Antrag 501/II/2022 Initiativantrag - Ohne Tangentialverbindung Ost (TVO) keine Mobilitätswende

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Die zuständige Senatsverwaltung muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Tangentialverbindung Ost (TVO) im Sinne eines funktionierenden Wirtschaftsverkehrs, der Attraktivitätssteigerungen für den ÖPNV und nicht zuletzt der verkehrsbelastenden Anwohner:innen, Fahrradfahrer:innen und Schüler:innen an den Durchgangsstraßen der betroffenen Wohn- und Siedlungsgebiete ohne weiteres Verzögern umsetzen. Das Planfeststellungsverfahren muss umgehend beginnen! Die Baumaßnahmen der TVO müssen direkt danach eingeleitet werden! Es müssen Maßnahmen zur Beschleunigung des Bauvorhabens, wie sie andernorts erfolgreich vorgenommen werden, Für die fristgerechte bauliche Umsetzung müssen den ausführenden Unternehmen attraktive monetäre Anreize gesetzt werden.  Die Nahverkehrstangente soll zügig weitergeplant werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die zuständige Senatsverwaltung muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Tangentialverbindung Ost (TVO) im Sinne eines funktionierenden Wirtschaftsverkehrs, der Attraktivitätssteigerungen für den ÖPNV und nicht zuletzt der verkehrsbelastenden Anwohner:innen, Fahrradfahrer:innen und Schüler:innen an den Durchgangsstraßen der betroffenen Wohn- und Siedlungsgebiete ohne weiteres Verzögern umsetzen. Das Planfeststellungsverfahren muss umgehend beginnen! Die Baumaßnahmen der TVO müssen direkt danach eingeleitet werden! Es müssen Maßnahmen zur Beschleunigung des Bauvorhabens, wie sie andernorts erfolgreich vorgenommen werden. Die Nahverkehrstangente soll zügig weitergeplant werden.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Die zuständige Senatsverwaltung muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Tangentialverbindung Ost (TVO) im Sinne eines funktionierenden Wirtschaftsverkehrs, der Attraktivitätssteigerungen für den ÖPNV und nicht zuletzt der verkehrsbelastenden Anwohner:innen, Fahrradfahrer:innen und Schüler:innen an den Durchgangsstraßen der betroffenen Wohn- und Siedlungsgebiete ohne weiteres Verzögern umsetzen. Das Planfeststellungsverfahren muss umgehend beginnen! Die Baumaßnahmen der TVO müssen direkt danach eingeleitet werden! Es müssen Maßnahmen zur Beschleunigung des Bauvorhabens, wie sie andernorts erfolgreich vorgenommen werden. Die Nahverkehrstangente soll zügig weitergeplant werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: