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Antrag 49/I/2024 Abriss von Gebäuden einschränken: Von der Bauordnung zur Umbauordnung!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für eine Einschränkung des Abrisses von Wohn- und Gewerberäumen in Berlin einzusetzen. Gebäude sollen künftig nur dann abgerissen werden dürfen, wenn Abriss und Neubau auch unter Beachtung der Klima- und Ressourcenschutzes tatsächlich wirtschaftlicher sind als das Sanieren, Umbauen, Umnutzen oder Erweitern.

 

Zur Verankerung insbesondere der ökologischen Dimension des Abrisses sowie zur Erleichterung des Um- und Ausbaus Bestandsgebäuden ist die Berliner Bauordnung umgehend wie folgt zu ändern:

  • Einführung eines umfassenden Genehmigungsvorbehalts für den Abriss von Gebäuden, bei dem insbesondere eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung (Bau, Betrieb und Rückbau) eines Gebäudes mit den bisherigen Investitionen des Eigentümers verankert ist und ein Rückbau nur zugelassen werden kann, sofern und soweit der Neubau ökologisch insgesamt weniger belastend ist als der Erhalt des Bestandsbauwerks,
  • Erleichterung von Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für den Neubau, um zum einen den vollständigen oder teilweisen Abriss von Bestandsgebäuden aufgrund nicht leistbarer Anforderungen zu vermeiden und um zum anderen innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau zu erleichtern,
  • Erhöhung der Anforderungen an die Flexibilität beim Neubau von Gewerbeimmobilien (Aufzeigen integrierter Um- oder Rückbaumöglichkeiten),
  • Beibehalten der Anforderungen der ursprünglichen Gebäudeklasse im Falle von Aufstockungen und Nutzungsänderungen, soweit wie möglich, und
  • Beibehaltung von bauzeitlichen Anforderungen bei Bestandsgebäuden, sofern und soweit dies nicht den Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht.

 

Zudem sollen die unteren Bauaufsichtsämter im Land Berlin besser personell und digital ausgestattet werden, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit, z.B. bei der Beurteilung von Lebenszyklusbilanzen und Rückbaukonzepten, zu erhöhen.

Antrag 133/I/2024 Mehrweg in Gastronomie endlich umsetzen – Abgabe für Einwegverpackungen einführen

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat von Berlin auf, sich für die Einführung einer Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck einzusetzen.

 

Die Abgabe soll von allen Verkaufsstellen geleistet werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Zusätzlich sollte das Angebot von Mehrweg bei Lieferdiensten geprüft werden, um auch diese perspektivisch in die Umsetzung der Mehrwegplicht einzubeziehen.

Antrag 175/I/2024 Bekämpfung des ansteigenden Drogenkonsums in Berlin-Wedding - Jetzt!

21.04.2024

Die Fraktion der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert sich für eine stadtweite Drogenkonsumstrategie einzusetzen. Diese legt einen Fokus auf die Entzerrung des Drogenkonsums an „Hotspots“ wie Leopoldplatz oder Görlitzer Park durch verstärkte begleitende Maßnahmen an zahlreichen statt nur an wenigen Standorten, um den Fokus der Konsumenten von den wenigen bisher begleiteten Standorte auf die zahlreichen zukünftigen Standorte zu verteilen.

 

Die Strategie soll von einem ganzen Maßnahmenbündel begleitet werden, um zum Erfolg zu führen. Dazu zählen insbesondere:

  • Anschaffung mehrerer Drogenkonsummobile die dynamisch die Bewegung der Konsumenten begleiten können.
  • Schaffung neuer drogenkonsumsensibler Kältehilfeangebote (möglichst 24/7), die den Konsumenten menschenwürdige Unterbringung während der kältesten Monate anbieten.
  • Stärkung der Clearingstelle im Sinne der kostenlosen und staatsangehörigkeitsunabhängigen Drogensubstitution ohne Krankenversicherungsschutz nach dem Beispiel der Stadt Hamburg
  • Stärkung der aufsuchenden Straßensozialarbeit an Drogenkonsumschwerpunkten
  • Ausbau des Drugchecking und gezielter Einsatz vor Berliner Clubs
  • Finanzierung einer wissenschaftlichen Studie zur Cracksucht
  • Besseres Übergangsmanagement für inhaftierte Drogenkranke nach Entlassung (Bürgergeldauszahlung, Krankenversicherung, Wohn- und Arbeitssuche)
  • Höhere gesetzliche Vergütungsmöglichkeit für das medizinische Personal in Suchthilfeträgern
  • Sensibilisierung des Ordnungsamts sowie der BVG für die zuletzt negative Drogenentwicklung und Aufforderung der Akteure zur regelmäßigeren Kontrolle der U-Bahnhöfe entlang der Müllerstraße einzusetzen.

     

    Antrag 147/I/2024 Bessere Suchtprävention und Hilfestellungen für suchtkranke Geflüchtete

    21.04.2024

    Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung setzen sich dafür ein, die Suchtprävention und die Behandlungsmöglichkeiten für suchterkrankte Geflüchtete auszuweiten und zu verbessern.

     

    Dazu gehört:

    • Eine bedarfsorientierte Versorgung, auch wenn ein Krankenversicherungsschutz gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht oder nur eingeschränkt besteht. Bei der Prüfung der Ansprüche und Unterstützung bei der Vermittlung sollten unbedingt Drogen- und Suchtberatungsstellen eingeschaltet werden.
    • Eine stärkere allgemeine Sensibilisierung und Aufklärung der versorgenden Einrichtungen über die sprachlichen und asylrechtlichen Barrieren von geflüchteten Suchterkrankten, entsprechende Hilfsangebote in Anspruch nehmen zu können.
    • Finanzierung und Ausbau von relevanten Sprachkompetenzen und niedrigschwelligen Sprachmittlerdiensten im Hilfesystem, da eine Inanspruchnahme von Angeboten der Eingliederungshilfe, insb. psychosoziale Betreuung und betreutes Wohnen, ohne Sprachkompetenz kaum möglich ist. Geflüchtete werden häufig aufgrund fehlender Sprachkenntnisse bei Entzugskrankenhäusern, Substitutionspraxen und Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) abgelehnt und nicht behandelt.
    • Eine schnellere Kostenübernahme durch das LAF bei Behandlungen, da manche Träger der Eingliederungshilfe das LAF aufgrund langsamer Zahlungen als Kostenträger ablehnen und dies bedeutet ein höheres Risiko für die Träger und lange Wartezeiten für Betroffene.
    • Eine stärkere Kontrolle und Umsetzung der geregelten Zuständigkeiten. In der Eingliederungshilfe werden trotz geregelter Zuständigkeiten, die Hilfesuchenden hin- und hergeschoben. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) verweisen auf niedergelassene Behandler*innen, diese wiederum aufgrund hoher Auslastung an die PIAs.
    • Eine Ausweitung der zielgruppenorientierten präventiven Aufklärung über Drogenkonsum und die negativen Folgen z.B. in Migrantenselbstorganisationen, Integrationskursen und in LAF- und ASOG-Einrichtungen.
    • Mehr Förderung von Versorgungsforschung innerhalb der Suchtmedizin für innovative Therapieansätze und Modellprojekte.

     

    Antrag 286/I/2024 Verstetigung der Grundversorgung in der Berliner Obdachlosenhilfe

    21.04.2024

    Die Berliner Kältehilfe hat in den vergangenen Jahren einen grundsätzlichen Beitrag zum Schutz obdachloser Menschen in den Wintermonaten geleistet. Mit der Bereitstellung von Notschlafplätzen und der klaren Regelung, dass für die Inanspruchnahme keinerlei Legitimation oder Bedarfsprüfung erforderlich ist, wird ein dringend benötigter Zufluchtsort für Menschen in Not geschaffen. Dabei muss jedoch auch anerkannt werden, dass die Herausforderungen und Gefahren, denen obdachlose Menschen ausgesetzt sind, sich nicht nur auf die kalten Monate beschränken. Obdachlose sind das ganze Jahr über mit vielfältigen Schwierigkeiten konfrontiert, die von Krankheiten über tätliche Angriffe bis hin zu Vereinsamung reichen.

    Vor diesem Hintergrund fordern wir:

    Die jeweils zuständigen SPD-Fraktionen in in Bezirk und Land sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sollen sich für folgende Forderungen einsetzen:

    1. Die Obdachlosenhilfe wird durch die Bereitstellung von ganzjährigen sicheren, barrierefreien und geeigneten Räumlichkeiten gestärkt. Eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung muss gewährleistet werden, um die Abhängigkeit von Ehrenamtlichen bei der Versorgung schwer pflegebedürftiger Wohnungsloser zu verringern. Es bedarf einer Sockelfinanzierung, um eine notwendige kontinuierliche personelle und sachliche Ausstattung zu gewährleisten. Zeitlich befristete Projektfinanzierungen können im Bedarfsfall ausschließlich ergänzend wirken. 
    2. Das System der Kältehilfe soll professionalisiert werden, um sicherzustellen, dass auch obdachlose Menschen mit psychischen Einschränkungen adäquat betreut werden. Grundsätzlich dürfen keine Menschen, z.B. Menschen mit Suchterkrankungen,  ausgegrenzt werden. Zunehmend werden die Notwendigkeiten, die auch zu anderen Jahreszeiten eine professionelle, im Bedarfsfall auch zusätzliche Unterstützung nötig machen werden. 
    3. Es wird sichergestellt, dass Betroffene nicht direkt aus Kliniken und Krankenhäusern in die Obdachlosigkeit entlassen werden.Dazu müssen mehr Einrichtungen geschaffen werden, die eine adäquate Versorgung sicherstellen.
    4. In den Wintermonaten wird die Anzahl der Schlafplätze erhöht. Die Festlegung des Bedarfs soll in enger Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen erfolgen. Die neuen Plätze müssen dort eingerichtet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, ohne die weniger frequentierten Außenbezirke gegenzurechnen.
    5. Die Einsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Rats der Obdachlosenhilfe, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen zusammensetzt, um eine koordinierte und effektive Umsetzung von Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu erzielen, wird priorisiert vorangetrieben.