Archive

Antrag 159/I/2022 Aufnahme des Humanistischen Verbandes in den Rundfunkrat

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung werden aufgefordert, sich bei den anstehenden Verhandlungen zu einem neuen Rundfunk-Staatsvertrag des rbb für die Aufnahme des Humanistischen Verbandes in den Rundfunkrat einzusetzen.

Antrag 162/I/2022 Treppenlifte für Rollstühle, Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen am S-Bahnhof Marienfelde

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats möchten sich dafür einsetzen, dass die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz bei der DB Station & Service AG zeitnah zwei Treppenlifte für Nutzende von Rollstühlen, Personen mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen an den beiden Treppen am S-Bahnhof Marienfelde bestellt.

Antrag 165/I/2022 Autonomes Fahren im Berliner ÖPNV

17.05.2022

Autonomes Fahren ist ein relevanter Baustein zukünftiger Mobilität, dessen Potenzial für die Verbesserung des Angebots und der Servicequalität im ÖPNV zu nutzen ist. Es ermöglicht den Ausbau eines Mobilitätsangebotes rund um die Uhr in den Innen- und Außenbezirken sowie der Hauptstadtregion. Die Verbindung von autonomem Fahren und ÖPNV beugt einer Konkurrenz der Angebote vor.

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Landesgruppe im Bundestag werden aufgefordert, autonomes Fahren im ÖPNV mit folgenden Maßnahmen voranzutreiben:

 

1. Forschung und Evaluation

  • Die Senatsverkehrsverwaltung fördert Forschungs- und Pilotprojekte zum autonomen Fahren im innerstädtischen ÖPNV – unter Einbeziehung der Berliner Hochschullandschaft und Berliner Unternehmen – sowie unter Nutzung der Förderprogramme des Bundes und der EU.
  • Der Nutzen des autonomen Fahrens in Berlin ist mittels überprüfbarer und standardisierter Kriterien regelmäßig zu evaluieren.
  • Um das autonome Fahren in der Hauptstadtregion voranzubringen, wird die Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität beauftragt, mit dem zuständigen brandenburgischen Ministerium Gespräche über entsprechende Kooperationen zu führen.
  • Die Neugründung einer Bundesstelle für Unfalluntersuchung automatisierter Verkehrssysteme bzw. eines Bundesamtes für Sicherheit im automatisierten und vernetzten Verkehr – analog zu den bestehenden Strukturen der Unfalluntersuchung der übrigen Verkehrsarten – ist voranzutreiben.
  • Die Rolle der Verkehrslenkung Berlin in der Senatsverkehrsverwaltung ist an die Anforderungen autonomen Fahrens anzupassen.
  • Der Einsatz von Steuermitteln für die Entwicklung des autonomen und vernetzten Fahrens muss in allen zukünftigen Förderrichtlinien und Subventionen für die Ertüchtigung des ÖPNV hin zum autonomen Fahren als obligatorischen Bestandteil umfassen.

 

2. Infrastruktur und Realisierung

  • Kostenintensive infrastrukturelle Maßnahmen, die autonomes Fahren auf der Straße ermöglichen, dürfen nur bewilligt werden, wenn sie eine bedarfsgerechte Förderung des ÖPNV einschließen.
  • Die bereits heute technologisch mögliche Automatisierung des Schienenverkehrs (Straßenbahn, S+U-Bahn) muss zeitnah auf ersten Strecken und perspektivisch flächendeckend umgesetzt werden. Für die Schieneninfrastruktur der S- und Regionalbahnen im Eigentum des Bundes sind entsprechende Kooperationen zwischen dem Senat und der DB AG zu vereinbaren.
  • Kommerziell genutzte autonome Fahrzeuge können in Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Netz nur mit entsprechender Genehmigung als Zubringer fungieren. Die Angebote für diese Zubringerfahrten sollen vernetzt nutzbar und in den VBB-Tarif integriert werden.

