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Antrag 115/I/2019 Mehr Lehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung für Berlin

25.02.2019

die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufzufordern durch die zuständige Senatsverwaltung die Einstellung zweier zusätzlicher Lehrer (mit sonderpädagogischer Ausbildung) an allen Berliner Schulen durchzusetzen. Sie sollen die heutigen sozialen Probleme aufarbeiten, die den allgemeinen Lehr- und Lernprozess an den Berliner Schulen im Wege stehen. Die Einstellungsmodalitäten dieser Lehrkräfte sind so zu verstehen, dass die Hälfte ihres Stundenpotentials für den Unterricht an der Schule eingesetzt wird und die andere Hälfte zur Aufarbeitung von sozialen Defiziten dient. Unter Aufarbeitung von „sozialen Problemen“ sind z.B. Elterngespräche, Behördengänge, Mediationsarbeit, notwendige Schulsanktionen bis hin Gewaltprävention gemeint, die sich aus der Schnittstelle „Schule-Lernen-Unterricht“ ergeben. Die Einflussnahme des Lehrerpersonals auf „Konflikte innerhalb der Schule“ werden dadurch vergrößert, so dass der allgemeine Lehr- und Lernprozess konfliktfreier ablaufen kann.

Antrag 176/I/2019 Für einen sozialdemokratischen Weg zu einer sicheren und solidarischen Stadtgesellschaft

25.02.2019

Die Berliner SPD steht für den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten. Daher setzen wir uns weiterhin für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen im ASOG und die Einführung eines unabhängigen Polizei-Beauftragte*n ein, die/der den Bürger*innen und der Polizei zur Verfügung steht. Die Polizei braucht mehr Personal und eine bessere Ausstattung – daran arbeiten wir in der rot-rot-grünen Koalition. Die Polizei muss sichtbarer werden, sie muss näher bei den Menschen sein, damit die gefühlte Sicherheit in Berlin steigt. Die Alexwache hat gezeigt wie eine sozialdemokratische Politik funktioniert und wie Präsenz vor Ort die Kriminalität deutlich reduzieren kann. Deswegen unterstützen wir auch Forderungen nach mehr Fuß- und Fahrradstreifen und fördern Projekte, um die Polizei besser in den Kiezen zu verwurzeln.

 

Die Polizei braucht aber nicht noch mehr Möglichkeiten, in Grundrechte einzugreifen. Durch Konstruktionen wie die »drohende Gefahr« oder »drohende terroristische Gefahr« kann die Polizei zeitlich immer weiter vor einer strafbaren Handlung tätig werden. Hierdurch werden Grundrechtseingriffe durch die Polizei immer einfacher möglich, ohne dass dadurch mehr Sicherheit entsteht. Als Berliner SPD lehnen wir daher eine Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle sowie den Einsatz von „Staatstrojanern“ klar als grundrechtswidrig ab. Wir lehnen außerdem eine Ausweitung des Instruments der Vorbeugehaft ab.

 

Die Berliner SPD lehnt eine Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes, des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), ab. In vielen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern oder Nordrhein-Westfalen wurde unter CDU- und CSU-geführten Landesregierungen das Polizeigesetz in den zurückliegenden Monaten deutlich verschärft. Dabei handelt es sich um reine Symbolpolitik: Sie macht das Leben der Menschen nicht sicherer, die Menschen zahlen aber bei ihren Freiheitsrechten einen hohen Preis. Zugleich lenkt eine solche Politik von den sozialen Ursachen von Kriminalität und Gewalt ab und verhindert so wirksame Lösungen.

 

Berlin darf diesem Beispiel nicht folgen. Zum einen hat die SPD Berlin auf dem Landesparteitag 2018 einen Beschluss gefasst, der eine alternative sozialdemokratische Sicherheitspolitik vorgibt. Zum anderen missbilligen wir die deutliche Verschärfung der Polizeigesetze und die Einschränkung der Freiheitsrechte in anderen Bundesländern. Wir stimmen keinem Gesetz zu, das die Grund- und Freiheitsrechte der Berlinerinnen und Berliner weiter einschränkt, und wollen stattdessen wirksame Maßnahmen treffen, um die Sicherheit in Berlin zu gewährleisten.

