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Antrag 59/I/2018 Briefe an die Mieter*innen leichtgemacht

22.04.2018

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats  dazu auf, auf die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken, ihre Schreiben an die Mieter*innen, wie z.B. Ankündigungen zur Mieterhöhung, Modernisierungsankündigungen, aber auch Schreiben über eine Mietrückerstattung, einen erläuternden Text in leichter Sprache hinzuzufügen.

 

 

Antrag 186/I/2018 Gegen jeden Antisemitismus – Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions)

22.04.2018

Die SPD Berlin steht solidarisch zu Israel und bekennt sich zu Israels Existenzrecht. Sie verurteilt jeglichen Antisemitismus aufs Schärfste. Dabei werden entsprechend der Definition der Arbeitsgruppe Antisemitismus des Europäischen Parlaments auch Maßnahmen als antisemitisch bewertet, die das Existenzrecht Israels infrage stellen oder die israelische Politik mit dem Nationalsozialismus vergleichen.

Die SPD Berlin stellt sich gegen die antisemitische BDS-Kampagne und fordert die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Senatsmitglieder auf, gemeinsam eine Grundlage für den Senat und die Bezirke zu schaffen sowie Zuschüsse und sonstige materielle Unterstützung für die BDS-Kampagne und Gruppierungen, die durch ihr Wirken Antisemitismus, im Sinne der erweiterten Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust Gedenken (IHRA), verbreiten, nicht zu bewilligen.

Des Weiteren soll das Land Berlin und die Bezirke nicht in Form von Zuschüssen oder sonstiger materieller Unterstützung mit Gruppierungen, welche die Ziele der BDS-Bewegung verfolgen, kooperieren. Das Land Berlin unterstützt keine Veranstaltungen in Form von Finanzierungen oder Raumvergaben, die für BDS werben.

 

Antrag 225/I/2018 Umsetzung des Entwicklungskonzeptes i2030 beschleunigen!

22.04.2018

Mehr und besseren SPNV für die Erreichbarkeit von Zentrum und Umland

 

Der Fachausschuss Mobilität der SPD Berlin befürwortet die Ziele der von den Ländern Berlin und Brandenburg mit der DB AG geschlossenen „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ vom Oktober 2017. Er sieht darin einen Meilenstein zur Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses „Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg“ mit dem AK Verkehr der SPD Brandenburg vom 25.01.2017 zur Verbesserung der SPNV-Anbindung in der Hauptstadtregion.
Für alle acht untersuchten Projekte sind der schnelle Auf- und Ausbau der Schieneninfrastruktur und die Ausweitung des Zugangebots erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund ist in den Untersuchungen vor allem zügig das „Wie und Wann“ festzulegen, nicht erneut über das „Ob“ bzw. ein „Entweder/Oder“ zu streiten. Die Berliner Umlandgemeinden benötigen rasch verbindliche Zusagen für die Verbesserung der Schienenanbindung mit Berlin. Dazu gehört eine klare Umsetzungsstrategie mit nachvollziehbaren Zeitabläufen und Perspektiven für die einzelnen Strecken. Der Mehrverkehr auf der Schiene braucht auch langfristig genug Kapazitäten durch ausreichende Infrastruktur. Schnelle und langsamere Verkehre sind zu entflechten, um eine hohe Betriebsqualität und Fahrplanstabilität zu erreichen.

 

In diesem Sinne sollen die schneller realisierbaren Projekte oder Verbesserungen zügig umge setzt und beworben werden. Eine Planung mit einer Vielzahl von Prüfvarianten ist zu vermeiden. Stattdessen müssen die Projekte schnellstmöglich entscheidungs- und bewilligungsreif sein. Das bedeutet kurze Planungsvorläufe, die Einleitung von Genehmigungsverfahren mit zeitnaher Bürger*innenbeteiligung, sowie die Erstellung von Nutzen-Kosten-Berechnungen, auch um die vom Bund in Kürze bereitgestellten zusätzlichen GVFG-Mittel erhalten zu können.

 

Durch eine frühzeitige Abstimmung und Koordinierung ist zudem sicherzustellen, dass die Umsetzung vor allem in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehnts erfolgt und alle Projekte bis spätestens zum Jahr 2030 abgeschlossen sind. Das kann auch bedeuten, dass die Realisierung machbarer Zwischenabschnitte einem optimalen Endausbauzustand vorzuziehen ist, sofern dieser zu einem um Jahre verschobenen Baubeginn führen könnte.

 

Diese Angebots- und Netzerweiterungen sowie die Zielsetzung beim Klima- und Umweltschutz erfordern, dass die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel durch beide Bundesländer nur noch für den SPNV eingesetzt werden. Beide Bundesländer sollen darüber hinaus „reine“ Landeshaushaltsmittel zur Bestellung von SPNV-Leistungen zur Verfügung stellen und sich gegenüber der Bundesregierung für eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel einsetzen.

 

Zur gemeinsamen und abgestimmten Finanzierung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur (einschließlich der Vorplanungen) und der Bestellung von Zugleistungen müssen Berlin und Brandenburg frühzeitig verbindliche Vereinbarungen treffen, mit denen auch vom eingeübten, aber nicht immer zweckmäßigen Territorialprinzip abgewichen werden kann. Dadurch soll erreicht werden, dass bei Vorliegen der Planungsreife auch schon die Bestellung und Finanzierung der länderübergreifenden Fahrleistungen des SPNV geklärt sind und es zu keinen weiteren Verzögerungen einzelner Projekte und Strecken kommt.

Antrag Ini08/II/2017 Kein verkaufsoffener Sonntag an Heiligabend

11.11.2017

Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, die Ladenöffnung am 24. Dezember 2017 für Verkaufsstellen nach § 4 Abs. 4 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) zu untersagen.

Antrag Ini04/II/2017 Obdachlosigkeit in Berlin gesamtstädtisch angehen

11.11.2017

Der Senat und das Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, umgehend eine regelmäßige Strategiekonferenz zum gesamtstädtischen Umgang mit der Obdachlosigkeit im Land Berlin einzuberufen. Die Federführung soll bei der Senatssozialverwaltung liegen. Die Senatsverwaltungen für Inneres, Finanzen, Gesundheit und die Senatskanzlei, alle Berliner Bezirke und die Liga der Wohlfahrtsverbände sollen zu diesem Forum eingeladen werden.

Aufgaben dieser Strategiekonferenz sind
• Die Schaffung von Kältehilfeplätzen 2017/18 in ausreichender Zahl
• Die Etablierung eines festen Systems von Kältehilfeeinrichtungen in städtischen Immobilien oder mit langfristig agierenden Partnern wie der Stadtmission mit einer Kapazität von mindestens 1.200 Plätzen
• Konzept zur dezentralen Verteilung von Anlaufstellen für Obdachlose in der Inneren Stadt
• Die Beauftragung einer Studie, die die Zahl der von Obdachlosigkeit Betroffenen und deren vielschichtige Problemlagen erfasst
• Die konzeptionelle Neuaufstellung und der Ausbau der Angebote der Sozialen Wohnhilfe
• Eine ämterübergreifende Strategie zum Umgang mit der Obdachlosigkeit in Berlin, die der Vielschichtigkeit der die Obdachlosigkeit begründenen Problemlagen gerecht wird