27.04.2023
- Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Artikel 31 der Istanbul-Konvention (IK) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wirksam umgesetzt wird. Das zivilrechtliche Umgangs- und Sorgerecht muss unverzüglich so ausgestaltet werden, dass der Gewaltschutz Vorrang hat.
- Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert zu prüfen, ob die Umsetzung des Artikel 31 IK im Wege einer Bundesratsinitiative forciert werden kann und entsprechend zu handeln.
- Auf Bundes- und Landesebene sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit bei Entscheidungen über das Umgangs- und Sorgerecht Gewalttaten gegen den nicht-gewalttätigen Elternteil immer berücksichtigt werden. Die Vorschläge und Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission (GREVIO) sind einzubeziehen.
[1] Artikel 31 – Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit
(1) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden.
(2) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet.
[2] Group of Experts on action against violence against woman an domestic violence.
[3] https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevio-evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pdf
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27.04.2023
Die Krawalle in der zurückliegenden Silvester-Nacht hatte die CDU zu rassistischen Wahlkampfparolen genutzt. Eine glaubhafte Entschuldigung fehlt bis heute. Unsere Regierende Bürgermeisterin hatte mit dem einberufenen Jugendgipfel einen sozialen Aufschlag geboten, Jugendlichen in benachteiligten Stadtteilen endlich bessere Perspektiven zu schaffen. Die Ergebnisse des Jugendgipfels berühren die vier Bereiche Elternarbeit und Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit, Orte für Jugendliche sowie klare Konsequenzen bei Straftaten. Dieser soziale Ansatz und die erarbeiteten Ergebnisse sind ein wichtiger Weg.
Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs bleibt die Armut in Berlin leider konstant hoch. Während in der Innenstadt an vielen Orten der Aufschwung sichtbar wird, konzentriert sich die Armut zunehmend in benachteiligten Stadtteilen und Großsiedlungen wie der High-Deck Siedlung. Viele Menschen fühlen sich dort abgehängt, zurückgelassen und ungehört und finden kaum Wege aus ihrer Armut. Ungenutzte Potentiale bleiben liegen und soziale Probleme entstehen.
Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitgliedern in einem neuen möglichen Senat:
- eine zügige Umsetzung der Ergebnisse des Jugendgipfels.
- eine Weiterentwicklung des Jugendgipfels, um neue Zielgruppen in den Blick zu nehmen. So sollen ressortübergreifende Maßnahmen entwickelt werden, um der zunehmenden Armut und Perspektivlosigkeit in abgehängten Stadtteilen und Großsiedlungen zu begegnen. Dadurch sollen auch den von Armut betroffenen Eltern, Alleinerziehenden, Geflüchteten, Erwerbslosen, Rentner:innen, Menschen mit einem geringen Bildungsgrad und weitere Gruppen miteinbezogen werden.
- zügige und schnellere Klärung von aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen, um den Weg in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Ziel muss es sein, dass die Menschen auf Augenhöhe dort abgeholt werden, wo sie leben: durch mobile Jobcenter, Ausbildungsberatungen, Weiterbildungsmöglichkeiten im Quartier, aufenthaltsrechtliche Beratungen vor Ort oder kostenlose Gesundheits- und Sportangebote in der Siedlung. Der steigende Bedarf an Räumen muss mittel- und langfristig dafür sichergestellt werden. Ansätze dafür finden sich bereits in der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative des Senats. Deren Handlungsräume finden sich in den Großsiedlungen und Stadtquartieren wieder, wo die sozialen Probleme am größten sind. In diesen Vierteln sollen zielgerichtete Angebote entstehen, damit gemeinsam mit den Menschen vor Ort Wege aus der Armut gefunden werden.
Neben der Jugend- und Bildungs-, Stadtentwicklungs- sowie Innen-, Kultur- und Sportverwaltung soll die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales eine gewichtigere Rolle spielen als bisher. Daneben sollte auch die Gesundheits- und Wirtschaftsverwaltung einbezogen werden. Die Landeseigenen Unternehmen, hier insbesondere die städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder die BSR, sollen ebenso eingebunden werden wie auch die Trägerlandschaft wie zum Beispiel die Schuldner- und Insolvenzberatung, Wirtschaftsverbände oder Gewerkschaften.
