Antrag 31/I/2019 Sonn- und Feiertagarbeitsverbot in Call Centern auch in Berlin durchsetzen!
AntragstellerInnen:
KDV Spandau
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie der Senat von Berlin werden aufgefordert, alle politischen und juristischen Möglichkeiten zu nutzen, um das in hessischen Callcentern umgesetzte Sonntags- und Feiertagsarbeitsverbot auch im Land Berlin umzusetzen und damit die Bedarfsgewerbeordnung im Land Berlin an das Bundesarbeitszeitgesetz anzupassen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie der Senat von Berlin werden aufgefordert, alle politischen und juristischen Möglichkeiten zu nutzen, um das in hessischen Callcentern umgesetzte Sonntags- und Feiertagsarbeitsverbot auch im Land Berlin umzusetzen und damit die Bedarfsgewerbeordnung im Land Berlin an das Bundesarbeitszeitgesetz anzupassen.
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VIII):
Antwort: Keine der Fraktionen des Abgeordnetenhauses hat in dieser Legislatur eine Erörterung des Themas angeregt.
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK IV):
Das Antragsansinnen wurde über den AK IV nicht umgesetzt.
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This Antrag was published on Montag, 25. Februar 2019 at 15:23.