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Antrag 130/I/2015 Jugendberufsagentur zum Erfolgsprojekt machen!

15.05.2015

Wir begrüßen den sozialdemokratischen Vorstoß zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen, die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Leistungen der Jugendhilfe unter einem Dach vereinen und den*die Jugendliche*n als Individuum somit in den Fokus der Behörden rückt. Die Jugendberufsagentur bündelt nach dem Prinzip ‚One-Stop-Shop‘ diese Leistungen für jugendliche Arbeitsuchende und soll so die Arbeitsuche vereinfachen. Dies ist vor allem im Vergleich mit der Arbeitsweise der Arbeitsagenturen, wo der Mensch oft aus einer Organisationslogik betrachtet wird, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Damit die JBA ein sozialdemokratisches Erfolgsprojekt wird und tatsächlich vermag, die Jugendarbeitslosigkeit merklich zu senken, müssen aus unserer Sicht aber noch ein paar Punkte umgesetzt werden.

 

  • Wir fordern unsere Mitglieder des Senats auf, darauf hinzuwirken, dass die Jugendberufsagenturen personell gut genug ausgestattet und hinreichend ausfinanziert werden, um die geplante, intensive Betreuung der Jugendlichen auch gewährleisten zu können. Dabei muss aus unserer Sicht pro Einrichtung mindestens eine neue Stelle geschaffen werden, die die Aufgabe hat, das Funktionieren der Koordination der Behörden untereinander zu gewährleisten.
  • Die Steuerungs- und Kontrollgremien der JBA müssen paritätisch besetzen werden. Neben Arbeitgeber*innen gehören aus unserer Sicht auch Vertreter*innen der Gewerkschaften und Jugend- und Auszubildendenvertretungen in dieses Gremium.
  • Wir befürworten weiterhin das Konzept der Fallkonferenzen, die der JBA zugrunde liegen. Dabei sollen die verschiedenen Behörden in der Agentur zusammenkommen und gemeinsam darüber entscheiden, welche Maßnahme für den*die Jugendliche*n am geeignetsten ist, sofern es innerhalb des Gremiums unterschiedliche Einschätzungen gibt. Wir fordern aber, dass der Fall jede*r Jugendliche*n, die*der mehr als ein Jahr arbeitslos ist und zur Zeit nicht in einer Maßnahme weitergebildet wird, mindestens einmal im halben Jahr in der Fallkonferenz erörtert wird.
  • Die Befürchtungen aus der Jugendhilfe, dass ihre Ansätze durch das Übergewicht der Berufsorientierung untergehen, müssen ernst genommen werden.
  • Eine Sanktionierung oder die Drohung einer Sanktionierung können Jugendhilfe-Ansätze, die alle mitnehmen wollen, konterkarieren. Es darf folglich keine Sanktionierung geben.
  • Die Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung der JBA muss enthalten, dass das gesamte Angebot der JBA von Anfang an und an allen Standorten gleichberechtigt mit nichtbehinderten Menschen auch von jungen Menschen mit Behinderungen und Rehabilitand*innen, die Leistungen nach §104 SGB IX erhalten, wahrgenommen werden kann.
  • Die Jugendberufsagenturen sollen verstärkt darauf achten, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund sowohl bei künftigen Weiterbildungsmaßnahmen als auch bei der tatsächlichen Vermittlung in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht benachteiligt werden.
    Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass die Angestellten, die für die Jugendberufsagentur arbeiten, interkulturelle Kompetenzen besitzen und darunter auch Menschen mit Migrationshintergrund in dem Maße vorhanden sind, wie es für die Bevölkerungsstruktur des jeweiligen Bezirks angemessen ist.
    Bei der konzeptionellen Aufstellung der Jugendberufsagenturen sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass insbesondere bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund Patinnen und Paten beim Orientierungs-, Übergangs-, und Qualifizierungsprozess von besonderer Bedeutung sein können.
  • Der Datenschutz muss für die jugendlichen Klient*innen gewahrt bleiben, insbesondere bei der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit.

 

Für uns bringt diese Bündelung von Grundsicherung (SGB II), Arbeitsförderung (SGB III) und Berufsberatung sowie der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erhebliche Vorteile mit sich. Grundsätzlich fordern wir solche Spezialisierungen. Wir fordern deshalb, dass die Kompetenzen von Spezialeinrichtungen wie den Jugendberufsagenturen später in einer grundlegenden Reform der Vermittlungsstrukturen und der Abschaffung des Hartz-Systems genutzt werden, um für jede*n eine individuelle Unterstützung bereitzuhalten.