 

Außerdem fordern wir als Partei Informationen über den aktuellen Diskussionsstand zu erhalten.

Antrag 91/I/2019 Gegen Kältetod und rabiate Räumung – für eine soziale und würdevolle Strategie im Umgang mit obdachlosen Menschen

25.02.2019

Wir rufen die SPD Mitglieder im Senat von Berlin, die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder in den Berliner Bezirksämtern dazu auf, sich aktiv in die Erstellung der Leitlinie zum Umgang mit Wohnungslosigkeit in Berlin einzubringen. Dabei ist die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen. Das Land Berlin und die Bezirke stehen vor der gemeinsamen Verantwortung, im Rahmen der Verhandlungen zur Leitlinie der Wohnungslosenpolitik die Prämisse eines würdevollen Umgangs mit obdachlosen Menschen im Maßnahmenkatalog zu verankern.

 

Unmittelbar fordern wir:

  • Eine gesamtstädtische Steuerung, d.h. ein gemeinsames und abgestimmtes bezirksübergreifendes Vorgehen aller Bezirke und der Senatsverwaltungen
  • Wegzukommen vom System der Ehrenamtlichen und hin zu einer Aufstockung von Sozialarbeiter*innen bei der Kältehilfe für eine bedarfsorientierte, individuelle Beratung, damit Schlafplätze angenommen werden und nicht leer stehen
  • unverhältnismäßige Räumungen dürfen nicht durchgeführt werden
  • der Fokus muss auf vorheriger, aufsuchender Unterstützung und Beratung liegen

 

Wir fordern einen würdevollen und sozialen Umgang mit obdachlosen Menschen in Berlin.

Antrag 53/I/2019 “Berliner Mietendeckel” – Einführung einer landesrechtlichen Mietpreisregulierung

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf, noch in der laufenden Legislaturperiode eine landesrechtlichen Mietpreisobergrenze (“Berliner Mietendeckel”) einzuführen, um das Mietpreisniveau zu stabilisieren und sicherzustellen, dass alle Berlinerinnen und Berliner in der Lage bleiben, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

 

Die Mieten in Berlin sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und steigen weiter an. Wenn wir bezahlbare Wohnungen für alle in der gesamten Stadt und insgesamt gleichwertige Lebensverhältnisse in Berlin haben wollen, dann müssen wir diese Mietpreisspirale durchbrechen.

 

Daran werden wir mit einem Bündel aus drei Instrumenten arbeiten: Bauen, Kaufen, Deckeln.

 

1. Wir müssen mehr Wohnungen bauen.

Das wirksamste Mittel gegen steigende Mieten ist der Bau von mehr günstigen Mietwohnungen. Deshalb sorgen wir dafür, dass die sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften mehr Mietwohnungen bauen: Bis 2026 sollen sie 53.400 neue Wohnungen bauen, davon 17.800 als geförderter Wohnungsbau.
Besonderen Wert müssen wir daneben auf die Einbindung von gemeinwohlorientierten Genossenschaften und anderen Non-Profit-Wohnungsträger in die Neubauoffensive legen. Dafür fordern wir insbesondere die Berufung eine*r Landesbeauftragte*n für Genossenschaften und gemeinnütziges Wohnen, die die Interessen solcher Akteure im Planungsprozess sicherstellt und Anlaufstelle für Beratung und Vermittlung ist. Ferner muss öffentliches Bauland, das die landeseigenen Wohnungsgesellschaft in absehbarer Zeit nicht bebauen können, verstärkt über Erbbauverträge direkt an gemeinwohlorientierte Genossenschaften und andere Non-Profit-Wohnungsträger abgegeben werden. Die vorhandenen Förderinstrumente für gemeinwohlorientierte Genossenschaften sind auszubauen und für andere Non-Profit Wohnungsträger zu öffnen.

