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Antrag 38/I/2017 Schulneubau und Schulsanierung in Berlin – ohne Schattenhaushalte, in öffentlicher Verantwortung

20.04.2017

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, zu dem Abschlussbericht der AG Schule vom 8. Juli 2016 zeitnah eine parteiinterne Diskussion zur Organisation und zur Finanzierung der künftigen dringend notwendigen berlinweiten Schulsanierung und des Schulneubaus anzuberaumen.

 

Ziel der künftigen Schulsanierung und des künftigen Schulneubaus muss sein, dass Schulgebäude und -grundstücke weiter im öffentlichen Eigentum stehen, da Schulen zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Dazu gehört es auch, dass Sanierung, Ausbau, Neubau und Erhalt durch öffentliche Verwaltungen und im öffentlichen Recht erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Mitteln. Jegliche Form öffentlich-privater Partnerschaften wird abgelehnt.

Antrag 39/I/2017 Rekommunalisierung der Schulreinigung

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, anhand einer Vergleichsberechnung für die jeweiligen Bezirke sowie für das Land Berlin insgesamt zu prüfen, ob es mit Blick auf den derzeitigen Ausschreibungsstatus Quo oder mit Blick auf die zu erwartenden Kosten der kommenden Jahre wirtschaftlich ist, die Schulreinigung personell und sächlich teilweise oder ganz wieder in die Verantwortung der Berliner Bezirke bzw. des Landes zu geben.

 

Sollten die Vergleichsberechnungen ein entsprechendes Einsparpotential zugunsten des Landes- bzw. der Bezirkshaushalte ergeben, sollen Senat und Abgeordnetenhaus unverzüglich die notwendigen Voraussetzungen für eine Rekommunalisierung schaffen.

Antrag 40/I/2017 Weg von den Flurschulen - Berlin soll Vorreiter für innovativen Schulbau werden

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse der ressortübergreifenden AG Schulraumqualität bei zukünftigen Schulbauvorhaben der Stadt Berlin berücksichtigt werden.

 

Dabei gilt es insbesondere auf folgende Merkmale zu achten:

  • Beim Neubau ist eine Abkehr von Flurschulen und die Einführung der sogenannten Team- und Lernhäuser (Compartments) umzusetzen. So können bessere Voraussetzungen für eine moderne Pädagogik geschaffen werden, die sich an individueller Förderung orientiert.
  • Die neue modulare Bauweise soll die inklusive, ganztägige Beschulung unter Öffnung der Schule in die Bildungslandschaft ermöglichen. Je nach dem Profil der Schulen sollen so Räume für die besonderen Bedürfnisse der Schüler *innen entstehen. Teamarbeit aller am Schulleben Beteiligten soll besser ermöglicht, Kommunikation zwischen Schüler*innen und Pädagog*innen verbessert werden.
  • Aus dem bisherigen Musterraumprogramm soll ein Raum- und Funktionsprogramm werden, das eine transparente Grundlage für die notwendige Anzahl der Räume schafft. Eine Angleichung an die bundesweit geltenden Empfehlungen für das Verhältnis SchülerInnen/Fläche (5,5 qm) wird angestrebt.
  • Durch die Baukonzepte wird die Einbeziehung der späteren Nutzerinnen und Nutzer zu einem frühen Zeitpunkt ermöglicht und dadurch werden passgenaue Lösungen für das pädagogische Konzept der Schule geschaffen.
  • Es soll geprüft werden, inwiefern sich die Konzepte er AG Schulraumqualität auch auf Bestandsschulen übertragen lassen.

 

Antrag 43/I/2017 Kooperationsverbot aufheben – Gemeinschaftsschulen und Ganztagsbetrieb bundesweit ausbauen

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Berliner Senats, des Bundesrats, der Bundestagsfraktion sowie der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird.

 

Darüber hinaus soll die Bundesebene ihre Schwerpunkte bei der Schulfinanzierung auf

  • den bundesweiten Neu- und Ausbau der Gemeinschaftsschule (1. – 13. Klassenstufe) sowie
  • auf den Ausbau eines flächendeckenden Ganztagsschulbetriebs in Verbindung mit einem individuellen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung

 

legen.

 

Bundesweiter Ausbau der Gemeinschaftsschule

Wir wollen, dass strukturell mehr Schüler*innen, die Bildung an Gemeinschaftsschulen in Anspruch nehmen können und wollen den Ausbau der Gemeinschaftsschulen bundesweit aktiv vorantreiben.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und der Ausbau der Gemeinschaftsschule vom Bund zielgerichtet finanziert und gefördert werden.

