Antrag 80/I/2023 Verbesserung der Standards in Unterkünften nach ASOG

Status:
Annahme

Die Mindeststandards für vertragsfreie Einrichtungen, deren privatrechtliche Vermieter:innen Unterkunftsplätze anbieten, die nach ASOG belegt werden, sind veraltet (2011) und müssen vom Land dringend angehoben werden. Künftig müssen die Betreiber verpflichtet werden, Sozialbetreuer:innen vorzuhalten, damit die Menschen in den Unterkünften sicherer und informierter sind.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mindeststandards für vertragsfreie Einrichtungen, deren privatrechtliche Vermieter:innen Unterkunftsplätze anbieten, die nach ASOG belegt werden, sind veraltet (2011) und müssen vom Land dringend angehoben werden. Künftig müssen die Betreiber verpflichtet werden, Sozialbetreuer:innen vorzuhalten, damit die Menschen in den Unterkünften sicherer und informierter sind.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: