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Antrag 104/I/2015 Sanierungsprogramm für Schulen und Hochschulen

15.05.2015

Derzeit erhebt Berlin den Sanierungsbedarf aller Schulen.

Bereits jetzt ist klar, dass der Sanierungsbedarf immens sein wird und nicht über die in den Haushaltsplänen bereitgestellten Mittel zu decken sein wird.

Daher muss ein Programm Schul- und Hochschulsanierung auf den Weg gebracht werden, sobald der Sanierungsbedarf feststeht. Über einen Zeitraum von 10 Jahren muss die Infrastruktur modernisiert und saniert werden.

Antrag 105/I/2015 Gute Bildung für Geflüchtete

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass den geflüchteten Kinder und Jugendliche zu gleichen Bildungschancen verholfen wird wie allen Berliner Kindern.

 

Um dies zu ermöglichen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

Kitas

  • In jedem Bezirk werden Kontingente an  Kindertagesstättenplätzen für geflüchteten Kinder bereit gehalten. Diese Anzahl muss als Zusatzkontigent an Plätzen zur Verfügung gestellt werden und soll nicht aus den bereits bestehenden, knappen Ressourcen bezogen werden.
  • Um den Übergang zu Grundschulen zu erleichtern, sollen in ausgewählten Grundschulen Vorklassen für Flüchtlingskinder ab fünf Jahren eingerichtet werden, in denen nach dem Vorbild der Willkommensklassen die Kinder Deutsch besser erlernen können, bevor sie in die erste Klasse kommen.

 

Schule

  • Schulpflichtige geflüchteten Kinder und Jugendliche werden schnellstmöglich ihr Recht auf den Besuch der nächstgelegenen Grundschule bzw. Oberschule erwirken können.
  • Es wird ein berlinweit geltendes Konzept für Willkommensklassen eingesetzt. Das Konzept beinhaltet neben inhaltlichen Ansprüchen an die Bildungsstandards, klare Vorgaben für die Höchstdauer der Beschulung in Willkommensklassen. Außerdem soll das Konzept Schulen bei der notwendigen Anbindung der Willkommenklassen an den regulären Schulbetrieb unterstützen. Nicht zuletzt ist es entscheidend, dass die SchülerInnen während der Beschulung in Willkommensklassen die Möglichkeit haben, den Schulbesuch an einem Standort abzuschließen (statt Wechsel nach z.B. Ende der Zeit in den Erstaufnahmelagern).
  • Die Lehrkräfte der Willkommenklassen sollen nach Möglichkeit staatliche LehrerInnen und Teil des Kollegiums sein oder alternativ eine universitäre Ausbildung für Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache besitzen. Der Einsatz von Lehrkräften, die ohne pädagogische Qualifikation und in Schnellkursen auf die Arbeit in Willkommenklassen vorbereitet werden, soll in Zukunft verhindert werden.
  • Bei dezentraler Unterbringung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bekommen Schulpflichtige und ihre Familien im selben Umfang Unterstützung durch Sozialpädagogen, wie sie auch den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.

 

Ausbildung

  • Die Berliner Ausländerbehörde soll ihren Ermessenspielraum nutzen, um Jugendlichen für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltszusicherung zu erteilen. Des Weiteren sollen die Chancen der Jugendlichen bei der Ausbildungssuche durch gezielte Vermittlung erhöht werden.
  • Für diejenigen jungen erwachsenen Flüchtlinge, die die mittlere Schulreife oder Abitur anstreben, werden einjährige Vorkurse eingerichtet, die sie innerhalb eines Jahres vor allem sprachlich befähigen, die Vorbereitungskurse für die Mittlere Schulreife bzw. das Abitur zu besuchen.

 

 

Antrag 124/I/2015 Krisen- und Clearingeinrichtung

15.05.2015

Krisen- und Clearingeinrichtung mit der Möglichkeit zur zeitlich befristeten Krisenintervention mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung in Verbindung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme im Einzelfall gem. § 42 Abs. 5 SGB VIII in Reinickendorf

 

Der Senat wird gebeten, über die bisherige Arbeit der Einrichtung zu berichten und auf der Grundlage einer Evaluation durch ein fachlich kompetentes Hochschulinstitut jährlich die Notwendigkeit ihrer Fortexistenz zu begründen.

