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Antrag 133/I/2019 Passzwang für subsidiär Schutzberechtigte aufheben

22.02.2019

Geflüchtete, die subsidiären Schutz erhalten haben, sind verpflichtet, sich in der Botschaft ihres Herkunftslandes neue Ausweisdokumente ausstellen zu lassen, wenn diese ungültig geworden oder verloren gegangen sind. Berliner Behörden fordern von Geflüchteten regelmäßig das Vorzeigen von Pässen, zum Beispiel bei der Geburtsanzeige oder Beantragung von Leistungen zum Lebensunterhalt sowie rechtswidrigerweise bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels. Zudem brauchen sie ihren Reisepass, um außerhalb von Deutschland zu reisen.

 

§ 5 der Aufenthaltsverordnung sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigten von deutschen Behörden ein sogenannter Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden kann, wenn es ihnen nicht zumutbar ist, bei den Behörden ihres Herkunftslandes einen neuen Pass zu beantragen. Bis Mai 2018 waren Berliner Behörden davon ausgegangen, dass dies bei syrischen Geflüchteten der Fall ist. Auf Wunsch von Innenminister Seehofer wurde mit dem Argument der bundesweiten Vereinheitlichung des Verfahrens diese Praxis allerdings abgeschafft. Syrische Flüchtlinge sind nun gezwungen, sich einen neuen Pass in der syrischen Botschaft ausstellen zu lassen. Schon jetzt leben viele subsidiär Schutzberechtigte in Berlin ohne Reiseausweis, weil die Behörden die Ausstellung von Reiseausweisen seit drei Jahren verzögerten.

 

Dieser Zwang zur Interaktion mit Behörden des Herkunftsstaates ist zutiefst unmenschlich. Viele Geflüchtete aus Ländern wie Syrien oder Eritrea, die subsidiären Schutz erhalten haben, sind Opfer von Folter, Repression und Kriegsverbrechen der dort herrschenden Diktaturen geworden. Wenn sie nun durch diese Regelung dazu gezwungen werden, bei der Botschaft des Regimes ihres Herkunftslandes einen neuen Pass zu beantragen, so werden ihre Daten oftmals (wie bspw. im Fall Syriens) an die Sicherheitsorgane des Regimes weitergegeben. Ihre noch dort verbliebenen Angehörigen geraten so in Gefahr, Opfer von teilweise tödlicher Repression zu werden.

 

Der Zwang führt zudem dazu, dass wir die Gewaltherrschaft in den Herkunftsländern der Geflüchteten mitfinanzieren. Die horrenden Gebühren, die Geflüchtete für neue Dokumente zahlen müssen, stellen nämlich nicht nur eine schwere finanzielle Belastung dar, sondern dienen auch der Finanzierung dieser Regime. Der Prozess zur Erlangung der Reisedokumente ist intransparent (oft werden keine Quittungen ausgestellt oder Schmiergeldzahlungen erwartet) und kostet beispielsweise bei einem syrischen Reisepass, der nur zwei bis drei Jahre gültig ist, zwischen 255-680 Euro. Das Regime in Eritrea nötigt zudem seine im Ausland lebenden Staatsangehörigen, 2% ihres Einkommens an ihre Botschaften zu überweisen.

 

Es ist zynisch und unzumutbar, dass wir subsidiär Schutzberechtigte dazu zu zwingen, die Botschaft des Staates aufzusuchen, aus dem sie geflohen sind, und so die Regime zu finanzieren, die erst der Grund ihrer Flucht waren und für ihre Angehörigen immer noch eine Gefahr darstellen. Der Zwang ist nicht nur moralisch verwerflich und macht Geflüchteten den Alltag schwer, sondern auch ein Hindernis für ein würdevolles und gutes Leben in Berlin. Die bundesweite Vereinheitlichung des Verfahrens kann kein ausreichender Grund sein, Schutzsuchende dieser Praxis auszusetzen.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dazu auf, die Verwaltung anzuweisen,

  • Subsidiär Schutzberechtigten einen „Reiseausweises für Ausländer“  auszustellen und das Erlangen eines Passes oder Passersatzes in den Herkunftsländern Syrien und Eritrea, sowie weiteren, zu prüfenden Herkunftsländern stets als unzumutbar einzustufen.
  • Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Änderung der Aufenthaltsverordnung und die Anweisung der bundesbehördlichen sowie eine Vereinheitlichung der landesbehördlichen Praxis dahingehend erfolgt, dass subsidär Schutzberechtigte einen „Reiseausweis für Ausländer*innen“ ausgestellt bekommen und nicht weiter gezwungen werden, bei Botschaften und Behörden ihrer Herkunftsländer einen Pass oder Passersatz zu beantragen.

