Antrag 130/I/2015 Jugendberufsagentur zum Erfolgsprojekt machen!

Status:
Annahme

Wir begrüßen den sozialdemokratischen Vorstoß zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen, die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Leistungen der Jugendhilfe unter einem Dach vereinen und den*die Jugendliche*n als Individuum somit in den Fokus der Behörden rückt. Die Jugendberufsagentur bündelt nach dem Prinzip ‚One-Stop-Shop‘ diese Leistungen für jugendliche Arbeitsuchende und soll so die Arbeitsuche vereinfachen. Dies ist vor allem im Vergleich mit der Arbeitsweise der Arbeitsagenturen, wo der Mensch oft aus einer Organisationslogik betrachtet wird, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Damit die JBA ein sozialdemokratisches Erfolgsprojekt wird und tatsächlich vermag, die Jugendarbeitslosigkeit merklich zu senken, müssen aus unserer Sicht aber noch ein paar Punkte umgesetzt werden.

 

  • Wir fordern unsere Mitglieder des Senats auf, darauf hinzuwirken, dass die Jugendberufsagenturen personell gut genug ausgestattet und hinreichend ausfinanziert werden, um die geplante, intensive Betreuung der Jugendlichen auch gewährleisten zu können. Dabei muss aus unserer Sicht pro Einrichtung mindestens eine neue Stelle geschaffen werden, die die Aufgabe hat, das Funktionieren der Koordination der Behörden untereinander zu gewährleisten.
  • Die Steuerungs- und Kontrollgremien der JBA müssen paritätisch besetzen werden. Neben Arbeitgeber*innen gehören aus unserer Sicht auch Vertreter*innen der Gewerkschaften und Jugend- und Auszubildendenvertretungen in dieses Gremium.
  • Wir befürworten weiterhin das Konzept der Fallkonferenzen, die der JBA zugrunde liegen. Dabei sollen die verschiedenen Behörden in der Agentur zusammenkommen und gemeinsam darüber entscheiden, welche Maßnahme für den*die Jugendliche*n am geeignetsten ist, sofern es innerhalb des Gremiums unterschiedliche Einschätzungen gibt. Wir fordern aber, dass der Fall jede*r Jugendliche*n, die*der mehr als ein Jahr arbeitslos ist und zur Zeit nicht in einer Maßnahme weitergebildet wird, mindestens einmal im halben Jahr in der Fallkonferenz erörtert wird.
  • Die Befürchtungen aus der Jugendhilfe, dass ihre Ansätze durch das Übergewicht der Berufsorientierung untergehen, müssen ernst genommen werden.
  • Eine Sanktionierung oder die Drohung einer Sanktionierung können Jugendhilfe-Ansätze, die alle mitnehmen wollen, konterkarieren. Es darf folglich keine Sanktionierung geben.
  • Die Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung der JBA muss enthalten, dass das gesamte Angebot der JBA von Anfang an und an allen Standorten gleichberechtigt mit nichtbehinderten Menschen auch von jungen Menschen mit Behinderungen und Rehabilitand*innen, die Leistungen nach §104 SGB IX erhalten, wahrgenommen werden kann.
  • Die Jugendberufsagenturen sollen verstärkt darauf achten, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund sowohl bei künftigen Weiterbildungsmaßnahmen als auch bei der tatsächlichen Vermittlung in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht benachteiligt werden.
    Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass die Angestellten, die für die Jugendberufsagentur arbeiten, interkulturelle Kompetenzen besitzen und darunter auch Menschen mit Migrationshintergrund in dem Maße vorhanden sind, wie es für die Bevölkerungsstruktur des jeweiligen Bezirks angemessen ist.
    Bei der konzeptionellen Aufstellung der Jugendberufsagenturen sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass insbesondere bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund Patinnen und Paten beim Orientierungs-, Übergangs-, und Qualifizierungsprozess von besonderer Bedeutung sein können.
  • Der Datenschutz muss für die jugendlichen Klient*innen gewahrt bleiben, insbesondere bei der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit.

 

Für uns bringt diese Bündelung von Grundsicherung (SGB II), Arbeitsförderung (SGB III) und Berufsberatung sowie der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erhebliche Vorteile mit sich. Grundsätzlich fordern wir solche Spezialisierungen. Wir fordern deshalb, dass die Kompetenzen von Spezialeinrichtungen wie den Jugendberufsagenturen später in einer grundlegenden Reform der Vermittlungsstrukturen und der Abschaffung des Hartz-Systems genutzt werden, um für jede*n eine individuelle Unterstützung bereitzuhalten.

 

Wir setzen uns jedoch weiterhin für die Überwindung des Hartz-IV-Systems ein.

  • Das Sanktionierungssystem muss aufgehoben werden, insbesondere die verschärfte Sanktionierung junger Menschen unter 25 Jahre.
  • Die Regelsätze müssen erhöht werden um einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die Regelsätze für Jugendliche unter 18 Jahre und Kinder müssen erhöht werden, da jeder Mensch gleich viel wert ist.
  • Die Überbetonung des „Forderns“ muss zurückgenommen werden.
  • Die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses müssen umgesetzt werden.

 

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Ausbildungsplatzgarantie umgesetzt wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir begrüßen den sozialdemokratischen Vorstoß zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen, die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Leistungen der Jugendhilfe unter einem Dach vereinen und den*die Jugendliche*n als Individuum somit in den Fokus der Behörden rückt. Die Jugendberufsagentur bündelt nach dem Prinzip ‚One-Stop-Shop‘ diese Leistungen für jugendliche Arbeitsuchende und soll so die Arbeitsuche vereinfachen. Dies ist vor allem im Vergleich mit der Arbeitsweise der Arbeitsagenturen, wo der Mensch oft aus einer Organisationslogik betrachtet wird, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Damit die JBA ein sozialdemokratisches Erfolgsprojekt wird und tatsächlich vermag, die Jugendarbeitslosigkeit merklich zu senken, müssen aus unserer Sicht aber noch ein paar Punkte umgesetzt werden.

 

  • Wir fordern unsere Mitglieder des Senats auf, darauf hinzuwirken, dass die Jugendberufsagenturen personell gut genug ausgestattet und hinreichend ausfinanziert werden, um die geplante, intensive Betreuung der Jugendlichen auch gewährleisten zu können. Dabei muss aus unserer Sicht pro Einrichtung mindestens eine neue Stelle geschaffen werden, die die Aufgabe hat, das Funktionieren der Koordination der Behörden untereinander zu gewährleisten.
  • Die Steuerungs- und Kontrollgremien der JBA müssen paritätisch besetzen werden. Neben Arbeitgeber*innen gehören aus unserer Sicht auch Vertreter*innen der Gewerkschaften und Jugend- und Auszubildendenvertretungen in dieses Gremium.
  • Wir befürworten weiterhin das Konzept der Fallkonferenzen, die der JBA zugrunde liegen. Dabei sollen die verschiedenen Behörden in der Agentur zusammenkommen und gemeinsam darüber entscheiden, welche Maßnahme für den*die Jugendliche*n am geeignetsten ist, sofern es innerhalb des Gremiums unterschiedliche Einschätzungen gibt. Wir fordern aber, dass der Fall jede*r Jugendliche*n, die*der mehr als ein Jahr arbeitslos ist und zur Zeit nicht in einer Maßnahme weitergebildet wird, mindestens einmal im halben Jahr in der Fallkonferenz erörtert wird.
  • Die Befürchtungen aus der Jugendhilfe, dass ihre Ansätze durch das Übergewicht der Berufsorientierung untergehen, müssen ernst genommen werden.
  • Eine Sanktionierung oder die Drohung einer Sanktionierung können Jugendhilfe-Ansätze, die alle mitnehmen wollen, konterkarieren. Es darf folglich keine Sanktionierung geben.
  • Die Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung der JBA muss enthalten, dass das gesamte Angebot der JBA von Anfang an und an allen Standorten gleichberechtigt mit nichtbehinderten Menschen auch von jungen Menschen mit Behinderungen und Rehabilitand*innen, die Leistungen nach §104 SGB IX erhalten, wahrgenommen werden kann.
  • Die Jugendberufsagenturen sollen verstärkt darauf achten, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund sowohl bei künftigen Weiterbildungsmaßnahmen als auch bei der tatsächlichen Vermittlung in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht benachteiligt werden.
    Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass die Angestellten, die für die Jugendberufsagentur arbeiten, interkulturelle Kompetenzen besitzen und darunter auch Menschen mit Migrationshintergrund in dem Maße vorhanden sind, wie es für die Bevölkerungsstruktur des jeweiligen Bezirks angemessen ist.
    Bei der konzeptionellen Aufstellung der Jugendberufsagenturen sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass insbesondere bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund Patinnen und Paten beim Orientierungs-, Übergangs-, und Qualifizierungsprozess von besonderer Bedeutung sein können.
  • Der Datenschutz muss für die jugendlichen Klient*innen gewahrt bleiben, insbesondere bei der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Hierzu werden wir eine Rechtsgrundlage für die personenbezogene Datenweitergabe schaffen, die eine Zustimmung der Betroffenen beinhaltet und keine Nachteile bei Nichtzustimmung garantiert. Schweigepflichtsentbindungen bei Fallkonferenzen werden wir grundsätzlich verbieten und im Einzelfall enge Grenzen setzen: Die Jugendhilfe behält ihre besonders strenge Schweigepflicht. Jede Schweigepflichtsentbindung bedarf einer Einwilligung der Betroffenen. Auf die Freiwilligkeit und die Widerrufbarkeit muss hingewiesen werden. Jede Einwilligung benennt den exakten Zweck der Entbindung, auf den diese zu begrenzen ist. Wir garantieren, dass keine Nachteile bei der Nichteinwilligung entstehen.

