem Hintergrund der ohnehin nötigen Anpassungen ist dies eine Chance für einen gut überlegten Umbau der energetischen Gebäudeförderung.

 

Unsere Forderungen sind klar auf das Ziel einer möglichst sozialverträglichen Gebäudesanierung fokussiert:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens
Die aktuelle Einstellung der Förderprogramme erfolgte, weil das Budget ausgeschöpft war. Dieses Budget war nicht am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.

Wir fordern, jährlich so viele Fördermittel im Bundeshaushalt gesichert vorzusehen, wie für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor nötig sind: statt wie bisher 10 – 11 Mrd. € mindestens 15 Mrd. € jährlich bis 2045 – basierend auf geschätzten 1,7 Billionen Euro zur Sanierung aller Gebäude in Deutschland lt. IWO/Fraunhofer IBP bei derzeitiger Förderquote von 40 % und gestiegener Inanspruchnahme der Förderung von 50 %.

 

2. Fördern trotz Fordern
Auch für Bestandsgebäude müssen Mindesteffizienzklassen eingeführt werden, die stufenweise verschärft werden und fristgerecht zu erfüllen sind. Die EU-Kommission plant bereits eine entsprechende Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie.

Wir fordern, die haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, energetische Modernisierungen trotz ordnungsrechtlicher Verpflichtungen fördern zu können, um auch bei Sanierungspflichten eine sozialverträgliche Kostenverteilung zu ermöglichen.

 

3. Fokus der Förderung auf soziale Abfederung
In den vergangenen Jahren ging der weitaus größte Teil der Fördergelder in den Neubau selbstgenutzten Eigentums.

Wir fordern, zukünftig gezielt Fördermittel in angespannten Wohnungsmärkten für vermietete Gebäude zur Verfügung zu stellen, um Mietsteigerungen im Bedarfsfall sozial abzufedern.

 

4. Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 %. Einführung von Kappungsgrenzen.
Die aktuellen Baukosten machen eine warmmietenneutrale Sanierung unmöglich. Eine geringere Modernisierungsumlage führt zu längeren Amortisationszeiten bei Vermietenden. Dies kann durch intensivere Inanspruchnahme von vorhandenen und neu geforderten Fördermitteln kompensiert werden. Eine Kaltmieten-Erhöhung nach Sanierung ist unvermeidbar, ist aber zu begrenzen. Die wirtschaftliche Lücke kann durch die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln wieder geschlossen werden.

Wir fordern daher die entsprechende Änderung von § 559 (1) BGB: Senkung der Modernisierungsumlage auf 4 %.

 

Wir fordern: Bei einer Vollsanierung aller Bauteile (Fenster, Dach, etc.) darf die Kaltmiete um maximal 1,50 € /m² angehoben werden. Werden nur einzelne Bauteile saniert (z.B. nur Fenster), ist die Kappung entsprechend niedriger anzusetzen, um durch mehrere Teilsanierungen nicht die Kappungsgrenzen zu umgehen.

 

5. Bonus-Förderung bei intensiver Nutzung nachwachsender Rohstoffe
Die Herstellung von Zement und klassischen Dämmstoffen verursacht erhebliche Emissionen. Um die sogenannte graue Energie zu senken, müssen deutlich mehr regionale Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

Wir fordern eine zusätzliche Förderung für Neubauten mit wesentlichem Volumen-Anteil an Holz und Recycling-Baustoffen im Gebäudekern und der Fassade.

Wir fordern zudem einen Förderbonus über die normalen Fördersätze hinaus, wenn Dämmstoffe aus wiederverwerteten sowie nachwachsenden und regionalen Rohstoffen genutzt werden.

Antrag 303/II/2021 Menschenrechte sind unteilbar – auch an der polnisch-belarussischen Grenze

5.12.2021

Das Völkerrecht, die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention sind unverhandelbare Bestandteile der EU-Grundrechte, zu denen sich auch Polen als Mitgliedsstaat der Europäischen Union bekannt hat. Die derzeitigen Ereignisse an der belarussisch-polnischen Grenze geben uns Anlass zu allerernster Sorge.

 

 Daher setzen wir uns dafür ein die derzeitige humanitäre Katastrophe an der polnisch-belarussischen Grenzen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu beenden. Dazu gehören bei einer weiteren Verweigerung Polens bei der Durchführung von rechtstaatlichen Asylverfahren auch die Bereitstellung von Hilfen, um diese asylrechtlichen Verfahren notfalls in Deutschland durchzuführen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf vom Selbsteintrittsrecht nach Artikel 17 Dublinverordnung Gebrauch zu machen und Geflüchtete aufzunehmen.

 

 Das Land Berlin wird sich an der Erstunterbringung beteiligen. Der Berliner Senat wird in diesem Sinne als Teil des Netzwerks „Sichere Häfen“, eine Landesaufnahmeanordnung erlassen.

Antrag 21/II/2021 Modernisierungsumlage für seit 2018 erworbenen landeseigenen Wohnungsbestand begrenzen!

9.11.2021

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen als auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass Sanierungs- und damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen auf den seit 2018 erworbenen, landeseigenen Wohnungs-Immobilienbestand nur 20% der ortsüblichen Modernisierungsumlage für Mieter*innen ausmachen dürfen. Das soll für den gesamten Zeitraum der angedachten Modernisierungsumlage auf den Mietpreis Anwendung finden. Die verbleibenden Kosten der Modernisierung müssen anderweitig subventioniert werden.