 

Antrag 89/I/2019 Einrichtung von Medienzentren – Das Internet ist für alle da!

21.02.2019

Akku leer? Ist ja nicht schlimm, denn spätestens zuhause in unserer Wohnung können wir unser geliebtes Smartphone aufladen.

 

Das Internet verbindet uns heutzutage nicht nur mit unsere Freund*innen oder ermöglicht es uns schöne Filter über unsere neusten Urlaubsfotos zu legen. Auch viel wichtigere Dinge können (und müssen) heute online geregelt werden. Angefangen bei der Beantragung eines neuen Personalausweises, über Überweisungen oder der Jobsuche. Wohnungslose und Obdachlose sind von diesen essentiellen Möglichkeiten häufig ausgeschlossen. Sie müssen auf öffentliche Bibliotheken oder andere Einrichtungen zurückgreifen, Orte derer sie im schlimmsten Fall verwiesen werden, an denen sie nicht sein dürfen. Dadurch entsteht eine Unzuverlässigkeit der Verbindung, die Wohnungslose praktisch unmöglich macht, Termine genau einzuhalten oder sich Informationen, beispielsweise über das Wohnungslosenhilfsnetzwerk, zu beschaffen. Oftmals ist aber gerade diese Zuverlässigkeit eine Grundvoraussetzung, um einen verlässlichen und niedrigschwelligen neuen Job oder eine neue Wohnung zu finden.

 

Daher ist es endlich Zeit auch Wohnungslosen und Obdachlosen einen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Wir fordern daher eine Einrichtung von Medienzentren wie z.B. in öffentlichen Bahnhöfen, in denen die Möglichkeit besteht kostenlos Computer mit Internetanschluss zu nutzen, kostenlose WLAN-Verbindungen zu nutzen, kostenlos zu telefonieren und Smartphones aufzuladen. Denn: Auch Menschen ohne Obdach besitzen heute in vielen Fällen Smartphones, denn diese sind – insbesondere für Wohnungslose und Obdachlose aus dem Ausland – häufig die einzige Möglichkeit mit ihrer Familie Kontakt aufzunehmen.

 

Wir wollen den Wohnungslosen und Obdachlosen nicht vorschreiben, wie sie das Internet in diesen Medienzentren nutzen. Hierzu muss der Senat ein Konzept ausarbeiten, das es zum Schutz der Betreiber ermöglicht datenschutzveträglich eine Nachverfolgung der Nutzer*innen zu gewährleisten.

 

Die Medienzentren sollen zudem mit mehrsprachigem Sozialarbeiter*innen ausgestattet sein, welche den Nutzer*innen gegeben falls helfen können, z.B. einen Bürgeramtstermin zu vereinbaren, ein Emailkonto einzurichten oder eine Bewerbung abzuschicken. Wir unterstützen Bibliotheken dabei, sich mit Bereichen auszustatten, wo es ohne den Besitz eines Bibliotheksausweises den Zugang zu Computern mit Internetanschluss, Telefon, Ladekabeln, Steckdosen zu erhalten.

 

Wir fordern:

  • Die Erweiterung von Medienzentren mit Zugriff auf mit Internetverbindung ausgestatteten Computern, freies WLAN, Telefone und Handyladestationen, ebenso wie kostenfreie Fotoautomaten zum Erstellen biometrischer Fotos
  • Eine Ausstattung der Medienzentren mit ausreichendem qualifiziertem Sozialarbeiter*innen
  • Angemessene Öffnungszeiten der Medienzentren

 

Die Bereitstellung von Möglichkeiten zum Aufladen elektronischer Endgeräte an der Außenseite der Medienzentren, sodass eine grundsätzliche, leicht zugängliche Stromversorgung stets gewährleistet ist, und das auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Antrag 86/I/2019 Ein Berliner Hotelentwicklungsplan muss her

21.02.2019

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, auf die zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Wirtschaft einzuwirken, endlich ihre Verantwortung wahrzunehmen und noch in dieser Legislaturperiode einen Hotelentwicklungsplan für Berlin zu entwickeln und vorzulegen. Dieser soll die Lage von neuen Hotels in der Stadt koordinieren und der Zentralisierung von vielen Unterkünften in den derzeit beliebten Bezirken steuernd entgegenwirken

Antrag 212/I/2019 Entgeltfreier ÖPNV

21.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, Initiativen zu starten, damit der ÖPNV schrittweise entgeltfrei wird.

Antrag 215/I/2019 VBB-Tarifsystem ändern

21.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Folgendes umgesetzt wird:

Der gelöste Einzelfahrschein gilt zwei Stunden im Bereich der gelösten Zone des VBB, egal in welcher Richtung.