27.04.2023
Berlin ist die Hauptstadt der Laienkultur. In Kneipen, auf Kleinbühnen, in Kirchen oder im Park kann man Musik hören, Theater genießen oder Stand-Up Comedy erleben. Viele Menschen würde gerne an diesen Angeboten aktiv mitwirken, finden aber keine für sie passende Möglichkeit. Dies liegt daran, dass bei ehrenamtlichen oder freiberuflichen Kulturangeboten häufig keine Kapazitäten für umfangreiche Werbung oder Websitepflege bestehen. Neue Mitglieder werden daher meist über bestehende Teilnehmer*innen angeworben. Gerade für Menschen, die neu nach Berlin ziehen, ist es schwierig, ein passendes Angebot zu finden. Da sie noch keine Kontakte haben, finden sie keinen Zugang zur Kulturszene und geben Hobbys wie Singen ganz auf. Hier soll das Kulturregister Abhilfe schaffen. Ein Hobby außerhalb des Berufs strukturiert die Woche, schafft Entlastung und Freude und wirkt Vereinsamung in der Großstadt entgegen. Weiterhin könnte das Land Berlin so dem Vereinssterben entgegenwirken, indem es hilft, neue Mitglieder anzuwerben. Da außerdem viele Kulturprojekte in Berlin staatlich gefördert sind, würde das Land Berlin auch dazu beitragen, dass seine eigenen Gelder effektiver genutzt werden.
Das Land Berlin soll auf der Website Berlin.de ein Kulturregister für Laienkultur schaffen. Dieses Register soll sich an Kulturschaffende in Berlin richten sowie an Interessierte, die etwa in ihrer Freizeit Theater spielen oder in einem Chor singen möchten. Hier sollen freie Regisseur*innen, Chorleiter*innen, Vereine etc. ihre Angebote registrieren können, sodass Interessierte bei einer Internet-Suche auf diese Informationen zugreifen können. Das Register sollte folgende Informationen enthalten: Die Art des Angebots, evtl. Kosten, Zielgruppe, Ort für Proben, Zeitpunkt für Proben sowie Informationen über die Barrierefreiheit und evtl. Zeitraum. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, Kontaktdaten für nähere Informationen zu hinterlegen. Das Kulturregister soll aktiv beworben werden, damit freie Kulturschaffende von ihm Kenntnis erlangen und sich eintragen. Hier wäre eine Kooperation mit staatlichen Kulturangeboten (z.B. Theatern) denkbar. Gleichzeitig wird auf der Website eine Möglichkeit geschaffen, unseriöse oder problematische Inserate zu melden. Daraufhin wird die Meldung durch eine zuständige Stelle überprüft und gegebenenfalls das Inserat gesperrt.
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27.04.2023
Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass kulturelle Angebote städtischer Einrichtungen und Träger, wie Museen, Theater und Musik für Menschen über 65 Jahren kostenfrei genutzt werden können. Dies soll auch nicht nur an bestimmten Tagen, sondern immer, wenn Karten verfügbar sind, ermöglicht werden.
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27.04.2023
Wir fordern die Berliner Senats-Innenverwaltung auf, auch im Rahmen ihrer Arbeitgeberfürsorgepflicht, für einen besseren Schutz von Rettungskräften in Feuerwehren und Rettungsdiensten einzustehen. Es braucht deshalb:
- eine bessere Personalausstattung der Feuerwehr- und Rettungswachen, um sich im Einsatz gegen mögliche Attacken entsprechend gut schützen zu können
- noch mehr weiterführende Workshops/Ausbildungsformate, die Einsatzkräfte auf die schlimmen Attacken im Alltag vorbereiten, hierbei sind unbedingt auch die Hilfsorganisationen sowie die Freiwilligen Feuerwehren mit zu berücksichtigen
- mehr psychologische Betreuungskräfte, die nach Attacken für Reflexions-Gespräche bereitstehen und unmittelbar danach „Hilfe für die Helfenden“ leisten können
- die flächendeckende Ausstattung der Feuerwehren und Rettungsdienste mit Bodycams sowie ein Datenschutzkonzept was den Einsatzkräften die Anwendung der Bodycam auch in geschlossenen, nichtöffentlichen Räumen sowie in der Versorgung von Patient:innen zu ermöglichen.
- eine konsequente Erstattung von Strafanzeigen nach entsprechenden Angriffen auf die Berliner Feuerwehr und den Hilfsorganisationen (§114 StGB i.V.m. §115 StGB) und eine schnelle Strafverfolgung sowie Verurteilung der Täter:innen.
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27.04.2023
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats dazu auf ein Landesaufnahmeprogramm für Familienangehörige von Berliner:innen aus den Erbebengebieten in der Türkei und Syrien nach §23 (1) AufenthG zu entwerfen. Die konkrete zu stellende Aufnahmeanordnung soll sich dabei auf Verwandte bis zum 4. Grad (z.B. Cousin, Cousine, Onkel, Tante) beziehen. Berliner:innen die ihre vom Erdbeben betroffenen Verwandten aufnehmen wollen, sollen dazu eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mehrere Familienangehörige, über einen Haushalt hinaus, sollen Verpflichtungserklärungen abgeben können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Einkommenskriterien für eine Verpflichtungserklärung nicht über dem durchschnittlichen Nettoeinkommen angesiedelt sind. Das Land Berlin sorgt für angemessene psychologische und sonstige Unterstützung sowie eine Basis Gesundheitsversorgung der Betroffenen. Auf Arbeitsverbote soll verzichtet werden. Das LEA sorgt für eine zügige Terminvergabe und Bearbeitung wird dazu mit den nötigen Ressourcen ausgestattet.
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27.04.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses *und des Senats* werden aufgefordert, die im rot-grün-roten Koalitionsvertrag von 2021 angestrebte Reform des Landesgleichstellungsgesetzes – wie im Gesetzentwurf dargestellt – in der aktuellen Legislaturperiode zu verabschieden.
Bei der gesetzgeberischen Umsetzung der Reform müssen zwingend die Schwerpunkte pro-aktive Frauenförderung, Stärkung der Frauenvertretungen, wesentlich verbesserte Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit und die Verbesserung der Position der Gleichstellungsbeauftragten in den Bezirken normativ verankert werden.
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