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Antrag 27/II/2024 Charité-Vivantes (CFM) – Rückführung der Töchter jetzt!

23.10.2024

Der Koalitionsvertrag der CDU und SPD vom April 2023 verspricht „schnellstmögliche Rückführung“ der Charité Facility Management (CFM) und der Tochterunternehmen von Vivantes, für welche die Kolleg:innen schon seit vielen Jahren einen harten Arbeitskampf führen. Bis heute ist jedoch kein Zeitplan für die Integration der Töchter in die Muttergesellschaften vorgelegt worden. Stattdessen werden hohe Kosten und rechtliche Bedenken angeführt, welche eine Integration kaum möglich machen sollen. Jedoch sind weder die Kosten noch die rechtlichen Probleme transparent gemacht worden.

 

So darf nicht mit den Kolleg:innen in den Krankenhäusern umgegangen werden. Genauso wie ein Krankenhaus ohne Reinigung, ohne Essenszubereitung, ohne Transport oder ohne Technik nicht funktionieren kann, genauso gehören selbstverständlich auch die entsprechenden Mitarbeitenden dazu. Sie sind keine Mitarbeitenden zweiter Klasse! Und sie sind auch kein Sparschwein für die Muttergesellschaft!

Die Mitarbeitenden haben einen Anspruch darauf, dass ihre betriebliche Zukunft von den Verantwortlichen des Berliner Senats mit ihnen transparent kommuniziert wird. Dazu gehört die Vorlage eines Zeitplans für die Integration in den Mutterkonzern. Die Koalition arbeitet seit April 2023 und noch immer ist nicht ersichtlich, wie es weitergeht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Tarifvertrag der CfM zum Jahreswechsel ausläuft und Tarifverhandlungen für das kommende Jahr anstehen. Um harte tarifliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, muss deshalb ein belastbarer Zeitplan für eine tarifliche Angleichung vorgelegt werden.

 

Antrag 93/II/2024 Schaffung sicherer Räume für Menschen mit eigener oder familiärer Flucht- und/oder Kriegserfahrung, die das Trauma des Todes von Familienmitgliedern und Bekannten erleben

23.10.2024

Es ist ein aktives Engagement erforderlich, um zivilgesellschaftliche Strukturen zu unterstützen, die bereits in dieser Art von Aktivitäten tätig sind. Die SPD verpflichtet sich, Ressourcen zu finden, um konkrete Unterstützung bei der Schaffung von sicheren Räumen zu bieten, in denen Menschen mit eigener oder familiärer Flucht- und/oder Kriegserfahrung, insbesondere Menschen palästinensischer Herkunft, die in unserer Stadt leben, ihre Sorgen über die ernste Situation in Gaza ausdrücken und moralische Unterstützung erhalten können – z.B. eine vertrauliche Hotline mit Support, Informationen und lokalen Ressourcen, und Projekte, die Kriseninterventionsdienste anbietet.

Antrag 92/II/2024 Einrichtung einer Landesaufnahmeregelung und eines Landesaufnahmeprogramms für Menschen in Gaza zur Linderung der humanitären Katastrophe

23.10.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, unverzüglich eine Landesaufnahmeregelung für Gaza aufzusetzen und sich landesseitig mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) in Verbindung zu setzen, um gemäß § 23 Abs. I AufenthG das entsprechende Einvernehmen einzuholen, um eine Landesaufnahmeregelung für Gaza zeitnah umsetzen zu können. Dabei sollen dieselben Bedingungen gelten wie bei den bereits existierenden Landesaufnahmeregelungen für Afghanistan, Syrien und Irak. Dazu gehört, dass in Berlin lebende Familienmitglieder 1. und 2. Grades eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgeben. Auf diese Weise entstehen dem Land Berlin keine nennenswerten Kosten, während gleichzeitig den in Berlin ansässigen Personen die Chance geboten wird, ihre Familienangehörigen in Sicherheit zu bringen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden zudem aufgefordert, unverzüglich ein Landesaufnahmeprogramm für Gaza aufzusetzen und dafür das entsprechende Benehmen gem. § 23 Abs. 2 AufenthG mit dem BMI herzustellen. Dabei soll als Aufnahmekriterium das positive Votum und Bestätigung der Dringlichkeit einer vor Ort aktiven VN-Agentur (u.a. WHO, WFP, UNRWA), des IKRK oder einer vor Ort aktiven Nichtregierungsorganisation (u.a. Ärzte ohne Grenzen, World Central Kitchen) sein. Priorität soll verletzten Kindern und Frauen sowie deren Verwandten 1. und 2. Grades eingeräumt werden, um Trennungen von Familien zu verhindern, sowie minderjährigen unbegleiteten Kindern und Jugendlichen.  Das Land Berlin wird für die Implementierung des Landesaufnahmeprogrammes zusätzliche Personalstellen schaffen und diese unverzüglich besetzen, um eine zügige Operationalisierung zu gewährleisten.