 

Antrag 128/I/2015 Sozialraumorientierung umsetzen – Kinder auf allen Ebenen unterstützen

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats werden aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, das:

 

  • den Sozialraum von Kindern strukturell stärkt, indem die verantwortlichen Akteur*innen im Kiez zur Identifikation von Ressourcen und zur Förderung engerer Kommunikation untereinander angeregt werden,
  • die öffentlichen Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Horts, Grundschulen und Oberschulen) als Orte dieser Vernetzung und Kooperation versteht und diese zur nachhaltigen, gleichberechtigten Zusammenarbeit und Kooperation der Akteur*innen innerhalb des Sozialraums strukturell öffnet,
  • für die fallunspezifische Vernetzung sollen sämtliche Akteur*innen beteiligt werden.

 

Bei der fallspezifischen Arbeit nehmen verpflichtend die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Schule, der Kita/der Nachmittagsbetreuung, des Jugendamtes teil. Alle weiteren Akteur*innen des Sozialraums können prinzipiell beteiligt werden, allerdings verfügt das betroffene Kind über ein Vetorecht, das optional einzuladenden Akteur*innen die Teilnahme an der fallspezifischen Beratung untersagen kann, damit das Kind bei Bedarf die eigenen Schutzräume im Sozialraum bestimmen kann.

 

Jugendzentren und Freizeiteinrichtungen sind prinzipiell ausgeschlossen.

  • bisherige Projekte, die den Sozialraum des Kindes erfolgreich stärken konnten und über FUA-Finanzmittel (fallunspezifische Arbeit) finanziert wurden, durch eine landesweite Evaluation zu ermitteln und diese als „Best-practice-Modelle“ in das Konzept einfließen zu lassen,
  • eine landesweite, strukturelle Dauerfinanzierung der Stärkung der Vernetzung und Kooperation der Akteur*innen innerhalb des Sozialraums des Kindes bereit- und sicherstellt.

 

Antrag 129/I/2015 Übergänge in den Beruf erfolgreich gestalten – „Keiner geht verloren!“ Für den umfassenden Abbau der Jugendarbeitslosigkeit!

15.05.2015

Die duale Berufsausbildung, die gute Perspektiven für einen erfolgreichen Übergang in den Beruf eröffnet, gilt es zu stärken und auszuweiten, um Jugendarbeitslosigkeit erfolgreich zu überwinden. Das bedeutet die Verpflichtung der Wirtschaft, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und für die berufsbildenden Schulen die duale Ausbildung qualifiziert zu gestalten.

 

Alle Beteiligten wie Gewerkschaften, Kammern, Land, Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen und Oberstufenzentren (OSZ) sind aufgerufen, in eine produktive Auseinandersetzung zu treten und im Sinne der erfolgreichen Übergänge der jungen Menschen die Qualität ihrer Aufgabenwahrnehmung zu überprüfen. Die Prinzipien der „Chancengleichheit“, des „Lebenslangen Lernens“ und der „Durchlässigkeit“ sind dabei zu fördern.

 

Bei allen Bemühungen zur Verbesserung der Übergänge sind in erster Linie die Interessen und die Perspektiven der Schüler und Schülerinnen sowie der Auszubildenden an der Schwelle zum Erwerbsleben in den Mittelpunkt der Maßnahmen zu stellen.

Für uns als Berliner Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bedeutet dies:

 

