Antrag 52.1/II/2022 Schulbau und Sanierung bleibt unsere Priorität! (Ersetzungsantrag zu Anträgen 52-55/II/2022)

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion werden aufgefordert, sich weiterhin mit voller Kraft hinter die Schulbauoffensive zu stellen.

 

Bereits in den Verhandlungen zum Berliner Landeshaushalt wurde seitens Senatsverwaltung für Finanzen der Versuch unternommen dringend nötige Investitionen in den Schulbau hinauszuschieben. Dies konnte gerade noch rechtzeitig  durch einen breiten öffentlichen Widerstand und den Druck der SPD-Fraktion verhindert werden. Doch auch jetzt plant die Senatsverwaltung für Finanzen durch die Hintertür erneut Investitionsmaßnahmen zu verschieben. Dadurch wird das Volumen der Schulbauoffensive faktisch gekürzt und diese entgegen aller Bedarfe hinausgezögert. Dies verstärkt nicht nur den enormen Schulplatzmangel in Berlin, sondern widerspricht auch sämtlichen Verlautbarungen des Senats nicht an Investitionen zu sparen.

 

Für uns ist klar: auch in Krisenzeiten werden wir keine Kürzung oder Verschiebung der Schulbauoffensive vornehmen und und mit allen Kräften gegen entsprechende Vorhaben wenden. Hierbei ist der aktuelle Beschluss der SPD-Fraktion, eine zweite Wohnungsbaugesellschaft für den Schulbau zu verpflichten, ausdrücklich zu begrüßen. Nicht nur die Planungskapazitäten der Berlinovo sondern auch die dabei entstehenden, zusätzlichen finanziellen Spielräume eröffnen uns die Möglichkeit schneller mehr Plätze zu schaffen oder zu erhalten – ein Ziel das die absolute Priorität dieser Legislatur bleiben muss. Bei der Umsetzung ist Dringlichkeit geboten, eine Verzögerung durch Wahlkampf würde nur auf Kosten der dringend benötigten Schulplätze gehen. Daher sind schon im Verlauf des Jahres 2022 erste Weichen zu stellen und die Abfrage der Bezirke zu starten. 

 

Bei der vertraglichen Ausgestaltung sind folgende Aspekte zwingend zu berücksichtigen:

  • Der Berlinovo-Vertrag soll analog zur HOWOGE nicht nur Neubau, sondern vor allem Großsanierung abdecken, denn nur die schnelle Übernahme von Großsanierungen wird dafür sorgen, dass der Erhalt der bestehenden Schulplätze in den Mittelpunkt rückt. 
  • Des Weiteren soll mit der Berlinovo erstmalig die Möglichkeit eröffnet werden,  dass statt Neubau temporäre Bauten errichtet werden, bspw. “fliegende Klassenzimmer”. Bisher wird diese Möglichkeit vor allem vom Land selbst für Erweiterungsbauten in Anspruch genommen. Aktuell steht die Zeit, die ein Neubau benötigt, in Konflikt mit der Geschwindigkeit, mit der neue Plätze benötigt werden. Nicht zu unterschätzen sind auch die finanziellen Aspekte, die für dasselbe Geld mehr Plätze ermöglichen. Daher soll bei jedem neu zu beginnenden Projekt auch die Abwägung vorgenommen werden, ob die benötigten Schulplätze die Zeit haben, auf den Bau einer neuen Compartmentschule zu warten, oder ob nicht ein temporärer Bau schneller zum vergleichbaren Ziel führt.
  • Die Verträge beider Gesellschaften sollen den Tausch von Projekten ermöglichen und Übernahme von Ausweichstandorten ermöglichen.
  • Die Bezirke sollen für den Fall, dass ihre Maßnahmen nicht von SenStadt, sondern von einer Baugesellschaft übernommen werden, keine finanziellen Nachteile erleiden. Ihnen müssen alle Belastungen aus dem Modell, die bei einer Bauausführung in Eigenregie oder durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nicht entstehen würden (Finanzierung durch gezielte Zuweisungen des Senats), ausgeglichen werden. Wir fordern daher, dass der Senat in Konkretisierung des Sideletters zum Rahmenvertrag mit der HOWOGE erklärt, dass den Bezirken die an die HOWOGE zu leistenden Mietzahlungen per Basiskorrektur und ohne Absenkung des Bezirksplafonds vollständig ausgeglichen werden.