 

In beiden Fällen verzichtet das Land Berlin angesichts der gravierenden Notlage auf die üblichen Sicherheitsprüfungen und Bedingung der Vorlegung von Urkunden und Personaldokumenten falls nicht vorhanden. Die Grundsätze der alternativen Glaubhaftmachung werden angewendet. Entscheidendes Kriterium ist in jedem Fall das Votum einschl. Bestätigung der Dringlichkeit der Organisationen vor Ort.

 

Die Umsetzung ist in beiden Fällen mit den Regierungen der Nachbarländer Israel und Ägypten sowie den vor Ort aktiven VN-Organisationen, dem IKRK und Nichtregierungsorganisationen abzustimmen, um eine sichere Evakuierung der Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Antrag 86/II/2024 Menschenrechte verteidigen: Für eine solidarische und humane Migrationspolitik

23.10.2024

Die SPD Berlin bekräftigt ihr uneingeschränktes Bekenntnis zu den sozialdemokratischen Werten von Solidarität und Humanität.

Gegenwärtig werden in der Migrationspolitik grundlegende Rechte in Frage gestellt. Es ist unsere Pflicht, uns entschlossen für die Verteidigung von Menschenrechten einzusetzen.

 

Die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende, wie derzeit angedacht, widerspricht diesen Werten zutiefst. Sie stigmatisiert und verhindert das gleichberechtigte Zusammenleben, insbesondere wegen der geplanten Bargeldbeschränkung einschließlich der kostenaufwändigen bürokratischen Umsetzung. Dadurch wird die gesellschaftliche Ausgrenzung weiter manifestiert. Solidarität bedeutet, gesellschaftlich ohnehin benachteiligte Personengruppen zu stärken und nicht zu diskriminieren.

 

Abschiebungen in Länder, in denen Menschen Folter und der Tod drohen, stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. Ein Rechtsstaat wie Deutschland hat die Verantwortung, sich für den Schutz von Menschen einzusetzen, die vor Verfolgung und Gewalt fliehen. Diese Grundsätze sind in den Europäischen Menschenrechtskonventionen verankert, die Deutschland in Bewusstsein seiner Verantwortung mitträgt.

 

Das Recht auf Asyl ist ein Kernbestandteil unserer Verfassung und der internationalen Verpflichtungen Deutschlands und endet nicht an den nationalen Grenzen. Der Zugang zu fairen Asylverfahren ist unverzichtbar, um das Recht auf Asyl nicht auszuhöhlen.

 

Die SPD Berlin tritt weiterhin für eine Politik ein, die sich an den Grundwerten der Solidarität und Humanität gegenüber allen Menschen orientiert, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status.

Antrag 74/II/2024 Aufklärung und Gedenken an den Genozid in Srebrenica

23.10.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der 11. Juli in Berlin zum Gedenktag an den Genozid an über 8.000 ermordete (muslimische) Bosniakinnen und Bosniaken in der damaligen UN-Schutzzone Srebrenica erklärt wird. Insbesondere am 30. Jahrestag des Genozids, also am 11. Juli 2025, soll öffentlichkeitswirksam der Opfer gedacht werden, z.B. durch entsprechende Beflaggung und Beleuchtung des Brandenburger Tores mit der Flagge von Bosnien und Herzegowina.

Des Weiteren sollen die Kriege im ehemaligen Jugoslawien und somit auch der Genozid in Srebrenica verpflichtend in die Lehrpläne von Berliner Schulen aufgenommen werden.