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27.04.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert sich auch zukünftig gegen Schulbaumaßnahmen in öffentlich-privater Partnerschaft einzusetzen. Solange landes- und bundeseigene Gesellschaften weitere Teile der Schulbauoffensive kreditfinanziert umsetzen können, besteht keine Grundlage für den risikobehafteten Weg der öffentlich-privaten Partnerschaft.
Stattdessen soll das erfolgreiche Modell des kreditfinanzierten Schulbaus durch landeseigene nur formell privatisierte Unternehmen ausgeweitet werden. Insbesondere sollen dazu folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Anhebung des Kreditdeckels der HOWOGE zwecks vollständiger Ausfinanzierung der zugewiesenen 38 Maßnahmen
- Darüber hinaus soll die Umsetzung weiterer 15 dringlicher Maßnahmen entweder durch HOWOGE oder eine weitere städtische Wohnungsbaugesellschaft (z.B. Berlinovo) entsprechend dem Beschluss der SPD-Fraktion vom Herbst 2022 auf den Weg gebracht werden.
- Prüfung der Kreditfähigkeit der BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) mit dem Ziel eines kreditfinanzierten Sanierungsprogramms für die sanierungsfälligen Oberstufenzentren.
- Verhandlung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit dem Ziel, Teile der Schulbauoffensive in Zusammenarbeit mit ihr als Bundesanstalt umsetzen zu lassen.
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27.04.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, sich für die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle für Schule und Kita am Parlament einzusetzen.
Die unabhängige Beschwerdestelle fungiert als Ansprechpartner und Beratungsstelle für Schüler*innen, Eltern und schulisches Personal und veröffentlicht darüber hinaus jährlich einen Arbeitsbericht. Bei der Einrichtung der unabhängigen Beschwerdestelle ist zu gewährleisten, dass diese als eigenständige, unabhängige und weisungsfreie Stelle am Parlament angesiedelt und bedarfsgerecht ausgestattet wird. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.
Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:
- Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
- Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
- Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung.
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27.04.2023
Die Sondierungsverhandlungen mit der CDU und die hohe Wahrscheinlichkeit einer GroKo in Berlin versprechen sozialpolitisch einen Rückschritt. Auch die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ droht zu scheitern.
Wir erinnern noch einmal daran, dass 59,1 % der Berliner*innen im Herbst 2021 für die Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne gestimmt haben. Und wir erinnern auch noch einmal daran, dass der Landesparteitag der SPD im Juni 2022 dafür gestimmt hat, bei entsprechend positivem Votum der Expert*innenkommission, die Erstellung eines Vergesellschaftungsgesetzes voranzutreiben. Und dass diese Arbeit transparent stattfinden soll.
Ein, zwangsläufig überteuerter, Rückkauf von Wohnungen aus privater Hand, ist nicht das, was der Volksentscheid aussagt. Private Investor*innen dürfen nicht dafür belohnt werden mit Mietraum zu spekulieren.
Ebenso ist die Entwicklung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes fragwürdig. Dieses zweistufige Verfahren scheint die Umsetzung des Volksentscheides in die Länge zu ziehen. Die Expert*innenkommission soll demnach nicht direkt ein Gesetz zur Vergesellschaftung entwickeln. Es sollen erst die Kriterien zur Vergesellschaftung höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Entscheidet dieses positiv, soll dann das geforderte Gesetz zur Vergesellschaftung erarbeitet werden. Es wird damit gerechnet, dass die Vergesellschaftung nicht vor 2026 erfolgen kann.
Dieses Vorgehen wird nicht dem Willen der Berliner*innen gerecht. Und dieses Vorgehen darf nicht von uns unterstützt werden. Das positive Votum zum Volksentscheid und somit die Entscheidung der Mehrheit der Berliner Bevölkerung muss von der neuen Landesregierung respektiert, ernst genommen und umgesetzt werden.
Wir fordern daher weiterhin, bei positivem Votum der Kommission, die sofortige Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes und der unmittelbaren Umsetzung desselben. Und wir lehnen den überteuerten Rückkauf von Wohnungen von privaten Investor*innen ab.Ebenso fordern wir die sozialdemokratischen Verhandler*innen in den Koalitionsverhandlungen dazu auf, den Landesparteitagsbeschluss der SPD zur Grundlage der Verhandlungen zu machen und sich im zu fassenden Koalitionsvertrag klar zur Umsetzung des Volksentscheides „DW & Co. enteignen“ zu bekennen.
Denn nur so kann der Wohnungsmarkt in Berlin für alle zugänglich und bezahlbar bleiben
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