 

Auch wenn die Einbindung einer zweiten Wohnungsbaugesellschaft eine starke Entlastung für die Bezirke sein wird und damit die zentrale Maßnahmen für die zusätzliche Beschleunigung der Schulbauoffensive, bleibt die Investitionsplanung das zentrale Instrument für die Steuerung der unzähligen Sanierungsbedarfe dieser Stadt, die auch in Zukunft in der bezirklichen Zuständigkeit bleiben werden. Die SPD begrüßt, dass der Berliner Senat zugesagt hat, dass – über die in der Investitionsplanung enthaltenen Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen hinaus – die Realisierung von Maßnahmen vorgezogen werden kann. 

 

Um der zukünftigen Ausgestaltung der Investitionsplanung erfolgreicher auszugestalten sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Wir fordern mehr Transparenz bei der Erstellung von I-Programm und überbezirklicher Dringlichkeitsliste. Hier müssen die Bezirke mehr Mitspracherecht erhalten. Dazu sollen die Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung so angepasst werden, dass die fachliche zuständige Senatsverwaltung die angewendeten Priorisierungskriterien den Bezirken mitteilt, hierbei die von diesen gemeldeten Informationen über den baulichen Zustand (z.B. drohender Verlust an Schulplätzen) berücksichtigt, sowie den Bezirken vor Weiterleitung an die Senatsverwaltung für Finanzen die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt.
  • Die Aufnahme einer Baumaßnahme in die Investitionsplanung ist laut der Ausführungsvorschriften zur LHO Voraussetzung dafür, dass mit Planungen begonnen werden kann. Gäbe es mehr Freiheit zum Planen, könnten bei Verzögerungen stattdessen andere Maßnahmen vorangetrieben werden. Daher fordern wir die Streichung dieser Regelung in den Ausführungsvorschriften zur LHO, um den Bezirken die Freiheit einzuräumen, mehrere Maßnahmen in der Planung voranzubringen und damit bei Verzögerungen einzelner Maßnahmen schnell Alternativen aufnehmen zu können.
  • Die dringend notwendigen Schulsanierungsmaßnahmen in besonders betroffenen Bezirken sind mit entsprechender Verbindlichkeit abzusichern, um die baubedingte Schließung von Schulen abzuwenden und den Wegfall dringend benötigter Schulplätze nicht zu riskieren. Der Senat wird aufgefordert, diese Maßnahmen in die Investitionsplanung aufzunehmen bzw. bei entsprechender Dringlichkeit außerplanmäßige Mittel im Sinne einer Haushaltsüberschreitung gem. Art. 88 VvB zu genehmigen und nicht, wie bisher, einen Tausch mit Maßnahmen, die in der I-Planung sind, als zwingende Voraussetzung für die Aufnahme der dringlichen Maßnahmen vorzusehen.
  • Um das Finanzierungsbudget für Baumaßnahmen in den nächsten Jahren zu erhöhen, sollen Haushaltsüberschüsse z.B. aus der vorläufigen Haushaltsführung in 2022 in ein Sondervermögen eingebracht werden.

 

Für ein effektives Arbeiten im Bereich Schulbau ist eine konstruktive Zusammenarbeit der beteiligten Behörden von großer Bedeutung. Die sozialdemokratischen Bezirksamtsmitglieder und Bezirksverordneten sollen sich daher für die Etablierung von Abstimmungsformaten auf bezirklicher Ebene nach dem Vorbild der Taskforce Schulbau Mitte einsetzen. Diese sollen auch die Rückkopplung zur Taskforce Schulbau auf Landesebene ermöglichen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisungs-PDF: