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Antrag 121/II/2018 Sofortmaßnahmen für eine Verbesserung der vollstationären Pflege in Pflegeeinrichtungen

13.10.2018
  1. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, unverzüglich in Verhandlungen zu treten, um den Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege dahingehend zu ändern, dass als erste Sofortmaßname zur Verbesserung der vollstationären Pflege eine Anpassung der schlechteren Berliner Personalrichtwerte an die besseren Richtwerte in den großen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen erfolgt.
  2. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, in einem zweiten Schritt im Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege eine Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin entsprechend den Forderungen des Deutschen Pflegerats vom April 2018 (sofort 50.000, d.h. rund 10% bundesweit, neue Stellen statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten 8.000 und jetzt vom Bundesgesundheitsminister angekündigten  000) um weitere 10% spätestens ab 1.1.2019 zu erreichen.
  3. Da nach allen Experten über die nächsten mindestens fünf Jahre nicht ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, müssen die neuen Stellen übergangsweise auch mit nichtqualifiziertem Personal besetzt werden können, das für einfache pflegerische Leistungen (Spaziergänge mit und ohne Rollstuhl im Freien, Vorlesen von Post, Zeitung, kurzen Erzählungen und Gedichten, Hilfe bei Handarbeiten, andere Beschäftigungsangebote) eingesetzt wird. Die angekündigte Erhöhung der Ausbildungsplätze ist sinnvoll, aber die Seniorinnen und Senioren, die derzeit in Pflegeheimen leben, können darauf nicht warten. Viele werden eine bessere Betreuung durch ausgebildete Pflegekräfte nicht mehr erleben. Deshalb bedarf es sofortiger Verbesserung. Hierbei sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse auszuschließen. Allen übergangsweise eingesetzten und nicht ausgebildeten Pflegekräften ist eine Qualifizierung und Ausbildung während ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.
  4. Für die Aufnahme einer übergangsweisen Tätigkeit und/oder begleitenden Ausbildung sind zusätzliche Anreize zu schaffen. So sollten junge Leute, die ein freiwilliges soziales Jahr in der Pflege ableisten, angemessen bei der Vergabe von Studienplätze berücksichtigt werden. Neben der Numerus-Clausus-Schulnote sollte bei der Vergabe von Studienplätzen in Numerus-Clausus-Fächern zusätzlich eine Pflege-Note Berücksichtigung finden. Ebenso kann Berlin eigene Anreize z.B. durch kostenlose Nutzung von U-Bahn, Bus und S-Bahn oder Hilfen bei der Wohnungssuche durch städtische Wohnungsbaugesellschaften für diesen Personenkreis schaffen.
  5. Der Senat von Berlin wird zur bundesweiten Finanzierung der 10%igen Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 1.1.2019 um 0,50 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens von bisher 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent bzw. von 2,80 Prozent auf 3,30 Prozent bei Kinderlosen zu erhöhen. Die Beitragserhöhung ist entgegen den Vorschlägen des Deutschen Pflegerats (übergangsweise steuerfinanziert) von Anfang an bei Arbeitnehmern hälftig durch die Arbeitgeber und durch die Arbeitnehmer und bei anderen durch diese aufzubringen.

 

Antrag 122/II/2018 Krankenhauseinweisung ohne Krankenkassenstempel ermöglichen

13.10.2018

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Senatsverwaltung für Gesundheit werden aufgefordert, eine Änderung der Verwaltungsvorschriften für ärztliche Krankenhauseinweisungen zu veranlassen, nach der vom Arzt ausgestellte Krankenhauseinweisungen noch zusätzlich der Krankenkasse vorgelegt werden müssen.

Antrag 179/II/2018 Kein Outsourcing / keine Privatisierung von Tätigkeiten in der ZLB vornehmen

13.10.2018

Der Senat und das Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das Outsourcing der Buch und Medienauswahl an der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) abzulehnen und schnellst möglich wieder in die ZLB selber zu integrieren. Die Aufgabe der Lektorinnen und Lektoren der ZLB darf nicht darauf beschränkt werden, schriftliche Fächerprofile zu erstellen, auf deren Grundlage dann Beschäftigte der Hugendubel Fachinformationen GmbH die eigentliche Medienauswahl treffen.

 

Es muss darauf hingewirkt werden, dass Strukturen erhalten bleiben, die eine schnellstmögliche Rückabwicklung des Outsourcings der Medienauswahl an den Großbuchhandel sicherstellen können. Dafür können und müssen die FachlektorInnen bereits jetzt in ihre bisherigen Verantwortlichkeiten für die Medienauswahl wieder eingesetzt werden. Das ist ohne Vertragsverletzung möglich, da es den internen Geschäftsbetrieb der ZLB betrifft.

 

Sollte eine vorzeitige Rückabwicklung des Vertrages mit der Hugendubel Fachinformationen GmbH objektiv nicht möglich sein, ist darauf hinzuwirken, dass der frühestmögliche Vertragsausstieg genutzt wird, um die Beschaffung der Medien überwiegend durch den lokalen Buchhandel vorzunehmen und die Zusammenarbeit zwischen den Fachlektoren und Fachbuchhändlern auszubauen, wo dies inhaltlich und zur Qualitätssicherung der Angebote sinnvoll ist.

Antrag 147/II/2018 Regulieren statt Kriminalisieren: Eine neue Cannabispolitik ist nötig!

13.10.2018

Die SPD-Mandatsträger und -trägerinnen auf Bundesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

  • national und international die rechtliche Grundlage für eine staatlich kontrollierte Produktion und Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene und deren legalen Besitz geschaffen werden, die den Anforderungen des Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzes in Bezug auf Produktion und Vertrieb Rechnung trägt;
  • in einem Zwischenschritt durch eine sofortige Änderung der entsprechenden bundesrechtlichen Grundlagen unmittelbar den Bundesländern das Recht gegeben wird, auf Landesebene über Durchführung und Zulassung wissenschaftlicher Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten in z.B. besonders qualifizierten Fachgeschäften mit Beratung zu ermöglichen bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz wesentlich zu vereinfachen, um wissenschaftliche Modellprojekte auf Landesebene in der Regel zu ermöglichen. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
    • Innerhalb der Modellprojekte muss eine Besteuerung ähnlich der Alkohol- und Tabaksteuer angestrebt werden, bestehende Werbeverbote bleiben bestehen, der Jugendschutz und die Prävention gestärkt.
    • Auf eine ausreichende finanzielle/personelle Ausstattung von Drogenpräventions- und Interventionsprojekten (insbesondere im Jugendbereich) muss hingewirkt und entsprechende Maßnahmen intensiviert werden.
    • Sobald die Modellprojekte geplant und umgesetzt werden, sollen die Landesregierungen einen Erfahrungsausaustausch der jeweiligen regionalen, nationalen und auch internationalen Projekte bzw. Modellprojekte gewährleisten.

 

Antrag 90/II/2018 Kitaaufnahmezeiten flexibler gestalten!

13.10.2018

Das Land Berlin soll in allen Kitas eine flexible Aufnahme von Kindern in die Kita auch außerhalb des bisher üblichen Zeitraums im August eines jeden Jahres ermöglichen.