Archive

Antrag 15/III/2016 Attraktivität der beruflichen Ausbildung sichern und stärken: Schluss mit der Ausschließlichkeit von Ausbildung und Studium!

22.11.2016

Die duale Ausbildung (Ausbildung an zwei Lernorten, dem Betrieb für die praktische und der Berufsschule für die theoretische Ausbildung) war und ist fester Bestandteil des Arbeitsmarktes in Deutschland. Zwar ist die duale Ausbildung für einen Großteil der Jugendlichen weiterhin eine wichtige Option, die meisten Abiturient*innen ziehen jedoch ein Hochschulstudium vor, während gleichzeitig der Prozentsatz der Schulabgänger*innen mit Hochschulberechtigung steigt.  Wir sehen als Problem, dass der Übergang zwischen Ausbildung und Hochschulstudium nicht für alle durchlässig ausgestaltet ist. Zu oft ist die Wahl junger Menschen für Ausbildung oder Studium eine sich gegenseitig ausschließende. Die gegenseitige Anrechnung von Leistungen wollen wir ermöglichen und vereinheitlichen.

 

Wir fordern: Das Berliner Hochschulgesetz muss insoweit geändert werden, dass der Abschluss einer Berufsausbildung grundsätzlich und fachungebunden zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Zudem soll das Angebot der IHK Berlin für Studienabbrecher*innen, eine verkürzte Ausbildung zu absolvieren, auf weitere Ausbildungsberufe ausgeweitet, stärker koordiniert und gesetzlich festgeschrieben werden.

 

Zusätzlich fordern wir eine Stärkung des dualen Studiums (Hochschulstudium mit fest integrierten regelmäßigen Praxiseinsätzen in Unternehmen), das eine wichtige Scharnierfunktion zwischen dualer Ausbildung und dem reinen Hochschulstudium darstellt. Da derzeit die Bewerber*innenzahl die Zahl an von den Unternehmen bereitgestellten Plätzen für das duale Studium übersteigt, fordern wir, dass die Einrichtung solcher Studiengänge vereinfacht und vereinheitlicht wird. Die oft sehr belastende Situation dual Studierender, die durch die Verbindung von Ausbildung und Studium entsteht, wollen wir nicht länger hinnehmen. Unsere Vorstellungen von guter Arbeit sollten auch im dualen Studium übernommen werden. Oft müssen duale Student*innen neben dem Beruf dann auch noch lernen oder Fallstudien und ähnliches für das Studium anfertigen. Von Freizeit ist dann nicht mehr viel zu sehen. Deshalb fordern wir verbindliche Absprachen zwischen den Unternehmen und der Hochschule, die eine Überbelastung verhindern sollen. Die Tendenz, dass duale Studiengänge auf Unternehmensinteressen ausgerichtet werden und das Studium so weiter ökonomisiert wird, muss entgegengewirkt werden. Die Curricula müssen von unabhängigen Hochschulgremien ohne Unternehmensbeteiligung aufgestellt und die Kosten für private Hochschulen im Verhältnis zum Einkommen begrenzt werden. Ein auskömmlicher Lebensunterhalt muss gesichert sein. Eine bessere Studienförderung – insbesondere ein besseres Bafög-System – und Teilzeitstudiengänge für parallele praktische Tätigkeiten müssen her, um den Weg in reguläre Studiengänge zu erleichtern. Ein Klassensystem der Hochschulen, wo das duale Studium unten angesiedelt ist, muss verhindert werden.

 

Unser Ideal von Bildung verfolgt einen emanzipatorischen Ansatz; neben dem Zugang zu berufsrelevantem Wissen steht in jedem Fall der Zweck der Bildung als Element der Selbstbildung und Selbstverwirklichung.

Antrag 07/III/2016 Absenkung der Modernisierungsumlage zur Entlastung der Mieterinnen und Mieter

22.11.2016

Die SPD soll sich auf Bundesebene für eine zeitliche Befristung sowie eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf jährlich maximal fünf Prozent einsetzen. Des Weiteren ist im Vorfeld eine obligatorische Prüfung der Angemessenheit der Modernisierung durchzuführen.
Darüber hinaus ist die Einführung einer Kappungsgrenze in Betracht zu ziehen, so dass die Miete infolge der Modernisierung nur um höchstens 3 Euro/qm innerhalb von acht Jahren erhöht werden darf.
Um Härtefälle abzumindern, ist eine Konkretisierung der Härtefallklausel unabdingbar. Dies sollte durch die Einführung eines Regelbeispiels geschehen: die Härte liegt regelmäßig vor, wenn mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens für Miete einschließlich Heizkosten gezahlt werden muss.

Antrag 96/II/2015 Umsetzung der Tempo-30-Konzeption auf der Grundlage des Senatsbeschlusses zum Stadtentwicklungsplan Verkehr

16.10.2015

Die SPD Berlin begrüßt alle bisher von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angeregten Anordnungen von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz, wo es zu gesundheitsgefährdenden Überschreitungen der Luft- und Lärmbelastungen für Anwohner und zu Problemen der Verkehrssicherheit gekommen ist.

 

Die SPD Abgeordneten und die SPD Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Übereinstimmung mit dem Senatsbeschluss zum Stadtentwicklungsplan Verkehr, dem Lärmminderungsplan und dem Luftreinhalteplan bei weiteren Straßenabschnitten straßenverkehrsrechtliche Anordnungsverfahren für Tempo 30 eingeleitet werden, wenn diese rechtlich belastbar sind. Kriterien dabei sind die Lärmbelastung > 70 dB (A) ist, eine Bewohnung (die LärmKennZiffer, d.h. das Produkt aus Anzahl der Bewohner multipliziert mit dem Maß der Überschreitung > 500), eine Schadstoffbelastung von NO2 > 40 µg/m3 sowie Unfallhäufungspunkte.

 

Zur Verbesserung der dialogorientierten Kommunikation der Tempo-Maßnahmen mit der Wohnbevölkerung sind den Bezirksämtern und den Bezirksverordneten entsprechende Listen zur Verfügung zu stellen. Es ist wieder eine Evaluation der Wirkung der Tempo-30-Anordnung (vorher-nachher) durchzuführen.

Antrag 19/II/2015 Abbau der bürokratischen Hürden bei Antrag auf einen Kita-Gutschein

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Berliner Senats dazu auf, das Verfahren für die Anträge der Kita-Gutscheine deutlich zu vereinfachen.

Antrag 45/I/2015 Wachdienstleistungen Asylunterkünfte

15.05.2015

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Senatoren der SPD setzen sich dafür ein, dass bei der Vergabe von Wachdienstleistungen insbesondere für Asylunterkünfte, auch über Dritte, das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) strikt angewandt wird. Somit müssen Ausschreibungen erfolgen und hierbei ist auf die Zahlung des Mindest- bzw. Tariflohns sowie die Eignung des eingesetzten Personals stringent zu achten. Dies schließt Kontrollen von Sicherheitspersonal in Asylunterkünften ein.