30.04.2018
Die Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei einem eventuell drohenden Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Berlin dieselben Ausnahmen gelten, die beim Befahren der Umweltzone heute schon für Menschen mit Sonderparkausweis gelten, da sie im Alltag auf ihren PKW angewiesen sind.
Gemäß Anhang 3 Nr. 6 i.V.m. §2 (3) der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind „Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch […] im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen…“ unabhängig von ihrer Umweltplakette auch innerhalb der Umweltzonen zugelassen.“
Dies muss auch bei Dieselfahrverboten durch eine Ausnahmeregelung gültig bleiben. Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Berliner Beamtenschaft bei der Polizei und Mitarbeiterschaft in den Ordnungsämtern entsprechend geschult sind.
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30.04.2018
Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats von Berlin sowie die SPD-BVV-Fraktionen und SPD-Stadträte werden aufgefordert, sich für eine nachhaltige Lenkung der Pendler*innenströme nach Berlin einzusetzen.
Um die Auswirkungen der Pendler*innenströme auf die Anwohner*innen und Nutzer*innen des öffentlichen Raums zu minimieren, sind auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Die Attraktivität des Angebots im Umweltverbund für Pendler*innen ist – gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem VBB – durch gezielte Werbemaßnahmen und Informationskampagnen, Taktverdichtungen und barrierefreie Umsteigebedingungen weiter zu
erhöhen;
2. In der Tarifzone A ist eine deutliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung notwendig;
3. In den Berliner Bezirken der Tarifzone B ist mindestens im Umkreis von 300 Metern an den Schnellbahnhöfen eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen, um dort das massenhafte Abstellen der Fahrzeuge von Pendler*innen aus dem Umland zu reduzieren;
4. Auf eine Ausweitung des Tarifbereichs AB auf den Bereich C ist zu verzichten;
5. Das Land Berlin setzt sich
- bei der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg dafür ein, den ÖPNV als Zubringer zum SPNV zu verbessern und geeignete Bahnhöfe in Brandenburg, gegebenenfalls mit der DB AG, für die Einrichtung von B&R und P&R-Plätzen zu identifizieren;
- im Bundesrat dafür ein, Job-Tickets für Arbeitnehmer*innen steuerfrei zu stellen (Wegfall der monatlichen 44 EUR-Grenze bei Sachbezügen) und die sogenannten Pendler*innenpauschale sowie das Dienstwagenprivileg abzuschaffen;
- in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern dafür ein, ein Anreizsystem für die Einrichtung eines nachhaltigen und gesundheitsfördernden Mobilitätsmanagements in den Betrieben zu erarbeiten, das die Nutzung des Umweltverbundes und von Fahrgemeinschaften fördert, und auch den Wegfall von firmeneigenen Mitarbeiter*innen-Parkplätzen beinhaltet.
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30.04.2018
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Berliner Mieter über die Brandschutzordnung Teil A hinaus durch entsprechende Informationen über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt werden.
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30.04.2018
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um – zum Beispiel durch eine Info-Scheckkarte – die kostenfreie, bundeseinheitliche Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 bekannter zu machen.
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30.04.2018
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Richtlinie R-FGÜ 2001 (Einsatzgrenzen für Zebrastreifen) für Straßenabschnitte an Schulen, Senioreneinrichtungen und Einkaufsschwerpunkten dahingehend geändert wird, dass dort die Anordnung „FGÜ empfohlen“ (FGÜ laut § 26 StVO) schon bei wesentlich weniger Fußgängern sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen angesetzt wird, als dies derzeit der Fall ist und gleichzeitig auch die erforderliche Mindestzahl an Kraftfahrzeugen auf der Straße gesenkt wird.
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