 

Weil die Jugendberufsagenturen nur dann erfolgreich sein können, setzen wir uns jedoch weiterhin gegen die verschärften Sanktionierungen für junge Menschen unter 25 Jahre ein, für höhere Regelsätze für Kinder und Jugendliche, für die Stärkung des Förderns gegenüber dem Fordern und die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Sozialausschusses. Wir werden hierzu eine Bundesratsinitiative initiieren und landespolitische Spielräume ausreizen.“

 

Für uns bringt diese Bündelung von Grundsicherung (SGB II), Arbeitsförderung (SGB III) und Berufsberatung sowie der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erhebliche Vorteile mit sich.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

Jugendberufsagentur zum Erfolgsprojekt machen!

Wir begrüßen den sozialdemokratischen Vorstoß zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen, die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Leistungen der Jugendhilfe unter einem Dach vereinen und den*die Jugendliche*n als Individuum somit in den Fokus der Behörden rückt. Die Jugendberufsagentur bündelt nach dem Prinzip ‚One-Stop-Shop‘ diese Leistungen für jugendliche Arbeitsuchende und soll so die Arbeitsuche vereinfachen. Dies ist vor allem im Vergleich mit der Arbeitsweise der Arbeitsagenturen, wo der Mensch oft aus einer Organisationslogik betrachtet wird, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Damit die JBA ein sozialdemokratisches Erfolgsprojekt wird und tatsächlich vermag, die Jugendarbeitslosigkeit merklich zu senken, müssen aus unserer Sicht aber noch ein paar Punkte umgesetzt werden.

 