3. Regulative Maßnahmen

  • Zur Vermeidung steigenden motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch Leerfahrten sind entsprechende Lenkungsmaßnahmen für autonome und Carsharing-Fahrzeuge vorzunehmen. Tür-zu-Tür-Fahrten ist regulatorisch vorzubeugen.
  • Die wirtschaftliche Chancengleichheit zwischen Mobilitätsformen wie dem ÖPNV als Daseinsvorsorge und dem Car-Sharing ist sicherzustellen.
  • Das Straßenverkehrsrecht ist entsprechend anzupassen und darf den ÖPNV nicht benachteiligen.

 

4. Datenschutz und Arbeit

  • Der Schutz persönlicher Daten ist bereits bei der Konzipierung und Entwicklung von Software und Hardware zur Datenverarbeitung vorzusehen (Privacy-by-Design).
  • Durch die Berliner Verwaltung und die Verkehrsbetriebe sind hohe Schutzstandards für die gesammelten Informationen und deren anonymisierte Verfügbarmachung für Öffentlichkeit und Wissenschaft zu gewährleisten.
  • Berufsfelder, deren Tätigkeiten durch autonomes Fahren ersetzt werden könnten, sind frühzeitig zu identifizieren. Es sind vorausschauend geeignete Umschulungs- und Weiterbildungskonzepte im Rahmen der Personalentwicklung vorzusehen.

 

 

Antrag 166/I/2022 Den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) noch stärker in den Dienst der Gesellschaft stellen – Kein Anbieter-Wettbewerb zulasten der Bürger*innen und der Daseinsvorsorge

17.05.2022

Die SPD-Fraktion fordert den Senat auf, auf das Land Brandenburg und den VBB einzuwirken, die Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundlegend zu ändern.

 

Wir wollen

  • mehr direkten öffentlichen Einfluss auf den SPNV statt Unsicherheit bei der Leistungserbringung durch instabile Verkehrsunternehmen;
  • höheres Engagement für einen leistungsfähigen SPNV statt langwierige und kostspielige Ausschreibungsverfahren;
  • die schrittweise Umstellung des bisherigen Ausschreibungswettbewerbs hin zu gemeinsamen Vergaben mit Brandenburg an ein landeseigenes Verkehrsunternehmen sowie Direktvergaben an bewährte Anbieter*innen;
  • die Prüfung des Aufbaus eines Landeseisenbahnunternehmens und die Einrichtung eines Fahrzeugpools der beiden Länder.

 

Außerdem soll sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzen, den politischen Einfluss auf die DB AG zu nutzen, um das Bundeseisenbahnunternehmen stärker in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

 

Unser Ziel ist es, aufwändige und zeitraubende Vergabeverfahren mit hohen Kosten zu vermeiden. Diese sollen nur dann durchgeführt werden, wenn sie zwingend erforderlich erscheinen. Gleichzeit soll die Qualität der Verkehrsleistung gesichert und zu einem angemessenen und wirtschaftlichen Leistungspreis vergeben werden.

 

Wir wollen verhindern, dass Verkehrsunternehmen durch unrealistisch niedrige Angebote, die zu Lohndumping durch Wettbewerb führen, zunächst den Zuschlag erhalten und anschließend mit Nachforderungen Druck auf die öffentlichen Aufraggeber ausüben.
Oder ihre Leistung einstellen und damit die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger massiv beeinträchtigen und der Daseinsvorsorge schaden.

Antrag 167/I/2022 Schrottfahrräder regelmäßig beseitigen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass einheitlich ein landeseigenes Unternehmen, wie z.B. die BSR, beauftragt wird, die Schrottfahrräder unabhängig vom Ort der Lagerung im Auftrag der zuständigen Ämter zu beseitigen. Die erforderlichen Finanzmittel sind aus den Mitteln des „Aktionsprogramms Sauberes Berlin“ bereitzustellen.