 

Die Finanzierung des Ausbaus der Gemeinschaftsschule umfasst:

  • die Neugründungen und den Neubau von Gemeinschaftsschulen,
  • den Erweiterung von bestehenden Gemeinschaftsschulen durch eine Primarstufe und/oder eine Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe),
  • den Umbau von Integrierten Gesamtschulen (IGS) und Stadtteilschulen in Gemeinschaftsschulen (1.-13. Klassenstufe),
  • die Umwandlung einer bestehenden Oberschule (Haupt-, Real-, Gesamtschule oder Gymnasium) in eine Gemeinschaftsschule,
  • eine bessere räumliche, materielle Ausstattung und Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule.

 

Ziel des Ausbaus der Gemeinschaftsschulen ist die Schaffung eines bundesweit flächendeckenden Angebots an in sämtlichen Kommunen erreichbaren und verfügbaren Gemeinschaftsschulen, das der Nachfrage der Eltern und Kinder gerecht werden kann.

 

Bundesweiter Ausbau des Ganztagsschulbetriebs und Rechtsanspruch

Durch den Ganztagsbetrieb entwickeln sich Schulen durch eine sinnvolle Verknüpfung von Bildung, gemeinsamem Lernen und einem reichhaltigen Freizeit- und Nachmittagsangebot zu Lern-, Erfahrungs- und Lebensorten für Schüler*innen. Wir wollen, dass der Ganztagsschulbetrieb flächendeckend an jeder Schule bundesweit ausgebaut wird. Von jedem Wohnort in Deutschland aus muss eine Schule mit Ganztagsbetrieb erreichbar sein und für alle Kinder bei Bedarf zur Verfügung stehen.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und an jeder Schule der Ganztagsschulbetrieb zielgerichtet ausgebaut werden.

 

Die Aufgaben des Bundes beim Ausbau des Ganztagsschulbetriebs umfassen:

  • die Schaffung einen individuellen Rechtsanspruchs auf die Betreuung in einem Schulganztag an allen Schulformen,
  • Ausbau des Ganztagsschulbetriebs bundesweit an allen Schulen,
  • die räumliche und materielle Ausstattung und Ausgestaltung des Ganztagsschulbetriebs,
  • Förderung von und Abbau von bürokratischen Hürden für Kooperationen mit Kitas, Vereinen, Sportvereinen, Jugendzentren, Bildungsträgern und Initiativen zur Schaffung eines reichhaltigen und qualitativen Ganztagsschulangebots .

 

Die Gemeinschaftsschulen schaffen einen einzigartigen Bildungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler von der 1. Klasse bis zum Abitur eine gemeinsame, bruchlose und inklusive Bildung und Erziehung bekommen können. Mit dieser reformpädagogischen Ausrichtung beweist die Gemeinschaftsschule als eine Schule für alle, dass es möglich ist, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln. Dieser Erfolg wurde mehrfach wissenschaftlich belegt.

 

Der Ganztagsschulbetrieb leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Der Ganztagsschulbetrieb schafft Raum und Zeit für ganzheitliche und soziale Lernerfahrungen und verbessert die Möglichkeiten der Schule, Schüler*innen individuell besser zu fördern. Damit mindert der Ganztagsschulbetrieb soziale Ungleichheiten und schafft mehr Chancengleichheit und höhere Bildungschancen für alle.

 

Der bundesweite Ausbau von Gemeinschaftsschulen und des Ganztagsschulbetriebs führt das Bildungswesen in Deutschland einen entscheidenden Schritt näher zum Ziel der Chancengleichheit und guter Bildung für alle.

 

Um ein flächendeckendes Angebot von Gemeinschaftsschulen und eines Ganztagsbetriebs zu schaffen und für eine den Aufgaben und Anforderungen entsprechend ausgiebige Finanzierung zu gewährleisten, ist der Bund gefragt.

 

Das Kooperationsverbot, das nach wie vor eine Schulfinanzierung durch den Bund verhindert, muss dafür aufgehoben werden.

 

Damit ein gerechtes Bildungssystem auf Bundesebene entsteht und die finanzielle Situation des Bundesland, nicht zum Nachteil der dort aufwachsenden Schüler*innen wird.

Antrag 51/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt und das Verbot von Diskriminie¬rung im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll zunächst in Paragraph 2 des Berliner Schulgesetzes (‚Recht auf Bildung und Erziehung‘) Abs. 1 die bisherige Formulierung (‚Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet seines Ge¬schlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner re¬ligiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung seiner Erziehungsberechtigten.‘) ersetzt werden durch ‚Jeder Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der Hautfarbe, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität und des sozio-ökonomischen Status und der Sprache.‘ und in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch „keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Ge¬schlechtsidentität, Hautfarbe, Lebensalter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität, so¬zio-ökonomischer Status und Sprache widerspiegeln.“

 

Darüber hinaus ist in Paragraph 1 des Berliner Schulgesetzes („Auftrag der Schule“) das Verbot von Diskriminierung, einschließlich einer Be¬griffsdefinition und des Geltungsbereichs zu verankern.