Archive

Antrag 58/I/2015 Nachholbedarf: Eine Gedenkstätte Columbia-Haus ist längst überfällig!

15.05.2015

Erinnerung im Herzen Berlins

Offiziell wird das Tempelhofer Feld gerne als „Tempelhofer Freiheit“ bezeichnet – marketingtechnisch sicher bewusst. Angesichts des historischen Hintergrunds handelt es sich aber um puren Zynismus: Auf dem Gelände befand sich ein Konzentrationslager sowie Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiter*innenlager. Im Umkreis hatten Behörden, die unmittelbar am Holocaust, an Massenmord, an Zwangsarbeit und an medizinischen Experimenten beteiligt waren, ihren Sitz.

 

Das Konzentrationslager Columbia

Eine Stadt wie Berlin, die sich als weltoffen versteht, muss sich daran messen lassen, wie sie mit schrecklichen, gegenteiligen Erfahrungen aus ihrer Geschichte heute umgeht. Am Tempelhofer Feld  gibt es eklatanten Nachholbedarf. Nur ein unscheinbares Mahnmal – etwas entfernt vom historischen Ort – erinnert an das Konzentrationslager Columbia-Haus. Zwischen 1933 und 1936 waren dort mehr als 8000 Häftlinge unter unmenschlichen Bedingungen und unter Willkür der Bewacher inhaftiert – vor allem politische Gegnerinnen und Gegner der Nationalsozialisten. Auch Homosexuelle und sogenannte Asoziale wurden dort gefoltert und ermordet. Viele spätere Kommandanten anderer Konzentrationslager übten sich dort in Gewalt. Ihr weiterer Weg führte sie nach  Auschwitz, Buchenwald, Flossenbürg, Lublin-Majdanek, Ravensbrück, Riga und Sachsenhausen, was u. a. von Häftlingen aus dem Columbia-Haus aufgebaut wurde. Dieser Ort des Terrors darf nicht vergessen werden!

 

Zu Versprechen stehen – unverzüglich einen Gedenkort schaffen

Wir fordern deshalb den Senat auf, dem Antrag vom 23. Juni 2011 zur „Schaffung eines Gedenk- und Informationsortes am Columbiadamm bei der Entwicklung des Tempelhofer Feldes berücksichtigen“ unverzüglich zu folgen. Der „Gedenkpfad“, der am 29. Juli 2011 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung versprochen wurde, ist immer noch nicht umgesetzt – er wäre ein wichtiger erster Schritt. Das Erinnern muss durch eine Gedenkstätte betreut werden. Wir teilen das Anliegen des Vereins „Förderverein für ein Gedenken an die Naziverbrechen auf dem Tempelhofer Flugfeld e.V.“ möchten ihn dabei unterstützen. Die zivilgesellschaftlichen Akteur*innen müssen einbezogen werden!

 

Eine Gedenkstätte – als dauerhafter Ort des Erinnerns

Expert*innenrunden reichen nicht, es müssen endlich praktische Schritte folgen. Konkret heißt es für das Tempelhofer Feld: An das das Konzentrationslager im Columbia-Haus, eines der ersten nationalsozialistischen Konzentrationslager in Berlin, an die Zwangsarbeiter*innenlager für die Rüstungsproduktion und die Nutzung des bei Kriegsbeginn fast fertiggestellten Flughafenbaus als Fliegerhorst der Luftwaffe muss in Form einer Gedenk- und Informationsstätte erinnert werden. Die Informationen müssen dazu am historischen Ort gegeben werden. So können viele Besucher*innen des Tempelhofer Feldes erreicht werden. Auch bei der zukünftigen Nutzung und Gestaltung des Tempelhofer Feldes muss auf das ehemalige Lager an diesem Ort Rücksicht genommen werden. Baupläne müssen entsprechend geändert werden.

Antrag 65/I/2015 Modernisierungs- und Innovationskonzept für die Berliner Verwaltung

15.05.2015

Der Senat wird aufgefordert, ein umfassendes Modernisierungs- und Innovationskonzept für die gesamte Berliner Verwaltung (Senatsverwaltungen, Bezirksämter und Landesämter) vorzulegen und mit einem konkreten Stufenplan umzusetzen.

 

Das Konzept beinhaltet organisatorische und infrastrukturelle Bereiche, Strukturfragen zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen sowie den Personalbereich.

 

Ziel des Konzeptes ist es, den vielfältigen Anforderungen einer wachsenden Stadt und dem gestiegenen Bedürfnissen und Anforderungen der Menschen in Berlin durch eine effektive und effiziente öffentliche Verwaltung gerecht zu werden.

 

Dabei sind die Beschäftigten und die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.

Antrag 68/I/2015 Deep in debt - Überschuldung junger Menschen verhindern!

15.05.2015

Viele Menschen, vor allem junge, machen Schulden um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ihr Studium zu finanzieren oder um „mithalten“ zu können.