 

Wir setzen uns jedoch weiterhin für die Überwindung des Hartz-IV-Systems ein.

  • Das Sanktionierungssystem muss aufgehoben werden, insbesondere die verschärfte Sanktionierung junger Menschen unter 25 Jahre.
  • Die Regelsätze müssen erhöht werden um einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die Regelsätze für Jugendliche unter 18 Jahre und Kinder müssen erhöht werden, da jeder Mensch gleich viel wert ist.
  • Die Überbetonung des „Forderns“ muss zurückgenommen werden.
  • Die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses müssen umgesetzt werden.

 

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Ausbildungsplatzgarantie umgesetzt wird.

Antrag 132/I/2015 Jugendsozialarbeit in den Berliner Schulen sichern und ausbauen!

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Sicherung und den Ausbau des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ einzusetzen.

 

Für den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Sicherstellung und Ausweitung soll im Landeshaushalt 2016/17 Vorsorge getroffen werden, so dass das Programm im bisherigen Umfang und an den bisherigen Standorten fortgesetzt und darüber hinaus weitere Schulen mit entsprechenden Stellen ausgestattet werden. Langfristige Zielstellung soll sein, jede Schule Berlins mit mindestens einer Stelle für Jugendsozialarbeit auszustatten.

 

Gleichzeitig wird der Senat aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Schulsozialarbeit als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern anerkannt und gefördert wird und ein Bundesprogramm bzw. Förderprogramm mit Beteiligung der Länder zur Finanzierung flächendeckender Angebote schulbezogener Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit aufgesetzt wird.

Antrag 131/I/2015 Mehrbedarfe bei der Implementierung der Jugendberufsagenturen (JBA) in den Bezirken finanziell untersetzen

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger in Land und Bezirk werden aufgefordert, sich bei der Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 dafür einzusetzen, dass die Implementierung der Jugendberufsagentur im Bezirk sowie die Förderung von Programme für arbeitsuchenden Jugendliche (Jugend(berufs)hilfeleistungen) ausreichend finanziert werden.

 

Die Zielgruppe für die Maßnahmen sollen in der ersten Linie auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbare Jugendliche sein. Dabei sind die Maßnahmen individuell auf die Jugendlichen anzupassen und stetig auf ihre Wirksamkeit zu evaluieren sind.

Antrag 08/I/2015 Kooperation mit Familienzentren und Gemeinschafts-/Notunterkünften für Flüchtlinge fördern!

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, auf den Abschluss verbindlicher Kooperationsvereinbarungen zwischen allen Familienzentren und den in ihren jeweiligen Wirkungsfeldern (ca. 2 km) liegenden Asylbewerberunterkünften hinzuwirken.

 

Weiteren werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufgefordert, sich für die Gewährung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Berliner Familienzentren einzusetzen. Mithilfe dieser Mittel sollen niedrigschwellige Angebote (wie Familienbildung, Beratung und Unterstützung, Frühe Hilfen, Begegnung und Selbsthilfe, Deutschkurse für Eltern mit Kinderbetreuung, Spielgruppen usw.) -insbesondere auch in den Unterkünften für Asylbewerber_innen – ermöglicht werden.

 

Für eine langfristige Ausrichtung der Förderung soll die verbindliche Kooperation mit Gemeinschafts- und/oder Notunterkünften für Flüchtlinge als Ziel der Berliner Landespolitik anerkannt werden.

 

Antrag 176.1/I/2014 Änderungsantrag zum Antrag 176/I/2014

15.05.2015

Vergütung von Einzelfallhelfern verbessern und kontinuierlich fortentwickeln (nach Zustimmung zu dieser Fassung durch den FA Soziales, an den der Ursprungsantrag überwiesen worden war)

 

Die Mitglieder der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, eine Verbesserung der Vergütung von EinzelfallhelferInnen in Berlin bei der hierfür zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu erwirken. Daher ist sie schnellstmöglich mindestens auf das Niveau anzuheben, welches bereits bei dem Träger des zugrundeliegenden Modellprojektes angenommen wurde, mithin also 31 € pro Fachleistungsstunde.

 

Auch soll im Bereich Persönliches Budget in finanzieller Hinsicht kein Unterschied mehr zwischen einer Einzelfallhilfe und dem bereits jetzt mit 31 € pro Fachleistungsstunde vergütetem Betreutem Wohnen für Menschen mit seelischen Behinderungen gemacht werden.