  • Wir fordern, dass die duale Ausbildung gestärkt wird, indem alle Möglichkeiten der Unterstützung (Ausbildungsbegleitung, Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen, Bonusprogramm für berufliche Schulen) mit einer abgestimmten Zielsetzung der erfolgreichen Übergänge ausreichend finanziert und implementiert werden.
  • Wir fordern, dass die Wirtschaft ihrer Verpflichtung nachkommt, ausreichend duale Ausbildungsplätze einschließlich der in den bisherigen überbrieblichen Zentren zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip, wer nicht ausbildet, muss zahlen, wird von uns bekräftigt: Die zu erhebende Umlage soll ausschließlich zur Finanzierung qualitativ guter Ausbildungsplätze dienen. Der Staat steht darüber hinaus in der Pflicht, ein ausreichendes Angebot an qualifizierten Ausbildungsplätzen zu garantieren. Nur bei einem quantitativen und proportionalen Aufwuchs der dualen Ausbildungsverhältnisse ist die staatliche schulische Ausbildung (Berufsfachschulen) nicht weiter auszubauen. Ohne eine Veränderung der momentanen Relationen zwischen Angebot von Ausbildungsplätzen und Nachfrage sind die Ausbildungen nach dem BBiG verstärkt anzubieten. So kann die Europäische Jugendgarantie auch in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.Eine weitere Privatisierung der beruflichen Bildung wird strikt abgelehnt.
  • Wir fordern, dass alle an beruflicher Bildung Beteiligten sich an den Qualitätskriterium der Gestaltung erfolgreiche Übergänge aller jungen Menschen orientieren, entsprechend ihre Leistungen dahingehend überprüfen und sich miteinander über entsprechende Standards verständigen (Stichwort: Qualitätssicherung auf allen Ebenen). Dies gilt für die beruflichen Schulen, für die zuständigen Stellen (Kammern), die Betriebe, die Gewerkschaften und die beteiligten Senatsverwaltungen.
  • Wir fordern daher die Erstellung und Umsetzung eines entsprechenden Schulentwicklungsplans für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen, der sich an der Zielsetzung der erfolgreichen Übergänge und der Durchlässigkeit des Bildungssystems für junge Menschen an der Schwelle zum Erwerbsleben orientiert.
  • Darüber hinaus sind weitere Systeme einer Berufsausbildung in modularen Qualifizierungsbausteinen anzubieten, die auf einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgerichtet sind. Diese Systeme erstrecken sich von der Berufsvorbereitung über eine geförderte Qualifizierung oder Beschäftigung bis hin zu beruflichen Nachqualifizierung. Vermittelte Ausbildungsbestandteile werden entsprechend zertifiziert.
  • Wir fordern die Weiterentwicklung des Angebots der Berufs- und Studienqualifizierung, der Weiterbildung (auch in der Kooperation mit den Kammern) sowie des Dualen Studiums (in der Kooperation mit den Hochschulen und der Wirtschaft) an den Berliner Oberstufenzentren. Hierdurch werden die Durchlässigkeit des Bildungssystems und das Lebenslange Lernen garantiert sowie die Kooperation mit der Wirtschaft und den Hochschulen verstetigt.
  • Wir fordern die verbindliche und flächendeckende Kooperation zwischen Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Oberstufenzentren in Bezug auf Berufs- und Studienqualifikation.
    Dabei müssen die Schüler/-innen der 10. Klassen der Gymnasien gut und qualifiziert über die vielfältigen Möglichkeiten der Berufsausbildung, der unterschiedliche Wege zur Allgemeinen Hochschulreife OG (in zwei oder in drei Jahren) und  des Dualen Studiums aufgeklärt werden.
    Dabei müssen den Schüler/innen der ISS nicht nur ein OSZ, sondern mehrere Oberstufenzentren im Rahmen einer verbindlichen Kooperation für die Realisierung ihrer Ausbildungschancen offen stehen. Diese Schüler/innen müssen die Sicherheit haben, dass sie an einer der gymnasialen Oberstufen einen Schulplatz erhalten können.
  • Wir fordern, dass die duale Ausbildung gestärkt wird, indem die Schüler/innen über die Stärken und den Wert dieser beruflichen Qualifikation angemessen informiert und ihnen entsprechende Optionen angeboten werden. Die Einführung der Jugendberufsagentur ist dafür ein richtiger Schritt. Wir fordern dafür eine ausreichend finanzierte und bedarfsgerechte Qualifikation der Berater/innen in den Integrierten Sekundarschulen (BSO-Teams) sowie der Berater/innen der Jugendberufsagentur.
  • Wir fordern eine verbindliche BSO-Beratung auch für alle Schüler/innen der Gymnasien.
  • Im Rahmen der BSO-Beratungen ist auch die Übersicht über das Angebot der Studienplatz, der Auswahlkriterien und der möglichen Handlungsspielräume bei Nichtannahme zu leisten.