 

Das Wissen bezüglich finanzieller Fragen ist in Deutschland im Allgemeinen schlecht. Prävention, beispielsweise in Schulen findet nur in sehr begrenzten Bereich oder gar nicht statt. Das liegt u.a. daran, dass es keine finanziellen Mittel für die Prävention gibt. Zwar gibt es Materialien, jedoch werden diese oft in zeitlich begrenzten Projekten erarbeitet, welche nur für kurze Zeit Mittel zur Verfügung haben.

 

Daher fordern wir:

  • Die Eingliederung des Themas Verbraucher*innenschutz und der Fragen „Was darf ich? Was kann ich einfordern?“ in den Ethiklehrplan, um Überschuldung  junger Menschen schon früh zu verhindern
  • Die Bereitstellung von Mitteln zur Schuldenprävention bei jungen Menschen. Hierzu zählt auch die Produktion von Materialien für Jugendzentren etc. Diese Materialien müssen in verschiedenen Sprachen verfügbar sein
  • Die Schaffung von weiteren Schuldner*innenberatungstellen um den Bedarf der Schuldner*innen abzudecken. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass vor allem regionale Angebote z. B. in Stadtteilzentren geschaffen werden um die Schuldner*innenberatung niedrigschwelliger zu gestalten.
  • Die Richtlinien für die Prüfungs- und Aufklärungspflicht der Kreditgeber sind auf die nachweisliche Vermeidung von existenzbedrohender Schuldenanhäufung zu überprüfen und gegebenenfalls an diesem Ziel orientiert anzupassen.

 

Antrag 70/I/2015 Berliner Grundbildungskampagne

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert eine Kampagne zum Thema Grundbildung zu unterstützen.

 

Durch eine Kampagne soll zum Problem der spezifischen Grundbildungsherausforderungen in Berlin sensibilisiert werden, um bei den Akteuren und Entscheidern zunächst das erforderliche Problem- und Handlungsbewusstsein zu schärfen. Begleitend und zum Teil darauf aufbauend, müssen passende Angebotsformate und Lern-Arrangements für Betroffene in Beschäftigung kreiert und ein abgestuftes Framework zwischen Senat und den Wirtschafts- und Sozialpartnern vereinbart werden.

Antrag 74/I/2015 Starke Schule, starke Zukunft - Stärkung der Grundschulen in Berlin

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die Grundschulen Berlins entsprechend den Anforderungen auszustatten.

 

Dabei wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:

 

a) Individualisiertes und schülerzentriertes Lernen

  • eine Doppelsteckung an in den JÜL- Klassen (Jahrgangsübergreifendes Lernen) wird gesichert.
  • In der Schulanfangsphase wird die Schülerfrequenz von 20 SchülerInnen/Klasse eingeführt.
  • Die Vermittlung von Sprachförderung im Lehramtsstudium, im Vorbereitungsdienst und in der Weiterbildung wird gestärkt sowie ein Pool für SprachmittlerInnen eingerichtet.
  • Es wird ein gesamtstädtisches Konzept für die Integration von Flüchtlingskindern entwickelt.
  • Bei der Umsetzung der Inklusion (bei Lern- und Entwicklungsstörungen) werden entsprechende Maßnahmen vorrangig angegangen und schulnah umgesetzt.
  • Es wird die gleiche Ausstattung an Deutsch als Zweitsprache-Mitteln wie an Sekundarschulen gesichert.

 

b) Personalsituation an Berliner Grundschulen

  • Es wird eine sofortige breit angelegte Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative zur Versorgung mit Grund- und Sonderschullehrkräfte gestartet.
  • Es werden Anreize geschaffen, um qualifizierte Lehrkräfte und ErzieherInnen für Brennpunktschulen zu gewinnen.
  • Es wird die gleiche Ausstattung an Funktionsstellen und Sozialpädagogen wie an Sekundarschulen eingereichtet.
  • Es werden fünf Prozent Vertretungsreserve zusätzlich zu den Personalkosten-Budgetierung-Mitteln gesichert, um den erhöhten Krankenstand an Brennpunktschulen zu kompensieren.
  • Es wird die gleiche Bezahlung und gleiches Unterrichtsdeputat für Grundschullehrkräfte wie an anderen Schulformen gesichert.

 

c) Qualität an Berliner Grundschulen

  • Es wird ein schulischer Stundenpool für Fortbildungsmaßnahmen eingerichtet.
  • Das Bonusprogramm für Schulen in schwieriger Lage wird verstetigt.
  • Es wird ein Sofortprogramm für Renovierungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (nach dem Modell in Hamburg) gestartet.
  • Der erhöhte Bedarf der räumlichen Austattung der Schulen in schwieriger Lage wird mit entsprechenden Musterraumprogrammen abgesichert.