 

Mit der Wohnungsbauleitstelle, dem Bündnis für Wohnungsneubau, der Wohnungsbauförderung und dem kooperativen Baulandmodell werden daneben auch profitorientierte private Bauunternehmen schneller, mehr und auch günstige Wohnungen bauen. Beim kooperativen Baulandmodell wird in einem städtebaulichen Vertrag u.a. vereinbart, dass bei Neubauprojekten 30 Prozent der Wohnfläche günstige Mietwohnungen sein müssen (mietpreis- und belegungsgebunden). Soweit öffentliches Bauland durch Private entwickelt werden soll, darf dies nur auf Grundlage von Erbbauverträgen geschehen, die sicherstellen, dass möglichst viel dauerhaft bezahlbarer Wohnraum entsteht. Boden in öffentlicher Hand wird nicht verkauft!

 

2. Wir wollen mehr Wohnungen kaufen und damit in das Eigentum der Allgemeinheit überführen.

In den Milieuschutzgebieten setzen wir verstärkt auf das kommunale Vorkaufsrecht, um das Mietniveau zu stabilisieren und Verdrängung zu verhindern. Um die Bezirke dabei zu unterstützen, muss noch in dieser Legislaturperiode ein Berliner Bodenfonds ins Leben gerufen werden, aus dessen Mitteln solche Ankäufe unbürokratisch, aber geordnet durchgeführt werden können. Dafür ist ein Ankaufverfahren zu schaffen, in dem anhand von klaren, am Schutz der Mieter*innen ausgerichteten und im Haushaltsrecht verankerten Kriterien strategisch entschieden wird, welche Wohnungsbestände für einen Ankauf durch die öffentliche Hand in Frage kommen.

 

Insgesamt erhöhen wir die kommunalen Wohnungsbestände durch Zukäufe auf 400.000 Wohnungen bis zum Ende dieser Wahlperiode. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bieten stabile Mieten: Wir haben die Mietsteigerungen auf höchstens 2 Prozent pro Jahr beschränkt und Mieterhöhungen in Folge von Modernisierungen auf maximal 6 Prozent begrenzt. Außerdem werden wir in Berlin alle für Wohnungsbau geeigneten Liegenschaften des Bundes (BIMA) kaufen.

 

3. Mit dem Berliner Mietendeckel werden wir uns Luft verschaffen, bis der Mietmarkt durch Neubau und Kauf entspannt wurde.

Die genaue Ausgestaltung des Berliner Mietendeckels werden wir in der Koalition gemeinsam besprechen und vorantreiben. Eine Möglichkeit könnte dabei sein:

Die Mieten für bezugsfertige Wohnungen könnten zu einem Stichtag eingefroren werden. Das gilt sowohl für bereits bestehende als auch für neue Mietverträge. Neubauten sollen nicht erfasst werden – bei ihnen ist über über andere Instrumente, zum Beispiel das Berliner Kooperative Baulandmodell, landeseigenen Wohnungsbau sowie die Förderung von Genossenschaften und anderen Non-Profit-Bauträgern, sicherzustellen, dass sie nicht zu einem ungebremsten Anstieg der Mieten beitragen. Der Mietendeckel wird zunächst befristet für 5 Jahre eingeführt – mit Option auf Verlängerung. Angewendet wird er in allen Gebieten Berlins, die von einem besonders starken Mietanstieg betroffen sind. Ob das in ganz Berlin oder nur in bestimmten Gebieten der Fall ist, muss im Zuge der Umsetzung empirisch belastbar geprüft werden.

Antrag 31/I/2019 Sonn- und Feiertagarbeitsverbot in Call Centern auch in Berlin durchsetzen!

25.02.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie der Senat von Berlin werden aufgefordert, alle politischen und juristischen Möglichkeiten zu nutzen, um das in hessischen Callcentern umgesetzte Sonntags- und Feiertagsarbeitsverbot auch im Land Berlin umzusetzen und damit die Bedarfsgewerbeordnung im Land Berlin an das Bundesarbeitszeitgesetz anzupassen.