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Antrag 108/II/2019 Angemessene verlässliche Finanzausstattung für den eFöB an Schulen mit eigenem Titel (Konto)

22.09.2019

Schulen mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB, Hort) sollen zum kommenden Schuljahr 20/21 für Spiel- und Beschäftigungsmaterial 30 EURO pro Kind und Schuljahr erhalten. Damit die Pauschale auch komplett dem eFöB zur Verfügung steht, muss dieser mit einem eigenen Titel (Konto) hinterlegt werden.

 

Eine angemessene verlässliche Finanzausstattung ist Voraussetzung für eine gelingende ergänzende Förderung und Betreuung.

Antrag 123/II/2019 Verpflichtende Nominierung eines/einer beauftragten Person des schulischen Personals

22.09.2019

zur Koordinierung der schulischen Gremien der Schüler, der Eltern und des pädagogischen Personals

 

An jeder Schule soll durch die Schulkonferenz eine beauftragte Person des schulischen Personals nominiert werden, welche sich um die Koordinierung der schulischen Gremien kümmert und nach außen Ansprechpartner für übergeordnete Gremien auf Bezirksebene ist. Die Lehrverpflichtungen bleiben unberührt.

Antrag 196/II/2019 Barrierefreiheit muss vor Denkmalschutz gehen

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass den Belangen von Menschen jeglichen Alters mit körperlichen Einschränkungen und Menschen mit Kleinkindern in ihrem häuslichen Umfeld hinsichtlich ihrer Mobilitätsbedürfnissen Vorrang eingeräumt wird gegenüber dort herrschenden Beschränkungen aufgrund von Denkmalschutz.

Antrag 265/II/2019 Ausbau aufsuchender Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für den Ausbau „aufsuchender Unterstützungsangebote“ im Sinne einer Ausweitung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Seniorinnen und Senioren in den eigenen vier Wänden einzusetzen und Programme für präventive Hausbesuche für Seniorinnen und Senioren“ zu initiieren und finanziell zu fördern.

Antrag 226/II/2019 Wohnberechtigungsschein für Alle – Auch für geduldete Geflüchtete

22.09.2019

Anders als in vielen anderen Bundesländern werden in Berlin Asylsuchende und im Grundsatz auch Geduldete vom WBS ausgeschlossen. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis erhalten den WBS in Berlin nur, wenn ihr aktueller Aufenthaltstitel eine Restlaufzeit von mindestens elf Monaten aufweist – unabhängig von dessen im Regelfall zu erwartenden Verlängerung. Angesichts der
Tatsache, dass für etwa ein Viertel der 1,6 Mio. Mietwohnungen in Berlin der WBS die wichtigste Zugangsvoraussetzung ist, ist der Ausschluss zahlreicher in Sammel- und Obdachlosenunterkünften untergebrachter Geflüchteter vom WBS ein entscheidendes Hindernis bei der Anmietung einer Wohnung.

 

Daher fordern wir:

  1. Im öffentlichen Interesse sind Geflüchtete stets vorrangig in regulären Mietwohnungen statt in Sammelunterkünften unterzubringen. Der Zugang wohnungsuchender Geflüchteter zu landeseigenen und zu Sozialwohnungen ist in gleicher Weise wie für wohnungsuchende Deutsche zu ermöglichen.
  2. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung oder Visum zum Familiennachzug erhalten bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen (Einkommen usw.) unabhängig von der Restlaufzeit ihres aktuellen Aufenthaltstitels stets den
  3. Ausländer erhalten den WBS unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsdokument (z.B. mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung), wenn sie sich bereits seit mindestens 12 Monaten tatsächlich in Deutschland aufhalten, oder wenn bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer absehbar ist, dass dies künftig der Fall sein wird.
  4. Werden Sozialleistungen für eine Bedarfsgemeinschaft bezogen, ist der WBS für die gesamte sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft zu erteilen, wenn ein Mitglied die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
  5. Eine dauerhafte Segregation Geflüchteter in Sammelunterkünften wird mittelfristig zu sozialen Problemen in der Stadt führen, die es zu verhindern gilt.