  • Wir fordern unsere Mitglieder des Senats auf, darauf hinzuwirken, dass die Jugendberufsagenturen personell gut genug ausgestattet und hinreichend ausfinanziert werden, um die geplante, intensive Betreuung der Jugendlichen auch gewährleisten zu können. Dabei muss aus unserer Sicht pro Einrichtung mindestens eine neue Stelle geschaffen werden, die die Aufgabe hat, das Funktionieren der Koordination der Behörden untereinander zu gewährleisten.
  • Die Steuerungs- und Kontrollgremien der JBA müssen paritätisch besetzen werden. Neben Arbeitgeber*innen gehören aus unserer Sicht auch Vertreter*innen der Gewerkschaften und Jugend- und Auszubildendenvertretungen in dieses Gremium.
  • Wir befürworten weiterhin das Konzept der Fallkonferenzen, die der JBA zugrunde liegen. Dabei sollen die verschiedenen Behörden in der Agentur zusammenkommen und gemeinsam darüber entscheiden, welche Maßnahme für den*die Jugendliche*n am geeignetsten ist, sofern es innerhalb des Gremiums unterschiedliche Einschätzungen gibt. Wir fordern aber, dass der Fall jede*r Jugendliche*n, die*der mehr als ein Jahr arbeitslos ist und zur Zeit nicht in einer Maßnahme weitergebildet wird, mindestens einmal im halben Jahr in der Fallkonferenz erörtert wird.
  • Die Befürchtungen aus der Jugendhilfe, dass ihre Ansätze durch das Übergewicht der Berufsorientierung untergehen, müssen ernst genommen werden.
  • Eine Sanktionierung oder die Drohung einer Sanktionierung können Jugendhilfe-Ansätze, die alle mitnehmen wollen, konterkarieren. Es darf folglich keine Sanktionierung geben.
  • Die Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung der JBA muss enthalten, dass das gesamte Angebot der JBA von Anfang an und an allen Standorten gleichberechtigt mit nichtbehinderten Menschen auch von jungen Menschen mit Behinderungen und Rehabilitand*innen, die Leistungen nach §104 SGB IX erhalten, wahrgenommen werden kann.
  • Die Jugendberufsagenturen sollen verstärkt darauf achten, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund sowohl bei künftigen Weiterbildungsmaßnahmen als auch bei der tatsächlichen Vermittlung in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht benachteiligt werden.
    Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass die Angestellten, die für die Jugendberufsagentur arbeiten, interkulturelle Kompetenzen besitzen und darunter auch Menschen mit Migrationshintergrund in dem Maße vorhanden sind, wie es für die Bevölkerungsstruktur des jeweiligen Bezirks angemessen ist.
    Bei der konzeptionellen Aufstellung der Jugendberufsagenturen sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass insbesondere bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund Patinnen und Paten beim Orientierungs-, Übergangs-, und Qualifizierungsprozess von besonderer Bedeutung sein können.
  • Der Datenschutz muss für die jugendlichen Klient*innen gewahrt bleiben, insbesondere bei der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Hierzu werden wir eine Rechtsgrundlage für die personenbezogene Datenweitergabe schaffen, die eine Zustimmung der Betroffenen beinhaltet und keine Nachteile bei Nichtzustimmung garantiert. Schweigepflichtsentbindungen bei Fallkonferenzen werden wir grundsätzlich verbieten und im Einzelfall enge Grenzen setzen: Die Jugendhilfe behält ihre besonders strenge Schweigepflicht. Jede Schweigepflichtsentbindung bedarf einer Einwilligung der Betroffenen. Auf die Freiwilligkeit und die Widerrufbarkeit muss hingewiesen werden. Jede Einwilligung benennt den exakten Zweck der Entbindung, auf den diese zu begrenzen ist. Wir garantieren, dass keine Nachteile bei der Nichteinwilligung entstehen.

 

Weil die Jugendberufsagenturen nur dann erfolgreich sein können, setzen wir uns jedoch weiterhin gegen die verschärften Sanktionierungen für junge Menschen unter 25 Jahre ein, für höhere Regelsätze für Kinder und Jugendliche, für die Stärkung des Förderns gegenüber dem Fordern und die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Sozialausschusses. Wir werden hierzu eine Bundesratsinitiative initiieren und landespolitische Spielräume ausreizen.“

 

Für uns bringt diese Bündelung von Grundsicherung (SGB II), Arbeitsförderung (SGB III) und Berufsberatung sowie der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erhebliche Vorteile mit sich.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme SenAIF:  Erledigt durch tätiges Handeln des Senats   Stellungnahme SenBJW: Durch Tätigwerden des Senats erledigt- wird sukzessive in jedem Bezirk eingeführt