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Antrag 44/II/2014 Gute Bildung braucht qualifizierte Lehrer*innen

14.10.2014

Quereinsteiger*innen-Programm massiv zurückfahren, Referendariatsplätze konsequent ausbauen!

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus und des Senats auf:

  • Sicherzustellen, dass das landesweite Programm für Quereinsteiger*innen in den Berliner Schuldienst nicht dazu führt, dass reguläre Referendariats- und Lehramtsanwärter*innen verdrängt werden.
  • Die Zahl der ausfinanzierten Studien- und Referendariatsplätze in den kommenden Jahren so aufzustocken, dass die Einstellung von Quereinsteiger*innen wieder der Ausnahmefall im Berliner Schuldienst werden kann. Das heißt, dass mit der Aufstockung der Referendariatsplätze auch die Seminarplätze entsprechend aufgestockt werden.

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Antrag 49/II/2014 Medienkompetenz stärken – digitale Ungleichheit abbauen

14.10.2014

Wir fordern, dass der Berliner Senat die bestehenden Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen ausbaut zu dem Zweck, die Medienkompetenzförderung insbesondere für internetbasierende Medien zu verstetigen.

Im Einzelnen soll der Senat darauf hinwirken, dass

  • bei der Erzieher*innenausbildung die Themen Medienkompetenz und Medienbildung gestärkt werden.
  • bei der Lehrer*innenbildung das Themen Medienkompetenz (insbesondere in Bezug auf Internet und sog. neue Medien) fester Bestandteil des Studiums wird, das jede*r Studierende in irgendeiner Form verpflichtend behandelt haben muss.
  • Lehrer*innen regelmäßige Fort- bzw. Weiterbildungen mit medienpädagogischem Schwerpunkt besuchen. Dies kann im Rahmen einer Fortbildungspflicht geschehen. Veranstaltungen und Messen zu diesen Themen sind, sofern sinnvoll, als Weiterbildungsmöglichkeiten anzuerkennen. Der Besuch von Fort- und Weiterbildungen muss mit der jeweiligen Arbeitszeit der Lehrer*innen vereinbar sein. Ein Besuch an Wochenenden ist mit einem entsprechenden Arbeitszeitausgleich zu regeln. Ferner dürfen den Lehrer*innen keine privaten Kosten durch die Ausübung der Fortbildungspflicht entstehen. Diese trägt der Arbeitgeber.
  • unter Berücksichtigung des heutigen Wissenstandes auf diesem Forschungsgebiet wird gefordert, einen zeitlichen Rahmen in die Planung dieser Art der frühkindlichen Förderung in Kitas miteinzubeziehen. Ebenfalls sollen die gewonnen praktischen Erfahrungen wissenschaftlich begleitet werden. Wir fordern für die Zukunft eine studienbasierte Anpassung dieser Medienkompetenzstärkung.
  • in Schulen Medienkompetenz fächerübergreifend gestärkt wird. Dies betrifft zum einen die Ausstattung von Schulen mit Computern und internetbasierenden Geräten. Zum anderen sollte jede*r Schüler*in die Themen Datensicherheit, Programmierung, Cybermobbing, Gamification und anderen für Schüler*innen alltäglichen Phänomene in der Schule behandelt haben. Hierbei ist zu prüfen ob Programmierunterricht wie bspw. in Estland als Modellversuch auch in Berliner Schulen erprobt werden kann.
  • die Nutzung von Open Educational Resources bei allen staatlichen beauftragten Lehrmaterialien forciert wird bis hin zu einer 100-prozentigen Nutzung,, so dass Erzieher*innen und Lehrer*innen für ihre Berufsausübung einfacher auf hochwertige und copyrightfreie Materialien zurückgreifen können.
  • trotz notwendiger Förderung von Medienkompetenz, OER und digitale Schule verstärkt darauf geachtet wird, dass die digitale Öffnung der Schule nicht von privatwirtschaftlichen Interesse ausgenutzt werden kann, um die Berliner Bildungslandschaft als neuen Markt zu erschließen.

Die Nutzung der Medien und die Förderung der Medienkompetenz soll durch kita- und schuleigene Medien erfolgen, sodass Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien nicht zusätzlich sozial und materiell ausgegrenzt werden.

Antrag 115/I/2014 Wiedervorlage: Fahrscheinlosen ÖPNV prüfen

5.10.2014

Der Senat wird aufgefordert, ein Gutachten über die finanziellen Auswirkungen eines fahrscheinlosen öffentlichen Nahverkehrs in Berlin in Auftrag zu geben.
In ein solches Gutachten sind nicht nur entgangene Ticketeinnahmen und gesparte Ausgaben für Ticketautomaten und die Verfolgung von SchwarzfahrerInnen einzubeziehen, sondern auch die Veränderungen in den Verkehrsströmen insgesamt. So müssen etwa die Auswirkungen eines möglicherweise verringerten Individualverkehrs genauso berücksichtigt werden wie der Mehrbedarf an Linien und Kapazitäten im ÖPNV.

Einzukalkulieren ist zudem der enorme Zuzug nach Berlin mit dem dadurch steigenden Bedarf an Mobilität. Bei der Folgen-Abschätzung einer solchen Einführung eines fahrscheinlosen ÖPNV sollten praktische Beispiele aus Tallin und anderen Städten berücksichtigt werden, wo dies bereits Realität ist.