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Antrag 131/I/2022 Offensive zur Förderung von FLINTA*Personen und BIPoCs in der Forschung

17.05.2022

Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, dass eine Offensive zur Förderung von FLINTA*Personen (Frauen, Lesben, Inter, Nicht-Binär, Trans, Agender) und BIPoCs (Black, Indigenous, People of Color) in der Forschung gestartet wird, um ihrer nicht ausreichenden Unterstützung durch derzeit laufende Programme zu begegnen.

Antrag 134/I/2022 Chancengleichheit in der (partei-)politischen Teilhabe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf sich unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen über den Bundesrat dafür stark zu machen, dass die Gebärdensprache als nationale Minderheitensprache anerkannt wird.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen eine Nachbesserung des barrierefreien Ausbaus des Anfang 2020 eingeführten neuen Rechts auf Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zu erwirken, u.a.

 

  • durch die Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX: Die Teilhabe am politischen Leben und die ehrenamtlichen Aktivitäten sind anderen Teilhabebereichen gleichzustellen. Daher müssen die Teilhabe am politischen Leben und ehrenamtliche Aktivitäten in § 78 Abs. 1 zusätzlich mitaufgenommen und der Absatz 5 hinsichtlich ehrenamtlicher Tätigkeiten um die besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser Menschen ergänzt werden;

 

  • durch die Streichung der Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX bei den Leistungen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt;

 

  • durch die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

 

Antrag 135/I/2022 Keine Barrieren mehr für niemanden

17.05.2022

Menschen mit Beeinträchtigungen wollen auch mit Assistenz oder Unterstützung berlinweit selbstbestimmt leben können. Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung und Selbstversorgung, für soziale und diskriminierungsfreie Teilhabe für alle.

 

Schon seit Jahren wird seitens des bzw. der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen auf die in allen Bezirken bestehende Unterversorgung von barrierefreiem/barrierearmem Wohnraum hingewiesen – so im 11. Verstößebericht (2013/2016), im 12. Verstößebericht (2017/2019) und auch im 13. Verstößebericht (2019/2021). Diese dramatische Unterversorgung steigt laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bereits bis 2025 auf mindestens 116.000 barrierefreie Wohnungen an.

 

Angesichts dieser schon jetzt bestehenden Unterversorgung werden die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern aufgefordert, die Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit zu einem zentralen und zügigst umzusetzenden Qualitätsstandard bei der anstehenden Novellierung der Berliner Bauordnung zu machen.

 

Planen und Bauen für eine inklusive Stadtgesellschaft

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern sowie den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert auf Landes- und Bezirksebene zwingend und zügigst unter anderem nachfolgende Instrumente für eine vollumfängliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu implementieren:

  • Sachverständige für Barrierefreiheit sind auf Landes- und Bezirksebene unverzüglich in den Ressorts Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einzustellen. Sie sind bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben zwingend und frühzeitig zu beteiligen. Nur Sachverständige für Barrierefreiheit können die fachgerechte Einhaltung von Vorschriften für barrierefreies Bauen sicherstellen. Mit ihnen kann auch auf bezirklicher Ebene dem Informationsdefizit in vielen Planungsbüros u.a. im Hinblick auf Schutz- und Gewährleistungspflichten in Bezug auf vollumfängliche Barrierefreiheit entgegengewirkt werden. Mit ihnen wird dem Wegfall verpflichtender bauaufsichtlicher Kontrollen aktiv entgegengesteuert. Die bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung sind von entsprechenden Anfragen zu entlasten.
  • Der Mieter*innenschutz in Bezug auf den Rückbau barrierearmer/freier Wohnungen ist zu verbessern. Dies gilt sowohl für den Umbau als auch für einen möglicherweise von Vermietenden geforderten Rückbau. Sowohl für öffentlichen, gemeinnützigen oder privaten Wohnraum muss gelten: Insbesondere die durch geförderte Maßnahmen im Wohnraumbestand erzielte Barrierefreiheit muss dem Berliner Wohnungsmarkt erhalten bleiben.
  • Sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene sind rechtliche Klärungen in Bezug auf Aufzüge in Milieuschutzgebieten vorzunehmen. Ein regelhaftes Versagen des Einbaus von Aufzügen in einem Milieuschutzgebiet ist auch angesichts einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung nicht länger vertretbar.

 

Derzeitige Beurteilungskriterien sind zu überarbeiten, damit das mit dem Milieuschutz erklärte Ziel des Erhalts von preiswertem Mietwohnraum und die Bedarfe von Berliner*innen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen hinsichtlich des Einbaus von Aufzügen in Einklang gebracht werden. Ggf. sind hierzu Änderungen auch hinsichtlich der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) und bei den wohnwerterhöhenden Merkmalen (§ 558 BGB) erforderlich.

  • Das Koalitionsvorhaben für ein rechtssicheres, effektives und digital umgesetztes Mietkataster für Wohnen und Gewerbe muss vollumfängliche Barrierefreiheit als Qualitätsstandard miterfassen.

 

Insbesondere für einen Rollstuhl nutzende Menschen braucht es eine Vermittlungsstelle für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen nach der DIN-Norm 18040-2. Wohnraumsuchende als auch die Vermittlungsstelle selbst würden durch zügig zu erstellende – bezirkliche – Kataster für barrierefreie Wohnungen unterstützt.

 

Für alle beschriebenen Maßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen, werden die sozialdemokratischen Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Gesetzesänderungen einzuleiten und im Sinne der Barrierefreiheit für die Menschen mit Behinderungen tätig zu werden.

Antrag 140/I/2022 Pressefreiheit auf Demonstrationen schützen!

17.05.2022

Um zukünftig eine sicherere Presse- und Dokumentationsarbeit vor allem auf rechten, verschwörungsideologischen, anti-israelischen und antisemitischen Demonstrationen zu ermöglichen, fordern wir, dass sich die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung und des Berliner Abgeordnetenhauses dafür einsetzen, dass

 

  • umfassende und regelmäßige Schulungen der Polizei im Umgang mit Presse auf Demonstrationen durchgeführt werden. Bisherige Schulungen werden nur mit Führungskräften durchgeführt, welche auf Demonstrationen oft schlecht erreichbar sind. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen auf Demonstrationen ist dafür jedoch häufig keine Zeit. Deshalb sollte jede*r Beamt*in im Einsatz souverän mit der Presse umgehen können.
  • ein regelmäßiges Austauschformat zwischen Presse, Polizei und Politik etabliert wird. In diesem Format soll das Geschehen auf Demonstrationen reflektiert und die Arbeit der Polizei kritisch hinterfragt werden. Grundlage für diesen Austausch sollen die „Verhaltensgrundsätze Presse und Polizei“ vom Deutschen Presserat sein, die aktuell zum ersten Mal seit etwa dreißig Jahren novelliert werden. Eine regelmäßige Evaluation dieser Grundsätze ist notwendig und soll im geforderten Austauschformat angestoßen werden.

 

Das im letzten Jahr neugefasste Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE) muss evaluiert und überarbeitet werden, dies ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart und muss schnellstmöglich angegangen werden.

Antrag 148/I/2022 Sicherheit auf den Berliner Gewässern zurückgewinnen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Berliner Wasserschutzpolizei sowohl personell als auch mit Ausrüstung und Booten so ausgestattet wird, dass sie ihre Aufgaben (unter anderem Überwachung und Durchsetzung bestehender Regelungen zum Bootsverkehr und des Gewässerschutzes) auf den Berliner Gewässern wieder im vollen Umfang wahrnehmen kann.